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Anwalt für Medienrecht und Presserecht Hamburg
Hamburg ist eine wahre Perle für die deutsche Medienlandschaft. Die Stadt an der Elbe hat in Sachen Verlagswesen, TV und illustren Bewohnern so einiges vorzuweisen.
Daher liegt es nahe, dass viele nationale wie internationale Unternehmen ihren (Haupt-)Sitz in der Hansestadt eingerichtet haben. In unserem Kanzleistandort am Alten Wall stehen unsere Rechtsanwälte örtlichen Medienschaffenden, Unternehmen und auch natürlichen Personen in Sachen Medienrecht und Presserecht mit ausführlicher Expertise und jahrelanger Erfahrung zur Seite.
Weitere Informationen zu unserer bundesweiten Tätigkeit im Medien- und Presserecht finden Sie hier:
Rechtsstreitigkeiten in diesem Teilgebiet der Rechtswissenschaften ergeben sich oft in den Bereichen Rundfunkrecht (Radio und TV), Verlagsrecht, Urheberrecht und allgemeinem Vertragsrecht und Social Media Recht. Vor allem der Konflikt zwischen Persönlichkeitsrechten und Presse-/Meinungsfreiheit steht immer wieder im Fokus.
Medienrecht in Hamburg – Welche Rechtsgebiete ergeben „Medienrecht“?
Das Medienrecht wird oft im Zusammenhang mit Urheberrecht genannt. Das ist schon allein deshalb sinnvoll, weil Medienrecht sich aus vielen Teilrechtsgebieten zusammensetzt, die isoliert betrachtet oft selbst etwas mit urheberrechtlichen Fragestellungen zu tun haben. Dazu gehören zum Beispiel:
- Film- und Fernsehrecht
- Rundfunkrecht
- Social Media Recht
- Telemedien- und Telekommunikationsrecht
- Urheberrecht
- Verlagsrecht
Man kann „Medienrecht“ also als eine Querschnittsmaterie bezeichnen. Unsere Rechtsanwälte für Medienrecht Hamburg begleiten Sie stets bei jeder Herausforderung.
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Anwalt für Medienrecht in Hamburg? – Kanzlei Buse Herz Grunst hilft bundesweit!
Rechtsanwälte für Medienrecht in Hamburg – Welche Medienunternehmen gibt es?
Folgend ein kurzer Überblick über einige Vertreter aus der Medienlandschaft Hamburgs:
Hamburger Verlage: Print
Im Verlagsrecht ist ein Hamburg ohne den Traditionsverlag Carlsen Verlag GmbH nicht vorstellbar. Die Riege wird durch die Rowohlt Verlag GmbH, die Axel Springer Auto-Verlag GmbH und den Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG erweitert. – Und das nicht abschließend. Viele kleinere Verlage und unabhängige Publisher haben ihren Sitz in Hamburg.
Bei Zeitungsverlagen wie dem Zeitverlag ist einer der größten Schwerpunkte in der Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg die Frage nach den Grenzen zulässiger Berichterstattung und in diesem Zusammenhang das Verhältnis von Persönlichkeitsrechten und Pressefreiheit.
Hamburger Verlage: Musik
Die Hamburger Musikszene wird geprägt von Indie-Publishern wie der Schubert Music Publishing GmbH. Daneben hat auch einer der großen drei Major Labels seinen eigenen Verlag in Hamburg angesiedelt: Warner Chappell Music Productions Germany findet man in der historischen Speicherstadt.
Daneben kann die Stadt noch mit einigen Musiklabels, Managementunternehmen und natürlich mit vielen der kultigsten Künstler Deutschlands aufwarten. – Und nicht alle tragen Sonnenbrille und Filzhut.
Neben Persönlichkeitsrechten sind hier Urheberrechte extrem relevant. Unsere Anwälte für Medienrecht Hamburg, Experten im Musikrecht, ermöglichen hier eine Rundumbetreuung, auch in Sachen GEMA.
Hamburger Radiosender und Rundfunkanstalten
Die UKW Zahlen teilen sich in Hamburg wie überall sonst sowohl private als auch staatliche Radiosender bzw. Rundfunkanstalten. Private Hamburger Sender sind zum Beispiel ROCK ANTENNE Hamburg, Radio Hamburgsowie Caravan.FM, Hitradio antenne 1 und viele mehr.
Die staatliche Rundfunkanstalt NDR mit seinen Sendern N-Joy, NDR Kultur, NDR Schlager uvm. sorgt ebenso für eine bunte Hörfunkauswahl. Wir als Rechtsanwaltskanzlei für Medienrecht Hamburg sind für Sie da!
