Podcast zu Google-Bewertungen & Co.: Was ist erlaubt?
Sie sind Unternehmerin oder Unternehmer, Person des öffentlichen Lebens oder haben einfach nur Interesse am Recht? In der Anwaltssprechstunde spricht RA Norman Buse, LL.M., als Gastgeber mit interessanten Leuten und Kollegen*innen über aktuelle Fälle und spannende Rechtsfragen.
Heute starten wir ein neues Format in der Anwaltssprechstunde: Das Kurzgespräch.
In diesem Format versuchen wir ab sofort, kleinere – aber genauso wichtige – Themen innerhalb von 15 Minuten so aufzuarbeiten, dass Sie schnell die wichtigsten Fakten dazu mitnehmen können. Das erste Kurzgespräch führe ich mit meinem Kollegen Rechtsanwalt David Herz zum Thema „Google-Bewertungen & Co.: Was ist erlaubt und was ist verboten!?“
Inhalt:
1. Fall „Kammergericht“: Eine 1-Sterne-Bewertung ohne Inhalt ist zulässig.
2. Mit welchen Bewertungsplattformen haben wir es in der Praxis am häufigsten zu tun?
3. Wann ist eine Bewertung zulässig und wann nicht?
4. Macht es mehr Sinn, gegen den Verfasser der Bewertung vorzugehen oder gegen den Betreiber der Bewertungsplattform?
5. Welche Ansprüche hat man?
6. Beispielsfälle aus unserer Anwaltspraxis
7. Wie geht man mit einer negativen, aber zulässigen Bewertung um?
Hier gehts zur Folge:
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
- Vorgehen gegen negative Bewertungen im Internet
- Google Eintrag löschen
- Google Bewertungen löschen lassen