Strafe bei Bankrott § 283 StGB
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Startseite » Anwalt Strafrecht » Vorladung » Bankrott – Anwalt für Strafrecht

Bankrott nach § 283 StGB kann erhebliche Folgen haben. Neben dem Verlust des Vermögens drohen Ihnen empfindliche Strafen, wie eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, abhängig von den genauen Umständen des Falls. Schwerwiegend sind Vorwürfe, wenn Gläubiger getäuscht oder Vermögenswerte beiseitegeschafft wurden. In solchen Fällen ist es entscheidend, schnell zu handeln und einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsulteiren, der Ihren Fall gründlich analysiert und eine mageschneiderte Verteidigungsstrategie entwickelt.

Der Bankrott als einer der Insolvenzdelikte ist eine Besonderheit im deutschen Strafecht und sollte nicht unterschätzt werden. Wer sich bei Überschuldung oder drohender oder eintretender Zahlungsunfähigkeit einen Fehltritt leistet, droht sich schnell gem. § 283 StGB strafbar zu machen. Welche Strafe gem. Strafgesetzbuch (StGB) droht und was betrügerischer Bankrott ist, behandeln wir nachfolgend.

Sie haben eine Vorladung mit dem Vorwurf des Bankrotts erhalten?

Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich Sie im Falle der Beschuldigung einer Bankrottstraftat. Dabei gilt der allgemeine Grundsatz, dass sich umso bessere Verteidigungsmöglichkeiten bieten, je früher Beschuldigte sich dem Bankrott stellen und sich anwaltlichen Rat suchen. Bankrotte sollten gegenüber Schuldnern eine öffentliche Bankrotterklärung abgeben, derer typischerweise eine Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit wegen Überschuldung oder mangelnder Liquidität vorangeht.

Insbesondere sind wir in den folgenden Situationen für Sie da:

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

  • Über 900 positive Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht, zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht und Prof. Dr. im Team
  • Erfahrung aus über 2.000 betreuten Strafverfahren
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
  • Dezernat für Presseberichterstattung
  • Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit
  • Verteidigung zur Vermeidung von Hauptverhandlungen

IM VIDEO ERKLÄRT:

Vorladung erhalten wegen Bankrott – Was jetzt zu tun ist:

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In einem telefonischen Erstgespräch können wir gerne die ersten aufkommenden Fragen zu Ihrem Fall besprechen. Auch zum Umgang mit Ermittlungsbehörden oder zu den Kosten einer Strafverteidigung lohnt es sich im Ernstfall, fachanwaltlichen Rat einzuholen.

Womit muss ich bei einem Ermittlungsverfahren bei Bankrottstraftaten rechnen?

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens haben Sie regelmäßig vor allem mit einer Hausdurchsuchung und der Beschlagnahme des Computers zu rechnen. Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto eher kann auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss genommen werden.

Welche Strafen drohen bei einem Bankrott nach § 283 StGB? Geldstrafe Bankrott? Freiheitsstrafe Bankrott?

Während das Strafgesetzbuch für die vorsätzliche Tat einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorsieht, liegt der Strafrahmen für die fahrlässige Tat niedriger, nämlich bei einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Daneben sind auch die Strafvorschriften der §§ 283a – 283d StGB sowie weitere Bestimmungen in strafrechtlichen Nebengesetzen zu beachten. So ist eine Person, die wegen Bankrotts zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 e) GmbHG für fünf Jahre als Geschäftsführer ausgeschlossen.

Kann Bankrott zu einer Freiheitsstrafe führen?

Ja, Bankrott kann auch zu einer Gefängnisstrafe führen.

 

Vorladung erhalten Foto: © contrastwerkstatt – stock.adobe.com

Was ist Bankrott? Insolvenzstraftat Bankrott – Strafbarkeit Bankrott § 283 StGB

Beim Bankrott handelt es sich um einen für den juristischen Laien vergleichsweise unübersichtlichen Tatbestand, der eine Vielzahl von möglichen Tatbestandsvarianten umfasst.

Den möglichen strafbaren Handlungen (Bankrotthandlungen) ist gemein, dass sie entweder bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit vorgenommen werden bzw. dass durch ihre Vornahme eine solche Krisensituation herbeigeführt wird. Handlungen, die nicht während einer solchen Krise begangen werden, unterfallen dem Tatbestand des Bankrotts nur dann, wenn sie für den Eintritt der Überschuldung oder der Zahlungsunfähigkeit ursächlich geworden sind. Hierbei genügt allerdings schon eine Mitursächlichkeit.

Was bedeutet Überschulden im Sinne von  § 283 StGB Bankrott?

Von einer Überschuldung ist auszugehen, wenn in der Bilanz die Passiva die Aktiva übersteigen, d.h. die bestehenden Verbindlichkeiten mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln nicht mehr getilgt werden können.

Was bedeutet Zahlungsunfähigkeit im Sinne der Bankrottstraftat?

