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Wirtschaftsstrafverfahren eingestellt – Vermögensarrest erfolgreich aufgehoben
Bearbeiter: Michael Voltz
Rechtsgebiet: Geldwäsche und Betrug
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO)
Wo? Staatsanwaltschaft München
Im weiteren Verlauf änderte sich der Schwerpunkt des Verfahrens: Es wurde behauptet, der Mandant habe zur Erlangung eines Bankkredits unzutreffende Gehaltsnachweise vorgelegt. Die Ermittlungen richteten sich schließlich insbesondere auf Betrug und Urkundenfälschung. Zusätzlich wurde ein Vermögensarrest angeordnet, wodurch das Konto des Mandanten gepfändet wurde.
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens und Aufhebung des Vermögensarrests
Unsere Verteidigung setzte frühzeitig auf ein strukturiertes und deeskalierendes Vorgehen. Neben der konsequenten strafrechtlichen Vertretung wurde eine sachliche Lösung mit der Bank angestoßen und parallel der Austausch mit der Staatsanwaltschaft geführt. Ziel war eine verfahrensbeendende Lösung ohne weitere Eskalation.
Mit Erfolg:
Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Zugleich wurde der Vermögensarrest aufgehoben, sodass der Mandant wieder uneingeschränkt über sein Konto verfügen kann.
Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht
Benjamin Grunst
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]









