Die Staatsanwaltschaft

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Aufbau, Aufgaben, Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren. Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen und beim Strafprozess vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft ist eine eigene organisatorisch selbstständige Behörde innerhalb der Justizverwaltung und Teil der Exekutiven. Dadurch untersteht sie dem Prinzip der Weisungsunabhängigkeit, was bedeutet, dass sie ihre Entscheidungen unabhängig von politischen Einflüssen trifft.  Sie ist auch unabhängig von den Gerichten und ein eigenständiges Organ der Rechtspflege. Ihr obliegt eine Vielzahl von Aufgaben im Bereich der Strafverfolgung und der Wahrung der Rechtsordnung.

Die Staatsanwaltschaft vertritt die Interessen des Staates und setzt sich für die Durchsetzung des Strafrechts ein.

Die wichtigsten Aufgaben der Staatsanwaltschaft

Die Aufgabe nimmt einen wesentlichen Teil in der Strafverfolgung, im Strafverfahren, bei der Ermittlung wegen einer Straftat, beim Strafprozess vor dem Strafgericht ein.

Dabei übernimmt sie zahlreiche Aufgaben.

Die Staatsanwaltschaft leitet das Strafverfahren ein

Zu den wichtigsten Aufgaben der Staatsanwaltschaft gehören unter anderem das Einleiten eines Ermittlungsverfahrens. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen einen oder mehrere Beschuldigte(n) ein, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangt. Sie prüft die vorliegenden Beweise und entscheidet, ob genügend Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung vorliegen, um ein förmliches Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Im Zuge dessen ist die Staatsanwaltschaft dafür zuständig die Beweismittel zu sichern und zu verwerten. Dazu zählt u.a. die Vernehmung von Zeugen, die Auswertung von Spuren oder die Anordnung von Durchsuchungen.

In bestimmten Fällen, die das Gesetz bestimmt, kann die Staatsanwaltschaft auch einen Strafantrag stellen, um eine strafrechtliche Verfolgung einzuleiten.

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage vor dem Strafgericht

Zudem verfasst sie auf Basis der Ermittlungsergebnisse eine Anklage, in der sie die gegen den Beschuldigten erhobenen Vorwürfe darlegt und die Beweismittel benennt. Die Anklageschrift bildet die Grundlage für das Gerichtsverfahren (auch Hauptverfahren genannt).

Die Staatsanwaltschaft ist bei der Hauptverhandlung vor Gericht anwesend

Eine weitere wesentliche Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es während des Hauptverfahrens anwesend zu sein. Sie verließt die Anklageschrift vor Gericht und trägt dazu bei, dass die Schuld des Angeklagten aufgeklärt wird und eine gerechte Bestrafung erfolgt. Sie befragt Zeugen, legt Beweise vor und hält am Schluss der Hauptverhandlung ein Plädoyer.

Die Staatsanwaltschaft kann das Urteil anfechten

Nach einem Urteil ist die Staatsanwaltschaft befugt Rechtsmittel wie Berufung oder Revision einzulegen, wenn sie das Urteil für nicht gerechtfertigt hält oder eine höhere Strafe fordert.

Die Staatsanwaltschaft hat eine Fürsorgepflicht gegenüber Opfern von Straftaten

Die Staatsanwaltschaft hat jedoch auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Opfern von Straftaten und setzt sich für deren Rechte ein! Sie informiert Opfer über den Stand des Verfahrens und unterstützt sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei, Zoll, Bundeskriminalamt und Co

Auch die Zusammenarbeit mit anderen Behörden wie beispielsweise der Polizei, dem Zoll oder dem Bundeskriminalamt ist eine weitere wichtige Aufgabe der Staatsanwaltschaft, um Straftaten effektiv zu bekämpfen und Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Wie ist die Staatsanwaltschaft aufgebaut?

Eine Staatsanwaltschaft wird von einem/einer Leitenden Oberstaatsanwalt/-anwältin geleitet. Als ständige(r) Vertreter(in) stehen ihr/ ihm eine Oberstaatsanwältin oder ein Oberstaatsanwalt und für Fragen der Organisation des Dienstbetriebs ein(e) Geschäftsleiter(in) zur Seite.

Der Aufbau und die innere Organisation einer Staatsanwaltschaft hängen von den ihr im Einzelfall übertragenen Aufgaben, beispielsweise als Schwerpunktstaats-anwaltschaft für organisierte Kriminalität, und von ihrer Größe ab. Die Größe der Staatsanwaltschaft hängt wiederum von der Zahl der in ihrem Bezirk zur Verfolgung begangenen Straftaten und damit von der Größe des Bezirks, der Zahl der darin lebenden Menschen und der örtlichen Struktur ab. Hierbei zeigt sich ein deutliches Stadt – Land – Gefälle.

