Meineid
( § 154 StGB )

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„Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sage und nichts verschwiegen habe.“

Nach diesem Satz wird ein 65 Jahre alter Mann wegen Meineid und versuchter Strafvereitelung zur einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er vor Gericht wahrheitswidrig angab, nichts gesehen zu haben (vgl. AG Rudolstadt, Urteil vom 29.06.2015 – 210 Js 22526/11 1 Ls)

§ 154 Abs. 1 StGB verschärft die Strafbarkeit einer Falschaussage und stellt somit einerseits eine Qualifikation zu einer falschen uneidlichen Aussage nach § 153 StGB dar, wenn der Täter Zeuge oder Sachverständiger ist.

Andererseits ist Meineid ein selbstständiger Straftatbestand, dessen Voraussetzungen auch eine Partei im Zivilprozess erfüllen kann.

Da die Strafbarkeit wegen Meineids an eine Falschaussage anknüpft, ist es im Einzelfall wichtig zu klären, ob tatsächlich eine Falschaussage vorliegt.

Ein Fachanwalt für Strafrecht ist aufgrund seiner Berufserfahrung geübt darin, einen einem Tatvorwurf zugrunde liegenden Sachverhalt vollständig zu erfassen und rechtlich einzuordnen. Dies stellt die Basis für eine bestmögliche Beratung des Mandanten dar.

Eine Übersicht zu den Aussagedelikten finden Sie hier »

Sie haben eine Vorladung wegen Meineids erhalten?

Auch beim Vorwurf des Meineids stehen wir Ihnen zur Seite. Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit uns.

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

IM VIDEO ERKLÄRT:

Vorladung erhalten wegen falscher uneidlicher Aussage – Was jetzt zu tun ist:

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

  • Top Bewertungen unserer Mandanten
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Welche Strafe droht mir bei begangenem Meineid?

Die in § 154 Abs. 1 StGB angedrohte Dauer der Freiheitsstrafe ist mindestens ein Jahr.
In minder schweren Fällen sieht § 154 Abs. 2 StGB eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Wann ein minder schwerer Fall vorliegt, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Brauche ich einen Anwalt beim Vorwurf des Meineids?

Werden Sie wegen Meineids beschuldigt oder angeklagt, liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. In diesem Fall haben Sie einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.

Kann das Gericht die Strafe mildern oder von ihr absehen?

Gemäß § 157 StGB und § 158 StGB kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen die Strafe milder ausfallen lassen oder sogar vor ihr absehen.

157 StGB beschreibt den Fall des sogenannten „Aussagenotstands“. Danach ist eine Strafmilderung möglich, wenn der Aussagende falsch aussagt, um sich oder einen Angehörigen vor einer Strafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung zu schützen.

Hier würdigt der Gesetzgeber also den inneren Konflikt des Aussagenden in solchen Situationen.
Die Strafmilderungsmöglichkeit des § 157 StGB gilt jedoch nur für Zeugen oder Sachverständige.

Auch das rechtzeitige Berichtigen einer falschen Aussage, eröffnet die Möglichkeit einer Strafmilderung oder sogar eines Absehen von einer Strafe (§ 158 StGB).

Wichtig ist hier also insbesondere die Rechtzeitigkeit der Berichtigung.

Rechtzeitig ist die Berichtigung zum Beispiel dann nicht mehr, wenn gegen den Täter des Meineids bereits Anzeige erstattet wurde oder wenn die Berichtigung die Entscheidung des Gerichts nicht mehr zu beeinflussen vermag (§ 158 Abs.2 StGB).

Wann mache ich mich wegen Meineids strafbar?

Wegen Meineids macht sich derjenige strafbar, der vor Gericht oder vor einer anderen zur Annahme von Eiden zuständigen Stelle eine falsche Aussage macht und deren Wahrheit durch eine förmliche Erklärung beschwört.

Wer kann sich wegen Meineids strafbar machen?

Als Täter kommen nicht nur Zeugen oder Sachverständige, sondern auch Parteien im Zivilprozess oder Dolmetscher in Betracht.

Vor welchen Stellen kann Meineid begangen werden?

Einen Eid kann man vor Gericht, aber auch vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle leisten. Andere zur Abnahme von Eiden zuständige Stellen sind z. B. Notare, jedoch nur im Rahmen von § 22 Bundesnotarordnung.

Wann ist die Aussage falsch?

Nach allgemeiner Definition (objektiver Wahrheitsbegriff) ist eine Aussage dann falsch, wenn sie nicht der Wahrheit entspricht. Die Wahrheitspflicht vor Gericht umfasst alle Angaben, die Gegenstand der Vernehmung sind. Zumal der Aussagende zur Vollständigkeit seiner Angaben verpflichtet ist.

Wie leiste ich einen Eid?

Der Eid im Sinne der Vorschrift ist die förmliche Versicherung der Wahrheit einer Aussage. Die Eidesformel ist in § 64 StPO für den Strafprozess und in § 481 ZPO für den Zivilprozess geregelt.

Sie lautet: „Schwören Sie, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben“

Diese müssen Sie dann mit „Ich schwöre es.“ beantworten.

Ist der versuchte Meineid strafbar?

Nach dem Gesetz ist der Versuch eines Verbrechens stets strafbar und der Versuch eines Vergehens nur, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.

Vergehen sind Delikte, die mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht sind. Dazu gehört zum Beispiel die Sachbeschädigung, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.

Im Gegensatz zu Vergehen sind Verbrechen solche Delikte, deren Regelstrafrahmen bei mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe beginnt. Ein Beispiel hierfür ist die Körperverletzung mit Todesfolge, die mit einer Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft bestraft werden kann.

Für einen Meineid sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor.

Somit ist der Meineid ein Verbrechen.

Folglich ist der versuchte Meineid stets strafbar.

Wann ist der Meineid versucht und wann vollendet?

Der Versuch des Meineids beginnt mit dem Sprechen der Eidesformel.
Vollendet ist der Meineid mit dem vollständigen Ausspruch der Eidesformel. Beim Voreid (z.B. bei Dolmetschern) mit dem Abschluss der Aussage.

Werden vollendeter und versuchter Meineid gleich bestraft?

23 StGB sieht zumindest die Möglichkeit einer milderen Strafe für eine versuchte Tat im Vergleich zu einer vollendeten Tat vor.

Ein Fachanwalt für Strafrecht hat ein geschultes Auge und spezifische Kenntnisse, die es ihm ermöglichen, einen Sachverhalt vollständig zu erfassen und eine bestmögliche Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.

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