Computerbetrug nach § 263a StGB:
Was tun bei einem Vorwurf?
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Was fällt unter Computerbetrug gemäß § 263a StGB und welche Strafen drohen? Wie kann man sich gegen den Vorwurf des Computerbetrugs verteidigen und welche Rechte haben Betroffene? Ein erfahrener Strafverteidiger kann Ihnen helfen, sich gegen die Anschuldigung zu wehren und Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen.
Wieso ist anwaltlich Unterstützung bei Betrugsstraftaten besonders wichtig?
Schnell zum Inhalt:
Als Fachanwälte für Strafrecht mit der Spezialisierung Wirtschaftsstrafrecht vertreten wir Sie kompetent und erfahren bundesweit im Deliktsbereich der Betrugsstraftaten. Über Neuheiten und mögliche strafrechtliche Konsequenzen sind wir als engagierte und erfahrene Anwälte stets informiert. Sowohl als Beschuldigter oder Beschuldigte als auch als Geschädigte oder Geschädigter sollten Sie in jedem Falle anwaltlichen Rat einholen. Über Ihre Möglichkeiten können wir gerne in einem ersten Termin oder Telefonat sprechen.
Dies ist insbesondere wichtig, da gerade in auf den ersten Blick undurchsichtig erscheinenden Deliktsbereichen erst recht viele Taten durch die Polizei verfolgt und Strafverfahren eingeleitet werden. Gerade im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten beim Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen bei vermögensrelevanten Vorgängen können leicht Unklarheiten bzgl. der technischen Umsetzung oder des Vorgehens der Ermittlungsbehörden aufkommen. Ein gewisses Grundverständnis von IT-Vorgängen und IT-Recht kann in derartigen Fällen daher ebenfalls hilfreich sein. Zögern Sie nicht, sich gerade bei derartigen Unsicherheiten anwaltlich beraten zu lassen.
Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:
- Vorladung erhalten von der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf eines Computerbetrugs
- Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde wegen des Verdachts auf Computerbetrug
- Vermögensabschöpfung und Vermögensarrest
- Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Computerbetrug
In einem telefonischen Erstgespräch können wir gerne die ersten aufkommenden Fragen zu Ihrem Fall besprechen. Auch zum Umgang mit Ermittlungsbehörden oder zu den Kosten einer Strafverteidigung lohnt es sich im Ernstfall, fachanwaltlichen Rat einzuholen.
Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht beim Vorwurf Computerbetrug?
- Mehr als 900 positive Bewertungen unserer Mandanten
- Expertise als Fachanwälte für Strafrecht, zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht und Prof. Dr. im Team
- Erfahrung aus über 2.000 betreuten Strafverfahren
- Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
- Dezernat für Presseberichterstattung
- Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
- Faire und transparente Kosten
- Sehr gute Erreichbarkeit
- Verteidigung zur Vermeidung von Hauptverhandlungen
Grundsätzliche Verhaltenstipps bei Strafverfahren wegen Computerbetrug
Anzeige wegen Computerbetrug – Was tun nach Erhalt einer Vorladung wegen Computerbetrug?
Womit muss ich bei einem Strafverfahren wegen Computerbetrug rechnen? Rechtsanwalt für Computerbetrug
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens haben Sie regelmäßig vor allem mit einer Hausdurchsuchung und der Beschlagnahmung Ihres Computers zu rechnen. Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto eher besteht die Möglichkeit, auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss zu nehmen.
Was tun bei Computerbetrug Hausdurchsuchung?
Steht bei Ihnen eine Hausdurchsuchung bevor, kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Strafrecht. Sie haben das Recht zu schweigen, nutzen Sie dieses. Leisten Sie außerdem keinen Widerstand und bleiben Sie ruhig. Es könnten sonst weitere Strafbarkeiten drohen, wie zum Beispiel wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB. Verlangen Sie weiter die Hinzuziehung von Durchsuchungszeugen und geben Sie keine Sachen oder Daten freiwillig heraus. Wird auf Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses bei Ihnen durchsucht, lassen Sie sich diesen zeigen. Bestehen Sie ausdrücklich darauf, dass alle beschlagnahmten Dinge möglichst genau zu Protokoll gegeben werden.
