
Foto: © BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte
Vergewaltigungsvorwurf: Erfolgreiche Einstellung des Verfahrens durch Staatsanwaltschaft Landshut
Bearbeiter: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Landshut
Ein falscher Vergewaltigungsvorwurf kann für Beschuldigte existenzbedrohend sein – beruflich, sozial und emotional. In einem aktuellen Fall konnte unser Fachanwalt für Strafrecht die Einstellung eines Verfahrens wegen angeblicher Vergewaltigung erreichen. Es handelte sich um eine typische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, wie sie im Sexualstrafrecht häufig vorkommt. Mit fundierter rechtlicher Expertise, detaillierter Aktenanalyse und der gezielten Aufdeckung von Widersprüchen in der Aussage der vermeintlich Geschädigten konnte eine belastende Hauptverhandlung und eine Verurteilung verhindert werden.
Wenn auch Sie mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung konfrontiert sind, ist schnelles, diskretes und vor allem kompetentes Handeln entscheidend.
Vergewaltigungsvorwurf nach Party: Aussage gegen Aussage
Anlass für das Strafverfahren war eine Party. Der Beschuldigte und die vermeintlich Geschädigte lernten sich dort kennen und kamen sich näher. Schlussendlich kam es auf der Rückbank des Autos zum Geschlechtsverkehr.
Am nächsten Morgen behauptete die vermeintlich Geschädigte, vergewaltigt worden zu sein und der Mandant wurde zum Beschuldigten eines Strafverfahrens.
Unmittelbare Zeugen gab es nicht. Es stand Aussage gegen Aussage.
Die Rolle der Akteneinsicht und Widersprüche in der Aussage des vermeintlichen Opfers
Aussage gegen Aussage Konstellationen sind für das Sexualstrafrecht fast schon „typisch“. Doch wie geht man damit um? Glaubt man dem Opfer oder dem Täter? Die Rechtsprechung hat hierzu Grundsätze entwickelt, wie man mit einer solchen Konstellation umgehen muss in der rechtlichen Bewertung und wie man herausfinden kann, „wem man glaubt“ (stark vereinfacht ausgedrückt). Ohne fundierte Kenntnis dieser Grundsätze und der aktuellen Rechtsprechung ist eine effektive Strafverteidigung gegen einen solchen Vergewaltigungsvorwurf im Grunde nicht möglich.
Der Mandant wandte sich an uns als auf das Sexualstrafrecht spezialisierte Fachanwälte für Strafrecht. Nach erfolgter Akteneinsicht analysierte der Anwalt für Sexualstrafrecht die Ermittlungsergebnisse anhand der Grundsätze der Rechtsprechung zur Bewertung von Aussage gegen Aussage Konstellationen. Dabei fielen ihm einige – auch gravierende – Widersprüche in den Aussagen der vermeintlich Geschädigten auf.
Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr oder Straftat? – Warum der erkennbare Wille entscheidend ist
Neben den Widersprüchen in den Aussagen kamen zudem Zweifel daran auf, dass der entgegenstehende Wille, der sich nach Angabe der vermeintlich Geschädigten im Laufe des Geschlechtsverkehrs entwickelt hatte, auch objektiv und nach außen hin erkennbar war.
Wichtig: Auch das Fortführen von Geschlechtsverkehr, nachdem eine oder einer der Beteiligten seinen entgegenstehenden Willen geäußert hat, ist grundsätzlich eine Vergewaltigung, auch wenn der Geschlechtsverkehr zunächst einvernehmlich war.
Wichtig: Dieser entgegenstehende Wille muss aber nach außen erkennbar sein. Wohl insbesondere, wenn der Geschlechtsverkehr zunächst einvernehmlich durchgeführt wurde.
Dies war den Ermittlungsergebnissen zufolge in diesem Fall nicht so. Auch aufgrund der erheblichen Alkoholisierung des Beschuldigten, ergab sich nicht hinreichend, dass der entgegenstehende Wille für ihn erkennbar war. Insbesondere war in der konkreten Situation nicht klar, ob sich die Ablehnung „nur“ auf eine bestimmte sexuelle Praktik bezog – die der Beschuldigte auch direkt abbrach oder auf den Geschlechtsverkehr als solchen.
All dies machte der Strafverteidiger gegenüber der Staatsanwaltschaft geltend und argumentierte rechtlich die Zweifel an dem Tatverdacht der Vergewaltigung im konkreten Fall. Der Anwalt für Sexualstrafrecht regte die Einstellung des Strafverfahrens wegen Vergewaltigung mangels hinreichenden Tatverdachts an.
Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Landshut stimmte uns zu und stellte das Strafverfahren ein.
Strafverfahren durch Staatsanwaltschaft Landshut eingestellt auf Verteidigerantrag
Der Vorwurf der Vergewaltigung stellt für Beschuldigte eine enorme Belastung dar – insbesondere dann, wenn Aussage gegen Aussage steht. In diesem Fall konnte durch konsequente und sachkundige Verteidigung die Einstellung des Verfahrens erreicht werden, noch bevor es zu einer belastenden Gerichtsverhandlung kam.
Als erfahrener Strafverteidiger im Sexualstrafrecht prüfe ich für Sie umgehend alle Verteidigungsmöglichkeiten, arbeite mögliche Widersprüche heraus und stelle sicher, dass Ihre Rechte von Anfang an gewahrt werden.
Wenn gegen Sie wegen eines Sexualdelikts ermittelt wird, zögern Sie nicht – nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf.
Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht
Benjamin Grunst
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]