Die Studienplatzklage in Mecklenburg-Vorpommern

Auf dem Weg zum Studium
an der deutschen Ostsee

Studienplatz einklagen in Mecklenburg-Vorpommern? – So wird es ein Erfolg!

Immer mehr Studieninteressierte erkämpfen sich ihren Studienplatz in Deutschland mittels Studienplatzklagen. Für Hochschulen und Verwaltungsgerichte im Nordosten der Bundesrepublik sind Studienplatzklagen deshalb auch nichts Neuartiges mehr. Von Bundesland zu Bundesland herrschen allerdings unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Bei Überlegungen zu einer Klage ist demnach die Konsultation einer kompetenten anwaltlichen Unterstützung empfehlenswert.

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Universitäten und Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern:

Universität Rostock  ❘  Universität Greifswald   ❘  Hochschule Stralsund  ❘


Universität Rostock:

Interdisziplinär studieren unweit von Strand & Meer

Die Universität Rostock ist die älteste Universität Nordeuropas. Mit 13.000 Studierenden in über 100 Studiengängen in zehn Fakultäten ist sie eine der Volluniversitäten Deutschlands. Ihr Motto lautet „Tradition und Innovation“. Sie zeichnet sich insbesondere durch ihre interdisziplinäre Fakultät als Schnittstelle wissenschaftlicher Aktivitäten mit vier interdisziplinären Profillinien aus: Science and Technology of Life, Light and Matter (1), Maritime Systems (2), Aging Science and Humanities (3), Wissen – Kultur – Transformation (4). Zu den Studiengängen gehören beispielsweise Human- und Zahnmedizin, diverse Lehramtsfächer, Biologie, Umweltschutz, Technische Kommunikation, Informatik, Mathematik und Demographie. Mit einem Bestand von mehr als zwei Millionen Publikationen ist die Universitätsbibliothek Rostock eine der größten Bibliotheken Mecklenburg-Vorpommerns.

Die Hauptmensa wurde mehrfach als beste Mensa Deutschlands ausgezeichnet. Das Hochschulsportangebot umfasst gut 250 Kurse. Kooperationen bestehen mit 55 Hochschulen weltweit, wobei der Schwerpunkt internationaler Zusammenarbeit auf dem Ostseeraum liegt. Die Stadt Rostock ist insbesondere durch seine Lage am Meer, den Hafen und einen 6000 ha großen Küstenwald geprägt. Der an der Küste gelegene Ortsteil Warnemünde gilt als idealer Ausgangspunkt für das Kite- und Windsurfen, Wellenreiten, Tauchen und Schwimmen. Der breiteste Sandstrand der deutschen Ostseeküste ist in Warnemünde anzufinden. Das Stadtzentrum zeichnet sich durch einen reichen Altbaubestand, viele Gebäude im Stil der Backsteingotik und diverse Kultur- und Ausgehmöglichkeiten aus.


Universität Greifswald:

Studieren an der Brücke nach Nord- und Osteuropa

Die Universität Greifswald ist nach der Uni Rostock die zweitälteste Universität im Ostseeraum. Die 10.000 Studierenden der Uni sind in mehr als 100 Studiengängen eingeschrieben, wozu beispielsweise Human- und Zahnmedizin, Anglistik, Germanistik, Biochemie, Pharmazie, Psychologie, Wirtschafts-, Politik-, Kommunikations- und Rechtswissenschaften gehören. Insbesondere die medizinische Fakultät der Universität Greifswald hat einen ausgezeichneten Ruf in Deutschland. Der Bestand der auf 1.000 Arbeitsplätze ausgelegten Universitätsbibliothek Greifswald fasst mehr als drei Millionen Bände. Schwerpunkt internationaler Partnerschaften bilden ähnlich wie in Rostock Nord- und Osteuropa. So ist die Uni Greifswald etwa mit der Aarhus Universität in Dänemark und der Universität Ostfinnlands in Nordsavo eng verknüpft.

