Verkehrsrecht München und Bayern BUSE HERZ GRUNST

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Anwalt Verkehrsrecht München und Bayern

Ihr Anwalt bei Bußgeldverfahren und Verkehrsunfällen in München und Bayern – Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfall einklagen und abwehren. Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.

Im Sicherheitsreport der Bayerischen Polizei für das Jahr 2022 führt diese aus, dass die häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr unter anderem ein ungenügender Sicherheitsabstand, Fehler beim Abbiegen, die Missachtung der Vorfahrt sowie Trunkenheit im Verkehr (hierzu kann übrigens auch das betrunkene Nutzen eines E-Scooters nach dem Besuch auf der Wiesn gehören) und zu schnelles Fahren sind.

Nicht nur bei Unfällen, sondern auch im Rahmen der Verkehrskontrolle und Verkehrsüberwachung kann den Behörden wie der Münchner Polizei, der bayerischen Polizei oder der Kommunalen Verkehrsüberwachung Fehlverhalten im Straßenverkehr auffallen. Diese Fehler im Straßenverkehr stellen nicht selten Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Verwarngeld oder Bußgeld geahndet werden.

Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht für Verkehrsordnungswidrigkeiten in München  – fachliche Expertise und Erfahrung von Altstadt Lehel, Ludwigsvorstadt, Schwabing West bis Sendling und Milbertshofen

Als Kanzlei für Verkehrsrecht stehen wir Ihnen bei Vorwürfen einer Verkehrsordnungswidrigkeit, bei Erhalt eines Anhörungsbogens im Bußgeldverfahren oder bei Erhalt eines Bußgeldbescheids zur Seite. Nach erfolgter Akteneinsicht geben wir Ihnen eine Einschätzung über die möglichen Vorgehensweisen und deren Erfolgsaussichten.

Gerne stehen wir Ihnen mit unserer fachlichen Expertise und Erfahrung im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Seite und setzten uns für Ihr Recht ein.

VIDEO:

Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten? – Was es jetzt zu beachten gilt

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Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir für Sie da:

  • Äußerungsbogen oder Vorladung wegen einer Verkehrsstraftat in München und Bayern
  • Anhörungsbogen wegen Verkehrsordnungswidrigkeit in München und Bayern
  • Bußgeldbescheid wegen Verkehrsordnungswidrigkeit in München und Bayern Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Verkehrsordnungswidrigkeit in München und Bayern
  • Verwarnungsbogen wegen Verkehrsordnungswidrigkeit in München und Bayern
  • Verwaltungsverfahren bei Entziehung und Neubeantragung der Fahrerlaubnis in München und Bayern
  • Schadensersatz nach Autounfall wegen Verkehrsordnungswidrigkeit in München und Bayern

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Verkehrsrecht?

  • Top Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit Behörden und Gerichten
  • Dezernat für Presseberichtserstattung
  • Dezernat für Verwaltungsrecht für Zurückerlangung Führerschein
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit und persönliche Betreuung

Wer ist in München und Bayern für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig?

Für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in München ist in einem ersten Schritt grundsätzlich entweder die Polizei oder die Kommune (also die Stadt München, namentlich die Verkehrsüberwachung) zuständig.

In Bayern ist eine zentrale Verkehrsordnungswidrigkeitenstelle in Straubing eingerichtet, die zur Ermittlung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in Bayern zentral zuständig ist. Aber auch die Kommunen können bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten teilweise involviert sein.

In einem ersten Schritt ermitteln nämlich diese und überprüfen die Ergebnisse aus der Anhörung zu dem Verkehrsverstoß.

Kommt die Polizei bzw. Kommune zu dem Ergebnis, dass sich der Vorwurf bestätigt hat, so leitet sie die Angelegenheit an die Bußgeldbehörde – in Bayern grundsätzlich die Zentrale Bußgeldstelle Viechtach – weiter, wo dann der Bußgeldbescheid erlassen wird.