Wichtige Verhaltensregeln bei Hausdurchsuchung wegen Vorwurf Computerbetrug § 263a StGB:
- Schweigen Sie zur Sache und reden Sie so wenig wie möglich mit den Beamt*innen.
Jedes Wort wird dokumentiert und kann unter Umständen gegen Sie verwendet werden. - Geben Sie keine Zugangsdaten wie Pin–Nummern und Wischcodes heraus.
- Unterschreiben Sie nichts, auch nicht das Sicherstellungsprotokoll.
- Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen oder die Gründe für die Gefahr im Verzug erklären.
- Prüfen Sie das Erlassdatum des Durchsuchungsbeschlusses, da diese nur innerhalb von 6 Monaten nach Erlass vollstreckt werden können.
- Rufen Sie schnellstmöglich Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht an.
Was ist der Unterschied Computerbetrug und Betrug?
Grundsätzlich ähnelt der strafrechtliche Tatbestand des Computerbetrugs sehr der Straftat des Betrugs.
Unterscheidungen finden sich lediglich bei den personenbezogenen Elementen, da der Computerbetrug sich gerade auf die Einflussnahme auf Datenverarbeitungsvorgänge und folgerichtig nicht darauf bezieht, auf eine Person manipulierend einzuwirken.
Eine Abgrenzung kann je nach Einzelfall jedoch schwierig ausfallen. Ziehen Sie deshalb unbedingt die anwaltliche Unterstützung durch einen Fachanwalt für Strafrecht hinzu.
Welche Strafe droht bei Computerbetrug nach § 263a StGB? Freiheitsstrafe für Computerbetrug?
Die Straftat des Computerbetrugs wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.
Die Strafe kann sich allerdings zum Beispiel dann erhöhen, wenn der Computerbetrug gewerbsmäßig, als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von zum Beispiel Betrugstaten zusammengesetzt hat, begangen oder ein Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt wird.
Computerbetrug Geldstrafe wie hoch? Computerbetrug Anwalt
Das kann nicht pauschal gesagt werden. Wie hoch die Strafe wegen Computerbetrug ausfällt, ist von zahlreichen Faktoren des konkreten Falles abhängig. Ihr Verteidiger kann Ihnen eine realistische Aussage über die drohende Strafe beim Vorwurf Computerbetrug in Ihrem Fall geben, aber auch das bleibt bis zur Verurteilung eine Vermutung.
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Strafbarkeit Computerbetrug – Was ist Computerbetrug § 263a StGB?
Gem. § 263a StGB macht sich strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflusst.
Betrug im Online-Banking und Online-Shopping – Computerbetrug und Internetkriminalität
Da das Internet für Online-Shopping und Online-Banking verstärkt eingesetzt wird, erlangt der Computerbetrug auf dem Wege des elektronischen Datenverkehrs besondere Bedeutung.
Ähnlich wie beim Missbrauch von EC Karten geht es auch bei Online-Überweisungen im unbaren Zahlungsverkehr darum, die Identität des Verwenders zum Nachteil des Berechtigten zu fälschen und die Erkennung durch den Bank-Computer zu umgehen. Einen Computerbetrug begeht daher derjenige, welcher eine Überweisung auf das eigene Konto ohne Einwilligung des Kontoinhabers unter Vorgabe von dessen Identität vornimmt. Auch die Einreichung gefälschter Überweisungsbelege stellt eine unbefugte Verwendung von Daten dar (BGH NJW 2008, 1394).
Eine Bargeldabhebung durch den berechtigten Karteninhaber, der seine Kreditgrenze überzieht, stellt lediglich einen Verstoß gegen die durch AGB geregelten Vertragspflichten dar und unterfällt nicht § 263a StGB (BGH 47, 160).
Der Strafverteidiger prüft beim Computerbetrug unter anderem, ob der Täter in der Absicht, sich oder einen Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft hat und dabei das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflusst hat.
