Strafbarkeit wegen Doping
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Wann ist Doping strafbar? Drogenkonsum über das Anti-Doping-Gesetz strafbar?
Schnell zum Inhalt:
Wie wird Doping gesetzlich geregelt?
Beim Sport Dopingmittel zu verabreichen wurde bis Ende 2015 nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) bestraft. Auch hiernach war bereits das Einnehmen von geringen Mengen verboten. Mit der Einführung des Anti-Doping-Gesetzes (AntiDopG) Ende 2015 wurde das AMG abgelöst. Straftaten im Dopingmittelstrafrecht, also Verstöße gegen das AntiDopG, stellen damit ein Spezialgebiet des Strafrechts dar und beziehen sich primär auf Leistungssport im engeren Sinne.
Sie haben eine Vorladung wegen Doping erhalten?
Als Fachanwälte für Strafrecht vertreten wir Sie kompetent und erfahren bundesweit im Deliktsbereich des Dopingmittelstrafrechts. Mit der Vielzahl an Besonderheiten in diesem Spezialgebiet kennen wir uns Dank vieljährige Erfahrung sehr gut aus und stehen Ihnen daher gerne beratend und engagiert zu Seite. Über Ihre Möglichkeiten können wir gerne in einem ersten Termin oder Telefonat sprechen.
Über unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei, insbesondere auch das Strafrechtsdezernat, kann durch unsere lebensnahe Ausrichtung und großartige Zusammenarbeit seit Jahren auf eine Vielzahl erfolgreich abgeschlossene Verfahren und herausragende Bewertungen durch unsere Mandanten zurückblicken. Entscheidend dabei sind nicht nur unsere transparenten Preise und kompetente Beratungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Verfahren, sondern auch unser offener, aber vertrauensvoller Umgang im Mandantenkontakt.
Wir sind in allen Dezernaten sehr drauf bedacht, dass Ihre Anliegen unvoreingenommen Gehör finden und wir ständig für Sie erreichbar sind. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Sie nicht nur fachkundig, sondern auch persönlich bestmöglich zu vertreten.
Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als erfahrene Anwälte für Dopingmittelstrafrecht für Sie da:
- Vorladung erhalten von der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf des Dopings
- Pflichtverteidigung im Bereich des Dopings
- Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde wegen des Verdachts auf Doping
- Untersuchungshaft / Festnahme
- Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Doping
- Rechtsmittel – Berufung und Revision nach einer Verurteilung
Bei einem telefonischen Erstgespräch können wir außer den aufgekommenen Fragen auch Hinweise zum Umgang mit den Ermittlungsbehörden und die Kosten einer Strafverteidigung besprechen.
Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?
- Top Bewertungen unserer Mandanten
- Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
- Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
- Dezernat für Presseberichterstattung
- Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
- Faire und transparente Kosten
- Sehr gute Erreichbarkeit
■ IM VIDEO ERKLÄRT:
Vorladung erhalten wegen Doping – Was jetzt zu tun ist:
Grundsätzliche Verhaltenstipps
bei Ermittlungsverfahren wegen Dopingverstößen
Womit muss ich bei einem Ermittlungsverfahren wegen Dopings rechnen?
Welche wichtigen Verhaltensregeln sollte ich bei einer Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit Dopingmitteln beachten?
Wichtige Verhaltensregeln:
- Schweigen Sie zur Sache und reden Sie so wenig wie möglich mit den Polizisten.
Jedes Wort wird dokumentiert und kann unter Umständen gegen Sie verwendet werden. - Geben Sie keine Zugangsdaten wie Pin–Nummern und Wischcodes heraus.
- Unterschreiben Sie nichts, auch nicht das Sicherstellungsprotokoll.
- Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen oder die Gründe für die Gefahr im Verzug erklären.
- Prüfen Sie das Erlassdatum des Durchsuchungsbeschlusses, da diese nur innerhalb von 6 Monaten nach Erlass vollstreckt werden können.
- Rufen Sie schnellstmöglich Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht an.