Nähere Informationen zum Bußgeldverfahren in München und Bayern haben wir Ihnen weiter unten zusammengestellt.

Rund um die Zahlung des Bußgeldes – also die Vollstreckung des Bußgeldbescheides – ist in Bayern auch die Zentrale Bußgeldstelle Viechtach zuständig. Bei der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach kann beispielsweise die Stundung des Bußgeldes beantragt werden (was aber nur in Ausnahmefällen bewilligt wird).

Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr in München und Bayern vorgeworfen – was passiert nun?

Wer mit dem Vorwurf eines Verkehrsverstoßes durch die Behörden konfrontiert ist, fragt sich nun berechtigterweise, wie es nun weitergeht.

An dieser Stelle ist einmal zu differenzieren; und zwar zwischen einer Verwarnung („Strafzettel“) und einem Bußgeldverfahren wegen einer begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit.

Verwarnung wegen Verkehrsordnungswidrigkeit in München und Bayern H3

Verwarnungen können bei geringfügigen Verkehrsverstößen bzw. Verkehrsordnungswidrigkeiten ausgesprochen werden (regelmäßig z.B. beim bei gelb über die Ampel fahren).

Verwarnungen sind umgangssprachlich besser bekannt als „Strafzettel“.

Zahlt man das Verwarnungsgeld, so hat sich die Angelegenheit im Grunde erledigt. Die Ordnungswidrigkeit kann dann grundsätzlich auch nicht mehr im Nachhinein noch einmal verfolgt werden (vgl. § 56 Abs. 4 OWiG).

Auch gegen eine Verwarnung können Sie Einwände erheben, wenn Sie den Vorwurf für unberechtigt halten. Sie können Ihren Einwand auch durch das Nichtzahlen des Verwarngelds innerhalb der gesetzten Frist zum Ausdruck bringen.

Verwirft die Behörde Ihre Einwände gegen die Verwarnung, so hat sich das mit der Verwarnung an dieser Stelle erledigt. Stattdessen wird nun aber ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Die Verwarnung ist nämlich im Grunde genau das; ein Aufmerksam machen auf ein Fehlverhalten, ohne „größere“ Folgen (Verwarngelder sind vergleichsweise recht geringfügige Geldbeträge (max. 55 Euro)). Nimmt man dieses „Angebot“ aber nicht an, so wird die Ordnungswidrigkeit „regulär“ verfolgt, nämlich im Rahmen eines Bußgeldverfahrens.

Beachten Sie: Ein Bußgeldverfahren ist insbesondere wegen der damit verbundenen Gebühren im Ergebnis in der Regel faktisch „teurer“ als eine Verwarnung. Das sollten Sie in Ihre Entscheidung, die Verwarnung abzulehnen, mit einbeziehen.

Bußgeldbescheid wegen Verkehrsordnungswidrigkeit in München und Bayern

Das Bußgeldverfahren wird eingeleitet, wenn der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit erhoben wird und keine Verwarnung ausgesprochen wird. Wie soeben dargestellt gelangt man gegebenenfalls auch über Umwege in ein Bußgeldverfahren, nämlich wenn ein Verwarngeld nicht gezahlt wird bzw. aktiv Einwände dagegen erhoben werden.

Im Rahmen des Bußgeldverfahrens wird ein Anhörungsbogen an den Betroffenen übersandt, in dem er sich zu den Vorwürfen äußern kann. In der Regel haben Sie dann eine Woche Zeit für die Übersendung des Anhörungsbogens.

Den Anhörungsbogen erhält unter Umständen aber nicht der Fahrer (der der Betroffene im Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist), sondern der Halter des Fahrzeugs. Der Halter wird – soweit er nicht Fahrer war – zur Benennung des Fahrers aufgefordert. Eine Verpflichtung zur Angabe des Fahrers besteht aber grundsätzlich erst einmal nicht.

