Die Studienplatzklage in Sachsen

Der Weg in die sächsische
Hochschullandschaft

Studienplatz einklagen in Sachsen? – So wird es ein Erfolg!

Jahr für Jahr beschreiten mittlerweile tausende Studienanwärter und -anwärterinnen in Deutschland den Rechtsweg duch die Studienplatzklage. Gerichte und Universitäten haben sich bereits an die Verfahren gewöhnt. Allerdings gibt es bei der Studienplatzklage in Sachsen viele landesspezifische rechtliche Eigenheiten zu berücksichtigen, weshalb eine professionelle anwaltliche Betreuung erforderlich ist.

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Hochschulen in Sachsen:

❘  TU Dresden  ❘  Uni Leipzig   ❘  TU Chemnitz  ❘

Technische Universität Dresden:
Breites Fächerspektrum, Interdisziplinarität, Internationalität

Die Technische Universität Dresden ist die größte Universität des Freistaates Sachsen. Nicht zuletzt in dem breiten Fächerspektrum spiegeln sich ihr Motto „Wissen schafft Brücken – Bildung verbindet Menschen“ und ihre interdisziplinäre Ausrichtung wider. Als Exzellenzuniversität hat sie internationale Partnerschaften zu renommierten Einrichtungen wie der Boston University, dem King’s College London und der Technischen Universität Peking. Der Hauptcampus liegt in unmittelbarer Nähe von Stadtpark, Hauptbahnhof und innerer Altstadt. Auch das einladende Elbufer mit seinen bezeichnenden Elbwiesen und den malerischen Elbhängen ist nicht weit entfernt. Als Kulturstadt sowie landespolitisches und ökonomisches Zentrum hat Dresden für seine Studierenden eine Menge zu bieten. Und wer Lust auf ein größeres Naturabenteuer hat, fährt mit dem Zug innerhalb einer halben Stunde ins Elbsandsteingebirge.


Universität Leipzig:

Geschichtsträchtige, forschungsstarke Uni in lebenswerter Stadt

Die Universität Leipzig steht dem guten Ruf der TU Dresden in keiner Hinsicht nach. Sie blickt zurück auf eine über 600-jährige Hochschulgeschichte und gehört damit zu den ältesten Universitäten Deutschlands. Ihr vielsagendes Motto lautet: „Aus Tradition Grenzen überschreiten“. Bezeichnend für die Uni ist die geschichtsträchtige, im Stil der Neorenaissance gehaltene Universitätsbibliothek Albertina, einem symmetrisch angelegten Vierflügelbau. Die Uni Leipzig ist Mitglied der Gruppe forschungsstarker Universitäten (U15) und eng mit mehreren Max-Planck-Instituten verknüpft. 14 Fakultäten und 17 zentrale Einrichtungen verteilen sich über die ganze Stadt. Leipzig selbst ist häufig eines der Hauptargumente für Studieninteressierte, denn es gehört zu den schönsten Städten Deutschlands. Aufgrund des bezahlbaren Wohnraums, der breitgefächerten Szene, zahlreicher großer Parkanlagen, der Radfreundlichkeit und der umgebenden Seenlandschaft ist es eine perfekte Studentenstadt.


Technische Universität Chemnitz:

Die drittgrößte Universität Sachsens ist die Technische Universität Chemnitz. Mit acht Fakultäten an vielen Standorten und über 10.000 Studierenden prägt sie in besonderer Weise den Charakter der am Rande des Erzgebirges liegenden Stadt. Zum Studienangebot gehören die Studiengänge Psychologie, Europa-Studien, Informatik, Lehramt an Grundschulen, Nachhaltige Energieversorgungstechnologien, Pädagogik und Sports Engineering. Für Studierende punkten Uni und Stadt unter anderem aufgrund ihres bezahlbaren Wohnraums, der guten innerstädtischen ÖPNV-Anbindung sowie der Überschaubarkeit – eine Anonymisierung und Massenabfertigung wie in größeren Unis und Städten droht Studienanfängern hier nicht.

Die jüngste Bennenung von Chemnitz als Kulturhauptstadt Europas 2025 lässt weitere Impulse sowie eine Investitionsoffensive für die Region Chemnitz versprechen. Mit dem kreativen Titel „C the unseen“ setzte sich das Sächsische Manchester gegen seine starke Konkurrenz durch.

