Schulplatz in Sachsen-Anhalt einklagen
Anwalt für Schulrecht hilft: Platz in Wunschschule erhalten und Widerspruch einlegen
Jetzt Schulplatz einklagen mit Rechtsanwalt aus Sachsen-Anhalt:
So gelingt Ihnen das Einklagen von Schulplätzen in Sachsen-Anhalt
Schnell zum Inhalt:
Eine der großen Entscheidungen für Kinder ist diejenige, welche Schule es besuchen wird. Gerade bei weiterführenden Schulen kann dies bereits den weiteren Karriereweg beeinflussen. Aber viele Faktoren, wie auch die Länge des Schulwegs oder ob bereits Geschwister diese Schule besuchen, spielen eine Rolle. Legen Sie Widerspruch ein und nutzen Sie den Rechtsweg. Jetzt Schulplatz in Sachsen-Anhalt einklagen. Einschulung in Sachsen-Anhalt ist idR im August.
Die Vorteile unseres Anwalts im Schulrecht auf einen Blick:
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Kompetenz und Erfahrung aus mehr als 30.000 verwaltungsrechtlichen Verfahren im Bildungsbereich
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Top-Bewertungen des Anwalts für Schulrecht durch unsere Mandanten
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Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Schulleitern, Lehrern und Behörden
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Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Faire und transparente Kosten in der Schulplatzklage
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Zwei Standorte in Berlin Köpenick und Berlin am Ku´damm sowie in Hamburg und München für kurze Wege
Jedoch läuft nicht immer der Anmeldeprozess an der Wunschschule in Sachsen-Anhalt so reibungslos ab, wie man sich das wünscht. Oftmals sind die Kapazitäten an den Schulen nur beschränkt vorhanden. In der Folge muss eine Auswahl zwischen den angemeldeten Schülern getroffen werden, wenn sich mehr Schüler angemeldet haben, als die Schule aufnehmen und betreuen kann. Das wiederum hat zur Folge, dass manche Schüler einen Ablehnungsbescheid erhalten.
Aber auch nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids muss noch nicht das letzte Wort gesprochen sein. Es gibt Möglichkeiten, hiergegen vorzugehen. Widerspruch und Schulplatzklage.
Als Anwälte für Schulrecht haben wir schon zahlreiche schulrechtliche Verfahren sowie Schulplatzklagen betreut. Mit unserer Fachkenntnis und unserer jahrelangen Erfahrung in diesem Bereich stehen wir Ihnen gerne auf dem Weg zum Erhalt eines Schulplatzes an der Wunschschule sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zur Seite und vertreten Ihre Interessen.
Die Vorteile unserer Anwälte für Schulrecht auf einen Blick:
- Kompetenz und Erfahrung aus mehr als 30.000 verwaltungsrechtlichen Verfahren im Bildungsbereich
- Top-Bewertungen unserer Mandanten
- Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Schulleitern, Lehrern und Behörden
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- faire und transparente Kosten in der Schulplatzklage
- zwei Standorte in Berlin (Köpenick und am Kudamm) sowie in Hamburg und München für kurze Wege
Kann man sich die Schule in Sachsen-Anhalt frei aussuchen?
Ja und Nein. Grundsätzlich haben die Eltern bzw. volljährige Schüler das Recht den Bildungsweg selbst zu wählen (§ 34 Abs.1 SchulG LSA).
Allerdings besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Aufnahme an eine konkrete Schule. Das liegt daran, dass die Wahl der Schule insbesondere durch die vorhandenen Kapazitäten an Schulen begrenzt ist. Außerdem ist die Aufnahme an bestimmte Schulen – insbesondere hinsichtlich der weiterführenden Schulen teilweise von bestimmten Leistungen bzw. Fähigkeiten des angemeldeten Schülers abhängig.
Wann kann der Platz an der Wunschschule in Sachsen-Anhalt versagt werden?
Daraus ergeben sich dementsprechend auch Gründe für die Versagung der Aufnahme eines Schülers.
Bewerben sich mehr Schüler an einer Schule als diese Aufnahmekapazitäten hat, muss eine Auswahl getroffen, also eine Rangfolge gebildet werden.
