Verfassungsbeschwerde im Strafrecht
Letzte Chance nach der Verurteilung nutzen

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Startseite » Anwalt Strafrecht » Strafverfahren alle Themen » Verfassungsbeschwerde im Strafrecht: Letzte Chance nach der Verurteilung nutzen

Sie wurden strafrechtlich verurteilt und sehen keine Möglichkeit mehr, sich zu wehren?

Eine Verfassungsbeschwerde kann Ihre letzte rechtliche Chance sein, ein Urteil aufheben zu lassen. Als erfahrener Strafverteidiger mit Spezialisierung auf Verfassungsbeschwerden prüfe ich für Sie, ob dieser Weg realistisch und erfolgversprechend ist. Zögern Sie nicht – Fristen laufen schnell ab.

Verfassungsbeschwerde nach der Verurteilung – Was jetzt möglich ist

Vorab: Das Strafverfahren endet in der Regel nach der ersten Verurteilung. Gegen eine strafrechtliche Verurteilung können Sie grundsätzlich Rechtsmittel einlegen, zunächst Berufung und oder Revision (abhängig davon, bei welchem Gericht Ihr Strafverfahren startet – darüber, welche Rechtsmittel möglich sind, informiert und berät Sie Ihr Anwalt für Strafrecht). Aber auch, wenn Sie den kompletten Instanzenzug durchlaufen sind, bis zum Oberlandesgericht bzw. Kammergericht oder zum Bundesgerichtshof, gibt es noch eine Möglichkeit. Sollten im Strafverfahren Ihre Grundrechte verletzt worden sein, können Sie grundsätzlich Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Wichtig: Melden Sie sich direkt mit Erhalt der letzten Entscheidung im Strafverfahren bei dem Anwalt, um keine Fristen zu versäumen.

Voraussetzungen und Chancen einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Strafurteil

Wichtig: Über eine Verfassungsbeschwerde wird nicht noch einmal umfassend geprüft, ob Sie sich tatsächlich strafbar gemacht haben, ob das Gericht die Beweise in der Weise werten dufte, wie es das getan hat. Die Verfassungsbeschwerde dient allein der Rüge, dass Ihre Grundrechte bzw. grundrechtsgleichen Rechte verletzt wurden.

Beispiel: Bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung muss das Gericht bei einer Verurteilung in ganz besonderem Maße Ihre Meinungsfreiheit beachten. Tut es dies nicht, wird möglicherweise Ihre Meinungsfreiheit verletzt. Hiergegen können Sie dann Verfassungsbeschwerde einlegen.

 

Eine Verfassungsbeschwerde können Sie nur dann erheben, wenn Sie durch die gerichtliche Entscheidung beschwert, also in ihren Grundrechten verletzt, sind, also insbesondere, wenn Sie die verurteilte Person sind. Manche Grundrechte haben außerdem nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, einige Grundrechte sind aber sogenannte „Jedermann-Grundrechte“ und stehen jedem zu und können dementsprechend auch von jedem gerügt werden, der in diesem Grundrecht verletzt ist.

Wichtig ist auch, dass die Verfassungsbeschwerde die letzte Möglichkeit ist. Der Rechtsweg muss erst einmal komplett ausgeschöpft sein, bevor Sie Verfassungsbeschwerde erheben können. Auch hierüber berät Sie Ihr Anwalt für Strafrecht.

Ablauf und Fristen – So funktioniert die Verfassungsbeschwerde

Ganz wichtig – wie so oft: Es gelten enge und strenge Fristen für die Verfassungsbeschwerde. Die Verfassungsbeschwerde nach einem Strafverfahren muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der letzten Entscheidung im Strafverfahren beim Bundesverfassungsgericht begründet eingehen. Das ist für den Aufwand einer Verfassungsbeschwerde eine recht kurz bemessene Frist, sodass Sie sich so schnell wie möglich bei einem Anwalt für Verfassungsbeschwerde nach Strafverfahren melden sollten, um das weitere Vorgehen zu besprechen und sich keine Möglichkeiten zu „verbauen“. Außerdem gilt in bestimmten Fällen eine noch deutlich kürzere Frist von einer Woche für die sogenannte Anhörungsrüge. Diese muss erhoben werden, um in der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör zu rügen.

Daher gilt: Melden Sie sich so zeitnah wie möglich nach Erhalt der letzten gerichtlichen Entscheidung im Strafverfahren, wenn Sie überlegen, Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Wie sind die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde im Strafrecht?

Die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde in Ihrem Fall können nicht seriös so allgemein und pauschal vorab beziffert werden. Maßgeblich ist der konkrete Fall. Wir werden Sie über die Erfolgsaussichten nach Prüfung Ihrer Angelegenheit umfassend informieren und über die bestehenden Möglichkeiten beraten. Wichtig: Die Anforderungen an eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde sind sehr hoch. Es ist gerade deshalb, sich an einen Anwalt für Strafrecht mit Erfahrung im Bereich Verfassungsbeschwerden im Strafverfahren zu wenden, um die bestmöglichen Chancen zu haben, die erfahrene Grundrechtsverletzung zu rügen.

Verfassungsbeschwerde durch einen erfahrenen Anwalt – Darauf kommt es an

Die Verfassungsbeschwerde ist kein gewöhnliches Rechtsmittel – sie erfordert juristische Expertise auf höchstem Niveau. Viele Beschwerden scheitern an formalen Hürden oder unklarer Argumentation. Ein spezialisierter Anwalt für Verfassungsbeschwerden nach Strafverfahren weiß, worauf es ankommt: Er prüft sorgfältig, ob Grundrechte verletzt wurden, strukturiert die Beschwerde rechtlich überzeugend und achtet auf die strengen Fristen des Bundesverfassungsgerichts. Vertrauen Sie auf Erfahrung, wenn es um Ihre letzte rechtliche Chance geht.

 

Sie möchten wissen, ob eine Verfassungsbeschwerde in Ihrem Fall sinnvoll ist? Wir prüfen Ihren Fall diskret, schnell und kompetent. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung aus zahlreichen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine erste Einschätzung – bevor wichtige Fristen verstreichen.

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Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder direkt vor Ort in einem unserer Kanzleistandorte. Wir stehen Ihnen effizient mit jahrelanger Expertise zur Verfügung.

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