Strenge Studienzulassungsbeschränkungen: Abi-Schnitt 1,0 – ohne Studienplatzklage gehen häufig mehrere Jahre in Form von Wartesemestern ins Land

Je nach Studienfach schafft aber nur ein Bruchteil der Studienbewerber den Sprung ins sächsische Hochschulparadies. Die Popularität der Universitäten kommt in einer Gegenüberstellung zwischen der Menge der Studienbewerber und der Zulassungszahl zum Ausdruck.


TU Dresden: 1,0 in Humanmedizin, 19 Bewerber*innen auf einen Studienplatz in Sozialer Arbeit

So gab es an der Technischen Universität Dresden im Wintersemester 2020/2021 im Hauptverfahren in den Fächern Humanmedizin lediglich 50 Plätze und in Zahnmedizin nur 56 Plätze. In Molekularer Biologie kamen durchschnittlich sechs Bewerber auf eine Zulassung, im Studiengang Lehramt an Grundschulen betrug diese Quote 1 zu 9. In Psychologie lag das Verhältnis gar bei 1 zu 15. Am strengsten wurde beim Fach Soziale Arbeit gesiebt: 673 Bewerbern standen 35 Zulassungen gegenüber (1:19). Dementsprechend streng war der Numerus Clausus als Zulassungsbeschränkungskriterium an der TU Dresden im WS 2020/2021: Humanmedizin (1,0), Zahnmedizin (1,2), Psychologie (1,4), Lehramt an Grundschulen (1,9), Molekulare Biologie (2,0) und Soziale Arbeit (2,2).


Universität Leipzig: 1,1 in Psychologie, bis zu sieben Wartesemester in vielen Studiengängen

Bei der Universität Leipzig sah es wie üblich auch im Wintersemester 2020/2021 ähnlich düster auf der NC-Tabelle aus. Für Psychologie musste es eine 1,1 sein. Um Biochemie studieren zu dürfen, brauchte es eine Abiturnote von 1,4, für das Fach der Biologie gar ein 1,3. Auch von angehenden Kommunikations- und Medienwissenschaftlern, Kulturwissenschaftlern, Politikwissenschaftlern und Wirtschaftsinformatikern wird ein Einser-Abitur verlangt (zwischen 1,5 und 1,9). Alternativ mussten Studieninteressierte eine Teufelsgeduld und viel Sitzfleisch mitbringen: Genau sieben Semester bzw. 3½ Jahre Wartezeit wurden in allen genannten Studienfächern von Studieninteressierten abverlangt – viele wertvolle Jahre, in der das Wunschstudium in Regelstudienzeit gewöhnlicherweise bereits erfolgreich abgeschlossen ist.


TU Chemnitz: 1,4 in Psychologie und Lehramt an Grundschulen, Einser-Abi in Medienkommunikation gefordert

Und auch die TU Chemnitz nahm im vergangenen Jahr wieder einmal in mehreren Fächern nur die mit Glanznoten gesegneten Abiturabsolvent*innen in ihre akademischen Kreise auf. Für Psychologie und Lehramt an Grundschulen mussten die Hochschulbewerber einen Abischnitt von je 1,4 vorweisen. In Medienkommunikation bedurfte es der Note 1,9 und in Pädagogik wurde eine 2,0 gefordert. Ansonsten hieß es auch hier: ab in die Warteschlange für ein paar Jahre.

Wird sich die Situation bei der Studienbewerbung abkühlen?

Der allerorts ungebrochene Trend zum Abitur unter der Schülerschaft in Deutschland lässt erahnen, dass an der TU Chemnitz wie auch an den anderen sächsischen Universitäten die Bewerberzahlen wie in der Vergangenheit Jahr für Jahr weiter in die Höhe gehen. Gleichzeitig deutet die bisherige Entwicklung der Hochschullandschaft darauf hin, dass die Universitäten aufgrund zunehmender, politisch veranlasster Sparzwänge nicht im Gleichschritt mit der dynamischen Bewerbersituation zusätzliche Studienplätze schaffen werden. Die Anforderungen an die Schulleistungen der Bewerber dürften folglich künftig noch krasser werden.

