Buse Herz Grunst Rechtsanwälte

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Wirtschaftsstrafverfahren eingestellt – Vermögensarrest erfolgreich aufgehoben

16.12.2025 | Strafrecht

Bearbeiter: Michael Voltz
Rechtsgebiet: Geldwäsche und Betrug
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO)
Wo? Staatsanwaltschaft München

 

Unser Mandant, der überwiegend im Ausland lebt, sah sich mit umfangreichen strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Zunächst ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Geldwäsche (§ 261 StGB).

Im weiteren Verlauf änderte sich der Schwerpunkt des Verfahrens: Es wurde behauptet, der Mandant habe zur Erlangung eines Bankkredits unzutreffende Gehaltsnachweise vorgelegt. Die Ermittlungen richteten sich schließlich insbesondere auf Betrug und Urkundenfälschung. Zusätzlich wurde ein Vermögensarrest angeordnet, wodurch das Konto des Mandanten gepfändet wurde.

Ergebnis: Einstellung des Verfahrens und Aufhebung des Vermögensarrests

Unsere Verteidigung setzte frühzeitig auf ein strukturiertes und deeskalierendes Vorgehen. Neben der konsequenten strafrechtlichen Vertretung wurde eine sachliche Lösung mit der Bank angestoßen und parallel der Austausch mit der Staatsanwaltschaft geführt. Ziel war eine verfahrensbeendende Lösung ohne weitere Eskalation.

Mit Erfolg:

Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Zugleich wurde der Vermögensarrest aufgehoben, sodass der Mandant wieder uneingeschränkt über sein Konto verfügen kann.

Der Fall zeigt, wie entscheidend eine frühzeitige und koordinierte Verteidigungsstrategie im Wirtschaftsstrafrecht ist – insbesondere dann, wenn erhebliche wirtschaftliche Folgen drohen.

Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht

RA Benjamin Grunst

Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

Email: [email protected]

RA Sören Grigutsch

Sören Grigutsch

Fachanwalt für Strafrecht

Email: [email protected]

RA Michael Voltz

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München

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Prof.Dr. Thomas Bode

Prof. Dr. Thomas Bode

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Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

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