Viele der Hochschulgebäude wurden in den vergangenen Jahren neu gebaut beziehungsweise restauriert. Nicht zuletzt durch zahlreiche akademische Sammlungen und Museen zeichnet sich die Volluniversität am Meer aus. Der Hochschulsport zählt Angebote etwa im Drachenboot, Kanu, Windsurfen und Tauchen. Die Stadt Greifswald ist mit ihrer Lage am Greifswalder Bodden und dem Fluss Ryck ein wunderbarer Ausgangspunkt für Wasserfreunde und -sportler zum Segeln, Rudern, Schwimmen und Surfen. Aber auch der Stadtkern mit seinen vielen Baustilen, der Radfreundlichkeit und zahlreichen Kultur- und Ausgehmöglichkeiten ist ein idealer Ort studentischen Lebens.


Hochschule Stralsund:

Modernste Studienfächer, Alstadt mit UNESCO-Status

Die Hochschule Stralsund bietet an drei Fakultäten nahezu 30 Studiengänge an, wobei die Ingenieurwissenschaften den Schwerpunkt bilden. Mehr als 2.300 Studierende sind in Studiengängen wie Softwareentwicklung, Medieninformatik, Regenerative Energien, Medizinisches Informationsmanagement/eHealth, Betriebswirtschaftslehre, Gesundheitsökonomie und Wirtschaftsingenieurwesen eingeschrieben. Zu den Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten gehören Künstliche Intelligenz, Regenerative Energien, Elektroenergiesysteme und Innovative Werkstoffe. Mit Kontakten zu über 70 Hochschulen und mehreren international ausgerichteten Lehrangeboten ist die Hochschule Stralsund über Grenzen hinweg bestens vernetzt und gut aufgestellt. Die Hochschule hat Kooperationen auf ministerieller, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene. Keine 100 Meter vom Campus entfernt befindet sich das einladende Ufer des Ostseemeeresarms Strelasund. Stralsund verfügt über eine schöne, zum UNESCO-Weltkulturerbe zählende Altstadt. Das Tor zur Insel Rügen zeichnet sich mitunter durch die Nähe zu einem Nationalpark aus.

Studienplatzklage in Mecklenburg-Vorpommern

Geringe Zulassungsquoten, Abi-Schnitt 1,0 –vielen Bewerber*innen wird der Weg in den Nordosten der Bundesrepublik durch Studienzulassungsbeschränkungen verbaut

Doch in einigen Studiengängen kommt nur ein kleiner Teil der Bewerberinnen und -bewerber in den Genuss eines Studiums an der präferierten Universität in Mecklenburg-Vorpommern. Der Reiz der Universitäten und Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern wird durch einen Vergleich von jährlichen Bewerber- und Zulassungszahlen sichtbar, die sich in den Zulassungsgrenzen ausdrücken.


Uni Greifswald: geringe Zulassungsquote in Medizin; viele Wartesemester trotz gutem Schnitt

An der Universität Greifswald erfolgt in vielen Studiengängen ein Teil der Zulassungen nach einer Abiturientenbestenquote, ein kleiner Teil über eine zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) und der Großteil über ein Auswahlverfahren der Hochschule (AdH). Auch beim AdH spielen der Notenschnitt auf der Hochschulzugangsberechtigung in Verbindung mit studienspezifischen Abiturnoten häufig eine ganz wesentliche Rolle neben sonstigen schulnotenunabhängigen Kriterien wie zum Beispiel bestimmten Ausbildungsabschlüssen. Aus diesem Grunde ist es Bewerbern ab einer bestimmten Abinote häufig nicht mehr möglich, ihren Schnitt auszugleichen.