Eine Zahlungsunfähigkeit tritt nach der Legaldefinition des § 17 Abs. 2 S. 1 InsO ein, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Wie bereits aus den Definitionen ersichtlich wird, gehen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit nicht selten miteinander einher.

Ab wann droht Zahlungsunfähigkeit i.S.v § 283 StGB – Bankrott?

Nach § 18 Abs. 2 InsO droht eine Zahlungsunfähigkeit, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Eine solche Prognose kann bis zum letzten Fälligkeitszeitpunkt aller Verbindlichkeiten, die im Feststellungszeitpunkt bestehen, vorgenommen werden.

 

Steuerstrafrecht BUSE HERZ GRUNST © RDNE Stock project at pexels.com

Wodurch kann ich mich wegen Bankrott strafbar machen?

Eine der häufigsten Tatvarianten ist beispielweise das Beiseiteschaffen von Vermögensbestandteilen. Vermögensbestandteile sind alle beweglichen und unbeweglichen geldwerten Gegenstände, die für den Fall, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wird, zur Insolvenzmasse gehören, also über die dann verfügt werden darf. Beiseiteschaffen meint solche Bestandteile in eine veränderte Lage zu bringen, die dem Gläubiger damit den tatsächlichen oder rechtlichen Zugriff unmöglich macht oder erheblich erschwert. Dazu gehört zum Beispiel Vermögenswerte auf den Partner zu übertagen.

Nummer eins bis acht des § 283 Abs. 1 StGB führen weitere Handlungen auf, durch wie man sich im Zusammenhang mit einem Bankrott strafbar machen kann. Dazu gehören unter anderem auch Vermögen der Insolvenzmasse zu verheimlichen oder zu zerstören. Weiterhin können unwirtschaftliche Ausgaben, Glückspiele oder Wetten schwerwiegende Folgen mit sich bringen. Auch wer über Rechte anderer täuscht, Handelsbücher, Bilanzen oder andere Unterlagen absichtlich nicht oder falsch führt bzw. aufstellt, macht sich strafbar.

Um diese Vielzahl an Fehltritten klar rechtlich abgrenzen zu können, suchen Sie unbedingt einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht auf, der auf diesem Gebiet bewandert ist. Es muss sich dafür genau mit den einzelnen Gegebenheiten Ihres Falles auseinandergesetzt werden, um eine auf Sie zugeschnittene Verteidigungsstrategie entwickeln zu können. Zögern Sie deshalb nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Strafverteidiger zu kontaktieren.

Strafe Bankrott nur bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenzverfahren

Nach § 283 Abs. 6 StGB steht eine Strafbarkeit wegen Bankrotts unter der Bedingung, dass der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist.

Sollte keine dieser Voraussetzungen erfüllt sein, ist eine Strafe wegen Bankrott nicht gegeben.

Ist auch fahrlässiger Bankrott strafbar? Strafverteidiger Bankrott

Eine Strafbarkeit wegen Bankrotts kommt nicht nur bei einer vorsätzlichen (Absatz 1 und 2), sondern auch bei einer fahrlässigen Begehungsweise (Absatz 4 und 5) in Betracht. Bei der Abgrenzung zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Begehung – die wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen von erheblicher Bedeutung ist – kommt es maßgeblich darauf an, ob der Täter die Möglichkeit des Eintritts einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit erkannt und diese zumindest billigend in Kauf genommen hat, oder aber sorgfaltswidrig darauf vertraute, dass „schon alles gut gehen“ werde.

 

Amtsgericht Berlin TiergartenFoto: © BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Verjährung Bankrottstraftat – wann verjährt Bankrott?

Vorsätzlicher Bankrott verjährt grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren.

Wie verteidigt man sich gegen eine Anklage wegen Bankrott?

Die Konsequenzen einer Verurteilung wegen Bankrott können weitreichend sein und das Ende einer Karriere bedeuten. Umso wichtiger ist eine gezielte Verteidigung Bankrott. Äußern Sie sich zunächst lieber nicht eigenständig gegenüber den Ermittlungsbehörden, machen Sie zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und wenden Sie sich dann am besten direkt an einen erfahrenen und spezialisierten Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht. Dieser wird Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen und auf Grundlage der rechtlichen Prüfung eine für Sie geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten und Sie darüber beraten, wie es nun weitergeht und wie Sie sich am besten verhalten sollten.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unseren Fachanwälten für Strafrecht

Angesichts dieser weitreichenden Konsequenzen sollten Sie bestenfalls, sobald Sie Kenntnis von einem gegen Sie geführten Strafverfahren erlangen, bei einem Fachanwalt für Strafrecht eine umfassende anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.

Als Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht vertreten Sie kompetent und bundesweit in Ermittlungsverfahren, Strafprozessen und im Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision). Vereinbaren Sie gerne einen Termin zur anwaltlichen Beratung.

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