Schulplatz in Thüringen einklagen
Anwalt für Schulrecht: Platz in Wunschschule erhalten und Widerspruch einlegen
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Schulplatz in Thüringen einklagen mit Anwalt für Schulrecht:
So gelingt Ihnen das Einklagen von Schulplätzen in Thüringen
Schnell zum Inhalt:
So wichtig die Entscheidung, welche Schule Ihr Kind besucht, auch ist, so läuft das Anmeldeverfahren, sobald die Wunschschule gefunden wurde, nicht immer so reibungslos ab, wie erhofft. Daher jetzt Schulplatz in Thüringen einklagen.
Die Vorteile unseres Anwalts im Schulrecht auf einen Blick:
- Kompetenz und Erfahrung aus mehr als 3.000 verwaltungsrechtlichen Verfahren im Bildungsbereich
- Top-Bewertungen des Anwalts für Schulrecht durch unsere Mandanten
- Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Schulleitern, Lehrern und Behörden
- Kanzlei für Verwaltungsrecht
- Faire und transparente Kosten in der Schulplatzklage
- Zwei Standorte in Berlin Köpenick und Berlin am Ku´damm sowie in Hamburg und München für kurze Wege
Viele Faktoren beeinflussen die Auswahl, welche Schule als gut und passend empfunden wird und welche nicht. Hierzu kann zum Beispiel zählen, wie lang der Schulweg ist, wie gut die Schule allgemein angebunden ist oder ob bereits Geschwisterkinder die Schule besuchen.
Aber ist es möglich, dass das Kind auch eine andere als die zuständige oder zugewiesene Grundschule besucht? Kann ich mich gegen den Ablehnungsbescheid gegen die Aufnahme an die Wunschschule in Thüringen wehren?
Als auf das Schulrecht spezialisierte Anwälte für Verwaltungsrecht betreuen wir bereits seit geraumer Zeit schulische Verfahren wie auch Schulplatzklagen. Es gilt Fristen und bestimmte Vorgehensweisen zu beachten. Gegebenenfalls kommt es auf Feinheiten, Details an, die dazu führen, dass Ihr Kind doch noch einen Anspruch auf Aufnahme in die Wunschschule in Thüringen hat. Als Anwälte für Schulrecht stehen wir Ihnen gerne sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zur Seite und vertreten Ihre Interessen.
Die Vorteile unserer Anwälte für Schulrecht auf einen Blick:
- Kompetenz und Erfahrung aus mehr als 3.000 verwaltungsrechtlichen Verfahren im Bildungsbereich
- Top-Bewertungen unserer Mandanten
- Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Schulleitern, Lehrern und Behörden
- Kanzlei für Verwaltungsrecht
- faire und transparente Kosten in der Schulplatzklage
- zwei Standorte in Berlin (Köpenick und am Kudamm) sowie in Hamburg und München für kurze Wege
Hat mein Kind einen Anspruch auf die Aufnahme an einer bestimmten Schule in Thüringen?
Ein absoluter gesetzlicher Anspruch auf Aufnahme in eine ganz konkrete Schule nach freier Wahl gibt es so nicht.
Die Aufnahmekapazitäten wird unter anderem durch Umstände personeller, räumlicher wie pädagogischer Art beeinflusst (vgl. Thüringer OVG, Beschluss v. 15.09.2021 – 4 EO 540/21 in openJur 2021, 30157).
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht entschied jedoch, dass Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf (vgl. § 8a ThürSchulG) einen Anspruch auf Aufnahme in eine der örtlich zuständigen Schulen (nach § 14 Abs.1 S.3 ThürSchulG), wenn die Aufnahmekapazitäten nicht erschöpft sind. Melden sich allerdings mehr Schüler an einer Schule an, als diese Aufnahmekapazitäten hat, so besteht nur ein Anspruch an der Teilnahme an dem Auswahlverfahren nach den entsprechenden Anforderungen des Thüringer Schulgesetzes. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens wird anhand bestimmter Kriterien eine Rangfolge gebildet. Vgl. Thüringer OVG, Beschluss v. 15.09.2021 – 4 EO 540/21 in openJur 2021, 30157.
