§ 332 StGB
Was droht bei Bestechlichkeit im Amt? Strafen und Verteidigung

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Was versteht man unter strafbarer Bestechlichkeit und welche Strafen drohen? Wie kann man sich gegen den Vorwurf der Bestechlichkeit verteidigen? Wann sollte ein Strafverteidiger hinzugezogen werden und welche Rechte haben Betroffene im Strafverfahren? Besonders Beamten und Amtsträgern drohen neben den strafrechtlichen Folgen auch der Verlust ihrer Beamtenrechte und Pensionsansprüche. Der Vorwurf der Bestechlichkeit kann gravierende Auswirkungen auf Ihre beurfliche Zukunft haben. Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung und Verteidigung bei Bestechlichkeitsvorwürfen.

Taten, die im allgemeinen Sprachgebrauch als „Korruption“ bezeichnet werden, unterteilt das StGB in verschiedene Straftatbestände.

Hierzu zählt auch 332 StGB, der die Bestechlichkeit im Amt unter Strafe stellt.

Die vom Bundeskriminalamt erstellte Statistik zu Korruptionsstraftaten im Jahr 2019 zeigt einen deutlichen Anstieg der Delikte nach § 332 StGB seit dem Jahr 2017. Danach wurden im Jahr 2019 1.107 Fälle erfasst, während es 2017 noch 802 waren. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen.

Sie haben eine Vorladung wegen Bestechlichkeit erhalten?

Auch beim Vorwurf der Bestechlichkeit stehen wir Ihnen kompetent und engagiert zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne zur Vereinbarung eines Termins für ein erstes Beratungsgespräch

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

  • Vorladung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der Bestechlichkeit
  • Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde wegen des Verdachts der Bestechlichkeit
  • Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit

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Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

  • Über 900 positive Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht, zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht und Prof. Dr. im Team
  • Erfahrung aus über 2.000 betreuten Strafverfahren
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
  • Dezernat für Presseberichterstattung
  • Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit
  • Verteidigung zur Vermeidung von Hauptverhandlungen

Strafe für Bestechlichkeit: Welche Strafen drohen bei Bestechlichkeit nach § 332 StGB?

332 Abs. 1 StGB sieht einen Strafrahmen einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe vor.

Ist der Täter ein Richter, ein Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder ein Richter am Schiedsgericht handelt es sich um ein Verbrechen, da die Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ist. Es ist sogar die Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren möglich.

Freiheitsstrafe bei Bestechlichkeit?

Es ist also auch möglich, wegen Vorwurf Bestechlichkeit ins Gefängnis gehen zu müssen.

Was bedeutet Bestechlichkeit: Wer kann sich wegen Bestechlichkeit strafbar machen?

Strafbar machen können sich nur Amtsträger. Dazu zählen nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • Beamte,
  • Richter,
  • dem öffentlichen Dienst verpflichtete Personen.

Daneben erfasst der Tatbestand auch

  • europäische Amtsträger und
  • Mitglieder an einem Gericht der Europäischen Union.

Wer dem öffentlichen Dienst besonders verpflichtet ist, regelt § 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB. Dazu zählen Privatpersonen, Verbände oder Betriebe, die zum Beispiel Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
 
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Wann habe ich mich wegen Bestechlichkeit im Amt strafbar gemacht? Bestechlichkeit öffentlicher Amtsträger, Bestechlichkeit im öffentlichen Dienst

Der Tatbestand der Bestechlichkeit im Amt ist erfüllt, wenn der Amtsträger einen Vorteil für eine konkrete Diensthandlung fordert, sich versprechen lässt oder annimmt und dadurch seine Dienstpflichten verletzt.

Unter Vorteil im Sinne der Bestechlichkeit versteht man zunächst Leistungen. Voraussetzung hierbei ist aber dass diese zum Beispiel in wirtschaftlicher, rechtlicher aber auch persönlicher Hinsicht die Lage des Amtsträgers verbessert.

Dementsprechend sind nicht nur Geldzahlungen ein Vorteil in diesem Sinne. Es muss sich allgemein nicht zwangsläufig um eine materielle Leistung handeln.

Auch immaterielle Vorteile, wie beispielsweise sexuelle Leistungen, Erwerbsaussichten oder auch der Erhalt eines Ehrenamts können Vorteile in diesem Sinne sein.

Ein Vorteil muss nicht zwingend eine aktive Leistung sein. Auch ein Unterlassen, wie beispielsweise dass eine Vereinsmitgliedschaft nicht gekündigt wird, kann ein Vorteil im Sinne der Bestechlichkeit darstellen.

Wann bin ich bestechlich? Wann habe ich einen Vorteil gefordert, mir versprechen lassen oder angenommen?

Gefordert wird der Vorteil, wenn der Amtsträger zum Ausdruck bringt, dass er diesen für seine Dienstausübung beansprucht. Ob die Person, von der der Vorteil gefordert wird, auch tatsächlich darauf eingeht, ist nicht maßgeblich.

Ein Versprechen lassen liegt darin, dass eine angebotene künftige Leistung für eine Dienstausübung entgegengenommen wird. Dies kann, muss aber nicht, ausdrücklich erfolgen. Möglich ist es nämlich auch, dass sich dies aus den Umständen bzw. dem Verhalten des Amtsträgers ergibt. Dass die versprochene Leistung schlussendlich tatsächlich erbracht wird, ist auch hier nicht maßgeblich.

Eine Annahme liegt darin, dass der Vorteil tatsächlich empfangen wird. Hierbei genügt auch die Weitergabe an einen Dritten mit Einverständnis des Amtsträgers.
 
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Welche Tätigkeiten erfasst die bei Bestechlichkeit versprochene „Diensthandlung“?

