Strafkammer

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Wer genau entscheidet eigentlich über mein Strafverfahren und die Verurteilung wegen einer Straftat? Wann ist eine Strafkammer als Strafgericht zuständig?

Wenn das Strafverfahren am Landgericht stattfindet nennt sich der die Entscheidung fällende Spruchkörper immer Strafkammer. Es gibt aber verschiedene Formen von Strafkammern. Wann welche Strafkammer zuständig ist und wie diese ausgestaltet sind, soll im Folgenden dargestellt werden.

Wann entscheidet eine Strafkammer im Strafprozess?

Eine Strafkammer ist immer dann zuständig, wenn die Zuständigkeit des Landgerichts gegeben ist. Nur beim Landgericht nennen sich die Spruchkörper Strafkammern. Beim Amtsgericht existieren Strafrichter und Schöffengerichte, beim Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof nennen sich die Spruchkörper Senate.

Das Landgericht ist erstinstanzlich immer dann zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren zu erwarten ist oder eine der in § 74 Abs. 2 GVG normierten Katalogstraftaten im Raum steht (sogenannte Schwurgerichtssachen). Das ist in der Regel immer dann der Fall, wenn durch die Straftat jemand gestorben ist. Des Weiteren ist das Landgericht erstinstanzlich zuständig, wenn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist.

Im Rechtsmittelverfahren (also bei der Anfechtung eines bereits erlassenen Urteils) ist das Landgericht zudem für Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte zuständig.

Wie wird die Besetzung der Strafkammern geregelt?

Die Besetzung der Spruchkörper wird durch das Präsidium des Landgerichts bestimmt. Das Präsidium besteht aus einer in § 21a GVG festgelegten Anzahl von Richtern, welche von den Richtern des jeweiligen Gerichts gewählt werden, sowie dem Präsidenten des Gerichts. Die Besetzung wird immer für ein Geschäftsjahr geregelt und darf während des Geschäftsjahres nur in Ausnahmefällen geändert werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Richter dauerhaft verhindert ist. Zur Regelung der Besetzung der Spruchkörper beschließt das Präsidium einen Geschäftsverteilungsplan. Neben der Besetzung der Spruchkörper und der Regelung der Vertretung wird darin auch bestimmt, wann welcher Spruchkörper zuständig ist. Dadurch wird dem Gebot des gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG Rechnung getragen. Dieses beinhaltet den Anspruch eines jeden auf eine im Voraus festgelegt und im Nachhinein überprüfbare Festlegung, welcher Richter für welchen Fall zuständig ist.

Woher weiß man, welche Strafkammer zuständig ist?

Dies ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Kriterien für eine Zuweisung zu einem bestimmten Spruchkörper können zum Beispiel das Sachgebiet, der Tatort der Straftat, die Eingangszeit der Akte oder der Nachname des Angeschuldigten sein.

Wie erfolgt die Abstimmung in einer Strafkammer unter den Richtern?

Zu jeder dem Angeklagten nachteiligen Entscheidung über die Schuldfrage und die Rechtsfolgen der Tat ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich. Dazu gehört die Entscheidung über die Bemessung der Strafe, die Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung, die Entscheidung über Anordnung einer Nebenstrafe oder Nebenfolge sowie die Entscheidung über die Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung.

Wenn nur ein Berufsrichter beteiligt ist, müssen demnach mindestens zwei Mitglieder zustimmen. Sind zwei Berufsrichter beteiligt müssen hingegen mindestens drei Mitglieder des Gerichts für die Bejahung der Schuldfrage bzw. die auszusprechende Rechtsfolge stimmen. Wenn drei Berufsrichter beteiligt sind, bedarf es der Zustimmung von mindestens vier Mitgliedern des Gerichts.

Bei allen anderen Entscheidungen entscheidet die Strafkammer mit der absoluten Mehrheit der Stimmen. Hier genügt also die einfache Stimmenmehrheit.

Schöffen dürfen immer nur im Rahmen der Hauptverhandlung an Abstimmungen teilnehmen. Bei Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung wirken Schöffen nicht mit.

Bei Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung muss das Gericht zudem immer in Dreierbesetzung entscheiden. Daher muss auch die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage stets mit drei Berufsrichtern und unter Ausschluss der Schöffen erfolgen.

Was sind Schöffen?

Als Schöffen bezeichnet man die ehrenamtlichen Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Durch die Beteiligung von Schöffen soll das Vertrauen der Bürger in die Justiz gestärkt werden und eine lebensnahe Rechtsprechung erreicht werden. Ehrenamtliche Richter sind in gleichem Maße sachlich unabhängig wie Berufsrichter. Sie sind – wie oben dargestellt – in der Hauptverhandlung mit Berufsrichtern gleichberechtigt. Ihre Stimmen haben also das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Bei der kleinen Strafkammer können sie sogar den Berufsrichter überstimmen. In den übrigen Fällen haben sie aber zumindest eine Sperrminorität, so dass niemand gegen ihre beiden Stimmen verurteilt werden kann.

