Missbrauch von Ausweispapieren (§ 281 StGB)
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Startseite » Anwalt Strafrecht » Vorladung » Missbrauch von Ausweispapieren (§ 281 StGB)

Strafbarer Missbrauch von Ausweispapieren auch bei Fitnessstudiokarte? Der Missbrauch von Ausweispapieren nach § 281 StGB betrifft Fälle, in denen Dokumente wie Personalausweise oder Reisepässe unrechtmäßig verwendet werden. Diese Tat wird häufig in Verbindung mit Identitätsdiebstahl oder Täuschungshandlungen begangen und zieht empfindliche Strafen nach sich. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung um die Vorwürfe abzuwehren und Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.

Im Zusammenhang mit Warenbetrug entschied der BGH, dass sich ein Mann des Missbrauchs von Ausweispapieren strafbar machte, indem er im Internet Luxusgüter zum Kauf anbot, obwohl er diese nicht liefern konnte. Zur Täuschung über seine Identität übersandte er ein digitales Lichtbild eines Personalausweises einer anderen Person und bekam daraufhin das Geld des Käufers überwiesen (BGH, Beschl. v. 8.5.2019 − 5 StR 146/19 (LG Berlin).

Sie haben eine Vorladung wegen des Vorwurfs des Missbrauchs von Ausweispapieren erhalten?

Auch beim Vorwurf Missbrauch von Ausweispapieren nach § 281 StGB stehen wir Ihnen als Kanzlei für Strafrecht mit unseren spezialisierten Anwälten zur Seite und verteidigen Ihre Rechte im Strafverfahren. Bleiben Sie zunächst ruhig und kontaktieren Sie so bald wie möglich einen Anwalt für Strafrecht. Wir, als Fachanwälte für Strafrecht, stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch mit uns.

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

  • Vorladung von der Polizei  oder der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf des Missbrauchs von Ausweispapieren
  • Hausdurchsuchung  durch die Ermittlungsbehörde wegen des Verdachts des Missbrauchs von Ausweispapieren
  • Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs des Missbrauchs von Ausweispapieren

IM VIDEO ERKLÄRT:

Vorladung erhalten wegen Missbrauchs von Ausweispapieren – Was jetzt zu tun ist:

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Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

  • über 900 positive Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht und Prof. Dr. im Team
  • Erfahrung aus über 2.000 betreuten Strafverfahren
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
  • Dezernat für Presseberichterstattung
  • Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit
  • Verteidigung zur Vermeidung von Hauptverhandlungen

Ausweismissbrauch Strafe: Welche Strafe droht für Missbrauch von Ausweispapieren?

Für Missbrauch von Ausweispapieren nach § 281 StGB ist eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorgesehen.

Wann macht man sich wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren strafbar?

Eine Strafbarkeit wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren nach § 281 StGB steht dann im Raum, wenn Ausweispapiere, die auf eine andere Person ausgestellt sind, zur Täuschung im Rechtsverkehr verwendet oder einer anderen Person überlassen werden (§ 281 Abs. 1 StGB). Ausweispapieren werden Gesundheitszeugnisse, sowie Zeugnisse gleichgestellt, die im Rechtsverkehr als Ausweis verwendet werden (§ 281 Abs. 2 StGB).

Was versteht man alles unter Ausweispapieren?

Unter einem Ausweispapier im Sinne der Straftat Missbrauch von Ausweispapieren nach § 281 StGB versteht man ein Dokument, das von einer öffentlichen Stelle ausgestellt wurde, um die Identität einer Person zu beurkunden. Auch umfasst sind gleichgestellte Urkunden, die dem Nachweis der Identität oder persönlichen Verhältnissen dienen sollen und von einer hoheitlichen Stelle ausgestellt wurden. Allerdings sind nur solche umfasst, die eine Ausweisfunktion übernehmen können, weil sie etwa ein Lichtbild, Angaben zur Person oder eine vom Aussteller geleistete Unterschrift erhalten.

Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Personalausweise
  • Führerscheine
  • Schüler- und Studentenausweise
  • Behindertenausweise
  • Gesundheitszeugnisse

 
Vorladung erhalten Foto: © contrastwerkstatt – stock.adobe.com

Kann auch der Gebrauch eines gefälschten Ausweises ein Missbrauch von Ausweispapieren sein?