Ein Indiz für das Bewerberaufkommen zeigt sich insbesondere in der Zulassung nach Wartesemestern. Im Wintersemester 2017/2018 konnte man etwa im Studiengang Psychologie im Hauptverfahren einen Studienplatz nach zehn Wartesemestern ergattern, wenn der Abischnitt nicht unter 1,7 lag. Bei Humanbiologie waren es acht Wartesemester bei einem Abischnitt von 1,8. Und in Biochemie lag die Zulassungsgrenze bei 1,6 mit zwei Wartesemestern. Im Studiengang Humanmedizin, wo bundesweite Zulassungsbeschränkungen gelten, wird an der Universität Greifswald so selektiv gesiebt, wie kaum woanders in Deutschland. Die Uni ist bekannt für eine geringe Zulassungsquote. Wie üblich, standen nur für etwa 5 % der Bewerber im hochschuleigenen Auswahlverfahren Studienplätze im Wintersemester 2018/2019 zur Verfügung.


Uni Rostock: Abiturnote spielt eine Hauptrolle

Auch an der Universität Rostock gelten für Human- und Zahmedizin die Kriterien der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge. Beim Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) werden hierbei 80 % der Studienplätze nach einer Gewichtung vergeben, in der die Abiturnote zu 51 % neben dem Ergebnis im Test für Medizinische Studiengänge (TMS; 49 %) eine Rolle spielt. Im Allgemeinen werden wie an der Uni Rostock ein Teil der Studienplätze über die Abiturbestenquote (AbiQ), ein kleiner Teil über die zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) und ein Großteil über das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) vergeben.


Hochschule Stralsund: Zulassungsgrenze im Studiengang Leisure and Tourism Management

An der Hochschule Stralsund gibt es im Studiengang Leisure and Tourism Management eine Zulassungsgrenze. In den vergangenen zehn Jahren lag er zwischen 1,8 (WS 2010/11) und 2,3 (WS 2019/20).

Mit einer Entspannung der Situation um die Zulassungsgrenzen ist nicht zu rechnen

Von einer Beruhigung der Zulassungssituation an den Universitäten kann in Zukunft nicht ausgegangen werden. Auch an den Universitäten in Mecklenburg-Vorpommern muss wegen ihrer guten Reputation, der herausragenden Lehrqualität und den attraktiven Studienstandorten Greifswald, Rostock und Stralsund je nach Studiengang eher mit einer Zunahme der Konkurrenz unter Schulabgängern und -abgängerinnen gerechnet werden. Der Druck hat zugenommen, da sich innerhalb weniger Jahrzehnte die Abiturientenquote in der Bundesrepublik verdoppelte. Auch die Noteninflation zwingt die Universitäten dabei zu immer ausgeklügelteren und flexibleren Auswahlsystemen. Bildungsreformen, die die Zentralisierungen der Abiturprüfungen und den Wegfall von Stufenwiederholungen beinhalten, zielen auf die Steigerung der Quote der Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung ab. Letztlich soll dadurch der Akademikeranteil hierzulande erhöht werden. Problematisch dabei ist nur, dass den Universitäten nicht genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die steigende Nachfrage in vernünftiger Weise zu befriedigen.

Die Zahl der Studienplätze in Humanmedizin stagniert, während die Bewerberzahlen in die Höhe schießen

So ist die Zahl der im Studienfach Humanmedizin zu vergebenden Studienplätze in den vergangenen 20 Jahren annähernd konstant geblieben. Die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber hat sich aber mehr als verdoppelt. Die Zulassungsquote ist seitdem folglich kontinuerlich geschrumpft: der Kreis der Auserwählten wird im Verhältnis immer kleiner. Dementsprechend stieg die erforderliche Mindestnote für eine Zulassung über die Abiturbestenquote (AbiQ) bei Humanmedizin beständig an. Im Wintersemester 1999/2000 lag die Auswahlgrenze je nach Landesquote noch bei einer Abinote von 1,6 bis 2,2. Von diesen Anforderungen können medizinisch interessierte Schulabgängerinnen und -abgänger von heute nur träumen. Denn seit dem Winteresemester 2009/2010 liegt die Auswahlgrenze in den Wintersemestern durchgehend bei 1,0 bis 1,2. Und ein Abi mit der Note 1,0 schaffen nur wenige Abiturienten, je nach Bundesland liegt der Anteil dieser Abiexzellenz unter den Abiturabsolventen zwischen ein und drei Prozent. Der dargelegte Trend führt letztlich zu immer höheren Leistungserwartungen an Schülerinnen und Schüler. Je nach Studienfach kommen die Ansprüche an die Zulassung einem teils schon utopisch vor. Viele Abiturienten haben mit enormen Stress zu kämpfen.