Wichtig: Als Betroffener haben Sie auch im Bußgeldverfahren ein Recht, zu den Vorwürfen zu schweigen. Sie sind dazu verpflichtet, bestimmte persönliche Angaben anzugeben. Zum Vorwurf als solchem müssen Sie sich aber nicht äußern.

Der Anhörungsbogen kann bei Verkehrsverstößen in München grundsätzlich online über ein Portal ausgefüllt werden. Die Zugangsdaten stehen auf dem Ihnen zugeschickten Anhörungsbogen.

Dieses sog. Vorverfahren (Ermittlung des Fahrers, Anhörung des Betroffenen, Prüfung des Nachweises der Ordnungswidrigkeit und dass der Betroffene sie begangen hat, ggf. Verwarnung mit Angebot der Zahlung eines Verwarngeldes) übernimmt in Bayern und München grundsätzlich die Polizei bzw. die Kommunen. In München ist das auf kommunaler Ebene die Stadt München Abteilung Kreisverwaltungsreferat (KVR), Sicherheit und Ordnung, Prävention, Verkehrsüberwachung. In Bayern wurde seitens der Polizei eine Zentrale Verkehrsordnungswidrigkeitenstelle in Straubing eingerichtet.

Erachtet die Polizei bzw. Kommune den Vorwurf als erwiesen, so leitet sie das Verfahren in der Regel an die Zentrale Bußgeldstelle Viechtach weiter (teilweise sind aber Sonderzuständigkeiten begründet).

Welche Behörde für Ihre Angelegenheit zuständig ist, können Sie in der Regel dem Anhörungsbogen bzw. dem Bußgeldbescheid entnehmen; außerdem kann Sie Ihr spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht in München und Bayern darüber beraten. Der ortsansässige Anwalt für Verkehrsrecht kennt sich mit der Organisationsstruktur in Bußgeldsachen in München und Bayern aus.

Die Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erlässt dann einen Bußgeldbescheid.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Dieser wird dann zunächst von der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach geprüft. Akzeptiert die Zentrale Bußgeldstelle Viechtach den Einspruch, wird der Bußgeldbescheid zurückgenommen; akzeptiert die Bußgeldstelle allerdings den Einspruch nicht, geht die Sache an die Staatsanwaltschaft und ein gerichtliches Verfahren wird eingeleitet.

Welche Angaben muss ich im Anhörungsbogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit machen?

Sind Sie Betroffener einer Verkehrsordnungswidrigkeit und erhalten einen Anhörungsbogen, so ist zu beachten, dass Sie zwar dazu verpflichtet sind, bestimmte Angaben zu Ihrer Person zu machen (Name, Anschrift, Geburtsdatum), Sie sich aber nicht zum Vorwurf äußern müssen.

Kann ich den Anhörungsbogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit in München auch online einreichen?

Ja. Auch in München können Sie den Anhörungsbogen wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr in München über ein Online Portal einreichen. Die Zugangsdaten wie Benutzername und Passwort können Sie dem Ihnen zugesandten Anhörungsbogen entnehmen.

Verwarnung wegen Verstoß im Straßenverkehr in München erhalten – was kann ich tun?

Gegen eine Verwarnung wegen einer (geringfügigen) Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr können Sie Einwände erheben. Diese werden dann geprüft.

Die Einwände gegen die Verwarnung müssen Sie in der Regel innerhalb einer Woche einlegen, zum Beispiel per Post oder persönlich zu Protokoll.

Wird den Einwänden stattgegeben, wird das Verfahren eingestellt. Werden die Einwände gegen die Verwarnung zurückgewiesen, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und es droht der Erlass eines Bußgeldbescheides.

Es kann sich dementsprechend schon hier lohnen, sich an einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Dieser kann nämlich für Sie die Erfolgschancen der Erhebung solcher Einwände prüfen und Sie darüber beraten, ob es Sinn macht in Ihrem konkreten Fall Einwände zu erheben und so das Risiko einzugehen, dass man anstelle eines bloßen Verwarngeldes einen Bußgeldbescheid erhält, der mitunter mit höheren Kosten verbunden ist.

