Rechtliche Tipps für einen Neuwagenkauf
Ein Neuwagenkauf ist und bleibt etwas Besonderes. Doch stellt dies auch für die meisten eine große finanzielle Aufwendung dar. Man sollte sich daher im Vorfeld gut darüber informieren, welche Risiken zu beachten sind und welche Rechte man im Fall der Fälle hat.
Ein Neuwagenkauf ist ein Kaufvertrag im herkömmlichen Sinne. Auch hier sollte daher das sog. „Kleingedruckte“ beachtet werden. Bei solch einem größerem, standardisiertem Vertrag findet sich dieses sog. „Kleingedruckte“ meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Vor Unterzeichnung des Vertrages ist es in jedem Fall ratsam, den Vertrag einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen.
Was ist bei einem Neuwagenkauf zu beachten?
Zunächst sollten Sie unbedingt darauf achten, dass alle wesentlichen Ergebnisse aus den Vertragsverhandlungen schriftlich festgehalten wurden. Hierzu zählt vor allem die Benennung der Ausstattung und eventuellem Zubehör. Zwar gelten auch mündliche Absprachen als bindend, doch stellen diese im Zweifelsfall eine Beweisproblematik dar. Auch sollte die schriftliche Bestellung einen genauen Liefertermin für das Fahrzeug enthalten. Dies hat den Vorteil, dass der Verkäufer im Falle einer Terminüberschreitung sich auch ohne Abmahnung in Verzug befindet und daher schadensersatzpflichtig wird. Angaben wie „schnellstmöglich“ oder „im Laufe der nächsten Wochen“ sind daher unzureichend und nur schwer greifbar. Sie sollten auf eine Konkretisierung bestehen.
Viele Verkäufer bieten den Käufern auch die Möglichkeit, ihre Altfahrzeuge in Zahlung zu nehmen. Dies ist jedoch entgegen der häufigen Auffassung kein Gegenkauf, sondern eine Teiltilgung des Kaufpreises mit dem Wert des alten Wagens. Es ist somit eine andere Art der Bezahlung. Hierbei sollte zusätzlich beachtet werden, dass das Fahrzeug nicht anschließend im Namen des Alteigentümers verkauft wird, da dieser gegebenenfalls für bestehende Sachmängel in Anspruch genommen werden könnte.
Der Neuwagen selbst zeichnet sich nicht nur dadurch aus, dass es ein unbenutztes Fahrzeug ist. Der Käufer hat darüber hinaus Anspruch auf ein fabrikneues Fahrzeug. Das bedeutet, es dürfen zwischen der Herstellung des Fahrzeuges und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen. Das Fahrzeug darf daher keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweisen, auch darf der Kilometerstand des Fahrzeuges nicht unnatürlich hoch sein. Probefahrten und Überführungsfahrten sind davon jedoch nicht inbegriffen. Auch steht eine Tageszulassung einer Fabrikneuheit nicht entgegen, wenn dadurch die Herstellergarantie und die Fristen für die Hauptuntersuchung und die Vollkaskoversicherung nur um wenige Tage verkürzt werden.
Welche Rechte habe ich bei Mängeln an dem Neuwagen?
Sollte daher der gekaufte Neuwagen auch nur eine dieser Eigenschaften nicht erfüllen, so gilt das Fahrzeug als mangelhaft. In solch einem Fall können Ansprüche aus der Sachmängelhaftung gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden oder Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller des Fahrzeuges. Ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es entgegen der Vorstellung vieler Käufer nicht. Der Vertragsschluss ist für den Käufer mit Ausnahme von wenigen Konstellationen bindend.
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