Die Studienplatzklage: durch ein legitimes Hintertürchen den Studienplatz der ersten Wahl einnehmen und sich damit einem exorbitanten Druck entziehen

Doch in manchen Fällen gibt es einen Ausweg aus der Spirale von für manche Schüler*innen schon krankmachenden Leistungsdruck, Konkurrenzdenken und Wettbewerb. Bevor man sich dem System mit seinen fragwürdigen Mechanismen beugt, lohnt sich die Überlegung einer Studienplatzklage in Mecklenburg-Vorpommern. Wer genauer hinschaut, kann immer wieder vorkommende Vorbehalte getrost über Bord werfen: Studienplatzklagen führen entgegen verbreiteter Behauptungen keineswegs zur Verdrängung von anderen Studieninteressierten von den für sie vorgesehenen Plätzen.

Denn das Instrument einer Studienplatzklage setzt lediglich dort an, wo Universitäten und Hochschulen sich verrechnet haben: lassen sich über die festgelegte Zulassungszahl hinaus zusätzliche Kontingente für Studienplätze in den jeweiligen Studiengängen aufspüren, ist eine zentrale Hürde für eine erfolgreiche Klage vor den Verwaltungsgerichten genommen. Die Überprüfung einer korrekten Rechenweise der Universitäten und Hochschulen bei der Studienplatzvergabe ist Kern des Verfahrens. Bei Studienplatzklagen wird also nur nachgerechnet, ob die Hochschulverwaltungen ihre Mathematik-Hausaufgaben richtig gemacht haben.

Die Universitäten müssen ihre Kapazitäten aussschöpfen und so viele Plätze wie möglich zur Verfügung stellen

Studienplatzklagen gehören zu den Wachhunden der Verfassung. Die Universitäten und Hochschulen in Deutschland müssen dem Recht auf Bildung durch eine Ausschöpfung vorhandener Kapazitäten im Lehr- und Lernbetrieb genügen. Sie sind dazu verpflichtet, die Zulassungszahl an den vorhandenen Lehrressourcen auszurichten. Studienplatzklagen kommt damit eine für die Demokratie förderliche Kontrollfunktion zugute.

Ein Weckruf an die Politik, Verbesserungen für die Studierendensituation voranzutreiben

Die Klagen sind auch ein Weckruf an die Politik, endlich attraktivere Lehr- und Lernmöglichkeiten an den Universitäten zu schaffen, anstatt diese mit Austeritätsmaßnahmen im Sinne der Schuldenbremse zu überschütten. In der Berliner Landespolitik hat die zunehmende Anzahl der Klagen das Thema der langfristigen Neuschaffung von Studienplätzen bereits auf die Agenda gebracht. Gerade an den medizinischen Fakultäten ist dies in Angesicht von zunehmendem Fachkräftemangel und demografischem Wandel auch längst überfällig. Vollzieht sich hier kein Umdenken, könnte sich die Investitionsscheu schon in einigen Jahrzehnten als fatal erweisen.

Auch für die Verwaltungsgerichte und Universitäten in Mecklenburg-Vorpommern sind Studienplatzklagen längst ein Normalzustand geworden. Schon ein halbes Jahrhundert, seit Anfang der 70er Jahre gibt es Studienplatzklagen. In einer für das Bildungsrecht wegweisenden Entscheidung äußerte sich damals das Bundesverfassungsgericht im sogenannten „Numerus-clausus-Urteil“ zur Vergabe von Studienplätzen (BverfGE 33, 303). 50 Jahre später erkämpfen sich unzählige Studieninteressierte ihre Plätze im Hörsaal vor Gericht. Studienplatzklagen haben ihren Seltenheitswert längst verloren.