Beachten Sie aber die kurze Frist zur Erhebung von Einwänden gegen eine Verwarnung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.

Wo kann ich in Bayern meinen Strafzettel bezahlen?

Wenn der Strafzettel – also die Verwarnung – durch die bayerische Polizei ausgestellt wurde, können Sie den Strafzettel bei jeder bayerischen Polizeidienststelle bezahlen.

Wie bekomme ich Akteneinsicht bei Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit in Bayern?

Akteneinsicht können Sie in Bayern – kostenfrei – vor Ort bei der Zentralen Verkehrsordnungswidrigkeitenstelle Straubing nehmen (nach Terminvereinbarung). Wird die Akte elektronisch geführt, kann die Akte elektronisch übermittelt werden. Auch dies ist kostenfrei.

Gegen 12 Euro Kosten können Sie auch schriftlich Akteneinsicht beantragen zur Einsicht der Akte bei der Polizei Ihres Wohnortes.

Zu beachten ist, dass die Akteneinsicht teilweise für Betroffene eingeschränkt ist und manche Informationen im Rahmen der Akteneinsicht nur Rechtsanwälten gewährt wird.

Kann ich einen Einspruch gegen Bußgeldbescheid in München per Mail einreichen?

Nein. Anhörungsbögen können zwar inzwischen auch in München über ein Onlineportal ausgefüllt und eingereicht werden. Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann indes nicht durch eine einfache E-Mail wirksam eingelegt werden.

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit kann per Post, per Fax oder auch zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde eingelegt werden.

Bußgeldverfahren in München – wie und wo kann ich das Beweisvideo einsehen?

Das Beweisvideo wird Ihnen in München nicht postalisch, digital oder auf sonstige Weise zugesandt. Sie können das Beweisvideo bei Abstandsmessungen (Brückenabstandsmessverfahren) bei jeder bayerischen Polizeidienststelle ansehen. Das kostet Sie nichts; Sie müssen allerdings zuvor einen Termin vereinbaren.

Ich muss meinen Führerschein abgeben – bei welcher Stelle kann man in Bayern den Führerschein abgeben?

Wird in einem Bußgeldbescheid angeordnet, dass Sie Ihren Führerschein abgeben müssen, so müssen Sie dies grundsätzlich bei derjenigen Behörde tun, die den Bußgeldbescheid auch erlassen hat.

Wurde der Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt erlassen, so können Sie – wenn Sie Ihren Wohnsitz in Bayern haben – den Führerschein bei der Polizeidienststelle an Ihrem Wohnsitz abgeben und nach Ende des Fahrverbots auch wieder abholen.

Haben Sie Ihren Wohnsitz außerhalb von Bayern oder im Ausland und erhalten einen Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeivollzugsamt, so wird Ihr Führerschein von der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach während des Fahrverbots verwahrt. Hier müssen Sie dann den Führerschein per Einschreiben unter der Angabe des Aktenzeichens des Bußgeldbescheids an die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach senden.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen Verkehrsordnungswidrigkeit in München und Bayern erhalten – was jetzt?

Zusammenfassend empfiehlt es sich bei Erhalt eines Anhörungsbogens oder eines Bußgeldbescheids wegen des Vorwurfs einer Verkehrsordnungswidrigkeit durch z.B. die die Stadt München, die Zentrale Verkehrsordnungswidrigkeitenstelle Straubing oder die Zentrale Bußgeldstelle Viechtach zunächst Ruhe bewahren (insbesondere nicht kopflos Angaben zum Vorwurf machen) und sich dann so schnell wie möglich an einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht in München wenden. Dieser kennt sich mit der Materie aus, kann den Vorwurf nach erfolgter – umfassender – Akteneinsicht prüfen und Sie über die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den Vorwurf beraten.

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