Die Staatsanwaltschaften werden meist in mehrere Abteilungen gegliedert, die von einer Oberstaatsanwältin oder einem Oberstaatsanwalt geleitet werden. Zu einer Abteilung gehören meist vier oder fünf Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte und eine(r) oder mehrere Rechtspfleger(innen).

Üblicherweise erfolgt die Aufgabenverteilung in einer Staatsanwaltschaft in erster Linie nach Sachgebieten (beispielsweise Verkehrsdelikte, Kapitalstrafsachen, Wirtschaftsstrafsachen, Delikte mit Auslandsbezug), daneben nach Personenmerkmalen (oft gibt es eine Jugendabteilung in den Staatsanwaltschaften, in der Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende bearbeitet werden).

Daneben kommt eine Zuständigkeitsverteilung nach den Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Beschuldigten oder nach dem Tatort hinzu. In den meisten Staatsanwaltschaften werden viele dieser Merkmale kombiniert, um eine möglichst gleichmäßige Belastung aller Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte zu erreichen. Dabei werden Verfahren wegen bestimmter Delikte der leichteren und mittleren Kriminalität von Amtsanwältinnen und Amtsanwälten, alle andern von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bearbeitet.

Was sind Amtsanwälte?

Ein Amtsanwalt ist ein Beamter in einer Sonderlaufbahn des gehobenen Dienstes, der bestimmte Aufgaben eines Staatsanwalts übernimmt. Hierzu zählt unter anderem die Sitzungsvertretung vor dem Amtsgericht. In den meisten Bundesländern ist er nur befugt vor dem Strafrichter aufzutreten. Hier werden Delikte im Bereich der kleinen bis mittleren Kriminalität verhandelt. Häufig sind es Delikte wie Betrug, Diebstahl und Körperverletzung. In manchen Bundesländern ist er zudem auch befugt vor dem Schöffengericht aufzutreten. Somit kann er auch Verbrechen wie Sexualdelikte und Brandstiftung verhandeln. Der Amtsanwalt leitet zudem selbst Ermittlungen und erhebt Anklage.

» Weitere Informationen zur Amtsanwaltschaft und ihrer Zuständigkeit haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Die Generalstaatsanwaltschaft

Die Generalstaatsanwaltschaft führt im Allgemeinen keine eigenen Ermittlungsverfahren. Neben anderen Aufgaben obliegt ihr die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften in ihrem Bereich. Sie ist ihrerseits wiederum dem Ministerium der Justiz unterstellt. Der Generalstaatsanwalt entscheidet beispielsweise über Beschwerden von Anzeigeerstattern gegen die Einstellung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft. Eine weitere wichtige Aufgabe besteht in der Funktion als Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, d.h. in den dort anhängigen strafrechtlichen Rechtsmittelverfahren stellt sie die staatsanwaltlichen Anträge.

Die Rolle Staatsanwaltschaft im gesamten Strafverfahren

Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaft ist die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten. Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, berechtigt und verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen (§ 152 Abs. 2 StPO). Sobald die Staatsanwaltschaft von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erlangt hat sie zunächst den Sachverhalt zu erforschen. Diese Kenntnis erlangt sie regelmäßig durch eine Anzeige bei der Polizei.

Die Staatsanwaltschaft wird erstmalig im Ermittlungsverfahren tätig. Hierbei ist sie die ermittlungsleitende Behörde. Danach folgt das Zwischen- und Hauptverfahren, in dem das Gericht die verfahrensleitende Position innehat. Im Anschluss an das Hauptverfahren folgt bei einer Verurteilung gegen erwachsene Personen das Vollstreckungsverfahren. Der Staatsanwaltschaft obliegt hier wieder die Aufgabe der Vollstreckung (beispielsweise einer Geld- oder Freiheitsstrafe oder aber auch die Kostenbeitreibung).

Die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

Bei der Erforschung des Sachverhaltes hat sie nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen. Um diesen vollständig ermitteln zu können kann die Staatsanwaltschaft von allen Behörden Auskunft verlangen und Ermittlungen jeder Art entweder selbst vornehmen oder durch die Behörden und Beamten des Polizeidienstes vornehmen lassen. Eine Ausnahme stellen gesetzliche Vorschriften dar.

Die Staatsanwaltschaft ist dafür verantwortlich, dass alle relevanten Beweise gesichert werden. In der Regel beauftragt sie die Polizeidienststellen mit den notwendigen Ermittlungen. Dazu zählen beispielsweise die Vernehmung von Zeugen, die Durchsuchungen von Räumlichkeiten und infolge dessen auch die Beschlagnahme von Gegenständen, die Überwachung der Telekommunikation, Einsatz von verdeckten Ermittlern, vorläufige Festnahmen und Verhaftungen von Verdächtigen. Viele dieser Ermittlungshandlungen sind nur mit einer richterlichen Erlaubnis zulässig.

