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Erfolgreiche Entsperrung eines X-Kontos (ehemals Twitter) nach unberechtigter Deaktivierung

21.03.2026 | Erfolge

Rechtsgebiet: Medienrecht
Sachbearbeitender Rechtsanwalt in unserer Kanzlei: David Herz

In einem aktuellen Mandat konnten wir erneut zeigen, wie wichtig eine strukturierte rechtliche Vorgehensweise bei unberechtigten Sperrungen sozialer Netzwerke ist.

Die Mandantin wandte sich an uns, nachdem ihr X-Konto (ehemals Twitter) plötzlich deaktiviert worden war und sie keine Möglichkeit hatte, selbständig wieder Zugriff zu erlangen. Zuvor waren sämtliche eigenen Kontaktversuche bei dem Plattformbetreiber erfolglos geblieben.

Hintergrund der Sperre

Nach Angaben der Mandantin wurde das Profil ohne nachvollziehbare Begründung gesperrt. Solche Fälle treten in der Praxis immer häufiger auf, insbesondere wenn automatisierte Prüfmechanismen fälschlicherweise eine vermeintliche Richtlinienverletzung erkennen. Für Betroffene kann dies erhebliche Nachteile mit sich bringen – sowohl privat als auch beruflich.

Unsere rechtlichen Schritte

Wir haben umgehend eine formelle Mandatsanzeige an den zuständigen Betreiber in Irland übermittelt und die sofortige Wiederherstellung des Accounts verlangt.

Dabei stützten wir uns nicht nur auf die vertraglichen Ansprüche aus dem Nutzungsverhältnis, sondern auch auf die in Deutschland geltenden verbraucherschützenden Regelungen. Wie auch die aktuelle Rechtsprechung bestätigt, besteht ein klarer Anspruch darauf, Zugang zu einem rechtmäßig eingerichteten Benutzerkonto zu erhalten.

Zudem wurde die Identität der Mandantin gegenüber X verifiziert und in einem strukturierten Verfahren belegt, dass eine unberechtigte Übernahme des Kontos nicht vorlag.

Schnelle Entsperrung nach Intervention

Bereits kurze Zeit nach unserer Einschaltung reagierte der Plattformbetreiber. Die Mandantin erhielt eine Bestätigungsmeldung, konnte ihren Zugang neu verifizieren und das Konto wieder aktivieren. Anschließend war es ihr möglich, ein neues Passwort zu setzen und ihr Profil vollständig zu sichern.

Damit war die Sperrung aufgehoben und das Verfahren erfolgreich abgeschlossen.

Fazit: Konsequentes Vorgehen lohnt sich

Der Fall zeigt exemplarisch, dass Betroffene nicht tatenlos bleiben müssen, wenn soziale Netzwerke ohne rechtmäßige Grundlage Konten deaktivieren. Durch klar formulierte rechtliche Aufforderungen und nachweisbare Identifikationsschritte lässt sich häufig erreichen, dass Plattformbetreiber ihre Entscheidungen überprüfen und korrigieren.

Wer von einer Kontosperrung bei X, Instagram, Facebook oder anderen Plattformen betroffen ist, sollte frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Ein schnelles und zielgerichtetes Vorgehen erhöht die Erfolgschancen erheblich.

Unsere zuständigen Anwälte im
Medien- und Wirtschaftsrecht

RA Norman Buse

Norman Buse, LL.M.

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Master of Laws (Medienrecht & IP)
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht

Email: [email protected]

RA David Herz

David Herz

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht

Email: [email protected]

RA Marc Faßbender

Marc Faßbender

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

Email: [email protected]

RA Michael Voltz

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Leiter unseres Standortes in München

Email: [email protected]

Christopher Bünger

Christopher Bünger

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

Email: [email protected]

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