Falsche Versicherung an Eides Statt § 156 StGB
Strafmaß bei falscher Versicherung an Eides statt gem. Paragraf 156 StGB

YouTube - Kanal

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Youtube Kanal BUSE HERZ GRUNST

Medienauftritte

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Medienauftritte
Bewertungen

Podcast - Anwaltsprechstunde

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Podcast Anwaltssprechstunde

Medienauftritte

der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

Medienauftritte
Bewertungen
Startseite » Anwalt Strafrecht » Vorladung als Beschuldigter » Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB

Die falsche Versicherung an Eides Statt nach § 156 StGB gehört, ebenso wie die falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB) oder der Meineid (§ 154 StGB), zu den Aussagedelikten und dient dem Schutz der staatlichen Rechtspflege.

Danach macht sich wegen falscher Versicherung an Eides Statt strafbar, wer vor einer hierfür zuständigen Behörde eine eidesstattliche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung an Eides Statt, eine falsche Aussage abgibt (§ 156 StGB).

Welche Aussagedelikte gibt es neben der falschen Versicherung an Eides Statt?

Die Rechtsprechung zu den Aussagedelikten ist weitreichend und die Beurteilung der zugrunde liegenden Situationen von den Umständen des Einzelfalls abhängig.

Eine Übersicht zu den Aussagedelikten finden Sie hier »

Deshalb ist es wichtig, so früh wie möglich einen Rechtsanwalt einzuschalten. Ein Fachanwalt für Strafrecht ist aufgrund seiner Berufserfahrung geübt darin, den Sachverhalt vollständig zu erfassen und rechtlich einzuordnen. Dies stellt die Basis für eine bestmögliche Beratung und Entwicklung einer Verteidigungsstrategie dar.

Vorladung wegen falscher Versicherung an Eides Statt erhalten?

Auch beim Vorwurf der falschen Versicherung an Eides Statt stehen wir Ihnen engagiert und kompetent zur Seite. Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit uns.

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

  • Vorladung als Beschuldigter von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der falschen Versicherung an Eides Statt
  • Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörden
  • Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der falschen Versicherung an Eides Statt

IM VIDEO ERKLÄRT:

Vorladung erhalten wegen Falscher Versicherung an Eides Statt – Was jetzt zu tun ist:

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

  • Top Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
  • Dezernat für Presseberichterstattung
  • Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit

Strafmaß: Wie werden Aussagedelikte nach § 156 StGB bestraft?

§ 156 StGB sieht für eine falsche Versicherung an Eides Statt eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht die Strafe mildern oder von ihr absehen, wenn der Täter seine Angaben rechtzeitig berichtigt (§ 158 Abs. 1 StGB).

Wie hoch die Strafe im Einzelfall ausfällt, hängt von verschiedenen Umständen ab, wie beispielsweise der Schwere und den möglichen Folgen der Tat.

Zum Beispiel wurde ein nicht vorbestrafter Angeklagter, der gegenüber einer Gerichtsvollzieherin eine Eidesstattliche Versicherung abgab, kein Kfz zu besitzen, zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 5 Euro (einkommensbedingt) verurteilt (LG Lübeck, Urteil v. 22.12.2009 – 1 Kl Ns 21/09).

Was ist eine strafbare falsche Versicherung an Eides Statt?

Eine Strafbarkeit wegen falscher Versicherung an Eides Statt kommt dann in Betracht, wenn vor einer hierfür zuständigen Behörde, eine Versicherung an Eides Statt falsch abgegeben wird oder der Aussagende falsch aussagt und sich dabei auf eine zuvor abgegebene Versicherung an Eides Statt beruft (§ 156 StGB).

Wann ist die Versicherung an Eides Statt falsch?

Die Versicherung an Eides Statt ist im Unterschied zu einem Eid eine förmliche Angabe, deren Richtigkeit beteuert wird. Dabei bezieht sich das Tatbestandsmerkmal „falsch“ auf die inhaltliche Unrichtigkeit der Erklärung oder der Aussage.

In der Regel muss der Erklärende unter Verwendung der Worte „an Eides Statt“ die Richtigkeit seiner Angaben beteuern. Aber auch andere gleichbedeutende Formulierungen sind möglich.

Der Umfang und die Grenzen der Wahrheitspflicht ergeben sich aus der jeweiligen Norm, aus der sich diese Verpflichtung ergibt und aus der Art des Verfahrens.

Wann ist die Versicherung an Eides Statt abgegeben?

Die eidesstattliche Versicherung kann sowohl mündlich, als auch schriftlich erfolgen. Wichtig ist, dass es sich dabei um eine eigene Erklärung handelt.

Im Falle einer mündlichen Versicherung an Eides Statt, muss sie gegenüber der Behörde vollständig ausgesprochen worden sein, damit sie abgegeben ist. Sofern sie schriftlich erfolgt, gilt sie als abgegeben, wenn das Original beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift bei der Behörde eingeht.