Über mögliche Straftatbestände im Zusammenhang mit Doping –
Rechtsanwalt für Dopingmittelstrafrecht
Doping im Sport meint die Einnahme leistungserhaltender oder leistungssteigernder Substanzen im Zusammengang mit sportlichen Wettkämpfen und ist verboten. Im Gesetz gegen Doping im Sport, dem sogenannten Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG), sind deshalb verschieden Verbote und Strafvorschriften aufgeführt. Straftaten, die am meisten verfolgt werden, sind beispielsweise der Erwerb oder Besitz von Dopingmitteln oder das Handeltreiben mit solchen verbotenen Substanzen.
Was ist das Anti-Doping-Gesetz?
Welche Verbote gibt es beim Doping?
Was fällt unter Doping im Sport?
Abzugrenzen ist dieses Merkmal von Fällen, in denen solche Wirkstoffe zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden. Allerdings erfordert dies eine ausführliche Untersuchung der Umstände des Einzelfalles. Derartige Gründe können von Ärzten auch fälschlicherweise dargelegt werden.
Was ist ein Dopingmittel? – Verbotene Dopingwirkstoffe
Zu den klassischen verbotenen Wirkstoffen zählen selbstverständlich Anabolika, Stimulanzien wie Amphetamine oder Narkotika wie beispielsweise Aspirin. Die Anlage zum Übereinkommen gegen Doping führt darüber hinaus sehr genau auf, welche Wirkstoffe und Dopingmittel verboten sind. Auch in einer im Gesetz enthaltenen Anlage zu § 2 Abs. 3 AntiDopG findet sich eine Liste an Stoffen, die in nicht geringen Mengen nicht erworben, besessen oder verbracht werden dürfen.
Welche Arten von Doping und Dopingwirkstoffen gibt es?
Des weiteren enthält die Liste Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika. Beispiele dieser Stoffe sind das vor allem aus dem Radsport bekannte Erythropoetin (EPO) oder Darbepoetin (dEPO), die die Vermehrung roter Blutkörperchen und damit die Ausdauerleistung unnatürlich erhöhen.
Die dritte Stoffgruppe sind Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren. Es sind jedoch nicht nur unnatürlich leistungssteigernde Mittel verboten, sondern auch solche, die Dopingkontrollen erschweren oder verschleiern sollen, dass Dopingmittel eingesetzt wurden.
Was ist eine nicht geringe Menge und wie ist sie zu bestimmen? –
Die Dopingmittel-Mengen-Verordnung
Die geringe Menge hängt dabei von der jeweiligen Substanz ab. Bei 1-Testosteron liegt die geringe Menge beispielsweise bei 1500 mg. Bei den ausdauersteigernden Stoffen EPO liegt sie bei 24000 IE und bei dEPO bei 120 μg.
An dieser Stelle ist zu beachten, dass diese Werte in den meisten Fällen um ein Mehrfaches überschritten werden. An diesen Grenzen lässt sich mithilfe ausreichender Sachkunde und Erfahrung jedoch oft das Strafmaß einschätzen. Die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt im Dopingmittelstrafgesetz ist nicht zuletzt aufgrund dieser fallentscheidenden Zahlen unbedingt zu empfehlen.
Was sind verbotene Dopingmethoden? – Blut- und Gendoping
Zu solchen Dopingmethoden gehören vor allem Blut- und Gendoping. Sie sind oft ohne die Anwendung der aufgeführten verbotenen Mittel denkbar und stellten damit lange eine gesetzliche Schutzlücke dar. Ihr Zweck ist jedoch ähnlich wie bei den verbotenen Substanzen die unnatürliche Vermehrung roter Blutkörperchen, ein ungehemmter Muskelaufbau oder andere gesundheitsgefährdende leistungssteigernde Effekte. Derartig herbeigeführte Leistungssteigerungen sind gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 AntiDopG verboten und auch von den Strafvorschriften in § 4 AntiDopG erfasst.
Welche Strafvorschriften gibt es beim Doping?
Insbesondere ist als Straftat die Teilnahme an organisierten Wettbewerben unter Anwendung von Dopingmitteln zu nennen. Strafbar macht sich, wer sich selbst oder eine andere Person dopt. Beim Selbstdoping drohen strafrechtliche Konsequenzen jedoch nur im Zusammenhang mit der Absicht an einem sportlichen Wettbewerb teilzunehmen.
