Urteil im Schwurgerichtsprozess in Berlin: Angeklagter wird zu 5 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt
10. September 2018
Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge gem. § 227 StGB zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Rechtsanwalt Benjamin Grunst vertrat in diesem Prozess die Nebenklage.
Was war passiert in dem Tötungsprozess?
Nach einem gemeinsamen Abend eskalierte ein Streit in der WG zweier Männer. Am Ende ist einer der Männer tot und weist schwere Verletzungen auf. Neben diversen Platzwunden im Kopfbereich wurden dem Opfer noch sechs Stiche in den Oberschenkel zugefügt, die am Ende zum Tod führten.
Die Staatsanwaltschaft entschied sich hier gegen eine Totschlagsanklage und wählte den Weg über die Körperverletzung mit Todesfolge. Bei diesem Tatbestand nach § 227 StGB muss nur die Körperverletzung vorsätzlich begangen worden sein und der Todeseintritt nur fahrlässige Folge der Körperverletzung sein. Bei einem Totschlag benötigt man den Vorsatz zum Töten eines Menschen. Nach der herrschenden Hemmschwellentheorie des Bundesgerichtshofs muss dabei genau geprüft werden, ob der Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen wurde. Entscheidend ist hier die Perspektive des Angeklagten und das objektive Verletzungsbild. Bei Stichen in das Gesicht, den Hals oder den Brustbereich kann man auf einen Tötungsvorsatz schließen.
Hier konnte das Schwurgericht dem Angeklagten diesen Tötungsvorsatz nicht mit der notwendigen Sicherheit nachweisen.
Wie häufig in Strafprozessen konnte hier nicht zu 100 % aufgeklärt werden, was in den letzten Stunden zwischen dem Angeklagten und dem Opfer genau geschehen ist. Klar wurde lediglich, dass eine Beeinflussung durch Drogen und Alkohol vorgelegen hat. Diese Einnahme verschiedener Substanzen führte zu einer nicht auszuschließenden eingeschränkten Steuerungsfähigkeit gem. § 21 StGB. Diese verminderte Schuldfähigkeit wurde strafmildernd durch das Gericht berücksichtigt.
Nebenklage – Welche Rechte habe ich?
Wenn der Ehepartner oder ein naher Verwandter durch ein Tötungsdelikt ums Leben kommt, haben Sie das Recht sich dem Strafprozess als Nebenkläger anzuschließen. Die Nebenklage vertreten durch einen Rechtsanwalt für Opferrechte gibt Ihnen weitgehende Mitwirkungsrechte in dem anstehenden Strafprozess. Sie haben ein dauerhaftes Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung, haben ein Fragerecht und das Recht Beweisanträge zu stellen. Ebenfalls haben Sie das Recht auf einen Schlussvortrag, wo die Sicht der Nebenklage nochmal deutlich vor der Urteilsverkündung vorgetragen werden kann.