
Gefährliche Körperverletzung durch Schirmschlag? Strafverfahren eingestellt
Rechtsgebiet: Gefährliche Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung wegen Geringfügigkeit
Wo? Staatsanwaltschaft Berlin
Auseinandersetzung in Berliner Diskothek – Vorwurf gefährliche Körperverletzung
Wegen eines Vorfalls in einer Berliner Diskothek sah sich unser Mandant mit dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung konfrontiert. Er soll einen Sicherheitsmitarbeiter mit einem Regenschirm geschlagen haben, nachdem ihm ein Hausverbot ausgesprochen worden war. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, doch am Ende wurde das Verfahren eingestellt.
Regenschirm kein gefährliches Werkzeug – rechtliche Bewertung durch Strafverteidiger
Der Strafverteidiger beantragte Akteneinsicht und analysierte die Ermittlungsergebnisse. Dabei fiel ihm insbesondere auf, dass gar keine wirkliche körperliche Verletzung bei dem vermeintlich Geschädigten festgestellt wurde. Dies rügte der Strafverteidiger, da gerade dies eine wesentliche Basis des Vorwurfs der Körperverletzung darstellt.
Für eine gefährliche Körperverletzung müssen außerdem besondere Umstände zu der Körperverletzung hinzukommen. Härter bestraft wird hier die besonders gefährliche Art und Weise der Körperverletzung, zum Beispiel die Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs. Das kann im Grundsatz auch ein Regenschirm sein, allerdings muss im konkreten Fall geprüft werden, ob von dem Regenschirm die Gefahr ausgeht, erhebliche Verletzungen zu verursachen.
Der Strafverteidiger argumentierte dagegen und führte die genauen rechtlichen Voraussetzungen für eine Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs an.
Erfolg: Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO
Unser Antrag führte zum Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Strafverfahren gegen den Mandanten wegen Geringfügigkeit ein.
Fazit: Sorgfältige Prüfung schützt vor ungerechtfertigter Verurteilung
Nicht jeder körperliche Kontakt ist gleich eine gefährliche Körperverletzung. Dieser Fall zeigt: Oft entscheidet die juristische Bewertung von Details wie Bewegungsrichtung, Verletzungsfolgen und eingesetzten Gegenständen über Strafbarkeit und Verfahrensergebnis.
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Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht
Benjamin Grunst
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
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Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München
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Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
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