Vor welcher Behörde kann die (falsche) Versicherung an Eides Statt abgegeben werden?

Eine Strafbarkeit wegen falscher Versicherung an Eides Statt kommt dann in Betracht, wenn diese vor einer Behörde, die zur Abnahme einer derartigen Versicherung zuständig ist, abgegeben wird.

Falsche Versicherung an Eides Statt ist ein Aussagedelikt und steht unter Strafe.
Falsche Versicherung an Eides Statt ist ein Aussagedelikt und steht unter Strafe. Welche Behörden sind befugt entsprechende Versicherung abzunehmen?

Im Strafprozess ist zwar das Gericht eine zuständige Behörde, bei der eine entsprechende Aussage eine Strafbarkeit wegen falscher Versicherung an Eides Statt nach sich ziehen kann, nicht jedoch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei.

In welchen Situationen kommt eine Strafbarkeit wegen falscher Versicherung an Eides Statt in Betracht? Beispiele aus der Praxis

Eine (falsche) Versicherung an Eides Statt kann nicht nur im Rahmen eines Strafverfahrens abgegeben werden, sondern zum Beispiel auch in einem Zivilprozess.

Eine große praktische Bedeutung kommt der eidesstattlichen Versicherung im Bereich der Zwangsvollstreckung zu.

Der Schuldner muss hier ein Vermögensverzeichnis aufstellen, deren Richtigkeit er nach bestem Wissen und Gewissen an Eides Statt zu versichern hat (§ 802c Abs. 3 Zivilprozessordnung)

Das Vermögensverzeichnis muss solche Angaben zum Inhalt haben, die in § 802c Abs. 1 und 2 ZPO genannt sind.

Der Umfang der Wahrheitspflicht richtet sich nach dem Zweck des § 802c ZPO. Das heißt die Angaben müssen so genau sein, dass der Gläubiger die Umstände erkennen kann, welche einen Zugriff auf seine zu vollstreckende Forderung erschweren können.

Im Umkehrschluss sind ungenaue Angaben, die das Gläubigerinteresse nicht berühren, ohne Belang.

Gerade die Aussagedelikte, wie die falsche Versicherung an Eides statt, sollten im Hinblick auf den Strafrahmen nicht unterschätzt werden. Deshalb ist es wichtig, sich so früh wie möglich an einen Anwalt für Strafrecht zu wenden. Dieser wird Ihren Fall prüfen und eine bestmögliche Verteidigungsstrategie für Sie erarbeiten.

IM VIDEO ERKLÄRT:

Strafbefehl erhalten wegen Falscher Versicherung an Eides Statt – Was jetzt zu tun ist:

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder direkt vor Ort in einem unserer Kanzleistandorte. Wir stehen Ihnen effizient mit jahrelanger Expertise zur Verfügung.

Kontaktformular

Bitte beachten: alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.
 

Möchten Sie uns gleich ein Dokument übermitteln? *
Hier können Sie eine Abmahnung, Anklage oder ein anderes Schreiben als Anhang beifügen: (Erlaubte Dateitypen: jpg | jpeg | png | gif | pdf / Dateigrösse: max. 12 MB)
Ihre Nachricht an uns:

Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per Mail an [email protected] widerrufen werden. Hier finden Sie unsere Datenschutzbestimmungen.

Ihre Ansprechpartner

RA Benjamin Grunst

Rechtsanwalt u. Partner

Benjamin Grunst

Fachanwalt für Strafrecht | Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

E-MAIL SCHREIBEN

RA Sören Grigutsch

Rechtsanwalt

Sören Grigutsch

Fachanwalt für Strafrecht

E-MAIL SCHREIBEN

Prof.Dr. Thomas Bode

Of Counsel

Prof. Dr. Thomas Bode

Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

E-MAIL SCHREIBEN

RA Michael Voltz

Rechtsanwalt

Michael Voltz

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST und Standortleiter München

E-MAIL SCHREIBEN

Vincent Trautmann

Rechtsanwalt

Vincent Trautmann

angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

E-MAIL SCHREIBEN

Sophia Foukis

Rechtsanwältin

Sophia Foukis

angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

E-MAIL SCHREIBEN

Bewertungen

BUSE HERZ GRUNST
Rechtsanwälte PartG mbB

Bahnhofstraße 17
12555 Berlin
Telefon: +49 30 513 026 82
Telefax: +49 30 51 30 48 59
Mail: [email protected]

Weitere Standorte:

Carmerstraße 8
10623 Berlin
Telefon: +49 30 513 026 82
Telefax: +49 30 51 30 48 59
Mail: [email protected]

Alter Wall 32
20457 Hamburg
Telefon: +49 40 809 031 9013
Fax: +49 40 809 031 9150
Mail: [email protected]

Antonienstraße 1
80802 München
Telefon: +49 89 74055200
Fax: +49 89 740552050
Mail: [email protected]

Hohenzollernring 58
50672 Köln
Telefon: +49 221 29251680
Fax: +49 221 29251681
Mail: [email protected]