» Nähere Informationen zu Schöffen finden Sie außerdem hier.

Was sind Ergänzungsrichter?

Ergänzungsrichter gewährleisten die kontinuierliche Fortführung von Verhandlungen und kommen insbesondere bei längeren Prozessen zum Einsatz. Sie können zusätzlich zu den vom Gesetz vorgeschriebenen Richtern hinzugezogen werden. Das ist in der Praxis immer dann der Fall, wenn eine längere Verhandlungsdauer absehbar ist. Ergänzungsrichter nehmen an der Verhandlung teil, aber wirken nicht bei Beratungen und der Entscheidungsfindung mit. Für den Fall, dass ein zuständiger Richter nach Beginn der mündlichen Verhandlung aus dem Verfahren ausscheidet, tritt der Ergänzungsrichter an seine Stelle. Ausscheidensgründe können zum Beispiel eine Erkrankung oder eine erfolgreiche Ablehnung wegen Befangenheit sein.  Auch die Person der hinzuziehenden Ergänzungsrichter folgt nach dem Geschäftsverteilungsplan. Durch die Hinzuziehung von Ergänzungsrichtern wird vermieden, dass im Fall des Ausfalls eines Richters die gesamte Hauptverhandlung von Neuem begonnen werden muss.

Welche Folge hat eine falsche Besetzung der Strafkammer?

Die falsche Besetzung des Gerichts stellt nach § 338 Nr. 1 StPO einen absoluten Revisionsgrund dar. Das bedeutet, dass die fehlerhafte Besetzung der Strafkammer mit der Revision gerügt werden kann und zur Aufhebung des ganzen Urteils einschließlich sämtlicher Feststellungen führen kann.

Große Strafkammer – Besetzung und Zuständigkeit

Große Strafkammern sind grundsätzlich mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Sie können jedoch im Eröffnungsbeschluss bestimmen, dass in der Hauptverhandlung nur zwei Berufsrichter und zwei Schöffen tätig werden. Dies ist in der Praxis der Regelfall. Eine Ausnahme besteht, wenn nach dem Umfang oder der Schwierigkeit der Sache die Mitwirkung eines dritten Richters notwendig erscheint.

Das kann z.B. der Fall sein bei vielen Angeklagten, bei zahlreichen abzuurteilenden Straftaten, bei einem schwer zu durchschauendem Sachverhalt, bei der Notwendigkeit umfangreicher Beweisaufnahmen oder bei zu erwartenden Beweisschwierigkeiten.

Des Weiteren hat die Hauptverhandlung in Dreierbesetzung stattzufinden, wenn die Hauptverhandlung voraussichtlich länger als zehn Tage dauern wird oder die Anordnung oder Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bzw. in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist.

Große Strafkammern sind zuständig, wenn erstinstanzlich das Landgericht zuständig ist und nicht die Zuständigkeit des Schwurgerichts gegeben ist.

Daneben entscheiden große Strafkammern im zweiten Rechtszug über Beschwerden gegen amtsgerichtliche Beschlüsse, zum Beispiel hinsichtlich einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung von Untersuchungshaft.

Schwurgericht – Besetzung, Zuständigkeit

Bei dem Schwurgericht handelt es sich um eine große Strafkammer, die als Schwurgericht zuständig ist. Das Schwurgericht ist damit ebenfalls mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Im Gegensatz zur normalen großen Strafkammer kann hier jedoch die Anzahl der Berufsrichter nicht reduziert werden.

Das Schwurgericht ist zuständig, wenn eine der in § 74 Abs. 2 GVG genannten besonders schweren Straftaten im Raum steht. Also insbesondere bei Mord und Totschlag sowie erfolgsqualifizierten Tötungsdelikte. Das sind Delikte, bei denen das Grunddelikt vorsätzlich erfüllt wurde und dadurch der Tod einer Person verursacht wird, wobei der Tod nicht beabsichtigt war, sondern diesbezüglich lediglich Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Körperverletzung mit Todesfolge liegt beispielsweise vor, wenn der Angeklagte eine andere Person im Streit bewusst schlägt, diese daraufhin stürzt und aufgrund des Sturzes schwer am Kopf verletzt wird und an den Folgen dieser Verletzung stirbt.

Kleine Strafkammer – Besetzung, Zuständigkeit

Kleine Strafkammern sind mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt. Sie sind nach § 76 Abs. 1 GVG zuständig für Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts, also des Strafrichters oder des Schöffengerichts.