Ein Versagungsbescheid kann aber zum Beispiel auch dadurch begründet werden, dass der Schüler die entsprechend geforderten Leistungen nicht aufweist.
Gerade in Schwerpunktschulen in Sachsen-Anhalt werden im Rahmen der Aufnahme schon bestimmte Leistungen gefordert, wie zum Beispiel hinreichende schulische Leistungen, vor allem in den Fächern, die gerade für den Schwerpunkt der Schule relevant sind (z.B. Naturwissenschaften) (vgl. § 2 Verordnung über die Aufnahme in Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten Sachsen Anhalt). Bei Schulen mit sportlichem Schwerpunkt zählt nach dieser Verordnung auch eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zu den Aufnahmevoraussetzungen.
Das sind nun nur Beispiele.
Sollten Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben und wollen Sie dagegen vorgehen, so wird Ihr Anwalt für Schulrecht das Bestehen eines entsprechenden Versagungsgrundes überprüfen und auch ob der angegebene Grund eine Ablehnung zu rechtfertigen vermag.
Aufnahmeverfahren Grundschule Sachsen-Anhalt
Sobald Ihr Kind schulpflichtig ist, muss es grundsätzlich eine Grundschule besuchen.
Schulpflichtig ist Ihr Kind zum kommenden Schuljahr dann, wenn es bis zum 30.06. eines Jahres 6 Jahre alt wird. In bestimmten Fällen ist auch eine frühere oder spätere Einschulung möglich.
Die zuständige öffentliche Grundschule – an der die Erziehungsberechtigten das Kind anmelden müssen – bemisst sich in Sachsen-Anhalt vor allem nach dem Hauptwohnsitz.
Bei den Grundschulen ist dies auch das maßgebliche Kriterium. Eine Abweichung hiervon – also der Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Grundschule – ist nur dann möglich, wenn zwingende Gründe hierfür dargelegt werden. Vgl. RdErl. des MB vom 01.07.2016 – 23-80100/1-1 Aufnahme in die Grundschule.
Aufnahmeverfahren weiterführende Schule Sachsen-Anhalt
Die Aufnahme an eine weiterführende Schule in Sachsen-Anhalt ist ebenfalls insbesondere aufgrund der vorhandenen Aufnahmekapazitäten beschränkt. Es muss also eine Auswahl getroffen werden. Die hierfür heranzuziehenden Kriterien können durch Satzung des jeweiligen Schulträgers näher geregelt werden (vgl. § 21 SEPI-VO 2022 gültig bis 31.07.2027).
Insbesondere bei weiterführenden Schulen wird die Aufnahme teilweise von der Erbringung bestimmter Leistungen abhängig gemacht (vgl. §§ 5, 34 SchulG LSA).
In Magdeburg zum Beispiel können an diesem Auswahlverfahren nur Schüler mit Hauptwohnsitz in Magdeburg überhaupt teilnehmen (unter Umständen aber auch Schüler, die erst noch nach Magdeburg ziehen). Außerdem muss die Schule, an der sich ein Schüler anmelden will, in der Schullaufbahnerklärung als Erstwunsch angegeben worden sein. Grundsätzlich wird die Aufnahmeentscheidung gelost. Allerdings gibt es zunächst bestimmte Kriterien, die dafür sorgen, dass bestimmte Schüler vorrangig aufgenommen werden. Hierzu gehört zum Beispiel, dass bereits ein Geschwisterkind die Schule besucht. Auch Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Härtefälle genießen Priorität. Ein Härtefall kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn der Schüler gesundheitlich beeinträchtigt ist.
Vgl. § 2 der Satzung zum Verfahren der Aufnahme in den 5. Schuljahrgang an weiterführende kommunale Schulen in der Landeshauptstadt Magdeburg (2019 bekannt gemacht).
Kann mein Kind trotz Ablehnungsbescheid noch einen Platz an der Wunschschule in Sachsen-Anhalt erhalten?
Wie läuft eine Schulplatzklage in Sachsen-Anhalt ab?
