Entziehung elektrischer Energie – § 248c StGB:
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Startseite » Anwalt Strafrecht » Vorladung » Entziehung elektrischer Energie (§ 248c StGB)

Die Entziehung elektrischer Energie gemäß § 248c StGB wird auch als „Stromdiebstahl“ bezeichnet. Die Norm wurde ursprünglich geschaffen, um eine Strafbarkeitslücke zu schließen. Denn ein Täter, der zum Beispiel eine fremde Stromleitung anzapft, kann nicht wegen Diebstahls bestraft werden. Dafür müsste er nämlich eine „Sache“ gestohlen haben und die Rechtsprechung bezeichnet elektrische Energie nicht als „Sache“.

Die praktische Bedeutung der Entziehung elektrischer Energie ist derzeit eher gering. Ein Grund dafür dürfte sein, dass bei der Entziehung geringfügiger Mengen elektrischer Energie kaum jemand den Täter anzeigen wird. Sollte sich das Elektroauto in Zukunft auf den Straßen durchsetzen, könnte sich das aufgrund des erhöhten Bedarfs an elektrischer Energie vielleicht ändern. Denn auch wer fremde Ladesäulen anzapft, könnte sich – je nach den Umständen des Einzelfalls – der Entziehung elektrischer Energie strafbar machen.

Die Bewertung, ob tatsächlich eine Strafbarkeit gegeben ist, erfordert ein fachlich geschultes Auge und spezifische Kenntnisse, wie denen eines Fachanwalts für Strafrecht, um einen Sachverhalt vollständig zu erfassen, rechtlich einzuordnen und den Mandanten, ob Beschuldigter oder Geschädigter, bestmöglich zu beraten.

Insbesondere in den folgenden Situationen stehen wir an Ihrer Seite:

IM VIDEO ERKLÄRT:

Vorladung erhalten wegen Entziehung elektrischer Energie – Was jetzt zu tun ist:

Welche Strafe droht bei der Entziehung elektrischer Energie?

Die Entziehung elektrischer Energie ist mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.

Entzieht der Täter die elektrische Energie nur, weil er einer anderen Person damit einen Schaden zufügen will, wird die Tat milder bestraft. Es ist dann höchstens eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu erwarten.

Wann droht eine Strafe wegen der Entziehung elektrischer Energie?

Das Entziehen fremder elektrischer Energie aus elektrischen Anlagen oder Einrichtungen durch einen Leiter, der hierzu nicht bestimmt ist, kann eine Strafe wegen Entziehung elektrischer Energie zur Folge haben. Der Täter muss dann die Energie deshalb entziehen, weil er sich oder einem Dritten die Energie  zueignen will.

Was ist fremde elektrische Energie?

Elektrische Energie ist als das zu verstehen, was umgangssprachlich als Strom bezeichnet wird. Sie ermöglicht es, Wärme und Licht zu erzeugen sowie mechanische Arbeiten zu verrichten.

Fremd ist die elektrische Energie, wenn der Täter nicht dazu befugt ist diese zu entnehmen, sondern ein anderer. Das kann zum Beispiel der Energieerzeuger oder der Stromnetzbetreiber sein, aber auch der Verbraucher, der mit einem Stromlieferanten einen Vertrag geschlossen hat und von daher zur Entnahme des Stroms berechtigt ist.

Was ist eine elektrische Anlage oder Einrichtung?

Elektrisch sind Anlagen oder Einrichtungen, die der Erzeugung, Weiterleitung oder Speicherung elektrischer Energie dienen. Das können zum Beispiel Generatoren, Solaranlagen, Akkus, Batterien oder Stromleitungen sein.

Die Anlagen unterscheiden sich von den Einrichtungen dadurch, dass sie auf Dauer angelegt sind, während eine Einrichtung nur für den vorübergehenden Nutzen bestimmt ist.

Wann entzieht man elektrische Energie einer Anlage oder Einrichtung?

Elektrische Energie wird dann entzogen, wenn eine Reduzierung des Energievorrates durch die Entnahme elektrischer Energie verursacht wird, sodass der Berechtigte die entzogene Energie nicht mehr selbst nutzen kann. Strafbar macht sich aber nur, wer die Energie mittels eines Leiters entzieht, der nicht zur ordnungsgemäßen Entnahme von Energie bestimmt ist.

Was ist ein Leiter?

Ein Leiter ist ein Gegenstand, der dazu geeignet ist elektrische Energie aufzunehmen und weiterzuleiten. Damit sind vor allem Stromkabel gemeint, es können aber auch andere Konstruktionen aus leitenden Stoffen sein.

Da die Entziehung mittels eines Leiters erfolgen muss, macht man sich wegen des Entziehens elektrischer Energie nicht strafbar, wenn man ein batteriebetriebenes Gerät benutzt und dabei die darin gespeicherte elektrische Energie verbraucht.

Wann ist ein Leiter nicht zur ordnungsgemäßen Entnahme bestimmt?

Es kommt auf den Willen desjenigen an, der zur Energieentnahme berechtigt ist. Widmet der Berechtigte einen Leiter nicht dem Zweck, damit Energie zu entnehmen, ist dieser Leiter auch nicht zur Entnahme der Energie bestimmt.