Anschließend bewertet sie die Beweislage. Basierend auf den Ermittlungsergebnissen entscheidet sie, ob das Verfahren eingestellt wird, ob Anklage erhoben wird oder ob weitere Ermittlungen erforderlich sind. Die Staatsanwaltschaft trägt die Verantwortung dafür, dass das Verfahren rechtskonform abläuft.

Die Staatsanwaltschaft im strafrechtlichen Gerichtsverfahren (Hauptverfahren)

Im gerichtlichen Teil eines Strafverfahrens ist die Staatsanwaltschaft ein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht. Die Staatsanwaltschaft ist dafür zuständig, eine Anklageschrift zu verfassen, in der sie die gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe und die Beweismittel darlegt. Die Anklageschrift bildet die Grundlage für das Gerichtsverfahren.

Ein/-e Vertreter/-in der Staatsanwaltschaft nimmt an jeder Gerichtsverhandlung in Strafsachen teil und wirkt zusammen mit dem Gericht darauf hin, dass das Gesetz beachtet wird. Vor wesentlichen Entscheidungen muss die Staatsanwaltschaft gehört werden. Er/Sie kann im Rahmen des Gerichtsverfahrens Beweisanträge stellen, um weitere Beweise zu erheben oder Zeugen zu hören. Er/Sie trägt die Verantwortung dafür, dass alle relevanten Beweise vor Gericht präsentiert werden.

Hierzu zählen unter anderem auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des/der Angeklagte(n), sowie alle Umstände die für die Rechtsfolge und das beantragte Strafmaß am Ende entscheidend sind. Solche Umstände können in negativer Hinsicht die Vorstrafen der Personen sein, kein fester Arbeits- und Wohnort oder das Nachtatverhalten. Genau das gleiche gilt jedoch in positiver Hinsicht. Auch hier müssen Erwägungen wie das Gestehen der Tat, eine Wiedergutmachung, eine Entschuldigung oder das bisher nicht strafrechtliche in Erscheinung treten – wenn sie denn vorliegen – in die Rechtsfolgenfindung mit einfließen.

Im Verlauf des Gerichtsverfahrens hält der Staatsanwalt / die Staatsanwältin ein Plädoyer, in welchem er/sie die Beweislage zusammenfasst und für eine Verurteilung / für einen Freispruch des Angeklagten plädiert. Er/Sie legt dar, warum seiner/ihrer Ansicht nach die Schuld des Angeklagten erwiesen ist.

Nach der Urteilsverkündung ist sie befugt Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Diese können zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten ausfallen.

Die Staatsanwaltschaft im Vollstreckungsverfahren

Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Staatsanwaltschaft liegt in der Vollstreckung der von den Strafgerichten verhängten Strafen und Maßregeln. Die Staatsanwaltschaft überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Strafvollstreckung und stellt sicher, dass die verhängten Strafen angemessen vollstreckt werden.

Internationale Rechtshilfe

Die Staatsanwaltschaft steht im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in Verbindung mit anderen Staaten, um Straftaten grenzüberschreitend zu verfolgen und zu bekämpfen. Die internationale Rechtshilfe ist von großer Bedeutung, da viele Straftaten heutzutage im Zuge der Digitalisierung international und staatenübergreifend begangen werden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Staaten ist erforderlich, um Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Die Staatsanwaltschaft kann Auskunftsersuchen an ausländische Behörden stellen, um Informationen über Tatverdächtige, Zeugen oder Beweismittel zu erhalten. Dies kann beispielsweise die Anfrage nach Bankunterlagen oder Telekommunikationsdaten umfassen. Dies gilt auch andersherum. Andere Länder könne sich für die Erlangung dieser Information auch an die deutschen Staatsanwaltschaften wenden.

Hieraufhin prüft die Staatsanwaltschaft eingehende Rechtshilfeersuchen aus anderen Ländern und entscheidet über deren Umsetzung. Sie unterstützt bei der Beschaffung von Beweismitteln oder der Vernehmung von Zeugen im Ausland.

Sie arbeitet außerdem eng mit anderen nationalen und internationalen Behörden zusammen, um Informationen auszutauschen, gemeinsame Ermittlungen durchzuführen und Straftäter grenzüberschreitend zu verfolgen. Sie kann bei Auslieferungsverfahren mitwirken, indem sie die erforderlichen Unterlagen zusammenstellt und an die zuständigen Behörden im Ausland übermittelt.

Somit setzt sie europäische und internationale Abkommen wie das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (ERO) oder das UN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität um und leistet so einen Beitrag zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung.

 

Insgesamt spielt die Staatsanwaltschaft eine wichtige Rolle bei der internationalen Rechtshilfe, indem sie dazu beiträgt, grenzüberschreitende Straftaten effektiv zu bekämpfen und Täter weltweit zur Verantwortung zu ziehen.

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