Besonderheiten im Land Mecklenburg-Vorpommern bei den rechtlichen Bedingungen und der Rechtsprechung in Sachen Studienplatzklagen sind zu beachten

Trotz der guten Vorboten sind dennoch in Mecklenburg-Vorpommern wie in allen sonstigen Bundesländern landesspezifische rechtliche Umstände und Bearbeitungspraktiken zu berücksichtigen. Dies macht eine rechtsanwaltliche Beratung mit spezifischem Fachwissen so entscheidend. So sind in Mecklenburg-Vorpommern relativ strenge Fristen mit ins Auge zu fassen. Aufgrund dieses Umstandes gibt es im Nordosten der Bundesrepublik noch nicht so viele klagefreudige Studieninteressierte. Und dennoch, eine Studienplatzklage kann an den Verwaltungsgerichten Greifswald und Schwerin aufgrund der Personalknappheit mehr Zeit in Anspruch nehmen, als anderswo. Eine vorausgehende Studienplatzbewerbung ist jedenfalls das A und O einer erfolgreichen Klage. Die Bewerbungen sind zwingend erforderlich. Schon eine fehlerhafte Bewerbung führt hierbei zum Versagen des Rechtsschutzbedürfnisses.

Anwaltliches Geschick ist gefragt für vorgerichtliche Einigungen und Vergleiche vor Gericht

Die Platzvergabe erfolgt in Greifswald und Rostock in aller Regel primär nach der Rangliste der Reserven. Dies bedeutet, dass Bewerberinnen und Bewerber aus vorausgegangenen Bewerbungen mit einer guten Platzierung bessere Chancen haben als andere. Oft sind die Universitäten in Mecklenburg-Vorpommern bei Studienplatzklagen nicht anwaltlich vertreten. So kommt es immer wieder zu vorgerichtlichen Einigungen oder zu Vergleichen vor Gericht. Dies hat die Annehmlichkeit, dass auf unliebsame Verzögerungen und zusätzliche Kosten meist verzichtet werden kann – im Interesse aller Seiten. Umso wichtiger ist dafür dann aber das anwaltliche Geschick bei Verhandlungen. Die Potentiale divergieren bei den Universitäten, sodass auch die Prozessstrategie flexibel und spontan anzupassen ist. Es bedarf hierbei einer besonderen Abwägung und Berücksichtigung der Einzelfallumstände zur Prognose der Klageaussichten.

Die genannten Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern sind nur ein Vorgeschmack auf das enge und stachlige Dickicht, welches Studieninteressierten im Falle von Klagen zu erwarten haben. Um hier erfolgreich durchzukommen, braucht es das Engagement einer kompetenten juristischen Betreuung. Schließlich will niemand bei der Expedition in den Paragraphendschungel verloren gehen.

Es gilt das Prinzip: je eher Schülerinnen und Schüler mit einem gewieften Rechtsanwalt ein erstes Gespräch vereinbaren, desto besser. Bereits die Zeit um die Abgangsstufen sollten dazu genutzt werden, eine Strategie zur Vorgehensweise ausarbeiten zu lassen und Erfolgswahrscheinlichkeiten in Abhängigkeit des erwarteten Abischnitts, sonstigen relevanten Leistungen und dem gewünschten Studiengang prognostizieren lassen zu können.

Wann fährt der letzte Zug für eine Studienplatzklage ab? Auf den Ablehnungsbescheid achten

Der letzte Zug gilt als abgefahren, wenn man sich nach dem üblicherweise postalisch verschickten Ablehnungsbescheid der Universität nicht an eine Kanzlei für Verwaltungsrecht mit einschlägiger Erfahrung, wendet.

Ein gemeinsames Vorgehen ermöglicht die Einschätzung der Klageaussichten. Diese ergeben sich mitunter aus dem jeweilig angestrebten Studiengang und dem Listenrangplatz des Bewerbers/der Bewerberin.

Ein kompetenter und erfahrener Rechtsanwalt wird seiner Mandantin bzw. seinem Mandanten von einer Klage abraten, wenn diese von vornherein aussichtslos sein sollte.

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