Die Schulplatzklage beginnt regelmäßig nicht mit der Erhebung einer Klage und auch nicht vor Gericht, sondern durch Einlegung eines Widerspruchs gegen den Ablehnungsbescheid bei der Schule.
Dies soll der Schule eine eigene Möglichkeit der Korrektur ihres Fehlers einräumen. Die Schule soll zunächst selbst noch einmal ihre Entscheidung auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit hin überprüfen.
Unterschätzen Sie diesen Schritt nicht. Es ist durchaus möglich, dass die Schule bereits durch Einlegung eines gut begründeten Widerspruchs ihren Fehler einsieht und Ihr Kind bereits im Rahmen dieses Widerspruchsverfahrens einen Platz an der Wunschschule in Sachsen-Anhalt erhält.
Dementsprechend sollte der Widerspruch bereits gut begründet sein.
Daher empfiehlt es sich, sich direkt nach Erhalt eines Ablehnungsbescheid von der Schule an einen Anwalt für Schulrecht zu wenden. Dieser wird Akteneinsicht beantragen und auf dieser Grundlage eine für Ihren Fall geeignete Vorgehensweise entwickeln und eine stichhaltige Begründung im Rahmen des Widerspruchs darlegen.
Das möglichst schnelle Melden bei einem Anwalt für Schulrecht hat den Hintergrund, dass der Widerspruch nicht unbegrenzt lange eingelegt werden kann, sondern fristgebunden ist.
Nach Ablauf dieser Frist kann grundsätzlich kein Widerspruch mehr eingelegt werden.
Sollte die Schule aber bei ihrer (ablehnenden) Entscheidung bleiben, so geht es vor Gericht. Die Schulplatzklage.
Im Wesentlichen wird hier geltend gemacht, dass Auswahlentscheidung bzw. der Prozess, der zu ihr führte, nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, also Fehler unterlaufen sind.
Ist dies der Fall und führt die Schulplatzklage zum Erfolg, weil ihr Kind aufgrund dieses Fehlers dann auch einen Anspruch auf Aufnahme an der Schule hat, so verpflichtet das Gericht die Schule zur Einräumung eines Schulplatzes für Ihr Kind.
Kann mein Kind bei Erfolg der Schulplatzklage direkt zum nächsten Schuljahr an die Wunschschule in Sachsen-Anhalt?
Bei einer „bloßen“ Erhebung einer Schulplatzklage wird das schwierig. Es ist faktisch fast unmöglich, dass bei Beschreitung des Klageverfahrens im Rahmen einer Schulplatzklage noch vor Beginn des kommenden Schuljahres eine gerichtliche Entscheidung ergeht. Klagen können sich über sehr lange Zeitspannen ziehen.
Da dies im Fall der Schulplatzklage nicht interessengerecht ist (eine Entscheidung, dass ein Schüler vor 2 Jahren einen Anspruch auf Aufnahme an die Schule gehabt hätte, bringt dann oftmals nicht mehr allzu viel), ist bekannt und es gibt eine Lösung.
Ihr Anwalt für Schulrecht wird in diesen Konstellationen nämlich einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen. Dieser Antrag auf einstweilige Anordnung ist auf vorläufigen Rechtsschutz gerichtet.
Dass eine gerichtliche Entscheidung im Eilverfahren noch vor Beginn des näher rückenden Schuljahres ergeht (oder nur kurz nach dessen Beginn), ist sehr wahrscheinlich.
Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass eine Entscheidung in diesem Fall besonders eilbedürftig ist, weil bei Abwarten einer Entscheidung im Klageverfahren bereits irreparable Nachteile entstehen werden (das ist bei Schulplatzklagen wegen der zeitlichen Nähe des kommenden Schuljahres selten ein Problem) und der Antragssteller (der Schüler) auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Anspruch auf Aufnahme an der Schule hat, kann das Gericht die Schule dazu verpflichten, den Schüler (zunächst vorläufig) aufzunehmen.
In diesem Fall kann Ihr Kind dann also auch direkt zum nächsten Schuljahr an der Wunschschule anfangen.