Hamburger Unternehmen in Film und Fernsehen
Die Hamburger Film- und TV-Szene wird maßgeblich durch Unternehmen wie die Studio Hamburg MCI GmbH und die Produktionen im ZDF Landesstudio Hamburg geprägt. Der Mutterkonzern hat seinen Sitz zwar in Mainz, jedoch werden berühmte TV- Formate wie das heute journal, logo!, drehscheibe und das ZDF Morgenmagazin sowie das ZDF Mittagsmagazin in Hamburg gedreht.
Typische Problemschwerpunkte in den Nachrichtenformaten sind Persönlichkeitsrechte, unwahre Tatsachenbehauptungen oder Grenzen zulässiger Medienberichterstattung. Auch Datenschutz und Urheberrecht spielen eine große Rolle.
Sofern es sich um lineares TV handelt, zählt dieses zum Rundfunk. Damit müssen sich nicht nur die Radiosender und Rundfunkanstalten an den Medienstaatsvertrag und etwaige landesrechtliche Vorschriften halten, sondern auch die TV-Sender.
Welche Mandanten betreuen wir als Kanzlei für Medienrecht Hamburg?
Die vielen Teilrechtsgebiete des Medienrechts und die Überschneidungen mit anderen Fachbereichen ermöglichen es uns Kanzleieinheit, uns um zahlreiche rechtliche Belange unserer Mandanten zu kümmern. Damit erweitert sich der Personenkreis enorm.
Außerdem ist das Medienrecht eine sehr dynamische und neue Teildisziplin, die nicht zu den rechtswissenschaftliche Grundlagen gehört. Daher empfiehlt es sich, einen entsprechenden Fachanwalt zu konsultieren.
Unsere Kanzlei ist mit mehr als einem Fachanwalt für Medienrecht in Hamburg der richtige Ansprechpartner. Zu unseren typischen Mandanten zählen folgende Beispiele:
Betroffene von Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Der häufigste Streitgegenstand im Medienrecht und Presserecht ist das Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten beider Parteien. Den Persönlichkeitsrechten einerseits und der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit andererseits. Unsere Anwälte für Medienrecht Hamburg sorgen dafür, dass diese gewahrt werden.
Persönlichkeitsrechtsverletzungen können sich auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG oder auf besondere Persönlichkeitsrechte wie das Recht am eigenen Bild aus § 22 KUG (Kunsturhebergesetz) beziehen.
Wenn das Bildnis einer Person beispielsweise in den Nachrichten zu sehen ist, ohne dass vorher eine Einwilligung erteilt wurde, könnte das Recht am eigenen Bild verletzt worden sein. Allerdings gibt es hier einige Rückausnahmen, bei denen eine Ausstrahlung und öffentliche Zugänglichmachung auch ohne Zustimmung möglich ist. Unsere Rechtsanwälte klären Sie auf.
Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht könnte durch beispielsweise unwahre Tatsachenbehauptungen oder Falschzitate verletzt werden.
Besonders im Social Media Bereich ist als neues Medium eine bekannte Möglichkeit, seine Meinung zu äußern. Allerdings sind die Grenzen der Meinungsfreiheit schnell erreicht und eine Beleidigung führt nicht selten zu einer anwaltlichen Abmahnung.
Persönlichkeitsrechte sind übrigens kein Vorrecht der natürlichen Personen. Auch Unternehmen können sich auf ihr sogenanntes Unternehmenspersönlichkeitsrecht beziehen und gegen Verletzen vorgehen. Häufig handelt es sich hier um unwahre Tatsachenbehauptungen zu Geschäftspartnern oder angeblich dubiosen Geschäftsmodellen. Damit ist die Angst vor schlechter Reputation und wirtschaftlichem Nachteil selbstredend groß. Solche Probleme können in Verleumdungskampagnen ausarten und sollten so schnell wie möglich unterbunden werden. Unsere Kanzlei hilft Ihnen.
Prominente und Influencer
Prominente sehen sich besonders stark den Medien und ihrer Berichterstattung ausgesetzt. Oft werden persönliche Grenzen nicht gewahrt und durch Verbreiten von Fakten, Fotos, Filmaufnahmen etc. aus den Bereichen der Privatsphäre oder Intimsphäre werden die Grenzen zulässiger Medienberichterstattung überschritten.
Prominente müssen nicht auf ihre Persönlichkeitsrechte verzichten, nur weil sie im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Unsere Fachanwälte für Medienrecht Hamburg stehen unseren Mandanten bei unwahren Tatsachenbehauptungen, Falschzitaten, unzulässigen Bildnisveröffentlichungen, Deepfakes und Co. zur Seite.