Aufnahmeverfahren Grundschule Thüringen
Bei der Verteilung von Schulplätzen an Grundschulen ist vor allem der Wohnsitz des Schülers maßgeblich. Es werden nämlich sogenannte Schulbezirke gebildet. Diese Schulbezirke können sich verändern. Hiernach richtet sich, welche Grundschule örtlich zuständig ist. Abweichungen, also dass eine andere als die örtlich zuständige Grundschule besucht wird, sind möglich. Hierfür müssen dann aber bestimmte Gründe vorliegen, wie zum Beispiel pädagogischer oder sozialer Art (vgl. §§ 14, 15 Abs.1 Schulgesetz Thüringen).
Sind die Kapazitäten zur Aufnahme von Schülern erschöpft, so muss eine Rangfolge gebildet und eine Auswahl getroffen werden. Es gibt dann bestimmte Kriterien und Vorgaben, wie diese Auswahl zu treffen ist.
Bei Grundschulen und Gemeinschaftsschulen in Thüringen sind zum Beispiel gem. § 15a Abs.1, Abs.6 ThürSchulG folgende Kriterien heranzuziehen, wenn an einer Grundschule eines Schulbezirks mehr Schüler angemeldet werden, als diese aufnehmen kann:
- ob sonderpädagogischer Förderbedarf besteht (vorrangiges Kriterium)
- Härtefälle (diese ergeben sich daraus, dass besondere Belastungen bestehen, zum Beispiel familiärer oder verkehrsbedingter Natur) (vorrangiges Kriterium)
- die Entfernung zwischen Schule und Wohnsitz des Schülers.
- der Umstand, dass bereits Geschwisterkinder auf der Schule sind
- ansonsten wird gelost
Aufnahmeverfahren weiterführende Schule Thüringen
Auch bei weiterführenden Schulen stellt sich die Problematik der nur begrenzt vorhanden Kapazität. Auch hier werden Schulbezirke gebildet (die örtliche Nähe ist also ebenfalls wichtig) und auch hier regelt das Thüringer Schulgesetz, nach welchen Kriterien sich die aufzustellende Rangfolge im Auswahlverfahren richtet.
Bei Gesamtschulen, Gymnasien sowie Gemeinschaftsschulen in Thüringen ist demnach gem. § 15a Abs.2, Abs.6 ThürSchulG maßgeblich …
- das Bestehen sonderpädagogischen Förderbedarfs (vorrangig zu berücksichtigen)
- das Bestehen eines Härtefalls (vorrangig zu berücksichtigen)
- ob bereits Geschwisterkinder die Schule besuchen
- die Entfernung der Schule
- ob ein bestimmtes, besonderes Schulprofil oder Angebot an Fremdsprachenunterricht von den Eltern gewollt ist
- ansonsten wird gelost
Bei speziellen Gymnasien oder speziellen Klassen gelten nicht die genannten Kriterien. Stattdessen findet die Verteilung der Schulplätze nach den erbrachten Leistungen der Schüler in den entsprechenden Eignungsprüfungen statt (§ 15a Abs.2 S.3 ThürSchulG).
Kann mein Kind außerhalb von Thüringen zur Schule gehen?
Das ist grundsätzlich denkbar, stellt aber eine Ausnahme dar. Mit dieser Frage hatte sich das Verwaltungsgericht Meiningen im Juli 2014 zu beschäftigen (VG Meiningen, Beschluss v. 31.07.2014 – 1 E 290/14 Me in openJur 2021, 12136). In seinem Beschluss betonte es den Grundsatz, dass die Schulpflicht in Thüringen, also an einer Schule in Thüringen erfüllt werden muss. Eine Abweichung von diesem Grundsatz ist gem. § 17 Abs.3 S.2 ThürSchulG nur aus zwingenden persönlichen Gründen möglich. Bei der Frage, ob solche bestehen, hat eine Art Interessenabwägung stattzufinden. Gegenüber stehen sich das öffentliche Interesse, dass gerade die örtlich eigentlich zuständige (Pflicht)Schule besucht wird und das Interesse des Schülers, die Nachteile zu vermeiden, die drohen, sollte er oder sie die eigentlich zuständige Pflichtschule besuchen müssen.
