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Startseite » Markenrecht » Internationale Marke

Sie möchten Ihr Kennzeichen nicht nur auf nationaler Ebene, sondern international schützen lassen? Neben der in der EU etablierten Unionsmarke gibt es noch die Möglichkeit der internationalen Markenregistrierung (IR-Marke).

Diese entfaltet Schutz in allen 114 Staaten, die an dem Madrider Abkommen teilnehmen. Sie ist eine kostengünstigere Alternative für Unternehmen, die weltweit tätig sind und ihre Markenidentität international gestalten möchten.

Was ist eine internationale Marke?

Der Schutz einer internationalen Marke kann über das sog. Madrider System erlangt werden. Dieses beruht auf dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA) und dem Protokoll zu diesem Abkommen (PMMA). Dabei handelt es sich nicht um eine „Weltmarke“, die Ihr Kennzeichen weltweit einheitlich schützt. Eine solche Marke gibt es nicht.

Die internationale Marke vereinfacht jedoch das Anmeldeverfahren wesentlich dadurch, dass Sie sich nicht einzeln an die nationalen Markenämter jedes Mitgliedstaates wenden müssen, um Ihre Marke zu schützen. Dies ist gerade außerhalb der EU sinnvoll, da die Unionsmarke keinen Schutz in Drittstaaten genießt.

Wie meldet man eine internationale Marke an?

Für die Anmeldung einer internationalen Marke ist zunächst erforderlich, eine angemeldete oder eingetragene nationale Marke (sog. Basismarke) erforderlich. Dann kann man wie gewohnt bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Marke eintragen lassen. Mit der Anmeldung der IR-Marke dehnt man den Schutz dieser Marke in den jeweils beantragten Ländern aus. Der Antrag auf internationale Registrierung ist über das DPMA an die World Intellectual Property Organization (WIPO) zu stellen. Die Marke wird dann in einem von der WIPO geführten Register eingetragen und in der „Gazette des marques internationales“ veröffentlicht.

Nähere Informationen zur Erstreckung einer deutschen Marke auf das Ausland, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Wie wird eine internationale Marke geschützt?

Im Gegensatz zu der Unionsmarke entfaltet die internationale Marke keine einheitliche Schutzwirkung. Mit Anmeldung und Eintragung einer IR-Marke wird diese nicht gleich in allen Mitgliedstaaten der MMA und der PMMA geschützt. Erst nach Veröffentlichung der Registrierung wird die Marke in jedem der in dem Antrag benannten Länder als Schutzgesuch hinterlegt. Die Markenämter dieser Länder prüfen dann innerhalb eines Jahres (je nach Einzelfall auch nach 18 Monaten), ob der Marke nach ihren jeweiligen nationalen Vorschriften Schutz gewährt wird.

Wird diese Frage bejaht, so genießt der Antragsteller vollen rechtlichen Schutz wie ein nationaler Markeninhaber. Er kann somit in den jeweiligen Ländern Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen geltend machen. Verletzungen oder Streitigkeiten bezüglich der IR-Marke werden nach den nationalen Rechtsvorschriften und gegebenenfalls den Bestimmungen des Abkommens behandelt.

Welche Vorteile hat eine IR-Marke?

Mit der IR-Marke kann ein einziger Antrag gestellt werden, um markenrechtlichen Schutz in allen derzeit 114 Vertragsstaaten zu erlangen. Dies gewährt dem Markeninhaber auch einen hohen Grad an Flexibilität, da er seinen Antrag zunächst auf nur ein paar Staaten einschränken und ihn nachträglich je nach Bedarf ausweiten kann. Selbst wenn der Schutz in einem der beantragten Länder verweigert wird, beeinträchtigt dies die Marke an sich und den in anderen Ländern gewährten Schutz nicht. Der Markeninhaber hat somit die Möglichkeit, sein Kennzeichen international kostengünstig und mit weniger bürokratischem Aufwand zu schützen.

Lassen Sie sich dazu am Besten von einem Markenanmeldung Anwalt unterstützen und beraten.

Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte aus Berlin, Hamburg und München berät Sie in allen Fragen des Markenrechts. Der Anwalt für Markenrecht hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen und bei allen Schritten der internationalen Markenanmeldung begleiten.
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