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Anwalt Verkehrsrecht Berlin und Brandenburg

Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen, polizeiliche Vorladung oder Strafbefehl wegen Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr erhalten? Schadensersatz nach Verkehrsunfall in Berlin oder Brandenburg einfordern? Unfallgegner verlangt Schadensersatz? Anwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht – Unterstützung bei Bußgeldverfahren, Strafverfahren, Schadensersatzprozessen und Haftungsfragen im Straßenverkehr.

Zu schnell gefahren? Geblitzt in Berlin oder Brandenburg? Beim Falschparken in der Berliner Innenstadt oder Parken im Halteverbot in Potsdam erwischt? Nun flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus, Sie erhalten einen Anhörungsbogen oder vielleicht hat Ihnen bereits ein Beamter vor Ort die Zahlung eines Verwarngeldes angeboten. Wie gehe ich mit einer solchen Situation um? Wie verhalte ich mich beim Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit in Berlin oder Brandenburg richtig und vor allem: Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle Berlin oder gegen einen Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle Gransee vorgehen?

Als Kanzlei für Verkehrsrecht in Berlin sind wir auf genau solche Situationen spezialisiert und helfen Ihnen, Ihr Recht geltend zu machen, die Zahlung eines Bußgelds oder gar eines Fahrverbots bestenfalls komplett abzuwenden, indem wir den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit rechtlich prüfen, Sie umfassend beraten und die rechtlichen Schritte für Sie einleiten.

Als Kanzlei für Verkehrsrecht in Berlin stehen wir Ihnen auch nach Verkehrsunfällen zur Seite bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzforderungen und Haftungsfragen im Straßenverkehr.

VIDEO:

Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten? – Was es jetzt zu beachten gilt

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Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir für Sie da:

  • Äußerungsbogen oder Vorladung wegen einer Verkehrsstraftat in Berlin und Brandenburg
  • Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit in Berlin und Brandenburg
  • Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit in Berlin oder Brandenburg
  • Verwarnungsbogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit in Berlin oder Brandenburg
  • Verwaltungsverfahren bei Entziehung und Neubeantragung der Fahrerlaubnis in Berlin und Brandenburg
  • Schadensersatz nach einem Autounfall in Berlin und Brandenburg

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Verkehrsrecht in Berlin?

  • Top Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit Behörden und Gerichten
  • Dezernat für Presseberichterstattung
  • Dezernat für Verwaltungsrecht für Zurückerlangung Führerschein
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit und persönliche Betreuung
  • Kenntnis der Berliner und Brandenburger Gepflogenheiten in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit und Strafverfahren wegen Straßenverkehrsdelikten

Anwalt Verkehrsrecht Berlin – Fachexpertise von Spandau über Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow bis Marzahn-Hellersdorf und Köpenick

Der Hauptstandort unserer Kanzlei für Verkehrsrecht befindet sich in Berlin Köpenick. Eine Zweigstelle befindet sich am Ku´damm. Ordnungswidrigkeitenverfahren sind auch in Berlin von zahlreichen Besonderheiten, speziellen Gepflogenheiten geprägt, die es zu kennen, einzuschätzen und damit umzugehen gilt.

Daher empfiehlt es sich, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat und zudem auch in Berlin ansässig ist, Erfahrung mit den Berliner Behörden hat und die Gepflogenheiten kennt. Ein souveräner Umgang mit den Behörden – insbesondere der Bußgeldstelle Berlin – ist hier unerlässlich.

Bußgeldstelle Berlin – welches Amt ist für Strafzettel, Bußgelder und Co in Berlin zuständig? 

In Berlin kümmert sich die zentrale Bußgeldstelle um Verkehrsordnungswidrigkeiten in Berlin. Egal ob Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr in Pankow, Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr in Köpenick, Steglitz, Charlottenburg-Wilmersdorf oder einem anderen der Berliner Bezirke begangen haben oder Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr in Berlin vorgeworfen wird, wird die Angelegenheit grundsätzlich von der Zentralen Bußgeldstelle Berlin bearbeitet.

