Anwalt für unerlaubtes Glücksspiel 
Verteidigung bei Vorwürfen der Glücksspielveranstaltung

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Startseite » Anwalt Strafrecht » Vorladung » Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (§ 284 StGB)

Glücksspiel ohne behördliche Genehmigung zu veranstalten oder daran teilzunehmen, kann weitreichende strafrechtliche Konsequenzen haben. Viele sind sich nicht bewusst, dass schon private Pokerturniere oder das Anbieten von Online-Spielen rechtliche Grauzonen betreten. Welche Gesetze greifen hier, und wie können Sie sich gegen den Vorwurf des unerlaubten Glücksspiels verteidigen? Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich Ihnen zur Seite und prüfe genau, ob die erhobenen Vorwürfe rechtlich haltbar sind.

Das Spielen liegt in der Natur des Menschen, birgt aber auch enorme Gefahren. Aus diesem Grund stellt § 284 StGB das unerlaubte Veranstalten eines Glücksspiels unter Strafe. Dieser Straftatbestand war in jüngerer Vergangenheit bereits Gegenstand zahlreicher Strafverfahren.

Im Folgenden erfahren Sie, wann ein unerlaubtes – strafbares – Veranstalten eines Glücksspiels vorliegt und welche Konsequenzen dies zur Folge haben kann.

Sie haben eine Vorladung wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels erhalten?

Auch bei dem Vorwurf der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels stehen wir Ihnen im Strafverfahren mit Engagement und Kompetenz zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Gespräch mit uns.


Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

  • Vorladung von der Polizei  oder der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels
  • Hausdurchsuchung  durch die Ermittlungsbehörden
  • Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels

IM VIDEO ERKLÄRT:

Vorladung erhalten wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels –
Was jetzt zu tun ist:

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

  • Mehr als 900 positive Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht und Prof. Dr. im Team
  • Erfahrung aus über 2.000 betreuten Strafverfahren
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
  • Dezernat für Presseberichterstattung
  • Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit
  • Verteidigung zur Vermeidung von Hauptverhandlungen

Welche Strafe droht für die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels?

Für die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels, sieht das Gesetz „im Normalfall“ eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Gibt es zusätzliche Konsequenzen wie die Einziehung von Spielausrüstung oder Geld?

Es kann tatsächlich vorkommen, dass die Staatsanwaltschaft Vermögensarrest anordnet bzw. das Gericht die Vermögenseinziehung hinsichtlich Spielausrüstung und erlangtem Geld durch die Straftat.

Ist meine private Pokerrunde illegal?

Das kommt vor allem auf die Höhe der Einsätze an. Wer ohne Einsatz privat Poker spielt, macht sich grundsätzlich nicht wegen unerlaubtem Glücksspiel nach § 284 StGB strafbar. Handelt es sich aber um nicht unerhebliche Einsätze, so kann auch bei der privaten Pokerrunde eine Strafbarkeit drohen. Auch die Regelmäßigkeit der privaten Pokerrunden kann zum Vorwurf der Strafbarkeit wegen unerlaubtem Glücksspiel führen.

Welche Einsätze machen ein Spiel zum Glücksspiel?

Ohne Einsatz handelt es sich nicht um ein Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB. Zudem müssen die Einsätze ein gewisses Gewicht haben, sie dürfen nicht nur unerheblich sein.

Ist das Veranstalten von Online-Glücksspielen ebenfalls strafbar?

Auch bei z.B. unerlaubten Online-Casinos oder Online-Zweitlotterien kann es grundsätzlich zu Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Glücksspiel kommen.

 

Spielautomat

Wann droht eine Strafe wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels?

Wann man sich wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels strafbar macht, ergibt sich nicht direkt und unmissverständlich aus der amtlichen Überschrift des Paragraphen.

Zunächst einmal muss es sich nämlich tatsächlich um ein Glücksspiel handeln. Dieses muss außerdem öffentlich sein. Strafbar wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels gemäß § 284 StGB macht sich zudem nur, wer ein Glücksspiel

  • veranstaltet,
  • hält oder
  • die Einrichtungen hierzu bereitstellt

und dafür keine behördliche Erlaubnis vorweisen kann.

