
Anwalt Jugendstrafrecht – Lassen Sie sich von Profis verteidigen
Wir verteidigen Jugendliche und Heranwachsende bundesweit seit 2015. Unser Team hat über 2.000 Strafverfahren betreut und nutzt diese Erfahrungen für den bestmöglichen Ausgang Ihres Jugendstrafverfahrens. Über 1000 positive Bewertungen bestärken uns in dem Weg engagierter Strafverteidigung für Jugendliche und Heranwachsende.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihrem Kind zur Seite – für ein unbeschwerten Weg in die berufliche Zukunft
Professionelle Hilfe im Jugendstrafrecht – kompetent und diskret
Bei Jugendstraftaten ist schnelles Handeln entscheidend. Als erfahrene Strafverteidiger mit Spezialisierung auf Jugendstrafrecht stehen wir Ihnen und Ihrem Kind zuverlässig zur Seite. In einer so sensiblen Phase ist eine frühzeitige, fundierte Beratung besonders wichtig – denn es geht um die Zukunft Ihres Kindes.
Kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. Verzichten Sie auf Aussagen gegenüber Polizei oder anderen Behörden, bevor Sie mit uns gesprochen haben. Denken Sie daran: Schweigen ist Gold – machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Unsere Fachanwaltskanzlei für Strafrecht betreut Sie mit Kompetenz, Engagement und Fingerspitzengefühl. Diskretion und Vertraulichkeit sind für uns selbstverständlich – Ihr Anliegen wird mit größter Sorgfalt behandelt.
Vermeiden Sie unnötige Fehler, die den Verlauf des Strafverfahrens und die spätere berufliche Entwicklung negativ beeinflussen können. Je früher Sie sich an uns wenden, desto besser können wir eine effektive Verteidigungsstrategie aufbauen.
Über 1000 positive Bewertungen bestätigen: Gute Erreichbarkeit, fundierte Beratung und konsequente Vertretung sind unsere Stärken – auch im Jugendstrafrecht.
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Vorladung erhalten wegen einer Jugendstraftat – Was jetzt zu tun ist:
Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Jugendstrafrecht?
- Über 900 positive Bewertungen unserer Mandanten
- Expertise als Fachanwälte für Strafrecht und Prof. Dr. im Team
- Erfahrung aus über 2.000 betreuten Strafverfahren
- Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
- Erfahrung im Jugendstrafrecht im Umgang mit Jugendgerichtshilfe und Jugendstrafgericht
- Dezernat für Presseberichterstattung
- Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
- Faire und transparente Kosten
- Sehr gute Erreichbarkeit
- Verteidigung zur Vermeidung von Hauptverhandlungen
Was zeichnet unsere Anwälte für Jugendstrafrecht aus?
Als Kanzlei betrachten wir die Interessen junger Menschen ganzheitlich. Unser Ziel ist es, akute Probleme zu lösen und langfristige Folgen für Jugendliche und Heranwachsende zu vermeiden. Aus unserer Erfahrung im Jugendstrafrecht wissen wir, wie wichtig ein respektvoller, lösungsorientierter Umgang in dieser sensiblen Phase ist.
Die verschiedenen Fachbereiche von BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte arbeiten eng zusammen – insbesondere das Dezernat Strafrecht. So können wir unsere Mandanten individuell und umfassend betreuen. Unsere Fachanwälte für Strafrecht, gemeinsam mit Prof. Dr. Bode, stehen für höchste fachliche Qualität. Wir verteidigen mit Nachdruck und zugleich mit dem nötigen Fingerspitzengefühl – eine Kombination, die gerade im Jugendstrafrecht entscheidend ist.
Durch die jahrelange Betreuung zahlreicher Jugendstrafverfahren kennen wir die zuständigen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Verfahrensabläufe sehr genau. Das ermöglicht es uns, bereits frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen.
Wann sollten Sie uns als Anwalt für Jugendstrafrecht beauftragen?