Die Zentrale Bußgeldstelle Berlin kümmert sich auch um das Abschleppen bzw. Umsetzen von Falschparkern. Wird ein Fahrzeug sichergestellt, so kümmert sich die Zentrale Bußgeldstelle Berlin um die Verwahrung.

Aber auch mit der Polizei und dem Ordnungsamt Berlin können Sie wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit in Berlin zu tun haben. Diese hilft insbesondere der Bußgeldstelle bei den Ermittlungen rund um die Ordnungswidrigkeit, den Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.

Im Grundsatz kann außerdem wie folgt unterschieden werden: Die Polizei kümmert sich um den fließenden Verkehr. Das Ordnungsamt um den ruhenden Verkehr (also z.B. Parkverstöße).

Die Berliner Polizei oder das Berliner Ordnungsamt nimmt dann also die Anzeige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit auf und leitet aufgenommene Verstöße gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) an die Bußgeldstelle Berlin weiter.

Geblitzt in Berlin und dann weggezogen – Welche Behörde entscheidet über das Bußgeld, wenn ich umziehe?

In diesem Fall kann auch die Bußgeldbehörde an Ihrem neuen Wohnsitz zur Bearbeitung des Bußgeldverfahrens zuständig sein.

Gemäß § 37 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) ist nämlich örtlich betrachtet diejenige Bußgeldbehörde zuständig, an der entweder die Ordnungswidrigkeit begangen wurde oder entdeckt wurde ODER diejenige Bußgeldbehörde ist zuständig, in der der Betroffene bei Einleitung des Bußgeldverfahrens seinen Wohnsitz hat. Wurde das Bußgeldverfahren bereits eingeleitet und ziehen Sie dann um, so ist auch die Bußgeldbehörde des neuen Wohnsitzes zuständig (§ 37 Abs.2 OWiG).

Darf die Berliner Polizei Verkehrsordnungswidrigkeiten ahnden?

Wie bereits angerissen, hat auch die Berliner Polizei mit Verkehrsordnungswidrigkeiten zu tun. Die Berliner Polizei hilft der Bußgeldstelle bei der Ermittlung wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Das ist aber nicht alles. Muss der Verkehrssünder lediglich ein geringes Bußgeld oder Verwarngeld zahlen, so ist dies ggf. an die Polizei anstatt an die Bußgeldstelle zu zahlen. Die Grenze liegt hier bei 60 Euro.

Bei Verfahren, in denen es „nur“ um die Zahlung eines Verwarngeldes geht, bearbeitet außerdem auch nicht die Bußgeldstelle die Angelegenheit, sondern die Polizei.

Ein Verwarngeld kann unter Umständen an Stelle eines Bußgeldes bei nur geringfügigen Verkehrsverstößen verhängt werden. Bei Verstößen im ruhenden Verkehr (also insbesondere Falschparker), kann es sogar möglich sein, dass der oder die Beamte des zuständigen Ordnungsamts des Bezirks schon vor Ort den Beschuldigten anhört und ihm die Zahlung eines Verwarnungsgeldes anbietet. Wirt das Verwarnungsgeld gezahlt, ist die Sache im Wesentlichen erledigt, also das Verfahren abgeschlossen. Wird das Verwarngeld allerdings nicht gezahlt, wird grundsätzlich ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Ich habe mehrfach gegen die Straßenverkehrsordnung / Straßenverkehrsgesetz verstoßen – welche Behörde ist bei mehreren Ordnungswidrigkeiten zuständig?

Begeht man mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten und sind für die jeweilige Verkehrsordnungswidrigkeit unterschiedliche Behörden / Bußgeldstellen zuständig, so kann es dazu kommen, dass tatsächlich mehrere Behörden zuständig sind. Hier kann es kompliziert werden. Unter Umständen hat eine Behörde Vorrang. Wer genau welche Sache bearbeitet, kann Ihnen genau für Ihren Fall Ihr Anwalt für Verkehrsrecht erklären. Dieser kennt die genauen Zuständigkeitsregeln und welche Behörde sich um welche Angelegenheit kümmert. Dies kann wichtig sein, wenn Sie sich gegen einen oder mehrere Bußgeldbescheide wehren wollen oder Rückfragen zu der Sache haben.

