Studienplatzklage für das Sommersemester 2021 – Fristablauf am 15. Januar 2021!
Zum 15. Januar 2021 laufen in folgenden Bundesländern die Fristen für die Studienplatzklage ab:
Achtung: Die Fristen für FH Studiengänge und Masterstudiengänge können abweichend sein. In einigen Bundesländern laufen die Fristen auf außerkapazitäre Zulassung zum Masterstudium ebenfalls schon am 15.01.2021 ab!
Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an den auf das Hochschulrecht spezialisierten Fachanwalt für Verwaltungsrecht Marian Lamprecht. Mit über der Erfahrung aus über 30.000 Verwaltungsrechtlichen Verfahren kennt er die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer und Universitäten genau.
Studienplatzklage für das Sommersemester 2021 in Baden-Württemberg
Wenn Sie zum Beispiel in Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart oder Tübingen studieren möchten, müssen Sie bis zum 15.01.2021 einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gestellt haben.
Studienplatzklage in Sachsen-Anhalt für das Sommersemester
Rund 20.000 Studierende hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Halle. Ca. 14.000 die Otto von Guericke-Universität Magdeburg. Wenn Sie den Wunsch haben eine oder einer davon zu werden, sollten Sie sicherheitshalber bis zu 15.01.2021 einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung zum Studium gestellt haben.
Studium in Mecklenburg-Vorpommern für das Sommersemester – Fristen zur Studienplatzklage
An den staatlichen Hochschulen Universität Rostock, Universität Greifswald, der Hochschule Wismar sowie der Hochschule Stralsund läuft die Frist für Ihre Bewerbung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten am 15.01.2021 ab.
Studienplatzklage für das Sommersemester 2021 in Thüringen
Die Frist für den Kapaziätsantrag in Thüringen, zum Beispiel an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Universität Erfurt endet am 15.01.2021.
Was kann der Fachanwalt für Verwaltungsrecht für Sie tun?
Warten Sie nicht auf den Ablehnungsbescheid, sondern melden Sie sich frühzeitig bei uns. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine Strategie. Mit einem frühzeitigen Start können wir Ihre Chancen auf einen Studienplatz durch eine erfolgreiche Studienplatzklage deutlich erhöhen. Das Erstgespräch ist in unserer Kanzlei kostenfrei. Dabei werden Sie transparent über den Ablauf, die Chancen und die möglichen Kosten der Kapazitätsverfahren informiert.