Kreditbetrug
( § 265b StGB )

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Startseite » Strafrecht » Vorladung » Kreditbetrug

Um das Vermögen eines potentiellen Kreditgebers und die Funktionsfähigkeit des Kreditwesens zu schützen wurde der § 265b StGB als Sonderdelikt ergänzend zum Betrug nach § 263 StGB eingeführt. Als abstraktes Gefährdungsdelikt kann der Tatbestand des § 265b schon im Vorfeld des Betrugs vollendet werden und stellt damit früher einen strafrechtlichen Schutz sicher. Schon wer unrichtige oder unvollständige Angaben lediglich vorgelegt, kann sich strafbar machen.

Wieso ist anwaltlich Unterstützung bei Betrugsstraftaten besonders wichtig?

Als Fachanwälte für Strafrecht mit der Spezialisierung Wirtschaftsstrafrecht vertreten wir Sie kompetent und erfahren bundesweit im Deliktsbereich der Betrugs- und betrugsähnlichen Straftaten. Über Neuheiten und mögliche strafrechtliche Konsequenzen sind wir als engagierte und erfahrene Anwälte stets informiert. Sowohl als Beschuldigter oder Beschuldigte als auch als Geschädigte oder Geschädigter sollten Sie in jedem Falle anwaltlichen Rat einholen. Über Ihre Möglichkeiten können wir gerne in einem ersten Termin oder Telefonat sprechen.

Dies ist insbesondere wichtig, da gerade in auf den ersten Blick undurchsichtig erscheinenden Deliktsbereichen erst recht viele Taten durch die Polizei verfolgt und Strafverfahren eingeleitet werden. Dabei können die Strafrahmen je nach Tatbestand sehr unterschiedlich ausfallen. Zögern Sie deshalb nicht, sich gerade bei Unsicherheiten anwaltlich beraten zu lassen.

Über unsere Kanzlei

Unsere Kanzlei, insbesondere auch das Strafrechtsdezernat, kann durch unsere lebensnahe Ausrichtung und großartige Zusammenarbeit seit Jahren auf eine Vielzahl erfolgreich abgeschlossene Verfahren und herausragende Bewertungen durch unsere Mandanten zurückblicken. Entscheidend dabei sind nicht nur unsere transparenten Preise und kompetente Beratungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Verfahren, sondern auch unser offener, aber vertrauensvoller Umgang im Mandantenkontakt.

Wir sind in allen Dezernaten sehr drauf bedacht, dass Ihre Anliegen unvoreingenommen Gehör finden und wir ständig für Sie erreichbar sind. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Sie nicht nur fachkundig, sondern auch persönlich bestmöglich zu vertreten.

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

Bei einem telefonischen Erstgespräch können wir außer den aufgekommenen Fragen auch Hinweise zum Umgang mit den Ermittlungsbehörden und die Kosten einer Strafverteidigung besprechen. Wenn Sie die Aufforderung erhalten haben, einen Pflichtverteidiger zu benennen, können Sie uns gern kontaktieren. Wir können Ihnen dann die Konditionen für die Verteidigung mitteilen.

Grundsätzliche Verhaltenstipps bei Ermittlungsverfahren

Sie haben eine Vorladung wegen Kreditbetruges erhalten? – Das sollten Sie beachten:

Womit muss ich bei einem Ermittlungsverfahren rechnen?

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens haben Sie regelmäßig vor allem mit einer Hausdurchsuchung und der Beschlagnahmung Ihres Computers zu rechnen. Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto eher besteht die Möglichkeit, auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss zu nehmen.

Steht bei Ihnen eine Hausdurchsuchung bevor, kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Strafrecht. Sie haben das Recht zu schweigen, nutzen Sie dieses. Leisten Sie außerdem keinen Widerstand und bleiben Sie ruhig. Es könnten sonst weitere Strafbarkeiten drohen, wie zum Beispiel wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB. Verlangen Sie weiter die Hinzuziehung von Durchsuchungszeugen und geben Sie keine Sachen oder Daten freiwillig heraus. Wird auf Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses bei Ihnen durchsucht, lassen Sie sich diesen zeigen. Bestehen Sie ausdrücklich darauf, dass alle beschlagnahmten Dinge möglichst genau zu Protokoll gegeben werden.