Wann liegt ein „Glücksspiel“ in diesem Sinne vor? Unerlaubtes Glücksspiel Definition

Ein „Glücksspiel“ liegt vor, wenn der Ausgang eines Spiels und die Entscheidung über Gewinn und Verlust überwiegend vom Zufall abhängt und der Spieler für seine Teilnahme einen nicht unerheblichen Betrag bezahlen muss.

Die Zahlung (auch „Einsatz“ genannt) muss für die Aussicht auf einen möglichen Gewinn geleistet werden. Nicht davon erfasst sind Zahlungen, die nicht direkt zu einer Gewinnmöglichkeit führen und nichts mit dem eigentlichen Spiel zu tun haben (z.B. der Eintrittspreis in einer Spielbank). Es ist aber zu beachten, dass ein Einsatz auch in versteckter Form geleistet werden kann.

Dies erfordert immer eine Einzelfallentscheidung und die Argumentation eines erfahrenen Strafverteidigers.

Die Strafgerichte sehen u.a. die folgenden Aktivitäten als Glücksspiele im Sinne des § 284 StGB an:

  • Roulette
  • Würfelspiele
  • Sportwetten
  • Poker (abhängig von der jeweiligen Spielvariante)
  • Hütchenspiel (abhängig von der Geschwindigkeit des Spiels)

 

Casino Chips

Ist eine Verlosung ein Glücksspiel?

Jedenfalls dann, wenn kein Einsatz der Teilnehmer geleistet wird, ist eine Verlosung wohl kein Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB. Leistungen, die allein zur Teilnahme am Spiel geleistet werden, sind dabei kein Einsatz in diesem Sinne.

Da die Einordnung eines Spiels als Glücksspiels im Sinne des § 284 StGB zum Teil schwierig sein kann, fragen Sie im Zweifel am besten einen Anwalt für Strafrecht. Dieser kann Ihnen für Ihren konkreten Fall mit all seinen möglichen Besonderheiten eine fundierte rechtliche Einschätzung geben.

Können auch Geschicklichkeitsspiele zu einer Strafe führen? Wie wird zwischen Glücksspiel und Geschicklichkeitsspiel unterschieden?

Nein. Ein Geschicklichkeitsspiel stellt kein „Glücksspiel“ im Sinne des § 284 StGB dar. Ein Geschicklichkeitsspiel zeichnet sich dadurch aus, dass der Ausgang des Spiels wesentlich von den Kenntnissen und Fähigkeiten des jeweiligen Spielers abhängt. Ob nun ein Glücksspiel oder Geschicklichkeitsspiel vorliegt, kann nicht allgemeinverbindlich festgestellt werden, sondern bedarf einer genauen Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.

Deshalb ist zu einer frühzeitigen Beratung durch einen versierten Strafverteidiger zu raten.

Wann liegt ein „öffentliches“ Glücksspiel vor?

Ein Glücksspiel wird als „öffentlich“ angesehen, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht und erkennbar ist, dass andere Personen mitspielen können.

Glücksspiele, die an nicht öffentlich zugänglichen Orten stattfinden, sind demnach nicht von dem Straftatbestand erfasst. Dies gilt jedoch gemäß § 284 Absatz 2 StGB dann nicht mehr, wenn sich mehrere Personen regelmäßig zum Glücksspiel in einer geschlossenen Gesellschaft treffen.

Welche Handlungen oder Unterlassungen werden als strafbares unerlaubtes Glücksspiel angesehen?

Nach § 284 StGB wird bestraft, wer öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt. Die drei Handlungsalternativen können nicht immer sauber voneinander getrennt werden.

Am relevantesten ist das sogenannte Veranstalten eines unerlaubten Glücksspiels. Veranstalter ist, wer als Verantwortlicher oder Organisator eine Spielteilnahme ermöglicht.

 

Vorladung erhalten Foto: © contrastwerkstatt – stock.adobe.com

Glücksspiel veranstalten – Wer wird als Veranstalter eines unerlaubten Glücksspiels angesehen?

Als Halter eines Glücksspiels ist derjenige anzusehen, der das Spiel in Eigenverantwortung leitet, überwacht und die Einsätze der Spielenden verwaltet. Oft ist eine Person zugleich Veranstalter und Halter. Dies wird vom Gesetz aber nicht vorausgesetzt.