Ein Anspruch auf Genehmigung der Erfüllung der Schulpflicht außerhalb Thüringens ergibt sich erst dann, wenn die zugrunde liegende Situation einen entsprechenden Ausnahmecharakter aufweist und der Besuch der Pflichtschule unzumutbare Nachteile mit sich bringt.
Das Gericht betonte in seinem Beschluss aber, dass allein der Umstand, dass bereits zuvor Anträge auf Genehmigung bewilligt wurden, nicht zwingend einen eigenen Anspruch auf Genehmigung begründen. Im konkreten Fall lag dies daran, dass die vorherigen Genehmigungen zu Unrecht erteilt wurde und der grundgesetzliche Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs.1 GG keine Gleichheit im Unrecht gewährt.
Vgl. VG Meiningen, Beschluss v. 31.07.2014 – 1 E 290/14 Me in openJur 2021, 12136.
Dies zeigt, wie wichtig die Betrachtung des konkreten Einzelfalles ist. Besonderheiten werden hier nicht nur berücksichtigt, sondern sind gerade entscheidend.
Was kann ich nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids von der Schule noch tun?
Nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids kann es noch weiter gehen und es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Ihr Kind die Wunschschule in Thüringen besuchen kann.
Gegen den Ablehnungsbescheid kann nämlich Widerspruch eingelegt werden. Wichtig: Hier sind Fristen zu beachten. Grundsätzlich gilt eine Monatsfrist. Sollte dieser noch nicht dazu führen, dass Ihr Kind den gewünschten Schulplatz bekommt, bleibt weiterhin die Möglichkeit zu klagen. Die Schulplatzklage in Thüringen.
Anwalt für Schulrecht erklärt, wie eine Schulplatzklage in Thüringen abläuft?
Wie bereits angedeutet, startet der Weg einer Schulplatzklage nicht bei Gericht und nicht durch eine Klage. Zunächst wird Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt. Nicht bei Gericht, sondern bei der Schule. Der Schule soll also selbst erst einmal eine Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Entscheidung zu überprüfen. Der erste Schritt, wie Sie den Schulplatz in Thüringen einklagen.
Bereits hier im Widerspruchsverfahren kann Einiges bewirkt werden. Bestenfalls bleibt Ihnen so sogar der Klageweg erspart, wenn die Schule selbst ihren Fehler einsieht und Ihrem Kind einen Schulplatz zuweist.
Sollte der Widerspruch aber nicht zum gewünschten Ergebnis führen, so kann es zum Verwaltungsgericht gehen. Die Schulplatzklage. Vereinfacht ausgedrückt geht es hier meistens im Wesentlichen darum, dass das Aufnahmeverfahren auf Fehler hin überprüft wird, also ob die Kapazitäten tatsächlich nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeschöpft wurden. Im nächsten Schritt geht es dann um die Verpflichtung, dass der klagende Schüler in die Wunschschule in Thüringen aufgenommen wird, soweit er hierzu einen Anspruch hat.
Hier gilt es also oftmals, sehr sorgfältig den Ablauf des Aufnahmeverfahrens nachzuvollziehen und Fehler zu erkennen. Als auf das Schulrecht spezialisierte Anwälte haben wir hierfür die nötige berufliche Erfahrung und Fachexpertise, um mögliche Fehler ausfindig zu machen und eine substantiierte, gute Begründung sowohl gegenüber der Schule, als auch vor Gericht darzulegen.
Bekommt mein Kind bei Erfolg der Schulplatzklage in Thüringen direkt zum nächsten Schuljahr den Schulplatz?
Im reinen Klageverfahren ist es sehr unwahrscheinlich, dass eine gerichtliche Entscheidung direkt und rechtzeitig zum kommenden Schuljahr ergeht. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung hat Ihr Kind weiterhin keinen Platz an der Wunschschule und kann diese solange nicht besuchen.
