Festnahme und Verhaftung

YouTube - Kanal

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Youtube Kanal BUSE HERZ GRUNST

Medienauftritte

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Bewertungen auf Proven Expert

Podcast - Anwaltsprechstunde

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Podcast Anwaltssprechstunde

Medienauftritte

Bewertungen auf Proven Expert

Der Unterschied zwischen einer Festnahme und einer Verhaftung liegt in der bestehenden Rechtsgrundlage. Die Verhaftung erfolgt auf Grundlage eines Haftbefehls. Ein Haftbefehl wird in der Regel zur Durchsetzung der angeordneten Untersuchungshaft gem. §§ 112 ff. StPO, zur Vorführung in der Hauptverhandlung bei unentschuldigtem Ausbleiben gem. § 253 StPO oder zum Haftantritt gem. § 457 StPO ausgeführt.

Die vorläufige Festnahme ist in § 127 StPO geregelt und berechtigt sowohl Privatpersonen als auch die Ermittlungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen zur Festnahme. Wenn Sie den Verdacht haben, ein Haftbefehl könnte gegen Sie erlassen worden sein, melden Sie sich bei mir als Rechtsanwalt für Strafrecht.

 

Vorläufige Festnahme durch Privatpersonen

Privatpersonen sind berechtigt, eine vorläufige Festnahme durchzuführen, wenn jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt ist und seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Der Zweck der Festnahme darf allerdings nur darin bestehen, den Täter der Strafverfolgung zuzuführen. Grundsätzlich ist auch die Anwendung von körperlicher Gewalt zulässig, dazu zählt insbesondere festes Zupacken, Anspringen und am Boden fixieren, sowie das Anlegen von Fesseln. Wichtig ist es, dass das Festnahmerecht immer im Hinblick auf die Bedeutung der Tat ausgelegt wird. Sinn und Zweck ist es nicht, bei einem Kaugummidiebstahl die flüchtige Person mit gezielten Maßnahmen niederzustrecken.

 

Vorläufige Festnahme durch die Staatsanwalt­schaft und Polizeibeamten

Die Ermittlungsbeamten und die Staatsanwaltschaft sind auch beim Vorliegen von Gefahr im Verzug zur vorläufigen Festnahme berechtigt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen. Gefahr im Verzug wird dabei angenommen, wenn die angestrebte Festnahme durch das Zuwarten auf den gerichtlichen Haftbefehl gefährdet würde.

Checkliste zum Verhalten nach der Festnahme / Verhaftung

  • Schweigen Sie! Auch keine Angaben am Telefon zur Sache, da dieses abgehört werden könnte
  • Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand
  • Sie müssen nur Ihre Personalien angeben – keine Rechtfertigungen zur Sache
  • Kontaktieren Sie Ihren Verteidiger – wenn dieser nicht erreichbar ist, wählen Sie die Nummer des Strafverteidiger-Notdienstes
  • Lassen Sie sich auch außerhalb von Vernehmungen nicht in beiläufige Gespräche verwickeln
  • Unterschreiben Sie nichts, das könnte der Schriftprobengewinnung dienen
  • Erkennungsdienstlichen Maßnahmen widersprechen und den Widerspruch protokollieren lassen
  • Überlegen, woher das Geld für eine Kaution kommen könnte.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in Berlin, Hamburg und München.

    Kontaktformular

    mit * gekenzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.

    Möchten Sie uns gleich ein Dokument übermitteln? *
    janein
    Hier können Sie eine Abmahnung, Anklage oder ein anderes Schreiben als Anhang beifügen: (Erlaubte Dateitypen: jpg | jpeg | png | gif | pdf / Dateigrösse: max. 12 MB)
    Ihre Nachricht an uns:

    Ihre Ansprechpartner

    RA Benjamin Grunst

    Rechtsanwalt u. Partner

    Benjamin Grunst

    Fachanwalt für Strafrecht | Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

    E-MAIL SCHREIBEN

    RA Sören Grigutsch

    Rechtsanwalt

    Sören Grigutsch

    Fachanwalt für Strafrecht

    E-MAIL SCHREIBEN

    Prof.Dr. Thomas Bode

    Of Counsel

    Prof. Dr. Thomas Bode

    Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

    E-MAIL SCHREIBEN

    RA Michael Voltz

    Rechtsanwalt

    Michael Voltz

    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST und Standortleiter München

    E-MAIL SCHREIBEN

    Vincent Trautmann

    Rechtsanwalt

    Vincent Trautmann

    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

    E-MAIL SCHREIBEN

    Bewertungen auf Proven Expert

    BUSE HERZ GRUNST
    Rechtsanwälte PartG mbB

    Bahnhofstraße 17
    12555 Berlin
    Telefon: +49 30 513 026 82
    Telefax: +49 30 51 30 48 59
    Mail: [email protected]

    Weitere Standorte:

    Kurfürstendamm 11
    10719 Berlin
    Telefon: +49 30 513 026 82
    Telefax: +49 30 51 30 48 59
    Mail: [email protected]

    Alter Wall 32
    20457 Hamburg
    Telefon: +49 40 809 031 9013
    Fax: +49 40 809 031 9150
    Mail: [email protected]

    Antonienstraße 1
    80802 München
    Telefon: +49 89 74055200
    Fax: +49 89 740552050
    Mail: [email protected]