Wer entscheidet über Einspruch gegen Bußgeldbescheid? Zuständiges Gericht für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Berlin

Über einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit in Berlin entscheidet das Amtsgericht Tiergarten.

Was ist das Onlineportal der zentralen Bußgeldstelle Berlin? Blitzerfoto nur noch online einsehbar?

Inzwischen funktioniert einiges online. Auch das Bußgeldverfahren in Berlin verläuft in nicht unerheblichen Umfang online. Die Zentrale Bußgeldstelle Berlin hat ein Online-Portal über das z.B. nähere Informationen zum Vorwurf abrufbar sind, wie beispielsweise das Blitzerfoto.

Die Zugangsdaten zu dem Portal erhalten Sie mit dem Bußgeldbescheid.

Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung der Zugangsdaten und dem Online Portal der Bußgeldstelle! Hier werden nähere Informationen zu dem gegen Sie erhobenen Vorwurf gesammelt und sind für Sie abrufbar. Dies ist vor allem wichtig, wenn Sie sich gegen den Bußgeldbescheid wehren wollen.

Kann ich den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid online bei der Zentralen Bußgeldstelle Berlin einreichen?

Nein. Zwar läuft inzwischen einiges im Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit in Berlin online (z.B. Ausfüllen des Anhörungsbogens über das Online-Portal), der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss aber weiterhin postalisch eingereicht werden.

Ich muss meinen Führerschein abgeben – wo kann ich in Berlin meinen Führerschein abgeben?

Wenn Sie Ihren Führerschein wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr in Berlin abgeben müssen, so können Sie das in Berlin grundsätzlich bei jeder Polizeistelle. Ebenso können Sie den Führerschein direkt bei der Bußgeldstelle Berlin abgegeben.

Wichtig: In Berlin kann durch die Bußgeldstelle kein Fahrverbot vollstreckt werden, das in einem anderen Bundesland verhängt wurde.

Den Führerschein bei einer Berliner Behörde abgeben können Sie also nur, wenn die Maßnahme in Berlin angeordnet wurde.

Ordnungsamt, Bezirksamt, Polizei – an welche Behörde muss ich mein Bußgeld zahlen? 

Im Grundsatz kümmert sich die Zentrale Bußgeldstelle Berlin um Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in Berlin.

Auch treibt die Bußgeldstelle Berlin grundsätzlich das Bußgeld bzw. das Verwarngeld wegen einer begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit ein, sodass das Bußgeld an die Bußgeldstelle Berlin zu zahlen ist.

Allerdings kann es sein, dass ausnahmsweise nicht die zentrale Bußgeldstelle Berlin, sondern die Berliner Polizei die Geldbuße eintreibt. Dies ist aber nur bei kleineren Verkehrssünden der Fall, namentlich bis zu einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro.

Anwalt Verkehrsrecht Brandenburg – Ihr Experte bei Vorwurf Verkehrsordnungswidrigkeit in Brandenburg durch Bußgeldstelle Gransee

Mit unserem Hauptstandort der Kanzlei für Verkehrsrecht in Berlin Köpenick, liegen wir in unmittelbarer Nähe zu Brandenburg. Unser Anwalt für Verkehrsrecht steht Ihnen mit seiner Fachexpertise, Berufserfahrung und Kenntnis über die örtlichen Gepflogenheiten in Brandenburger Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Seite und setzt sich dafür ein, dass Ihr Recht gewahrt wird.

Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr – welche Behörde ist in Brandenburg zuständig?

Wie so viele Bundesländer hat auch Brandenburg eine zentrale Bußgeldstelle eingerichtet. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Brandenburg ist die Zentrale Bußgeldstelle Gransee zuständig.

Bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit in Brandenburg ermittelt aber dennoch erst die Polizei (Zeugenbefragungen etc.) und leitet dann die Ergebnisse an die Zentrale Bußgeldstelle Gransee (ZBS Gransee) weiter. Sind die Ermittlungen abgeschlossen, entscheidet dann die Bußgeldstelle Gransee, ob ein sie einen Bußgeldbescheid erlässt oder ob sie ein Angebot zur Zahlung eines Verwarngeldes macht.

