Kreditbetrug (§ 265b StGB)
Ihre Verteidigung im Fokus

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Kreditbetrug nach § 265b StGB umfasst im Grunde Fälle, in denen durch Täuschung eni Kredit erschlichen wird. Besonders bei Vorwürfen wie der Fälschung von Bonitätsunterlagen oder der Verschleierung finanzieller Verhältnisse drohen mitunter hohe Strafen. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Wirtschafts- und Vermögensstraftaten und unterstützt Sie dabei, die Anschuldigungen zu prüfen und eine starke Verteidigung aufzubauen.

Um das Vermögen eines potentiellen Kreditgebers und die Funktionsfähigkeit des Kreditwesens zu schützen wurde der § 265b StGB als Sonderdelikt ergänzend zum Betrug nach § 263 StGB eingeführt. Als abstraktes Gefährdungsdelikt kann der Tatbestand des § 265b schon im Vorfeld des Betrugs vollendet werden und stellt damit früher einen strafrechtlichen Schutz sicher. Schon wer unrichtige oder unvollständige Angaben lediglich vorgelegt, kann sich strafbar machen.

Sie haben eine Vorladung wegen Kreditbetrug § 265b StGB erhalten?

Als Fachanwälte für Strafrecht mit der Spezialisierung Wirtschaftsstrafrecht vertreten wir Sie kompetent und erfahren bundesweit im Deliktsbereich der Betrugs- und betrugsähnlichen Straftaten. Über Neuheiten und mögliche strafrechtliche Konsequenzen sind wir als engagierte und erfahrene Anwälte stets informiert. Sowohl als Beschuldigter oder Beschuldigte als auch als Geschädigte oder Geschädigter sollten Sie in jedem Falle anwaltlichen Rat einholen. Über Ihre Möglichkeiten können wir gerne in einem ersten Termin oder Telefonat sprechen.

Dies ist insbesondere wichtig, da gerade in auf den ersten Blick undurchsichtig erscheinenden Deliktsbereichen erst recht viele Taten durch die Polizei verfolgt und Strafverfahren eingeleitet werden. Dabei können die Strafrahmen je nach Tatbestand sehr unterschiedlich ausfallen. Zögern Sie deshalb nicht, sich gerade bei Unsicherheiten anwaltlich beraten zu lassen.

 

Vorladung erhalten Foto: © contrastwerkstatt – stock.adobe.com

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

  • Vorladung als Beschuldigter erhalten von der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf des Kreditbetrug
  • Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde wegen des Verdachts einen Kreditbetrug begangen zu haben
  • Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Kreditbetrug

In einem telefonischen Erstgespräch können wir gerne die ersten aufkommenden Fragen zu Ihrem Fall besprechen. Auch zum Umgang mit Ermittlungsbehörden oder zu den Kosten einer Strafverteidigung lohnt es sich im Ernstfall, fachanwaltlichen Rat einzuholen.

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

  • Über 900 positive Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht, zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht und Prof. Dr. im Team
  • Erfahrung aus über 2.000 betreuten Strafverfahren
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
  • Dezernat für Presseberichterstattung
  • Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit
  • Verteidigung zur Vermeidung von Hauptverhandlungen
IM VIDEO ERKLÄRT:

Sie haben eine Vorladung wegen Kreditbetruges erhalten? – Das sollten Sie beachten:

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Kreditbetrug § 265d StGB Strafe: Welche Strafe steht auf Kreditbetrug?

Der Kreditbetrug wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.

Wann macht man sich wegen Kreditbetrug § 265b StGB strafbar?

Der § 265b StGB bezieht sich ausschließlich auf solche Betriebskredite, bei denen sowohl der Kreditgeber als auch der Kreditnehmer ein Betrieb oder Unternehmen ist. Dies schließt nicht aus, dass ein Kreditvermittler das Kreditrisiko übernimmt. Es ist alleine entscheidend, wer rechtlich als Kreditgeber anzusehen ist. Demnach ist die Norm auch auf Durchlauf- oder Weiterleitungskredite anwendbar. Kredite einer Privatperson unterfallen nicht dem § 265b StGB.

dealSymbolbild, generated by firefly.adobe.com

Krediterschleichung Strafrecht: Wodurch kann man sich wegen Kreditbetrug § 265b StGB strafbar machen?

Die Tathandlung des Kreditbetrugs bezieht sich auf ein Täterverhalten mit Täuschungscharakter. Strafbar macht sich demnach, wer unvollständige oder unrichtige Unterlagen vorlegt oder dergleichen geartete Angaben macht (Abs. 1). Ebenfalls dem Tatbestand unterfällt jegliches Unterlassen, Verschlechterungen bezüglich solcher Informationen mitzuteilen (Abs. 2). Darüber hinaus muss die Handlung im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredits begangen werden. Es ist nicht erforderlich, dass der Kreditgeber getäuscht oder der Kredit tatsächlich gewährt wird. Es muss weiter auch kein Vermögensschaden eintreten.

Wer kann sich wegen Kreditbetrug gem. § 265b StGB strafbar machen?

Täter des § 265b StGB kann der Kreditnehmer selbst sein, eine ihn vertretende Person oder beispielsweise auch ein Geschäftspartner, der Interesse an der Kreditwährung hat. Das Sonderdelikt des Abs. 1 Nr. 2 kann hingegen folgerichtig nur begehen, wer die unrichtigen oder unvollständigen Angaben tatsächlich macht.

Was sind Betriebe und Unternehmen bei einem Kreditbetrug gem. § 265b StGB?

Grundsätzlich sind alle Art und Rechtformen von Betrieben und Unternehmen erfasst. Sie müssen lediglich in Betrachtung des Gesamtumstände nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb darstellen. Kriterien hierfür sind beispielsweise eine geordnete Kassen- und Buchführung, die Verwendung ausgebildeten Personals und kaufmännische Korrespondenz. Unter dieses Tatbestandsmerkmal fallen sowohl handelsgewerbliche Betriebe und Freiberufler als auch Kreditinstitute und öffentliche Einrichtungen. Der Deliktsnatur nach sind vorgetäuschte Betriebe, sogenannte Scheinfirmen, ebenfalls erfasst.

 

Steuerstrafrecht BUSE HERZ GRUNST © RDNE Stock project at pexels.com

Was bedeutet der Kredit bei einem Kreditbetrug gem. § 265b StGB?

Grundsätzlich sind durch den § 265b StGB Gelddarlehen jeglicher Art erfasst. Darunter fallen all solche Rechtsgeschäfte, die Geld zum Gegenstand haben und zivilrechtlich als Darlehen im Sinne von § 607 BGB einzustufen sind. Allerdings ist bei Kapitalanlagen der § 265a StGB anstelle des § 265b StGB einschlägig. Erfasst sind unter Umständen beispielsweise auch die Übernahme von Bürgschaften und Garantien, Akzeptkredite und der entgeltliche Erwerb von Forderungen.

Strafverteidiger Kreditbetrug – Bonitätsfälschung Verteidigung

Wenn Sie eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl mit dem Vorwurf Kreditbetrug § 265b StGB erhalten haben, wenden Sie sich bestenfalls für strafrechtliche Beratung an einen spezialisierten Strafverteidiger für Kreditbetrug.

IM VIDEO ERKLÄRT:

Welche Verhaltensregeln sind bei Hausdurchsuchung zu beachten?

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Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder direkt vor Ort in einem unserer Kanzleistandorte. Wir stehen Ihnen effizient mit jahrelanger Expertise zur Verfügung.

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