Die Klage um einen Studienplatz: ein legitimes Mittel für einen legitimen Zweck

Doch diese scheinbar vertrackte Ausgangslage sollte für Schulabgänger*innen und Studieninteressierte ohne Glanzabitur nicht gleich ein Grund dafür sein, das Feld zu räumen. Unter Umständen gelingt der Zugang zum Traumstudium an der Wunschuniversität doch noch: über die Studienplatzklage.

Die Studienplatzklage ist besser als ihre Reputation versprechen lässt, denn durch diese Rechtsschutzform verlieren andere Studienzugänger ihre Studienplätze nicht. Im Gegenteil, erfolgreich durchgeführte Studienplatzklagen führen sogar zu der Schaffung zusätzlicher Kapazitäten an den Universitäten und machen im Sinne einer Kontrollfunktion entscheidende Berechnungsfehler der Hochschulen sichtbar.

Damit haben Studienplatzklagen eine verfassungsdienende Wirkung. Denn es gehört zu den grundlegendsten Obliegenheiten der Universitäten, dem dem Grundgesetz entspringenden Recht auf Bildung durch eine Ausschöpfung vorhandender Kapazitäten nachzukommen. Insofern haben Studienplatzklagen eine demokratiefördernde Kontrollfunktion. Erklagte Studienplätze sind auch längst keine Seltenheit mehr unter den Studienanfängern: Unzählige Studienbewerber klagen mittlerweile jährlich in Deutschland auf einen Studienplatz, nicht selten erfolgreich. Gerichte und Universitäten haben sich bereits an dieses Verfahren gewöhnt.

Besonderheiten des Landesrechts und Rechtsprechung in Sachsen sind zu beachten: Bewerbungen und Fristerfordernisse bei Eilanträgen

Allerdings gibt es bei der Studienplatzklage in Sachsen viele landesspezifische rechtliche Eigenheiten zu berücksichtigen, weshalb eine professionelle anwaltliche Betreuung erforderlich ist. In der sächsischen Rechtsprechung ist es bei Studienplatzklagen teilweise zwingend, dass ein gerichtlicher Eilantrag bis zum ersten Vorlesungstag bei Gericht eingegangen ist. Wird diese Formalie nicht eingehalten, weisen die Gerichte den Antrag ohne Weiteres zurück.

In anderen Studiengängen muss für eine Aussicht auf einen Studienplatz eine ordnungsgemäße Bewerbung mit anschließender Einreichung von Rechtsmitteln gegen die Ablehnung vorgelegen haben. Die beiden Erfordernisse zeigen exemplarisch, dass bei Studienplatzklagen mehrere schwere Steine aus dem Weg zu räumen sind, für die ein kompetenter Anwalt engagiert werden sollte. Schließlich möchte niemand bereits zu Beginn der Reise auf den Holzweg geraten.

Je früher sich Studieninteressierte an einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin wenden, desto besser stehen die Chancen. Schon während des Abiturs oder mit gewissem Vorlauf zum potentiellen Studienbeginn ist eine Kontaktaufnahme empfehlenswert, um die individuellen Aussichten und Umstände zutreffend einschätzen und bei Bedarf maßgeschneiderte Strategien entwickeln zu können. Es sind im besonderen Maße die zum Teil von Studienfach zu Studienfach unterschiedlichen Fristen für die Bewerbung im Fokus zu behalten.

Allerspätestens, wenn der Ablehnungsbescheid der Wunschuni aus dem Briefkasten gefischt wird, sollte eine Kanzlei für Verwaltungsrecht mit Erfahrungen im Bereich der Studienplatzklagen aufgesucht werden. Mit dem Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht können dann die Aussichten einer Klage gemeinsam abgeschätzt und ausgelotet werden. Die Klageaussichten hängen insbesondere von dem jeweiligen Rangplatz des Bewerbers im Bewerbungsverfahren ab.

Ein kompetenter und erfahrener Rechtsanwalt wird seine Mandantin bzw. seinen Mandanten nicht zu einer Klage bewegen, wenn diese von vornherein aussichtslos sein sollte.

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