Die Wortmarke

YouTube - Kanal

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Youtube Kanal BUSE HERZ GRUNST

Medienauftritte

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Medienauftritte
Bewertungen

Podcast - Anwaltsprechstunde

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Podcast Anwaltssprechstunde

Medienauftritte

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Medienauftritte
Bewertungen
Startseite » Markenrecht » Die Wortmarke

Sie haben eine einzigartige Idee für einen Namen oder ein Wortspiel, das Ihre Produkte oder Dienstleistungen von anderen unterscheidet?

Dann könnte die Registrierung einer Wortmarke der sichere Weg sein, um Ihr Unternehmen erfolgreich am Markt zu etablieren.

Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte berät Sie in allen Fragen des Markenrechts und hilft Ihnen dabei, Ihre Interessen und Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Was ist eine Wortmarke?

Eine Wortmarke ist ein gem. § 3 des Markengesetzes (MarkenG) rechtlich geschütztes Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen, das aus einer Wortkombination oder einem einzigen Wort besteht. Der Unterschied zu anderen Markenformen wie z.B. Bildmarken besteht darin, dass eine Wortmarke keine grafischen Elemente aufweist, sondern sich ausschließlich aus einer Kombination aus Buchstaben, Zahlen und/oder Wörtern zusammensetzt.

Wie wird eine Wortmarke geschützt?

Die Wortmarke erlangt rechtlichen Markenschutz, wie alle anderen Marken auch, indem sie in das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register eingetragen wird. Dies führt dazu, dass der Markeninhaber das ausschließliche Recht hat, diese Marke für die von ihm registrierten Waren oder Dienstleistungen zu verwenden. Dies umfasst das Recht des Inhabers, Dritten die Nutzung der Marke für identische oder ähnliche Produkte oder Dienstleistungen zu untersagen. Im Fall einer Verletzung einer eingetragenen Marke können dem Markeninhaber Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen zustehen.

Welche Vorteile bietet der Schutz einer Wortmarke? 

Der Schutz einer Wortmarke ermöglicht es dem Inhaber, seine Produkte oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu differenzieren und dadurch eine eindeutige Identität auf dem Markt zu etablieren. Durch die Verhinderung der Verwendung ähnlicher Marken durch Dritte kann der Inhaber außerdem seine Wettbewerbsfähigkeit stärken und potenzielle Verwechslungen seitens der Verbraucher vermeiden. 

Wie kann man eine Wortmarke anmelden?

Für die Anmeldung einer Wortmarke muss der Antragsteller beim zuständigen Markenamt einen Antrag einreichen, der Angaben zur Marke sowie zu den zu schützenden Waren oder Dienstleistungen enthält. Ein erfahrener Anwalt für Markenrecht kann Ihnen bei der Recherche helfen, um sicherzustellen, dass die gewünschte Marke nicht bereits von anderen Unternehmen verwendet wird und dass diese genug Unterscheidungskraft aufweist. Dies erhöht die Chancen, dass keine Schutzhindernisse vorliegen und dass die Marke nach Anmeldung auch erfolgreich eingetragen wird.

WICHTIGER HINWEIS! Mit Klick auf das Vorschaubild stimmen Sie einer Verbindung zu YouTube zu und es gelten die Datenschutzrichtlinien von YouTube.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder direkt vor Ort in einem unserer Kanzleistandorte. Wir stehen Ihnen effizient mit jahrelanger Expertise zur Verfügung.

Kontaktformular

Bitte beachten: alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.
 

Möchten Sie uns gleich ein Dokument übermitteln? *
Hier können Sie eine Abmahnung, Anklage oder ein anderes Schreiben als Anhang beifügen: (Erlaubte Dateitypen: jpg | jpeg | png | gif | pdf / Dateigrösse: max. 12 MB)
Ihre Nachricht an uns:

Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per Mail an [email protected] widerrufen werden. Hier finden Sie unsere Datenschutzbestimmungen.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt u. Partner

Norman Buse

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz | Master of Laws (Medienrecht & IP) | Lehrbeauftragter

E-MAIL SCHREIBEN

RAin Claudia Schindler

Rechtsanwalt u. Partner

David Herz

Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht | Lehrbeauftragter

E-MAIL SCHREIBEN

RAin Claudia Schindler

Rechtsanwalt

Marc Faßbender

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

E-MAIL SCHREIBEN

RA Michael Voltz

Rechtsanwalt

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST und Standortleiter München

E-MAIL SCHREIBEN

Christopher Bünger

Rechtsanwalt

Christopher Bünger

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

E-MAIL SCHREIBEN

Bewertungen

BUSE HERZ GRUNST
Rechtsanwälte PartG mbB

Bahnhofstraße 17
12555 Berlin
Telefon: +49 30 513 026 82
Telefax: +49 30 51 30 48 59
Mail: [email protected]

Weitere Standorte:

Carmerstraße 8
10623 Berlin
Telefon: +49 30 513 026 82
Telefax: +49 30 51 30 48 59
Mail: [email protected]

Alter Wall 32
20457 Hamburg
Telefon: +49 40 809 031 9013
Fax: +49 40 809 031 9150
Mail: [email protected]

Antonienstraße 1
80802 München
Telefon: +49 89 74055200
Fax: +49 89 740552050
Mail: [email protected]

Hohenzollernring 58
50672 Köln
Telefon: +49 221 29251680
Fax: +49 221 29251681
Mail: [email protected]