Wann liegt ein Betäubungs­mittel
im Sinne des Betäubungs­mittelgesetzes vor?

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Startseite » Anwalt Strafrecht » Anwalt Drogenstrafrecht » Wann liegt ein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes vor?

Der Ausgangspunkt in jedem Ermittlungsverfahren im Bereich des Drogenstrafrechts ist die Frage nach dem Vorliegen eines Betäubungsmittels im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes. Welche Stoffe als Betäubungsmittel angesehen werden, wechselt regelmäßig und ist abhängig von gesellschaftlichen Entwicklung. Gerade im Bereich der synthetischen Drogen werden stetig neue chemische Verbindung auf den Markt gebracht. Im § 1 BtMG ist bestimmt, dass alle Stoffe und Zubereitung als Betäubungsmittel angesehen werden, die in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt werden. Seit April 2024 ist Cannabis kein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG mehr. Der Umgang mit Cannabis ist gleichwohl reguliert und teilweise mit Strafe bedroht, vor allem im Konsumcannabisgesetz (KCanG).

Die Bundesregierung wird in diesem Gesetz bevollmächtigt, den Katalog der benannten Anlagen zu ändern und zu ergänzen. Die wichtigsten Kriterien sollen dabei wissenschaftliche Erkenntnisse sein, ob ein bestimmter Stoff Abhängigkeit hervorrufen kann und daher unter die Regelung des Betäubungsmittelgesetzes fallen soll.

Was sind die wichtigsten Betäubungsmittel im Drogen­strafrecht?

Der angesprochene Katalog von Stoffen und Substanzen im Betäubungsmittelstrafrecht umfasst selbstverständlich die gängigen und bekannten Drogen. Folgend erhalten Sie eine kurze Auflistung der am stärksten verbreiteten Betäubungsmittel:

 

  • Amphetamine

Wie bei vielen Betäubungsmitteln werden Amphetamine in der Medizin verwendet, aber auch darüber hinaus in der Betäubungsmittelszene konsumiert. Medizinisch nutzt man diesen Stoff zur Behandlung von ADHS (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom) oder Narkolepsie. Die Aufputschmittel Wirkung wurde sich auch im Sport zu Nutze gemacht und häufig als Dopingmittel eingesetzt. Im außermedizinischen Bereich kennt man die Amphetamine eher unter den Begriffen Pep oder Speed. Es ist eine Droge, die zu erhöhter Konzentrationsfähigkeit und Wachheit führt und daher auch in weiten Kreisen als Leistungssteigerungsmittel eingesetzt wird.

 

  • Kokain

Kokain ist eine psychische Wirkung der Droge, die erstmals im 18. Jahrhundert nach Europa kam. Kokain geht in vielen Kreisen als Lifestyledroge und erfreut sich hoher Beliebtheit in allen gesellschaftlichen Kreisen. Die Bestimmung der nicht geringen Menge richtet sich nach dem Kokainhydrochlorid, dem Wirkstoff des Betäubungsmittels. Die Wirkung setzt dabei im zentralen Nervensystem an, wobei ein Gefühl von Euphorie und Leistungssteigerung einsetzen kann. Zwar bleibt auch, dass der sogenannte Coca-Tee unter das Betäubungsmittelgesetz fällt und die Einfuhr daher strafbar ist. Die besondere Problematik bei Kokain liegt in dem Missbrauch schädlicher Streckmittel. Kokain zählt zu den harten Drogen, was sich in der Strafbemessung der Strafkammer niederschlägt.

 

  • Ecstasy (MDMA, MDE, MDA, MDEA)

Ecstasy ist eine chemische Droge, die nicht zu Unrecht ihren Ruf als die Partydroge hat. Die Droge wird dabei meist in Pillenform oder als MDMA-Kristalle gehandelt und konsumiert. Die Rechtsprechung zum Thema der nicht geringen Menge ist dabei gerade im Fluss, sodass er aktuell kein genauer Grenzwert angegeben werden kann. Das bietet natürlich verschiedene Verteidigungsansätze für das konkrete strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Die Mengen für eine mögliche Einstellung im Ermittlungsverfahren sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Die Richtlinien variieren hierbei stark.

 

  • LSD (Lysergid)

LSD gehört zu den starken Halluzinogenen, die schon in geringen Mengen starke psychische Auswirkungen hat. Die chemische Droge wurde Mitte des 19. Jahrhunderts entdeckt und sollte medizinischen Zwecken dienen. Die Droge kann insbesondere zur Selbstüberschätzung führen und dabei Gefahren für sich und andere mit sich bringen. Gehandelt werden die sogenannten LSD-Blotter mit bunten Bildern versehen und so in den Markt gebracht. Die nicht geringe Menge liegt hier bei ca. 6 mg Wirkstoff.

 

  • Heroin (Morphium, Opium, Codein)

Heroin begann seinen Weg durch die Welt als Husten- und Schmerzmittel. Es wurde auch verwandt als Narkosemittel. Besonders in Kriegseinsätzen wurde das Morphin zur Behandlung der verletzten Soldaten eingesetzt. Es zeigten sich jedoch die starken Sucherscheinungen und Nebenwirkungen. eine Heroinsucht wird von psychischen und physischen Abhängigkeiten begleitet. Die betroffenen Menschen haben oft ein Leben lang mit dieser Sucht zu kämpfen. Dieser Fakt und der Blick auf die Anzahl der Drogentoten durch Heroin führt zu hohen Strafen bei Handel und Besitz der Droge.

Welche Regelungen gelten für Cannabis?

Cannabis ist seit dem Cannabisgesetz mit Wirkung zum 1. April 2024 aus den Anlagen des BtMG gestrichen worden und damit kein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG mehr. Der Umgang mit Cannabis ist zwar grundsätzlich verboten, aber in bestimmten Grenzen erlaubt (zB Besitz von bestimmten Mengen zum Eigenkonsum).

Genaue Informationen zu den ab April 2024 geltenden Regeln und Strafbarkeiten zum Umgang mit Cannabis finden Sie hier.

IM VIDEO ERKLÄRT:

Welche Verhaltensregeln sind bei Hausdurchsuchung zu beachten?

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Die vorstehende Liste ist natürlich weder umfassend noch abschließend. Es geht hier insbesondere im Bereich der sogenannten „Legal Highs“ genau die Entwicklung in der Gesetzgebung und Rechtsprechung zu entwickeln. Die ständige Erweiterung des Anlagenkatalogs muss man genau im Auge behalten, um den hohen Strafandrohung des Betäubungsmittelstrafrechts zu entgehen.

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