Das ist ein Problem. Allerdings kein Unlösbares. Dem Umstand, dass der Angriff von Auswahlentscheidungen bei der Verteilung von Schulplätzen aber naturgemäß eine gewisse Dringlichkeit aufweist (der Beginn des Schuljahres ist nur absehbare Zeit entfernt), wird dadurch gelöst, dass es sogenannte Eilverfahren beim Verwaltungsgericht gibt. Im Fall der Schulplatzklage wird Ihr Anwalt für Schulrecht regelmäßig einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen. Dabei handelt es sich zwar „nur“ um vorläufigen Rechtsschutz, allerdings verpflichtet hier das Gericht bereits die Schule, wenn der Antrag Erfolg hat, zur vorläufigen Aufnahme des Schülers an der Schule.
In der Folge kann bei Erfolg des Eilantrags das Kind schon auf die Wunschschule gehen.
Die gerichtliche Entscheidung im Eilverfahren ergeht deutlich schneller als im Klageverfahren und wird regelmäßig noch vor Beginn des kommenden Schuljahres getroffen.
Voraussetzung dafür, dass der Antrag Erfolg hat, ist zum Einen die besondere Dringlichkeit, also dass nicht wieder gut zu machende Nachteile drohen, wenn die Entscheidung im Klageverfahren abgewartet werden muss. Zum Anderen muss vom Gericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bejaht werden, dass der Antragssteller (der Schüler) einen Anspruch auf Aufnahme in die gewünschte Schule hat.
Was kostet das Einklagen eines Schulplatzes in Thüringen?
Auch die Kostenfrage eines solchen Vorgehens muss natürlich bedacht werden. Hierüber und darüber inwieweit eine gegebenenfalls bestehende Rechtsschutzversicherung sich an den Kosten beteiligt, reden wir mit Ihnen offen und transparent in einem Beratungsgespräch.
Brauche ich einen Anwalt für eine Schulplatzklage in Thüringen?
Einen auch gerade auf das Schulrecht spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen, bringt diverse Vorteile im Rahmen einer Schulplatzklage mit sich.
Wie bereits erwähnt, kann es oftmals auf möglicherweise nur schwer erkennbare Feinheiten ankommen, die aber gerade einen großen, ggf. entscheidenden, Unterschied machen. Diese zu erkennen und einzuordnen bedarf einer gewissen Routine, fachlicher Kenntnis und Erfahrung.
Eine gute und fundierte Begründung bereits des Widerspruchs kann das Verfahren zu einem bestenfalls schnelleren Ende bringen und ohne vor Gericht gezogen sein zu müssen.
Ein Anwalt für Verwaltungsrecht hat außerdem die zu beachtenden Fristen im Blick.
CHECKLISTE:
Unser Kind wurde nicht an der gewünschten Schule in Thüringen angenommen – was können wir tun?
Trotz Erhalt eines Ablehnungsbescheids bestehen noch Möglichkeiten, wie Ihr Kind einen Platz an der Wunschschule in Thüringen bekommen kann.
Nachfolgend einmal die ersten Schritte sowie die Aspekte, die es dabei zu beachten gilt:
- Gegen einen solchen Ablehnungsbescheid von der Schule kann zunächst Widerspruch eingelegt werden. Dieser ist fristgebunden, sodass in der Regel recht schnell zu handeln ist.
- Dieser Widerspruch sollte schon gut begründet sein
- Unter anderem aus diesem Grund empfiehlt es sich, sich schon bei Erhalt des Ablehnungsbescheids (und dann möglichst bald) an einen Anwalt für Schulrecht zu wenden.
- Das weitere Vorgehen, welches sich maßgeblich individuell nach den Umständen Ihres Falles bestimmt, bespricht dann Ihr Anwalt für Schulrecht mit Ihnen.
Podcast: DIE ANWALTSSPRECHSTUNDE
Schulplatz einklagen in Thüringen:
Die Wahl einer passenden Schule für Ihr Kind ist nicht immer einfach und das Anmeldeverfahren kann einige Hürden mit sich bringen. Wir als Anwälte für Bildungsrecht stehen Ihnen gerne – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei der Schulplatzklage zur Seite und vertreten Ihre Interessen. Den Schulplatz in Thüringen einklagen – und zwar erfolgreich!
Gerne können Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei uns melden, oder zu diesem Zweck einen kurzfristigen Termin an einem unserer Standorte vereinbaren.