Korruption:
Strafen für Amtsträger und Verteidigung bei Korruptionsvorwürfen

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Startseite » Anwalt Strafrecht » Anwalt Wirtschaftsstrafrecht » Korruption Strafe bei Amtsträgern

Korruption bei Amtsträgern kann nach § 331 bis § 335 StGB schwerwiegende Strafen wie hohe Geldstrafen oder lange Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Doch welche konkreten Strafen drohen bei Korruption? Wie läuft das Strafverfahren bei Korruption Strafe ab? Mit einer starken Verteidigung durch einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht können die Folgen von Korruptionsvorwürfen abgemildert oder abgewendet werden. Lassen Sie sich rechtzetig beraten, um schwerwiegende Strafen und Konsequenzen für Ihre berufliche Zukunft zu vermeiden.

„2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung“. So lautet im Januar 2023 das Urteil des Landgerichts Karlsruhe für den auf der Anklagebank sitzenden suspendierten Richter aus Baden-Baden.

Dieser hat sich nach Ansicht des Gerichts wegen Vorteilsannahme in mehreren Fällen, Bestechlichkeit und Rechtsbeugung schuldig gemacht. Zu diesem Urteil kam es unter anderem dadurch, da nach Ansicht des Gerichts, der Richter ein laufendes Ermittlungsverfahren im Drogenmilieu an den mitangeklagten Autohändler verraten haben soll. Im Gegenzug soll der Autohändler dem Richter teure Luxusautos überlassen haben.

Sie haben eine Vorladung wegen Korruption bei Amtsträgern erhalten?

Auch bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Bestechung oder Bestechlichkeit von Amtsträgern stehen wir Ihnen im Strafverfahren mit Engagement und Kompetenz fest zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren einen Termin für ein Beratungsgespräch mit uns.

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir für Sie da:

  • Vorladung als Beschuldigter von der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Verdacht Korruptionsdelikte Amtsträger
  • Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde wegen des Verdachts der Korruption im öffentlichen Dienst
  • Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Korruption bei Amtsträgern

IM VIDEO ERKLÄRT:

Vorladung erhalten wegen Korruption – Was jetzt zu tun ist:

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Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

  • Über 900 positive Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht, zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht und Prof. Dr. im Team
  • Erfahrung aus über 2.000 betreuten Strafverfahren
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
  • Dezernat für Presseberichterstattung
  • Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit
  • Verteidigung zur Vermeidung von Hauptverhandlungen

Strafverfahren Korruption: Wann mache ich mich wegen Korruption strafbar?

Die Korruptionstatbestände von Amtsträgern sind in den §§ 331 bis 335 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt. Diese Vorschriften regeln die Strafbarkeit bei der Vorteilsannahme (§ 331 StGB), Bestechlichkeit (§ 332 StGB), der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), der Bestechung (§ 334 StGB), sowie den besonders schweren Fall der Bestechlichkeit und Bestechung (§ 335 StGB).

Bei allen diesen Straftatbeständen ist vereinfacht ausgedrückt erforderlich, dass man

  1. einen Vorteil sich versprechen lässt oder annimmt
  2. einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt.

Ermittlungen Korruption Amt: Welche Strafe droht für eine Vorteilsannahme nach § 331 StGB? Korruption Strafe

Die Vorteilsannahme nach § 331 Abs. 1 StGB wird mit Geldstrafe oder bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Liegt ein Fall der Vorteilsannahme nach § 331 Abs. 2 StGB vor, so wird dies mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.

Steuerstrafrecht BUSE HERZ GRUNST © RDNE Stock project at pexels.com

Welche Strafe droht für eine Bestechlichkeit nach § 332 StGB? Strafen Korruption Amt

Freiheitsstrafe Korruption bei Vorwurf Bestechlichkeit im Amt? Geldstrafe Korruption Amtsträger Bestechlichkeit? Die Bestechlichkeit nach § 332 Abs. 1 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen wird die Tat mit Geldstrafe oder bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Die Bestechlichkeit nach § 332 Abs. 2 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren bestraft. Aber auch hier gibt es einen minder schweren Fall, der mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft wird.

Kann die Strafe für Bestechlichkeit auch höher ausfallen? Rechtsanwalt Korruption Amtsträger

Ja, in § 335 StGB ist unter anderem der besonders schwere Fall der Bestechlichkeit geregelt.

