Mehrere einstweilige Verfügungen für Anastasiya Avilova gegen Online-Stalker erwirkt
Außerdem verbreitete er öffentlich auf den Social Media Plattformen TikTok und Twitter mehrere Äußerungen, die sowohl beleidigend waren als auch rechtswidrig in die Privat- und Intimsphäre unserer Mandantin eingegriffen haben. Zusätzlich veröffentlichte der Gegner eine unzulässige Verdachtsäußerung.
Wie sind wir in dem Fall von Anastasiya Avilova vorgegangen?
Im ersten Schritt haben wir den Stalker wegen eines rechtswidrigen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht unserer Mandantin abgemahnt und Ansprüche auf Unterlassung, Geldentschädigung und Kostenerstattung geltend gemacht. Nachdem er keine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgab, beantragten wir am Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung, die antragsgemäß erlassen wurde und dem Stalker die weitere Verbreitung der beleidigenden Äußerungen untersagte.
Nachdem er in der Folgezeit einen weiteren Tweet auf Twitter veröffentlichte, der eine unzulässige Verdachtsäußerung beinhaltete, mahnten wir erneut ab und erwirkten im Anschluss eine weitere einstweilige Verfügung am Landgericht Frankfurt am Main
Wegen der etlichen E-Mails, die der Antragsgegner an unsere Mandantin übermittelte, haben wir zudem ein Kontaktverbot am zuständigen Amtsgericht nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt. Das Gericht hatte es dem Antragsgegner dann per einstweiliger Anordnung verboten, in irgendeiner Form, z.B. per Anruf, Ansprache, SMS, E-Mail oder über die sozialen Netzwerke, Kontakt zu Frau Avilova aufzunehmen. Für den Fall, dass der Stalker dagegen verstößt, macht er sich strafbar und es drohen ihm Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Außerdem kann das Gericht bei einer Zuwiderhandlung Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 € oder gar Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten anordnen.
Was zeigt der Fall einer einstweiligen Verfügung gegen Online-Stalker für Anastasiya Avilova?
Es lohnt sich für Stalking-Opfer bzw. Betroffene von Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegen die Täter vorzugehen. Hierbei handelt es sich um keine Bagatellfälle, sondern um Straftaten und schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die zu empfindlichen Folgen für die Täter führen können.
Ganz besonders problematisch an diesem Fall war schließlich, dass der Täter ein Rechtsanwalt ist.
Unser Anwaltsteam für Medien- und Strafrecht hilft bei Online-Stalking
Unsere Fachanwälte für Medienrecht und Strafrecht sind erfahren im Umgang mit Online-Stalkern und stehen Ihnen bundesweit zur Seite.
Unsere zuständigen Anwälte im
Medien- und Wirtschaftsrecht
Norman Buse, LL.M.
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Master of Laws (Medienrecht & IP)
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht
Email: [email protected]
David Herz
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht
Email: [email protected]
Keno Leffmann, M.A.
Master of Arts (Mediation & Konfliktmanagement) und angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Leiter unseres Standortes in München
Email: [email protected]