Was sind Daten im Sinne des Computerbetrugs gem. § 263a StGB?
Daten im Sinne der Vorschrift sind kodierte Informationen, das heißt solche, die in einer Weise dargestellt werden, dass sie für eine automatische Verarbeitung verwendet werden können. Damit unterscheidet sich der Datenbegriff des § 263a StGB von der im Bundesdatenschutzgesetz festgelegten Begriffsbestimmung. Eine Verschlüsselung oder Speicherung ist weiter nicht erforderlich.
Was ist bei einem Computerbetrug gem. § 263a StGB als Datenverarbeitungsvorgang zu verstehen?
Eine Datenverarbeitung ist zunächst jeder automatisierte Vorgang, bei dem durch Aufnahme von Daten und ihre Verknüpfung nach Programmen Arbeitsergebnisse erzielt werden. Demnach schützt diese Vorschrift nicht nur Daten, die verarbeitet werden, als solche, sondern beispielsweise auch Programme. Im Zusammenhang mit dem Computerbetrug ist die wohl alltäglichste Form der Datenverarbeitung durch Pin-Eingabe an einem Bankautomaten den gewünschten Geldbetrag zu erhalten. Bei Einwirken auf die Verarbeitung von Daten kommt es darüber hinaus allein auf das Ergebnis an, die Datenverarbeitung selbst ist demnach nicht insgesamt strafrechtlich geschützt.
Bei Automaten, die mechanisch ablaufen, greift der § 263a StGB in aller Regel nicht. Eine einfache Abgrenzung zwischen mechanischen und elektronischen Vorgängen ist je nach Einzelfall und Automat jedoch nicht ohne Weiteres möglich.
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Wodurch mache ich mich wegen Computerbetrugs strafbar?
Der Computerbetrug wird in erster Linie in vier Tathandlungsvarianten unterschieden, die sich aus dem ersten Absatz der Norm ergeben. Da eine Abgrenzung zwischen diesen Handlungen, sowie den jeweiligen Tatbestandsmerkmalen je nach Fall schwierig sein kann, sollten Sie bei Unklarheiten umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren. Dies ist nicht zuletzt auch ratsam, weil im Wirtschaftsstrafrecht andere Maßstäbe angelegt werden als bei einer lediglich wirtschaftlichen Betrachtungsweise.
Was ist Computerbetrug? Die Tatvarianten des § 263a StGB im Überblick:
■ Die unrichtige Gestaltung des Programmes
Was bedeutet Gestaltung eines Programms?
Unter Gestaltung fällt jegliche Veränderung des Programmes, unabhängig davon, ob das Programm im Vorhinein oder nachträglich manipuliert wurde. Klassische Beispiele wären die Veränderung der Software eines Spieleautomaten oder das Austauschen der Software eines Smartphones, um die Eingabe des Sperrcodes zu umgehen.
Wann ist die Gestaltung eines Programmes unrichtig im Sinne des Computerbetrugs?
Als unrichtig gilt die Gestaltung eines Programms, wenn der Datenverarbeitungsvorgang zu einem objektiv fehlerhaften Ergebnis gelangt. Dabei kommt es vor allem darauf an, dass das Ergebnis der Aufgabenstellung widerspricht, die sich aus dem materiellen Recht für das Programm ergibt. Ist lediglich der Datenverarbeitungsvorgang selbst betroffen, ist diese Variante nicht einschlägig.
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■ Strafbare Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten
In der Praxis zeichnet sich dieses Tatvariante vor allem durch die sogenannten Input-Manipulationen aus. Dabei werden unrichtige oder unvollständige Daten eingegeben, um das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs zu manipulierend beeinflussen.
Was bedeutet strafbare Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten?
Unter Verarbeitung versteht man jede Einführung von Daten in den Verarbeitungsvorgang. Dies setzt keine Neueingaben der Daten voraus. Es ist unerheblich, ob der Verarbeitungsvorgang bereits läuft oder vom Täter in Gang gesetzt wird. Er muss lediglich das Programm mit Daten beeinflussen, die bereits im Datenbestand erfasst waren.
