Sachbeschädigung § 303 StGB
Vorwurf der fahrlässigen Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB
Fachanwälte für Strafrecht beim Vorwurf der Sachbeschädigung bei § 303 StGB
Schnell zum Inhalt:
Wir stehen ihnen anwaltlich beim Vorwurf der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB zur Seite. Das Zerkratzen des Autos des Ex-Mannes, das Besprühen von Hauswänden oder S-Bahnen mit Graffiti, das Abreißen eines Zaunelements des unbeliebten Nachbarn.
Bei allen drei beispielhaften Handlungen kann sich der oder die Handelnde strafbar gemacht haben. Diese Handlungen verwirklichen nämlich objektiv die Straftat der Sachbeschädigung (§ 303 StGB).
Geschützes Rechtsgut ist das Eigentum. Der Eigentümer einer Sache möchte diese in der Regel besonders schützen. Niemand soll diese Sache beschädigen oder sogar zerstören.
Diesen Schutz soll der Straftatbestand der Sachbeschädigung von strafrechtlicher Seite sichern.
Die körperliche Unversehrtheit, die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit und das äußere Erscheinungsbild der Sache soll gewährleistet werden.
Für juristische Laien sind oftmals wichtige Details, die über Strafbarkeit oder Straflosigkeit entscheiden können, nicht hinreichend erkennbar.
Ein Fachanwalt für Strafrecht ist geübt darin, einem Tatvorwurf zugrunde liegende Sachverhalte zu erfassen und rechtlich beurteilen zu können. Auf dieser Grundlage ist eine umfassende Beratung des Mandanten möglich.
Sie haben eine Vorladung wegen Sachbeschädigung erhalten?
Auch beim Tatvorwurf der Sachbeschädigung stehen wir Ihnen engagiert und kompetent zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für ein Erstgespräch.
Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:
- Vorladung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der Sachbeschädigung
- Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörden
- Untersuchungshaft und Festnahme wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung
- Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung
- Pflichtverteidigung
- Rechtsmittel – Berufung und Revision – nach einer Verurteilung wegen Sachbeschädigung
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Vorladung erhalten wegen Sachbeschädigung gem. § 303 StGB – Was jetzt zu tun ist:
Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?
- Top Bewertungen unserer Mandanten
- Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
- Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
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- Faire und transparente Kosten
- Sehr gute Erreichbarkeit
Welche Strafe droht bei einer Sachbeschädigung?
Für eine Sachbeschädigung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren.
Wird jede Sachbeschädigung strafrechtlich verfolgt?
Die Sachbeschädigung ist ein sogenanntes Antragsdelikt. Hierbei darf die Strafverfolgungsbehörde grundsätzlich erst ermitteln, wenn ein entsprechender Strafantrag gestellt wurde. Hierzu berechtigt ist insbesondere der Geschädigte der Tat.
Ein Strafantrag ist vereinfacht ausgedrückt der Antrag einer Person, dass eine andere Person strafrechtlich wegen eines Delikts verfolgt werden soll.
Mehr Informationen zum Thema Strafantrag (wann, wie und wo dieser zum Beispiel gestellt werden kann), erhalten Sie hier.
Es gibt aber auch Fälle, in denen ein Strafantrag entbehrlich ist: Bejaht nämlich die Strafverfolgungsbehörde ein besonderes öffentliches Interesse daran, dass die Sachbeschädigung im Rahmen eines Strafverfahrens verfolgt wird, so kann die Tat auch ohne entsprechenden Strafantrag verfolgt werden (§ 303c StGB).
Wann macht man sich wegen Sachbeschädigung strafbar?
Nach § 303 StGB wird die rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache sowie die unbefugte Veränderung einer solchen Sache von nicht lediglich unerheblichem Ausmaß und nicht lediglich vorübergehender Dauer unter Strafe gestellt.
Was ist eine fremde Sache?
Eine Sache ist ein körperlicher Gegenstand. Dieser kann sowohl beweglich als auch unbeweglich sein.
Auch Tiere stellen im Strafrecht eine Sache dar.
Fremd ist eine Sache, wenn sie nicht im alleinigen Eigentum des Täters steht und auch nicht herrenlos ist, also nicht niemand Eigentum an der Sache hat.
Positiv ausgedrückt bedeutet das, dass eine andere Person zumindest auch Eigentum (Miteigentum) an der Sache haben muss.
Wann wird eine Sache beschädigt?
Der Täter beschädigt eine Sache, wenn er auf sie so eingewirkt hat, dass sie in ihrer Substanz nicht nur unerheblich verletzt wurde oder nicht nur unerheblich in ihrer Brauchbarkeit eingeschränkt ist. Dabei kann zum Beispiel schon ein Ankratzen einer CD genügen, denn in diesem Fall kann ihre Qualität in erheblichen Maße beeinträchtigt worden sein, sodass sie (nahezu) unbrauchbar gemacht wurde.
Wann wird eine Sache zerstört?
Zerstört wird eine Sache, wenn sie infolge der körperlichen Einwirkung vernichtet oder so wesentlich beschädigt wird, dass sie ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig verliert.
Hierzu zählt beispielsweise das Verbrennen eines Autos.
Wann wird das Erscheinungsbild einer Sache verändert?
Das Erscheinungsbild einer Sache wird verändert, wenn ihre visuell wahrnehmbare Oberfläche infolge unmittelbarer körperlicher Einwirkung in einen anderen als den ursprünglichen Zustand versetzt wird.
Es kommt demnach jede visuell wahrnehmbare Veränderung der Sache in Betracht. Hierzu kann zum Beispiel auch das Besprühen von Hauswänden mit Graffiti zählen.
Ist es strafbar, wenn ich eine fremde Sache versehentlich beschädige?
Nein. Eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung setzt voraus, dass der Täter vorsätzlich gehandelt hat. Er muss also sowohl Kenntnis darüber haben, dass er eine fremde Sache beschädigt (oder zerstört oder ihr Erscheinungsbild verändert) und dies auch zumindest in Kauf nehmen.
Wenn Sie mit dem Vorwurf der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB konfrontiert sind, wenden Sie sich am Besten so früh wie möglich an einen Anwalt für Strafrecht. Gerade in den frühen Stadien eines Strafverfahrens, ist eine effektive Strafverteidigung von großer Bedeutung.
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Strafbefehl erhalten wegen gemeinschädliche Sachbeschädigung – Was jetzt zu tun ist:
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