Justicia in Frankfurt

Foto: © Renate Wefers – stock.adobe.com

Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz (LFGB) erfolgreich eingestellt: So haben wir das erreicht

29.04.2025 | Strafrecht

Bearbeiter: Vincent Trautmann
Rechtsgebiet: Lebensmittelstrafrecht
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

Vorwurf Überschreitung der Höchstmengen nach der Bedarfsgegenständeverordnung

Einem GmbH Geschäftsführer wurde vorgeworfen, dass einige seiner Produkte zulässige Höchstmengen an bestimmten Stoffen nach einer Anlage zur Bedarfsgegenständeverordnung überschreiten würden. Der Vorwurf nun: Strafbarkeit nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (§ 59 LFGB). Es drohte im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Spezialisierter Strafverteidiger vertritt den beschuldigten Geschäftsführer

Einer unserer spezialisierten Anwälte für Strafrecht übernahm die Verteidigung des beschuldigten Geschäftsführers im Strafverfahren und prüfte ausführlich die Ermittlungsakten. Dabei fielen Unstimmigkeiten auf, die der Strafverteidiger gegenüber der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geltend machte. Mit stichhaltigen Argumenten regte er die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Geschäftsführer an, da gar kein Tatverdacht besteht.

Erfolg: Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main stellt Strafverfahren gegen Geschäftsführer ein 

Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main stellte das Strafverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts gegen den Mandanten ein.

Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz: Wann Sie einen spezialisierten Anwalt brauchen

Ein Vorwurf wegen eines Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) kann für Unternehmen, Gastronomen und Hersteller schwerwiegende Folgen haben – von Bußgeldern über Imageschäden bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. In dieser sensiblen Situation ist es entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht mit Spezialisierung auf Lebensmittelrecht einzuschalten. Ein spezialisierter Verteidiger prüft die Vorwürfe im Detail, sichert entlastende Beweise und entwickelt eine gezielte Verteidigungsstrategie, um finanzielle und strafrechtliche Risiken für Sie oder Ihr Unternehmen zu minimieren.

So finden Sie den richtigen Strafverteidiger für Lebensmittelrecht und LFGB-Verfahren

Die Wahl des richtigen Anwalts bei einem LFGB-Verstoß ist entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. Achten Sie auf eine klare Spezialisierung in Strafrecht und Erfahrung im Lebensmittelrecht. Ein qualifizierter Strafverteidiger kennt die Abläufe bei behördlichen Kontrollen sowie die häufigsten Verteidigungsansätze in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren. Vertrauen Sie auf einen Rechtsanwalt, der sowohl rechtliche Kompetenz als auch branchenspezifisches Wissen vereint – für eine effektive Verteidigung und den bestmöglichen Schutz Ihrer wirtschaftlichen Interessen.

Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht

RA Benjamin Grunst

Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

Email: [email protected]

RA Sören Grigutsch

Sören Grigutsch

Fachanwalt für Strafrecht

Email: [email protected]

RA Michael Voltz

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München

Email: [email protected]

Prof.Dr. Thomas Bode

Prof. Dr. Thomas Bode

Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Email: [email protected]

RA Vincent Trautmann

Vincent Trautmann

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

Email: [email protected]

RA Uwe Humbs

Uwe Humbs

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

Email: [email protected]

Neueste Beiträge

Bewertungen auf ProvenExpert

Kontakt

BUSE HERZ GRUNST
Rechtsanwälte PartG mbB

Bahnhofstraße 17
12555 Berlin
Telefon: +49 30 513 026 82
Telefax: +49 30 51 30 48 59
Mail: [email protected]

Weitere Standorte:

Kurfürstendamm 11
10719 Berlin
Telefon: +49 30 513 026 82
Telefax: +49 30 51 30 48 59
Mail: [email protected]

Alter Wall 32
20457 Hamburg
Telefon: +49 40 809 031 9013
Fax: +49 40 809 031 9150
Mail: [email protected]

Antonienstraße 1
80802 München
Telefon: +49 89 74055200
Fax: +49 89 740552050
Mail: [email protected]