Studienplatzklage: Achtung! Ablauf der Bewerbungsfrist
Für viele Studiengängen läuft am 15.01.2018 die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2018 ab.
Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Dies bedeutet, dass die Bewerbung bis zum Bewerbungsschluss vollständig eingegangen sein muss. Ggf. können Unterlagen innerhalb einer weiteren Frist nachgereicht werden.
Zeitgleich läuft am 15.01.2018 in einigen Bundesländern auch die Frist für den Kapazitätsantrag bei der Universität ab. Der fristgerechte Kapazitätsantrag ist dabei die erste Voraussetzung für eine Studienplatzklage.
Wer seinen Studienplatz einklagen will, sollte sich daher über die für ihn geltenden Fristen informieren und schnellstmöglich reagieren.
Wir unterstützen Sie dabei. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Berliner Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema der Studienplatzklage beratend zur Seite und vertritt Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Gerne können Sie zu diesem Zweck einen kurzfristigen Termin an einem unserer Berliner Standorte vereinbaren.
Der Bereich des Hochschulrechts wird maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Marian Lamprecht, Dezernatsleiter und Fachanwalt für Verwaltungsrecht.