Das Deutsche Patent- und Markenamt
Verwaltung nationaler Schutzrechte

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Startseite » Markenrecht » Das Deutsche Patent- und Markenamt – Verwaltung nationaler Schutzrechte

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit Sitz in München ist eine dem Bundesministerium der Justiz untergeordnete obere Bundesbehörde,

die dafür zuständig ist, nationale Schutzrechte im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zu verwalten und die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Es ist das größte nationale Patent- und Markenamt Europas. Im folgenden Beitrag erläutern wir näher, welche Aufgaben das DPMA wahrnimmt und wie Schutzrechteinhaber*innen davon profitieren können.

Was macht das Deutsche Patent- und Markenamt?

Das DPMA verwaltet alle gewerblichen Schutzrechte, die in Deutschland angemeldet und eingetragen werden. Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst grundsätzlich alle immateriellen Rechtsgüter, die darauf abzielen, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu sichern.

Konkret ist das DPMA für die Erteilung von Patenten und für die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Designs zuständig.

Haben Sie ein Patent angemeldet, so prüft das DPMA die gesetzlichen Vorgaben einer Patenterteilung. Es prüft insbesondere gem. § 1 des Patentgesetzes (PatG), ob Ihre technische Erfindung neu ist, ob sie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und ob sie gewerblich anwendbar ist.

Seit Januar 2022 wurde das Aufgabenspektrum des DPMA gem. § 26a PatG um einiges erweitert. Es hat seitdem den gesetzlichen Auftrag, die Öffentlichkeit, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in allgemeiner Form über Rechte des geistigen Eigentums und deren Schranken sowie über die Wahrnehmung und Durchsetzung dieser Rechte zu informieren.

Welche Rolle spielt das Deutsche Patent- und Markenamt im internationalen Kontext?

Das DPMA ist aktiv an internationalen Kooperations- und Harmonisierungsmaßnahmen beteiligt. Es arbeitet eng mit anderen nationalen Patent- und Markenämtern sowie internationalen Organisationen wie dem Europäischen Patentamt (EPA) und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zusammen, um den Schutz von geistigem Eigentum weltweit zu fördern. Es wirkt zudem in zahlreichen Gremien der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf mit und unterhält weltweit partnerschaftliche Beziehungen zu anderen Patentämtern.

Diese Ämter ermöglichen es Rechteinhaber*innen Patente, Marken und Designs auch international anzumelden. Dies vereinfacht nicht nur das Anmeldeverfahren, sondern vereinheitlicht teilweise auch die Durchsetzung der Ansprüche im Verletzungsfall.

Wenn Sie Ihr Patent, Ihr Design, Ihre Marke anmelden und Marke eintragen lassen, bestmöglichen Schutz zukommen lassen möchten, wenden Sie sich am besten an einen erfahrenen und spezialisierten Anwalt für Markenrecht, der Sie umfassend über Ihre Rechte und Möglichkeiten beraten kann.

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