Auch das Bereitstellen von Einrichtungen, die der Durchführung des Glücksspiels dienen, ist strafbar. Wenn allerdings Gegenstände zur Verfügung gestellt werden, die nicht zwangsläufig zum Glücksspiel bestimmt sind (z.B. Tische, Stühle, Papier), muss deren konkrete Bestimmung für eine Strafbarkeit nach § 284 StGB nachgewiesen werden.

Wann liegt ein „unerlaubtes“ Veranstalten eines Glücksspiels vor? Glücksspiel Erlaubnis

Für die Veranstaltung eines öffentlichen Glücksspiels bedarf es einer behördlichen Erlaubnis. Wenn diese Erlaubnis nicht eingeholt wurde, handelt es sich um ein „unerlaubtes“ Veranstalten eines Glücksspiels.

Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 27. Februar 2020, Az. 3 StR 327/19) auch dann, wenn eine Erlaubnis beantragt und von der Behörde rechtswidrig versagt wurde – die Behörde sie also so eigentlich nicht versagen durfte.

Der Bundesgerichtshof führte in der genannten Entscheidung auch aus, dass die Strafbarkeit aber nicht dadurch entfällt, dass nachträglich eine Erlaubnis erteilt wird.

Was passiert, wenn eine beantragte Genehmigung abgelehnt wurde, aber das Spiel dennoch stattfindet?

Ohne erforderliche Genehmigung handelt es sich um ein unerlaubtes Glücksspiel und es droht eine Strafe.

 

Beratung © Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte,, Max Woyack

Droht eine Strafe, wenn ich für öffentliches Glücksspiel werbe?

Gemäß § 284 Abs. 4 StGB macht sich auch strafbar, wer für ein öffentliches Glücksspiel wirbt. Dabei ist nicht erforderlich, dass die Werbung erfolgreich ist oder das beworbene Glücksspiel tatsächlich stattfindet. Das Gesetz sieht für eine entsprechende Handlung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor.

Wann droht eine höhere Strafe für unerlaubtes Glücksspiel?

Eine höhere Freiheitsstrafe für unerlaubtes Glücksspiel – zwischen drei Monaten und fünf Jahren – droht bei gewerbsmäßigem Vorgehen (also mit dem Ziel, aus der Begehung der Straftat Einnahmen einer gewissen Dauer und eines gewissen Gewichts zu erlangen) oder wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat (§ 284 Abs.3 StGB).

Teilnahme unerlaubtes Glücksspiel: Mache ich mich als bloßer Teilnehmer an einem unerlaubten Glücksspiel auch strafbar?

284 StGB erfasst nicht die bloße Teilnahme an einem unerlaubten Glücksspiel. Strafbar kann die Teilnahme an einem unerlaubten Glücksspiel aber trotzdem sein. § 285 StGB bedroht dies nämlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen.

Vorladung, Anklage, Strafbefehl Vorwurf Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Nicht nur die Veranstaltung, sondern auch die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (im Sinne des § 284 StGB) ist strafbar.

Strafbar kann sich also derjenige machen, der spielt. Maßgeblich ist die Teilnahme am Spiel und damit den Gewinnchancen sowie Verlustchancen des verbotenen Glücksspiels. Strafbar kann man sich schon durch ein erstes Spiel machen. Es ist also nicht notwendig, dass man mehrfach oder gar mit der Absicht, sich hierdurch eine Einnahmequelle zu schaffen, an dem verbotenen Glücksspiel teilnimmt.

 

Amtsgericht Berlin TiergartenFoto: © BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Wie hoch ist die Strafe für Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel?

Die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Wie das System der Geldstrafe funktioniert und was Tagessätze sind, haben wir Ihnen hier gesondert erklärt.

 

Sollten Sie davon erfahren, dass gegen Sie ein Strafverfahren wegen Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels oder Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel läuft (beispielsweise durch Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei oder einer Anklage von der Staatsanwaltschaft), sollten Sie sich bestenfalls anwaltlichen Rat suchen. Als Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht stehen wir Ihnen im Strafverfahren mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz gerne zur Seite.

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