Betroffene von Berichterstattung über Strafverfahren und Verdachtsberichterstattung
Auch, wenn das Berichten über Strafverfahren essentieller Bestandteile der Informieren der Allgemeinheit ist, müssen die Grundsätze von Verdachtsberichterstattung eingehalten werden. Es darf beispielsweise nicht vorverurteilend berichtet werden. Denn solange keine Verurteilung vorliegt, gilt die Unschuldsvermutung.
Nicht nur für verurteilte Personen, sondern auch für andere Menschen, welche ihre Vergangenheit dort lassen wollen, wo sie hingehört, gibt es das sogenannte „Recht auf Vergessen„. Unter gewissen Voraussetzungen kann dieses in Anspruch genommen werden und die Medien zum Unterlassen bringen.
Betroffene von Verleumdungen und Hetzkampagnen
Unternehmen und natürliche Personen, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen, sind oft Opfer von Hetz- und Verleumdungskampagnen im Internet. Besonders in den sozialen Netzwerken kommt es wegen gesteigerter Anonymität oft zu derlei Ausschreitungen.
Viele Betroffene sehen sich dabei nicht nur reinen Behauptungen ausgesetzt, sondern müssen sich plötzlich wegen einer eigentlich gefakten E-Mail, falschen (Fake) Screenshots und Co. rechtfertigen.
Sobald die Presse über solche Inhalte berichtet, können nicht nur die Urheber von solchen Inhalten, sondern auch die Medienunternehmen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.Denkbar und noch effektiver sind Gegendarstellungen oder sogar ein Widerruf der Erstmitteilung.
Unsere Rechtsanwälte erklären im Rahmen einer Beratung, wo die Grenzen der zulässigen Meinungsäußerung liegen und vertreten Betroffene von Rechtsverletzungen.
Radiosender, TV-Sender
Seit 2020 gibt es den einheitlichen Medienstaatsvertrag, der den Rundfunkstaatsvertrag ablöst.
Um die Zulassung für das Ausstrahlen im Rundfunk zubekommen, egal ob als Hörfunk oder TV-Sender, muss sich an die Vorgaben aus diesem Vertrag und den jeweiligen Landesvorschriften gehalten werden.
Unsere Fachanwälte für Medienrecht Hamburg klären darüber auf und stehen bei Problemen mit Persönlichkeitsrechten und anderen medienrechtlichen Angelegenheiten zur Seite.
Übrigens: Hamburger Podcaster sind nicht davon betroffen. Podcasts gehören nämlich nicht zum Rundfunk.
Verlage
Was wäre eine breite Medienlandschaft ohne Verlage? Damit diese sich ganz auf ihre Berichterstattungen und den künstlerischen Input konzentrieren können, stehen wir als Medien-Kanzlei in allen persönlichkeitsrechtlichen, urheberrechtlichen, presserechtlichen Belangen zur Seite.
Vom Indie-Verlag bis hin zum großen Publisher – unsere Rechtsanwälte für Medienrecht Hamburg machen sie medienrechtlich fit und wehren Ansprüche ab.
Foto: © eyetronic – stock.adobe.com
Wer sind unsere Hamburger Gegner im Medien- und Presserecht und worum ging es?
Hier einige Beispiele, bei denen unsere Anwälte helfen konnten:
- BRAVO wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen
- Cosmopolitan wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen
- InTouch wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen
- B.Z. wegen unzulässiger Bildberichterstattung
- Closer wegen Eingriffs in die Privatsphäre
- dpa (Deutsche Presseagentur) wegen Verstoßes gegen das KUG (Kunsturhebergesetz)
- Hamburger Abendblatt wegen Verstoß gegen Grundsätze der Verdachtsberichterstattung
- NDR wegen Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen auf tagesschau.de
- OK! Magazin wegen Verbreitung eines Falschzitats
- Spiegel Online wegen unzulässiger Wort-Bild-Berichterstattung
- ZDF wegen Unternehmenspersönlichkeitsrechtsverletzung durch TV-Beitrag in „Versteckte Kamera“
Welches Gericht ist in Hamburg für das Medienrecht und Presserecht zuständig?
Das Landgericht Hamburg kümmert sich in der 24. Zivilkammer am Sievekingplatz 1 u.a. um Urheberrechtssachen, Pressesachen, Wettbewerbssachen und daher im Medienrecht zuständig.
Das Oberlandesgericht Hamburg ist als nächsthöhere Instanz im 7. Zivilsenat zuständig für Pressesachen. Im Pressesenat wird sich mit den Themen Presse, Rundfunk, Film, Fernsehen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen auseinandergesetzt.
Welche Ansprüche kann ein Anwalt für Medienrecht Hamburg durchsetzen?