Ein solcher besonders schwerer Fall wird beispielsweise in der Regel angenommen, wenn es sich bei der Tat um einen Vorteil großen Ausmaßes handelt (§ 335 Abs. 2 Nr. 1 StGB) oder der Täter als Mitglied einer Bande gehandelt hat (§ 335 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 StGB). Von einer Bande spricht man, wenn sich mindestens 3 Personen zusammengeschlossen haben um mehrere solcher Taten zu begehen.

In einem solchen besonders schweren Fall wird eine Bestechlichkeit nach § 332 Abs. 1 S. 1 StGB, ggf. in Verbindung mit § 332 Abs. 3 StGB, mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Eine Bestechlichkeit nach § 332 Abs. 2, ggf. in Verbindung mit § 332 Abs. 3 StGB, wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren bestraft. Das eigentliche Mindestmaß der Strafandrohung wird somit von 1 Jahr auf 2 Jahre erhöht.

Welche Strafe droht für eine Vorteilsgewährung nach § 333 StGB? Korruption Strafe – Verteidigung Korruption Vorwurf

Eine Vorteilsgewährung nach § 333 Abs. 1 StGB wird mit Geldstrafe oder bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Die Vorteilsgewährung nach § 333 Abs. 2 StGB wird mit Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

 
Vorladung erhalten Foto: © contrastwerkstatt – stock.adobe.com

Welche Strafe droht für eine Bestechung nach § 334 StGB? Korruption Strafe – Anwalt für Korruption

Die Bestechung nach § 334 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft. In minder schweren Fällen beträgt die Strafandrohung Geldstrafe oder bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe.

Die Bestechung nach § 334 Abs. 2 Nr. 1 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft. Die Bestechung nach § 334 Abs. 2 Nr. 2 StGB hat eine Strafandrohung von 6 Monaten bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.

Kann die Strafe Korruption für Bestechung höher ausfallen?

Ja. Wie bei der Bestechlichkeit nach § 332 StGB gibt es beim Gegenstück der Bestechung nach § 334 StGB einen besonders schweren Fall. Besonders schwere Fälle von Bestechung können härter bestraft werden.

Ein besonders schwerer Fall von Bestechung kann beispielsweise unter Umständen vorliegen, wenn sich die Straftat „auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht“ (§ 335 Abs.2 Nr.1 StGB) oder wenn der Täter gewerbsmäßig (§ 335 Abs.2 Nr.3 Alt.1 StGB) handelt. Gewerbsmäßigkeit zeichnet sich dadurch aus, dass mit der Absicht gehandelt wird, sich aus der fortgesetzten Begehung der Bestechung eine Einnahmequelle schafft, die von gewisser Dauer und gewissem Gewicht ist.

Sie haben eine Vorladung mit dem Vorwurf der Vorteilsannahme, der Bestechlichkeit, der Vorteilsgewährung oder der Bestechung erhalten?

Einer Vorladung der Polizei müssen Sie als Beschuldigter einer Straftat nicht Folge zu leisten. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Sie müssen auch nicht zu dem in der Vorladung angegebenen Termin erscheinen.

IM VIDEO ERKLÄRT:

Hausdurchsuchung wegen Korruption – Was es jetzt zu beachten gilt:

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Die Straftatbestände der Korruption sind komplex. So kann je nach Inhalt der Ermittlungsakte ein minder schwerer Fall vorliegen, sodass die Strafe niedriger ausfallen würde. Darüber hinaus kann die Tat gar gerechtfertigt sein. Es kann jedoch auch ein besonders schwerer Fall gegeben sein, sodass eine deutlich höhere Strafe zu erwarten wäre.

Im Rahmen der Korruptionsdelikte sind zudem berufsrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Folgen zu beachten. Ein Strafverfahren kann bei Beamten zusätzlich ein Disziplinarverfahren zur Folge haben.

Kontaktieren Sie uns als Fachanwälte für Strafrecht gerne. Wir prüfen Ihren Fall und werden Sie zu allen in Betracht kommenden Möglichkeiten der Strafverteidigung beraten.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder direkt vor Ort in einem unserer Kanzleistandorte. Wir stehen Ihnen effizient mit jahrelanger Expertise zur Verfügung.

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