■ Die strafbare unbefugte Verwendung von Daten
Die dritte Variante des § 263a StGB wurde eingeführt, weil man befürchtete, dass Strafbarkeitslücken bei der unbefugten Verwendung von zum Beispiel Bankautomaten entstehen könnten. Der wesentliche Anwendungsbereich dieser Variante ist demnach tatsächlich der Missbrauch von Codekarten im elektronischen Zahlungsverkehr, insbesondere beim Abheben vor Bargeld an Bankautomaten. Dabei sind jegliche Formen des Missbrauches erfasst, unabhängig davon, ob die Karte im Wege verbotener Eigenmacht erlangt, kopiert, gefälscht oder manipuliert wurde.
Was bedeutet unbefugtes Verwenden von Daten beim Computerbetrug?
Bezüglich des Tatbestandsmerkmals unbefugt gibt es seitjeher unterschiedliche Ansichten in der Rechtwissenschaft. Die Rechtsprechung legt den Maßstab an, ob eine Handlung gegenüber einer natürlichen Person einen Täuschungscharakter hätte. Dies wird damit begründet, dass Merkmale aufgrund der strukturellen Ähnlichkeit betrugsnah (siehe § 264 StGB) ausgelegt werden sollten.
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■ Sonst unbefugte Einwirkung auf den Ablauf des Datenverarbeitungsvorgangs als strafbarer Computerbetrug
Durch den vierten Absatz, der als Auffangtatbestand konzipiert wurde, werden alle sonstigen unbefugten Einwirkungen auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorgangs erfasst. Klassische Fälle sind die sog. Output- und Konsol-Manipulationen, die zum einen die Aufzeichnung des Ergebnisses eines Vorgangs beeinflussen oder dem Täter ermöglichen, während der Verarbeitung Befehle auszuüben.
Was bedeutet die Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorgangs beim Computerbetrug § 263a StGB?
Die zuvor aufgeführten Tatvarianten müssen weiter zu einer Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorgangs führen. Dazu gehören, dass das Ergebnis selbst inhaltlich unzutreffend ist oder auf unbefugte Weise erlangt wurde. Das Ergebnis muss darüber hinaus unmittelbar zu einer Vermögensminderung führen.
Macht man sich wegen Computerbetrugs nur strafbar, wenn man einen Vermögensschaden verursacht? Computerbetrug StGB
Als Erfolgsdelikt muss die Beeinflussung des Datenverarbeitungsvorgangs außerdem unmittelbar zu einem Vermögensschaden führen. Etwaige Folgeschäden an zum Beispiel Soft- oder Hardware des Betreibers sind in der Regel nicht erfasst.
Wann verjährt Computerbetrug?
Computerbetrug verjährt grundsätzlich nach fünf Jahren.
Wie kann man sich gegen Computerbetrug verteidigen? Fachanwalt für Computerbetrug?
Einen Fachanwalt für Computerbetrug gibt es nicht. Es gibt aber Fachanwälte für Strafrecht. Wenn Sie mit dem Vorwurf Computerbetrug konfrontiert sind, wenden Sie sich am besten möglichst zeitnah an einen erfahrenen und spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht.
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Wann ist ein Anwalt notwendig bei Computerbetrug?
Es empfiehlt sich, sich so schnell wie möglich an einen Anwalt für Computerbetrug zu wenden, wenn Sie des Computerbetrugs beschuldigt werden. Gerade zu Beginn des Strafverfahrens werden wichtige Weichen für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens wegen Computerbetrug gestellt und Fehler, die zu Beginn des Strafverfahrens gemacht werden können schlimmstenfalls nicht mehr wieder korrigiert werden mit der Folge, dass Sie sich durch ein unbedachtes Wort schlimmstenfalls Verteidigungsmöglichkeiten verbauen. Wenden Sie sich daher bestenfalls zeitnah bei einem Anwalt für Strafrecht und lassen sich über die Verteidigungsmöglichkeiten beraten.
■ IM VIDEO ERKLÄRT:
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