Strafbar macht sich zum Beispiel, wer mit einer zusätzlichen Leitung den Stromzähler überbrückt oder mit einem Leiter eine fremde Leitung anzapft.

Macht man sich strafbar, wenn man sein eigenes Kabel an die Steckdose eines anderen anschließt?

Umstritten ist die Konstellation, wenn jemand ein elektrisches Gerät mit einem eigenen Kabel an eine Steckdose anschließt. Zu denken ist zum Beispiel an einen Arbeitnehmer, der sein privates Mobiltelefon an seinem Arbeitsplatz lädt. Hier kommt es ganz konkret darauf an, ob der Berechtigte die Steckdose nicht gegebenenfalls ganz allgemein zum Entzug von Energie – auch mit fremden Kabeln – gewidmet hat. Zudem kann einer Strafbarkeit entgegenstehen, dass das Verhalten des Täters sozialadäquat, d.h. sozial üblich und von der Allgemeinheit gebilligt, war.

Solche Konstellationen spielen aber eher im Zivilrecht eine Rolle, wenn ein Arbeitgeber zum Beispiel versucht seinem Angestellten wegen des „Stromdiebstahls“ außerordentlich zu kündigen.

Macht man sich auch strafbar, wenn man gar keine fremde Energie entziehen wollte?

Nein. Die Entziehung elektrischer Energie erfordert es, dass der Täter vorsätzlich handelt. Das bedeutet, dass er sich zumindest der Möglichkeit bewusst war, dass er fremde Energie entzog und dafür einen nicht vorgesehenen Leiter nutzte und dies in Kauf nahm. Hielt der Täter es nicht für möglich, dass er kein Nutzungsrecht an der elektrischen Energie hatte, hat er sich auch nicht strafbar gemacht.

Die Entziehung elektrischer Energie fordert darüber hinaus die sogenannte Zueignungsabsicht. Das bedeutet, dass es dem Täter darauf ankam die entzogene Energie für sich oder einen Dritten auch zu verwenden. Ob der Strom ihm oder einem Dritten tatsächlich zufließt ist irrelevant.

Wird die Entziehung elektrischer Energie immer strafrechtlich verfolgt?

Nein. In bestimmten Fällen wird die Entziehung elektrischer Energie nur strafrechtlich verfolgt, wenn ein Strafantrag gestellt wurde. Einen Strafantrag stellt jemand, der gezielt möchte, dass der Täter wegen einem Delikt verfolgt wird. Mehr Informationen dazu finden sie hier.

Ein Strafantrag ist zum einen dann nötig, wenn der Täter die elektrische Energie einem Familienangehörigen oder jemanden mit dem er in häuslicher Gemeinschaft wohnt entzieht.

Auch wenn Menge der entzogenen Energie und der damit verbundene Schaden gering ist, wird die Tat regelmäßig nur auf Antrag verfolgt. Eine Geringwertigkeit wird in der Regel angenommen, sofern der Schaden 25 – 30 Euro nicht übersteigt. In manchen Fällen kann der Strafantrag hier aber entbehrlich sein, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Wann ist eine mildere Strafe möglich?

Eine mildere Strafe kann dann erwartet werden, wenn die Entziehung elektrischer Energie „nur“ in der Absicht begangen wird, einer anderen Person einen Schaden zuzufügen und nicht in der Absicht, die elektrische Energie für sich selbst oder einen Dritten zu verwenden.

Ein solcher Fall könnte zum Beispiel vorliegen, wenn der Täter mittels eines Leiters einen Kurzschluss auslöst und dadurch ein Energieverlust verursacht.

Auch in dieser Konstellation erfolgt eine Strafverfolgung nur bei Vorliegen eines Strafantrages.

 

Es bleibt festzuhalten, dass der Tatbestand der Entziehung elektrischer Energie in Zukunft an Wichtigkeit gewinnen könnte. Seine Komplexität im Einzelfall bedarf spezifischer Fachkenntnisse, wie denen eines Fachanwalts für Strafrecht. Dieser ist in der Lage auch komplexe Sachverhalte zu erfassen, rechtlich einzuordnen und den Mandanten bestmöglich zu beraten.

IM VIDEO ERKLÄRT:

Strafbefehl erhalten wegen Entziehung elektrischer Energie – Was jetzt zu tun ist:

Wichtige Verhaltensregeln

  • Schweigen Sie zur Sache und reden Sie so wenig wie möglich mit den Beamt*innen.
    Jedes Wort wird dokumentiert und kann unter Umständen gegen Sie verwendet werden.
  • Geben Sie keine Zugangsdaten wie Pin–Nummern und Wischcodes heraus.
  • Unterschreiben Sie nichts, auch nicht das Sicherstellungsprotokoll.
  • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen oder die Gründe für die Gefahr im Verzug erklären.
  • Prüfen Sie das Erlassdatum des Durchsuchungsbeschlusses, da diese nur innerhalb von 6 Monaten nach Erlass vollstreckt werden können.
  • Rufen Sie schnellstmöglich Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht an.

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