Im Unterschied zur Vorteilsannahme nach § 331 StGB (es genügt eine allgemeine Dienstausübung) muss bei der Bestechlichkeit nach § 332 StGB eine konkrete pflichtwidrige Diensthandlung erbracht werden.

Die Handlung muss in amtlicher Eigenschaft vorgenommen werden und gegen Dienstpflichten verstoßen.

Für die Konkretisierung ist es nicht erforderlich, dass die Diensthandlung in allen Einzelheiten abgesprochen ist.

Die Pflichtwidrigkeit, das heißt der Verstoß gegen Dienstvorschriften, kann auch vorliegen, wenn die jeweilige Vorschrift dem Amtsträger einen Entscheidungsspielraum einräumt (sog. Ermessensentscheidungen). Das ist dann der Fall, wenn sich der Amtsträger bei seiner Entscheidung nicht nach sachlichen Kriterien richtet.

Der BGH (BGH vom 07.04.2020 – 6 StR 52/20) bejahte das Vorliegen einer ausreichend konkreten Diensthandlung in einem Fall, in dem ein Polizeibeamter, der für die Personaleinstellung zuständig war, der Bewerberin eine nicht näher beschriebene Stelle in der Polizeidirektion in Aussicht stellte und für ihre Einstellung eine sexuelle Gegenleistung forderte. Dass der Beamte die in Aussicht gestellte Stelle nicht weiter konkretisierte, änderte an seiner Strafbarkeit nichts, da er sich durch die Äußerung als käuflich erwiesen hatte.

Strafbarkeit bei Bestechlichkeit durch Unrechtsvereinbarung zwischen Bestechlichem und Bestechendem

Entscheidend für die Strafbarkeit ist die sog. Unrechtsvereinbarung, also die Verknüpfung des Vorteils mit der Diensthandlung. In dem vom BGH entschiedenen Beispielfall hatte der Polizeibeamte gefragt, ob sich die Bewerberin „dafür“ (die Stelle) „hochschlafen“ würde. Dies genügte nach Ansicht des BGH bereits, um den Eindruck seiner Käuflichkeit zu erwecken und damit das von § 332 StGB geschützte Rechtsgut des Vertrauens der Allgemeinheit in die „Lauterkeit“ (=Gerechtigkeit/Reinheit/Anständigkeit) des öffentlichen Dienstes zu beeinträchtigen. Anders als das Wort „Vereinbarung“ vermuten lässt, ist die Annahme durch das Gegenüber nicht erforderlich.

Im genannten Fall hatte die Bewerberin die Vornahme von sexuellen Gegenleistungen abgelehnt.

(vgl. BGH vom 07.04.2020 – 6 StR 52/20)
 
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Mache ich mich strafbar, wenn ich einen Vorteil für eine bestimmte zukünftige Diensthandlung zwar annehme, aber tatsächlich nie vorhatte diese auszuführen?

Ja. Nach § 332 Abs. 3 StGB genügt es schon, wenn sich der Amtsträger nur bereit zeigt eine künftige Diensthandlung vorzunehmen. Da durch das Delikt der Bestechlichkeit schon der Anschein der Käuflichkeit des öffentlichen Dienstes vermieden werden soll, spielt es auch keine Rolle, dass sich der Amtsträger insgeheim vorbehalten hat, die Diensthandlung nie auszuführen. Verstößt der Amtsträger mit der bereit erklärten Handlung nicht gegen seine Dienstpflichten, macht er sich zwar nicht wegen Bestechlichkeit strafbar. Es kommt jedoch die Strafbarkeit aus § 331 StGB wegen Vorteilsannahme in Betracht, da es hier auf die Pflichtwidrigkeit nicht ankommt.

Was ist der Unterschied zwischen Bestechung und Bestechlichkeit?

Bestechung und Bestechlichkeit sind quasi zwei Seiten einer Medaille. Der Bestechlichkeit steht grundsätzlich eine Bestechung einer anderen Person im Grunde gegenüber.

Bestechlichkeit Verjährung – Wann verjährt Bestechlichkeit § 332 StGB?

Bestechlichkeit nach § 332 StGB verjährt grundsätzlich nach fünf bzw. zehn Jahren.
 
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Verteidigungsstrategien Bestechlichkeit: Wie kann man sich gegen den Vorwruf der Bestechlichkeit verteidigen?

Das kommt auf die konkreten Umstände Ihres Falles, Ihrer Situation, an. Bereits kleinste Feinheiten und Details können sowohl für die Frage „ob“ Sie sich strafbar gemacht haben als auch für die mögliche Strafe einen erheblichen Unterschied machen. Es empfiehlt sich, sich an einen spezialisierten und erfahrenen Anwalt für Strafrecht zu wenden. Dieser erkennt auch solche Feinheiten, die für die Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie von Relevanz sind.

Wann sollte man einen Anwalt bei Bestechlichkeitsvorwürfen hinzuziehen? Anwalt Bestechlichkeit

Es ist zu empfehlen, sich bestenfalls möglichst frühzeitig an einen Strafverteidiger zu wenden, wenn man mit dem Vorwurf der Bestechlichkeit konfrontiert ist.

Was tun bei Bestechlickkeitsvorwurf?

Machen Sie am besten zunächst von Ihrem Schweigerecht als Beschuldigter einer Straftat Gebrauch und wenden Sie sich dann bestenfalls zeitnah an einen erfahrenen und spezialisierten Strafverteidiger Bestechlichkeit.

 

Die Abgrenzung nicht nur zwischen Strafbarkeit und Straflosigkeit, sondern auch zwischen den verschiedenen Korruptionsdelikten kann durchaus komplex sein. Die Einordnung muss am konkreten Einzelfall erfolgen. Neben einer gegebenenfalls hohen Strafe (bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe) sind auch berufliche Konsequenzen zu erwarten.

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