Gewerberecht
– Kanzlei für Verwaltungsrecht
Ihr Anwalt im Gewerberecht aus Berlin & Hamburg
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Allgemeines zum Gewerberecht
Das Gewerberecht dient als Teil des besonderen Verwaltungsrechts vor allem der Gefahrenabwehr und der Wirtschaftsüberwachung.
Es begrenzt die Gewerbefreiheit, die eines der ältesten bürgerlichen Rechte im modernen Staate darstellt, indem es besondere Anforderungen an den Existenzgründer und Gewerbetreibenden stellt.
Verfassungsrechtlich stützt sich das Gewerberecht in Deutschland auf die Berufsfreiheit, das Eigentumsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit.
Die Anwendbarkeit der Gewerbeordnung (GewO) setzt das Vorliegen eines Gewerbes voraus.
Unter dem Begriff des Gewerbes ist jede erlaubte selbstständige, zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene und nach außen erkennbare Tätigkeit zu verstehen, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird. Darunter fallen hingegen nicht die sogenannten „freien Berufe“, wie etwa Ärzte oder Rechtsanwälte.
Erscheinungsformen des Gewerbes sind das stehende Gewerbe, das Reisegewerbe und das Marktgewerbe.
Grundsätzlich kann jedermann selbstständig ein Gewerbe ausüben, ohne dass es einer Erlaubnis bedarf. Maßgebliche Voraussetzung ist jedoch, dass der Gewerbetreibende die besonderen Anforderungen im Rahmen der Zuverlässigkeit seiner Person erfüllt.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Gewerberecht
- Gaststättenrecht
- Versagung der Gewerbeerlaubnis
- Entziehung der Gewerbeerlaubnis
- Schließung des Gewerbes
Als Rechtsanwälte für Gewerberecht vertreten wir Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in allen Abschnitten des Verwaltungsverfahrens.
Dabei bieten wir unter anderem kompetente Beratung und Vertretung zu Fragen des Rechtsschutzes bei Erteilung einer gewerberechtlichen Zulassung, gegen Maßnahmen im zulassungspflichtigen Gewerbe und gegen eine Untersagungsverfügung im Bereich des erlaubnisfreien Gewerbes. Es entspricht unserer langjährigen Erfahrung, dass sich die zuständigen Behörden auch außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens bei ihren Entscheidungen von anderen juristischen Denkanstößen und Lösungsmöglichkeiten leiten und überzeugen lassen.
Sie sollten sich daher umgehend bei uns melden, wenn Sie im Rahmen des Gewerberechts Beratungsbedarf oder konkrete Probleme haben. Gerne können sie hierfür auch einen kurzfristigen Termin an einem unserer Berliner Standorte vereinbaren.
Der Bereich des Gewerberechts wird maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Marian Lamprecht, Dezernatsleiter und Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
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Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei - Tel: +49 30 600 33 814 - oder kontaktieren Sie uns jetzt, um einen ersten Telefontermin oder einen Termin an einem unserer Standorte in Berlin oder Hamburg zu vereinbaren.