Grundsätzlich gilt: Je früher Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, desto besser sind die Verteidigungschancen. Spätestens bei Erhalt einer polizeilichen Vorladung oder eines Äußerungsbogens sollten Sie sich an einen im Jugendstrafrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Auch Jugendliche und Heranwachsende haben – wie Erwachsene – das Recht zu schweigen. Und sie sollten es nutzen.
Unbedachte Aussagen können das Verfahren erheblich belasten. Erst durch frühzeitige anwaltliche Beratung kann eine effektive Verteidigungsstrategie entwickelt werden – individuell und rechtlich fundiert.
In der Praxis berichten Mandanten immer wieder, dass Polizeibeamte oder Mitarbeiter des Jugendamts von anwaltlicher Vertretung abraten. Solche Aussagen sollten Sie kritisch hinterfragen. Die Polizei ist nicht zur rechtlichen Beratung befugt – sie verfolgt das Ziel, eine Straftat aufzuklären. Ob ein Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird, entscheidet allein die Staatsanwaltschaft.
Ein Rechtsanwalt sorgt dafür, dass die Rechte des Jugendlichen gewahrt bleiben. Er begleitet den gesamten Prozess – nicht als Hindernis, sondern als notwendiger Schutz.
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Wann ich einen Anwalt für Jugendstrafrecht beauftragen sollte
Die Entscheidung, einen Anwalt hinzuzuziehen, sollte nicht davon abhängen, ob sich der Jugendliche schuldig fühlt oder nicht. Gerade im Jugendstrafrecht gilt: Auch wer sich nichts hat zuschulden kommen lassen, kann in ein belastendes Verfahren geraten. Der Grundsatz „Wer nichts getan hat, dem kann nichts passieren“ trifft in der Praxis leider oft nicht zu.
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Es ist vom Erziehungsgedanken geprägt – nicht nur die Frage nach Schuld, sondern vor allem die Konsequenzen für die persönliche Entwicklung stehen im Vordergrund. Ohne eine gezielte Verteidigungsstrategie richten sich Staatsanwaltschaft und Gerichte häufig stärker auf mögliche Sanktionen als auf die vollständige Klärung des Sachverhalts.
Gerade deshalb ist es wichtig, frühzeitig einen spezialisierten und erfahrenen Anwalt für Jugendstrafrecht zu beauftragen. Dieser kennt die Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens, die informellen Abläufe sowie die spezifischen Anforderungen an eine altersgerechte Verteidigung. So kann die Verteidigungsstrategie individuell und wirksam angepasst werden.
Termine für eine erste anwaltliche Beratung können in Berlin, Hamburg und München vereinbart werden. Häufig wird die Erstberatung gemeinsam mit den Eltern durchgeführt. Bereits in diesem Gespräch lassen sich erste Einschätzungen zu den Vorwürfen und dem weiteren Verlauf des Verfahrens geben.
Viele dringende Fragen können so frühzeitig geklärt werden – was erfahrungsgemäß zur spürbaren Entlastung bei Eltern und Jugendlichen führt. Im Anschluss wird Akteneinsicht beantragt. Sobald die Ermittlungsakte vorliegt, lässt sich die Verteidigung gezielt planen und das Risiko möglicher Sanktionen einschätzen.
Das Jugendstrafrecht stellt besondere Anforderungen an die Verteidigung – Anforderungen, die ich als auf Jugendstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt stets im Blick habe.
Weiterführende Links
- Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden: Unterstützung und Beratung
- Jugendgerichtshilfe
- Strafbarkeit von Kindern
- Jugendstrafrecht – welche Strafen drohen?
- Anwalt für Jugendstrafrecht Berlin
- Einstellungsmöglichkeiten im Jugendstrafrecht
- Erziehungsregister
- Anwalt für Jugendstrafrecht Hamburg
- Anwalt für Jugendstrafrecht München
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