Wichtige Verhaltensregeln

  • Schweigen Sie zur Sache und reden Sie so wenig wie möglich mit den Beamt*innen.
    Jedes Wort wird dokumentiert und kann unter Umständen gegen Sie verwendet werden.
  • Geben Sie keine Zugangsdaten wie Pin–Nummern und Wischcodes heraus.
  • Unterschreiben Sie nichts, auch nicht das Sicherstellungsprotokoll.
  • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen oder die Gründe für die Gefahr im Verzug erklären.
  • Prüfen Sie das Erlassdatum des Durchsuchungsbeschlusses, da diese nur innerhalb von 6 Monaten nach Erlass vollstreckt werden können.
  • Rufen Sie schnellstmöglich Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht an.

Über den Tatbestand des Kreditbetrugs

Der § 265b StGB bezieht sich ausschließlich auf solche Betriebskredite, bei denen sowohl der Kreditgeber als auch der Kreditnehmer ein Betrieb oder Unternehmen ist. Dies schließt nicht aus, dass ein Kreditvermittler das Kreditrisiko übernimmt. Es ist alleine entscheidend, wer rechtlich als Kreditgeber anzusehen ist. Demnach ist die Norm auch auf Durchlauf- oder Weiterleitungskredite anwendbar. Kredite einer Privatperson unterfallen nicht dem § 265b StGB.

Welche Strafe steht auf Kreditbetrug gem. § 265b StGB?

Der Kreditbetrug wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.

Was umfasst die Tathandlung des Kreditbetrugs gem. § 265b StGB?

Die Tathandlung des Kreditbetrugs bezieht sich auf ein Täterverhalten mit Täuschungscharakter. Strafbar macht sich demnach, wer unvollständige oder unrichtige Unterlagen vorlegt oder dergleichen geartete Angaben macht (Abs. 1). Ebenfalls dem Tatbestand unterfällt jegliches Unterlassen, Verschlechterungen bezüglich solcher Informationen mitzuteilen (Abs. 2). Darüber hinaus muss die Handlung im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredits begangen werden. Es ist nicht erforderlich, dass der Kreditgeber getäuscht oder der Kredit tatsächlich gewährt wird. Es muss weiter auch kein Vermögensschaden eintreten.

Wer kann Täter des Kreditbetrugs gem. § 265b StGB sein?

Täter des § 265b StGB kann der Kreditnehmer selbst sein, eine ihn vertretende Person oder beispielsweise auch ein Geschäftspartner, der Interesse an der Kreditwährung hat. Das Sonderdelikt des Abs. 1 Nr. 2 kann hingegen folgerichtig nur begehen, wer die unrichtigen oder unvollständigen Angaben tatsächlich macht.

Was sind Betriebe und Unternehmen bei einem Kreditbetrug gem. § 265b StGB?

Grundsätzlich sind alle Art und Rechtformen von Betrieben und Unternehmen erfasst. Sie müssen lediglich in Betrachtung des Gesamtumstände nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb darstellen. Kriterien hierfür sind beispielsweise eine geordnete Kassen- und Buchführung, die Verwendung ausgebildeten Personals und kaufmännische Korrespondenz. Unter dieses Tatbestandsmerkmal fallen sowohl handelsgewerbliche Betriebe und Freiberufler als auch Kreditinstitute und öffentliche Einrichtungen. Der Deliktsnatur nach sind vorgetäuschte Betriebe, sogenannte Scheinfirmen, ebenfalls erfasst.

Was bedeutet der Kredit bei einem Kreditbetrug gem. § 265b StGB?

Grundsätzlich sind durch den § 265b StGB Gelddarlehen jeglicher Art erfasst. Darunter fallen all solche Rechtsgeschäfte, die Geld zum Gegenstand haben und zivilrechtlich als Darlehen im Sinne von § 607 BGB einzustufen sind. Allerdings ist bei Kapitalanlagen der § 265a StGB anstelle des § 265b StGB einschlägig. Erfasst sind unter Umständen beispielsweise auch die Übernahme von Bürgschaften und Garantien, Akzeptkredite und der entgeltliche Erwerb von Forderungen.

IM VIDEO ERKLÄRT:

Welche Verhaltensregeln sind bei Hausdurchsuchung zu beachten?

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