Online Portal Bußgeldstelle Gransee Brandenburg – was läuft in Brandenburg im Bußgeldverfahren online ab?

Auch in Brandenburg gibt es ein Online – Portal für Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit in Brandenburg. Das Online – Portal für Bußgeldverfahren in Brandenburg heißt „OWi-interaktiv“. Blitzer-Foto oder andere näher Informationen abrufen, Anhörungsbogen ausfüllen und einiges mehr läuft in Brandenburg online ab.

Die Zugangsdaten für „OWi interaktiv“ können Sie Ihrem Bußgeldbescheid entnehmen. Bewahren Sie den Bußgeldbescheid also gut auf. Der Zugriff auf das Online-Portal in Brandenburg ist nur über die richtigen Zugangsdaten möglich. Beachten Sie auch, dass Sie die Daten zu Ihrem Bußgeldverfahren nur für eine bestimmte Zeit bei „OWi interaktiv“ abrufen können.

Beachten Sie aber: Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann nicht online über das Portal eingereicht werden, sondern muss postalisch eingelegt werden!

Wer entscheidet in Brandenburg über den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Zuständiges Gericht für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr Brandenburg 

In Brandenburg gibt es kein einzelnes zentrales Gericht, das über einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit entscheidet.

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wird in Brandenburg zunächst von der Bußgeldstelle bearbeitet und dann gegebenenfalls an das jeweils zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Brandenburg hat insgesamt 23 Amtsgerichte.

Je nachdem, wo die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde, entscheidet also über den Einspruch das …

  • Amtsgericht Potsdam
  • Amtsgericht Brandenburg an der Havel
  • Amtsgericht Luckenwalde
  • Amtsgericht Nauen
  • Amtsgericht Rathenow
  • Amtsgericht Zossen
  • Amtsgericht Neuruppin
  • Amtsgericht Oranienburg
  • Amtsgericht Perleberg
  • Amtsgericht Prenzlau
  • Amtsgericht Schwedt/Oder
  • Amtsgericht Zehdenick
  • Amtsgericht Frankfurt (Oder)
  • Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder)
  • Amtsgericht Bernau bei Berlin
  • Amtsgericht Eberswalde
  • Amtsgericht Fürstenwalde / Spree
  • Amtsgericht Strausberg
  • Amtsgericht Cottbus
  • Amtsgericht Bad Liebenwerda
  • Amtsgericht Königs Wusterhausen
  • Amtsgericht Lübben (Spreewald)
  • Amtsgericht Senftenberg

Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen wegen Verkehrsordnungswidrigkeit in Berlin oder Brandenburg erhalten – was soll ich tun?

Flattert nun plötzlich Post von der Bußgeldstelle Berlin oder der Bußgeldstelle Gransee ins Haus, so kann der Schreck teilweise groß sein. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten droht nämlich nicht „nur“ die Zahlung eines Bußgeldes, wobei das Bußgeld mitunter durchaus hoch ausfallen kann, sondern droht regelmäßig auch ein Fahrverbot.

Wer darauf angewiesen ist, Auto zu fahren – z.B. beruflich – hat nun ein großes Problem. Der Umstand der Abhängigkeit vom Führerschein steht einem Fahrverbot auch nicht von Vornherein entgegen. Er muss gegebenenfalls bei der Verhängung eines Fahrverbots berücksichtigt werden; ein Fahrverbot ist dennoch möglich.

Dabei müssen Bußgeldbescheide nicht einfach so hingenommen werden. Zahlreiche Bußgeldbescheide sind fehlerhaft.

Ein erfahrener und spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht kennt die typischen Fehler von Bußgeldbescheiden wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und kann auch Ihren individuellen Fall fachlich präzise prüfen und bei Erfolgsaussichten die passenden rechtlichen Schritte für Sie einleiten und mit Ihnen gehen, wie insbesondere das Einlegen von Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

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