Bei rechtswidrigen Eingriffen in Ihr Persönlichkeitsrecht oder Unternehmenspersönlichkeitsrecht, gibt es verschiedene Möglichkeiten, zu kompensieren. Ihr Fachanwalt für Medienrecht klärt Sie darüber auf, welche Ansprüche Sie durchsetzen können. Dazu gehören:
- Beseitigung/Löschung,
- Unterlassung,
- Widerruf und Berichtigung,
- Gegendarstellung,
- Schadensersatz,
- Geldentschädigung
Beseitigung und Unterlassung
Der Löschungs- und Unterlassungsanspruch wird am häufigsten -und zügigsten- durchgesetzt, weil hierfür kein Verschulden des Verletzers nachgewiesen werden muss.
Man unterscheidet zwischen zwei Formen des Unterlassungsanspruchs. Einmal gibt es den „normalen“ Unterlassungsanspruch und dann den vorbeugenden Unterlassungsanspruch. Normalerweise wird Unterlassung gefordert, wenn die Rechtsverletzung bereits geschehen ist bzw. vorliegt. Die Besonderheit beim vorbeugenden Unterlassungsanspruch ist, dass dieser bereits bei begründetem Verdacht bzw. genügenden Anhaltspunkten für die Annahme einer bevorstehenden Rechtsverletzung durchgesetzt werden kann.
Der Rechtsanwalt wird im Namen seines Mandanten in der Regel eine Abmahnung formulieren, in welcher die konkrete Rechtsverletzung dargelegt wird. Dieser Abmahnung wird dann eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, in welcher sich der Störer bei Unterzeichnung dazu verpflichtet, den störenden Zustand zu beseitigen und künftig die beschriebene Handlung nicht mehr vorzunehmen. Alternativ oder ergänzend gibt es noch die Möglichkeit, einen Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung über eine einstweilige Verfügung oder klageweise geltend zu machen.
Widerruf und Berichtigung
Bei der Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann ein Anspruch auf Widerruf bestehen. Der Erstveröffentlicher muss nach außen hin anzeigen, dass er eine unwahre Tatsachenbehauptung verbreitet hat. Ein Anspruch auf Widerruf und Berichtigung kann allerdings nur bei Tatsachenbehauptungen bestehen und nicht bei Meinungsäußerungen. Diese können nämlich weder richtig noch falsch sein.
Ein Widerruf muss im selben Umfang veröffentlicht werden wie die angegriffene Erstmitteilung.
Gegendarstellung
Ein Anspruch auf Gegendarstellung stellt eine für den Erstveröffentlicher weniger gravierende Einschränkung dar und wird auch nicht von ihm selbst ausgeführt. Aktiv wird nämlich der Betroffene, dessen eigene Erklärung(=Gegendarstellung) im selben Medium und mit gleicher Wirkung (gleiche Schriftgröße, Seitenzahl etc.) veröffentlicht werden muss.
Übrigens: Bei Gegendarstellungen gilt das „Alles oder nichts“-Prinzip. Kleinste Abweichungen von der Gegendarstellung können also dazu führen, dass diese im Ganzen als unzulässig zurückgewiesen wird. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Medienrecht ist daher dringend anzuraten.
Schadensersatz und Geldentschädigung
Vorab: Schadensersatz oder Geldentschädigung kann man nicht im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens geltend machen. Hierzu muss sich entweder außergerichtlich geeinigt werden oder es kommt zum Hauptsacheverfahren.
Geldentschädigung können Betroffene verlangen, wenn sie einen immateriellen bzw. ideellen Schaden erlitten haben. Der Anspruch auf Geldentschädigung wird allerdings selten durchgesetzt, weil dafür eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegen muss.
Schadensersatz dagegen kann verlangt werden, wenn ein materieller Schaden erlitten wurde. Die Berichterstattung oder der sonstige Inhalt muss allerdings kausal zu einem messbaren Schaden geführt haben. Das ist in den meisten Fällen allerdings schwer nachweisbar.
Warum die BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte für Medienrecht Hamburg die passenden Partner sind
Wir machen Ihr Unternehmen medienrechtlich fit und sichern Sie in alle Richtungen ab. Wir klären Rechtsfragen in Bezug auf den Medienstaatsvertrag, Landesvorschriften und die Datenschutzgrundverordnung.
Unsere Partner, Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten Sie zu den Themen zulässige Berichterstattung, Grenzen von Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, allgemeine Vertragsgestaltung, Persönlichkeitsrechte sowie den angrenzenden Rechtsgebieten, ohne die Medienrecht nicht funktioniert: Urheberrecht, IT Recht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht.
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Wir setzen Ihre Ansprüche aus dem Medienrecht für Sie durch und stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.
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