Welche Kosten sind mit einer Schulplatzklage verbunden?
Uns ist es daran gelegen, auch die Kostenfrage eines solchen Vorgehens offen und transparent im Rahmen eines Beratungsgesprächs mit Ihnen zu besprechen. Ebenso reden wir dann mit Ihnen darüber, ob und inwieweit eine gegebenenfalls vorhandene Rechtsschutzversicherung sich an den Kosten beteiligt.
Braucht man einen Anwalt für eine Schulplatzklage?
Im Rahmen einer Schulplatzklage kann man sich natürlich die Hilfe eines Anwalts für Schulrecht einholen. Das bringt auch Vorteile mit sich.
Schulrecht ist Landesrecht, was dazu führt, dass es in jedem Bundesland eigene Gesetze, Regelungen, Verordnungen und Vorgehensweisen, die sich etabliert haben, gibt. Hier den Überblick zu behalten ist schwer, insbesondere wenn man sich mit dieser Thematik nicht schwerpunktmäßig beschäftigt. Ein Anwalt, der sich auch gerade auf das Schulrecht spezialisiert hat, tut dies aber und hat entsprechend nicht nur die nötige Fachkenntnis, sondern auch die entsprechende Berufserfahrung, um den Überblick zu behalten, Ihren Fall rechtlich einordnen zu können und auf dieser Basis eine stichhaltige Begründung, weshalb Ihr Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die Wunschschule in Sachsen-Anhalt hat, gegenüber der Schule und gegebenenfalls vor Gericht darzulegen.
Eine Beratung durch einen Anwalt für Schulrecht kann auch Kostenvorteile haben. Bereits durch Einlegung eines Widerspruch können Kosten entstehen, wenn dieser keinen Erfolg hat. Ein Anwalt für Schulrecht wird die Erfolgsaussichten Ihres Vorgehens überprüfen und auf dieser Basis eine weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen.
CHECKLISTE:
Unser Kind wurde nicht an der gewünschten Schule in Sachsen-Anhalt angenommen – was können wir tun?
Nun noch einmal zusammenfassend die ersten möglichen Schritte nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids und Aspekte, die es hierbei zu beachten gilt.
- Widerspruch einlegen. Sie können gegen den Ablehnungsbescheid der Schule Widerspruch einlegen. Wichtig ist hier die Einhaltung der Frist.v
- Begründung des Widerspruchs. Dieser Widerspruch sollte dabei bereits begründet werden. Eine gute Begründung des Widerspruchs kann bestenfalls die Behörde bereits zum Einsehen ihres Fehlers bewegen, sodass ihr Kind schon im Widerspruchsverfahren einen Platz an der Wunschschule in Sachsen-Anhalt bekommen kann und Ihnen der Klageweg erspart bleibt.
- Aus diesem Grund empfiehlt es sich, sich an einen auf das Schulrecht spezialisierten Anwalt für Verwaltungsrecht zu wenden. Dieser hat die nötige Routine bei der Überprüfung der Auswahlentscheidung der Schule. Ferner hat er die nötige fachliche Expertise, die durch die Akteneinsicht herausgearbeiteten Unstimmigkeiten im Rahmen einer substantiierten Begründung von Widerspruch und gegebenenfalls Klage vor der Schulbehörde und Gericht darzulegen.
- Die weiteren Schritte, wie gerade in Ihrem individuellen Fall am Besten vorzugehen ist, bespricht dann Ihr Anwalt für Schulrecht mit Ihnen.
Schulplatz einklagen in Sachsen-Anhalt :
Die Wahl einer passenden Schule für Ihr Kind ist nicht immer einfach und das Anmeldeverfahren kann einige Hürden mit sich bringen. Wir als Anwälte für Bildungsrecht stehen Ihnen gerne – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei der Schulplatzklage zur Seite und vertreten Ihre Interessen.
Gerne können Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei uns melden, oder zu diesem Zweck einen kurzfristigen Termin an einem unserer Standorte vereinbaren,
Der Bereich des Schulrechts wird maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Marian Lamprecht, Dezernatsleiter und Fachanwalt für Verwaltungsrecht.