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Strafverfahren wegen Sachbeschädigung gegen Jugendlichen eingestellt – Erfolg vor der Staatsanwaltschaft Berlin
Rechtsgebiet: Anwalt Jugendstrafrecht
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Berlin
Vorladung wegen Sachbeschädigung: Was Schüler und Eltern jetzt wissen müssen
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Tram Haltestelle mit einem Hammer beschädigt zu haben. Der Schreck sitzt bei Erhalt einer polizeilichen Vorladung verständlicherweise erst einmal tief. Doch gerade jetzt ist es besonders wichtig, bedacht vorzugehen und sich richtig zu verhalten. Machen Sie am besten zunächst von Ihrem Schweigerecht als Beschuldigter Gebrauch und sagen Sie gegenüber der Polizei und oder der Jugendgerichtshilfe erst einmal nichts zum Vorwurf. Stattdessen empfiehlt es sich, so schnell wie möglich einen spezialisierten Anwalt für Jugendstrafrecht zu kontaktieren.
Strafverteidiger für Jugendstrafrecht: Erfolgreiche Verteidigung bei Sachbeschädigung
Das tat auch der Mandant. Unser spezialisierter Strafverteidiger für Jugendstrafrecht übernahm die Verteidigung des Schülers und beantragte zunächst Akteneinsicht. Mit fachlicher Expertise und Erfahrung in Jugendstrafverfahren prüfte er die Ermittlungsergebnisse. Dabei fielen dem Anwalt für Strafrecht einige Unstimmigkeiten auf. Die Analyse unter anderem der Zeugenaussagen brachte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin vor und legte argumentativ dar, weshalb kein hinreichender Tatverdacht der Sachbeschädigung gegen den Schüler vorlag. Der Strafverteidiger regte die Einstellung des Strafverfahrens an.
Strafverfahren gegen Schüler eingestellt – kein Tatverdacht auch laut Staatsanwaltschaft Berlin
Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich dieser Ansicht des Anwalts für Jugendstrafrecht an und stellte das Strafverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Der Schüler kann nun wieder aufatmen und sich auf sein Abitur konzentrieren.
Was tun bei Anzeige wegen Sachbeschädigung? Rechte und Tipps für Jugendliche
Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist für Jugendliche und ihre Eltern oft ein Schock – doch Panik ist fehl am Platz. Wichtig ist, keine unüberlegten Aussagen gegenüber der Polizei zu machen und sofort rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Jugendstrafrecht unterstütze ich Sie dabei, die rechtliche Lage richtig einzuschätzen, Akteneinsicht zu beantragen und eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Ziel ist es, Eintragungen im Führungszeugnis oder unnötige Belastungen für die schulische und berufliche Zukunft zu vermeiden.
Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht
Benjamin Grunst
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)
Email: [email protected]
Michael Voltz
angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München
Email: [email protected]
Prof. Dr. Thomas Bode
Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Email: [email protected]