Wann entscheidet die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht?

Die Wirtschaftsstrafkammer ist eine besondere Strafkammer beim Landgericht, die bei bestimmten schwerwiegenden Straftaten aus dem Wirtschaftsleben (Wirtschaftsstrafrecht) zuständig ist, für deren Beurteilung spezielle Kenntnisse des Wirtschaftslebens notwendig sind. Die Wirtschaftsstrafkammern werden damit vor allem bei Verstößen gegen das Wirtschaftsstrafgesetzbuch tätig. Verstöße können zum Beispiel Korruption, Bilanzfälschungen, Insiderhandel oder Geldwäsche sein. Im Einzelnen ist die Zuständigkeit § 74 c GVG zu entnehmen. Nicht bei jedem Landgericht gibt es Wirtschaftsstrafkammern. Oft wird für mehrere Landgerichtsbezirke nur eine Wirtschaftsstrafkammer gebildet.

Die Wirtschaftsstrafkammer ist mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Eine Reduzierung auf zwei Richter ist hier grundsätzlich nicht erlaubt. Sollte die Wirtschaftsstrafkammer in Zweier-Besetzung auftreten, kann dies unter Umständen gerügt werden. Solche Feinheiten hat Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht im Blick. Die Wirtschaftsstrafkammern sind mit Richtern besetzt, die über besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens verfügen.

Wann entscheidet die Staatsschutzkammer im Strafprozess?

Die Staatsschutzkammer ist ebenfalls eine Kammer am Landgericht. Es handelt sich um einen Spruchkörper aus dem Bereich des Strafgerichtsverfassungsrecht. Die Staatsschutzkammer ist zuständig für bestimmte politisch motivierte, staatsbedrohende Straftaten wie Friedensverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates. Sie ist ebenfalls mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt.

Wann entscheidet eine Jugendkammer? 

In Jugendsachen gibt es die kleine Jugendkammer, die große Jugendkammer sowie die Jugendschutzkammer.

Die kleine Jugendkammer ist mit einem Richter und zwei Jugendschöffen besetzt. Sie ist zuständig für Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters.

Die große Jugendkammer ist grundsätzlich mit drei Berufsrichtern und zwei Jugendschöffen besetzt. Wie im Erwachsenenstrafrecht kann auch die große Jugendkammer im Eröffnungsbeschluss bestimmen, dass das Verfahren nur mit zwei Berufsrichtern geführt wird. Dies ist nicht möglich, wenn eine der in § 74 Abs. 2 GVG genannten Straftaten vorliegt, also bei Erwachsenen das Schwurgericht zuständig wäre, oder wenn die Sache besonders umfangreich oder schwierig ist.

Wann sie zuständig ist, ist § 41 JGG zu entnehmen. Die große Jugendkammer ist danach immer dann erstinstanzlich zuständig, wenn die Sache im allgemeinen Strafverfahren vor das Schwurgericht gehört, also eine der dort genannten besonders schweren Straftaten im Raum steht. Daneben ist die große Jugendkammer zuständig, wenn das Jugendschöffengericht die Sache ihr wegen ihres besonderen Umfangs vorlegt. Wenn ein Strafverfahren gegeben ist, bei dem die Beschuldigten zum Teil Jugendliche und zum Teil Heranwachsende sind, ist die große Jugendkammer zuständig, wenn für den Erwachsenen eine große Strafkammer zuständig wäre.

Schließlich besteht die Zuständigkeit der großen Jugendkammer bei der Erwartbarkeit besonders schwerwiegender Rechtsfolgen. Das ist der Fall, wenn mit einer über fünfjährigen Jugendstrafe oder einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu rechnen ist.

Im Rechtsmittelverfahren ist die große Jugendkammer für Berufungen gegen Urteile des Jugendschöffengerichts zuständig.

Daneben gibt es noch die Jugendschutzkammer. Diese ist zuständig für Jugendschutzsachen. Jugendschutzsachen sind Strafverfahren, die Straftaten Erwachsener an Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand haben sowie Verstöße gegen Vorschriften, die den Jugendschutz und die Jugenderziehung betreffen. Auch wenn sich das Verfahren ausschließlich gegen Erwachsene richtet, kann damit ein Jugendgericht zuständig sein, wenn zu erwarten ist, dass Kinder oder Jugendliche als Zeugen zu vernehmen sind oder es einer besonderen Sachkunde des Jugendgerichts bedarf. Die Jugendschutzkammer stellt eine Große Jugendkammer dar, die als Jugendschutzkammer auftritt. Sie ist daher grundsätzlich mit drei Berufsrichtern und zwei Jugendschöffen besetzt und kann auf zwei Berufsrichter reduziert werden.

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