Was ist Handeltreiben beim Doping?
Was bedeutet Veräußern, Abgeben oder sonst in den Verkehr bringen beim Doping?
Eine Abgabe erfolgt hingegen ohne rechtsgeschäftliche Grundlage und verlangt auch keine Gegenleistung. Auch hier erforderlich, dass der Besitz am Mittel tatsächlich übertragen wird. Hierzu zählen beispielsweise, wenn etwas verschenkt oder gleichwertig eingetauscht wird.
Welche Konsequenzen drohen bei Doping?
Die Strafvorschriften aus § 4 AntiDopG können mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden. Dieser Strafrahmen kann jedoch unter bestimmten Umständen auch auf eine Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren erhöht werden. Zum Beispiel, wenn man andere Menschen einer schweren Körperverletzung aussetzt oder aus grobem Eigennutz oder anderen Gründen handelt, um Vermögensvorteile zu erlangen. Ein minder schwerer Fall hingegen kann unter bestimmten Gesichtspunkten, z.B. einer Tätereigenschaft auch vorliegen, wodurch sich die Strafe verringern kann.
Darüber hinaus drohen in jedem Fall berufliche Konsequenzen, in der Regel eine lebenslange Sperrung und die Aberkennung von Wettkampfergebnissen.
Werde ich nicht bestraft, wenn ich eine andere Person, die sich wegen Verstoßes gegen das AntiDopG strafbar macht, verrate?
Das ist möglich. Zum 01.Oktober 2021 wurde der neue § 4a AntiDopG in das Gesetz eingeführt. Dieser entspricht einer Art „Kronzeugenregelung“, wie viele Personen sie insbesondere im Betäubungsmittelstrafrecht in Gestalt des § 31 BtMG kennen.
Es ist also möglich, dass entweder die eigene Strafe wegen eines Verstoßes gegen das Antidopinggesetz milder ausfällt oder das Gericht unter Umständen sogar gänzlich von einer Strafe absieht.
Dafür muss der Beschuldigte allerdings etwas tun. Voraussetzung ist nämlich nach § 4a AntiDopG, dass der Beschuldigte entweder dabei hilft, …
… dass eine andere Straftat (nach § 4 AntiDopG) aufgeklärt wird oder
…. dass die Begehung einer andere Straftat (nach § 4 Abs.4 AntiDopG) verhindert wird (soweit der Beschuldigte hiervon Kenntnis hat und diese Straftat auch mit der eigenen vorgeworfenen Tat in Zusammenhang steht),
indem er sein Wissen (bei einer entsprechenden Dienststelle) preisgibt.
Eine Strafmilderung oder ein Absehen von einer Bestrafung ist aber nur möglich, wenn der Beschuldigte freiwillig sein Wissen preisgibt.
Um in den Genuss des § 4a AntiDopG zu kommen genügt es allerdings nicht, wenn der Täter im Falle der Aufklärung einer anderen Straftat, an der er selbst auch beteiligt war, nur Dinge preisgibt, die sich auf seinen eigenen Tatbeitrag beziehen (§ 4a S.1 AntiDopG).
Kann Doping eine Körperverletzung sein?
Zu beachten ist darüber hinaus, dass eine Strafbarkeit auch in Betracht kommen kann, wenn dem Sportler/der Sportlerin die Mittel nur wissend bereitgestellt werden und er/sie diese dann selbst einnimmt. Insbesondere in solchen Fällen der mittelbaren Täterschaft ist die Beweislage oft schwierig. In jedem Falle sollten sie sich fachanwaltliche Beratung einholen, sollten sie mit Vorwürfen der Körperverletzung im Zusammengang mit Doping konfrontiert sein. Die gleiche Empfehlung ist selbstverständlich auszusprechen, wenn Sie selbst betroffen sind. So können zusammen rechtliche Schritte besprochen und eingeleitet werden.
■ IM VIDEO ERKLÄRT:
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