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Einstellung des Verfahrens Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

3.04.2024 | Strafrecht

Bearbeiter: Benjamin Grunst
Rechtsgebiet: Unerlaubtes Glücksspiel
Ergebnis: Einstellung nach § 170 II StPO
Wo? Staatsanwaltschaft München

Die Verdachtsmeldung der eigenen Bank führte zum Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Nur Behauptung des Glücksspiels reicht nicht für den hinreichenden Tatverdacht

Das Konto des Mandanten wies tatsächlich fragliche Buchungen auf in dem ein Online-Casino und Buchungen von Kryptowährungen auftauchten. Schweigen war hier die richtige Strategie. Unser Team arbeitete die Verteidigungsschrift aus und zeigte die deutlichen Lücken der bisherigen Ermittlungen auf.

Der Vorwurf Glücksspiel wird fallen gelassen

Die Staatsanwaltschaft München I folgte unserer Argumentation und konnte hier keine ausreichende Überzeugung gewinnen, die eine Strafbarkeit des Mandanten untermauert hätten. Nach unserer Ansicht fehlte es schon am objektiven Tatbestandsmerkmal „unerlaubt“, da hier nach europäischen Recht geprüft werden musste.  

Unsere zuständigen Anwälte im
Strafrecht

RA Norman Buse

Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

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RA David Herz

Sören Grigutsch

Fachanwalt für Strafrecht

Email: [email protected]

RA David Herz

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und Standortleiter München

Email: [email protected]

Prof.Dr. Thomas Bode

Prof. Dr. Thomas Bode

Of Counsel
Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Email: [email protected]

Vincent Trautmann

Vincent Trautmann

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei

Email: [email protected]

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Bauantrag bewilligt

Die Mandanten haben im Dezember 2022 einen Bauantrag bei der Baubehörde Luckenwalde gestellt, in der Hoffnung, dass schnell über diesen entschieden würde und sie mit dem Bauen beginnen könnten.

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