Nein. Der Gebrauch eines unechten oder verfälschten Ausweispapiers kann aber eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB) begründen. Bei dem Gebrauch eines echten Ausweises aber mit falschen Angaben kommt eine Strafbarkeit wegen Mittelbarer Falschbeurkundung (§ 271 StGB) in Betracht.

Wann gebraucht man ein Ausweispapier?

Ein Ausweis wird gebraucht im Sinne des § 281 StGB, wenn er in seiner Funktion als Ausweis einem anderen der unmittelbaren Wahrnehmung zugänglich gemacht wird. Es reicht nicht aus, wenn jemand lediglich behauptet, er würde die Ausweispapiere besitzen, aber diese nicht vorzeigt.

Umstritten war zeitweise, ob man sich bereits dann wegen Missbrauch von Ausweispapieren nach § 281 StGB strafbar macht, wenn man lediglich die Fotokopie oder ein Lichtbild eines echten Ausweises vorlegt. Der BGH entschied dazu in einem Beschluss vom 08.05.2019, dass dies ebenfalls das Gebrauchen eines Ausweises sei. Es ist somit nicht notwendig, dass das Ausweispapier jemanden unbedingt in die Hand überreicht wird (BGH, Beschl. v. 8.5.2019 − 5 StR 146/19 (LG Berlin).

Wann überlässt man ein Ausweispapier?

Man überlässt einen Ausweis, wenn man die Verfügungsgewalt daran überträgt. Der Empfänger kann also danach das Ausweispapier gebrauchen. Ob er dies auch tatsächlich tut, ist unerheblich. Die Überlassung muss nicht dauerhaft geschehen. Die vorübergehende Übertragung der Verfügungsgewalt reicht bereits aus.

Auch im Falle des Überlassens des Ausweises droht eine Strafe wegen Missbrauch von Ausweispapieren nach § 281 StGB.

 
Steuerstrafrecht BUSE HERZ GRUNST © RDNE Stock project at pexels.com

Nutzen des Führerscheins einer anderen Person – strafbarer Identitäsmissbrauch Strafrecht?

Eine Strafe wegen Missbrauch von Ausweispapieren nach § 281 StGB droht auch beim Nutzen eines fremden Führerscheins, beispielweise wenn man selbst noch keinen „Führerschein“ (Fahrerlaubnis) hat oder der Führerschein bzw. genau genommen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Beim Fahren eines Fahrzeugs, ohne erforderliche Fahrerlaubnis droht zudem eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Mache ich mich strafbar, wenn ich aus Versehen einen falschen Ausweis zeige?

Nein. Der Missbrauch von Ausweispapieren nach § 281 StGB setzt voraus, dass man vorsätzlich ein falsches Ausweispapier verwendet und den Rechtsverkehr über seine Identität täuschen möchte.

Wann verjährt Missbrauch von Ausweispapieren?

Die Verjährungsfrist für die Straftat des Missbrauchs von Ausweispapieren nach § 281 StGB beträgt 3 Jahre und beginnt mit der Vollendung der Tat. Die Vollendung der Tat liegt vor, wenn ein Ausweispapier im Rechtsverkehr gebraucht oder einem anderen überlassen wird, um im Rechtsverkehr zu täuschen.

 
Whistleblowing
Symbolbild, generated by firefly.adobe.com

Beispiel für strafbaren Missbrauch von Ausweispapieren § 281 StGB

Das Amtsgericht München bejahte in einem Urteil v. 27.08.2019 beispielsweise einen strafbaren Missbrauch von Ausweispapieren in einem Fall, in dem der Angeklagte das Ausweisdokument einer anderen Person bei einer theoretischen Führerscheinprüfung vorzeigte, um für die andere Person die Prüfung zu absolvieren (AG München, Urteil v. 27.08.2019 – 813 Ds 255 Js 222231/18).

Rechtsanwalt Missbrauch von Ausweisen – Strafverteidigung Ausweisbetrug – Ausweisfälschung Verteidigung

Der Missbrauch von Ausweispapieren begegnet einem in verschiedenen Lebenssituationen und kann durch verschiedene Handlungen verwirklicht werden. Nicht immer ist es leicht, das verwendete Dokument als Ausweispapier einzuordnen. Dies erfordert teilweise spezifische Fachkenntnisse, wie denen eines Fachanwalts für Strafrecht. Nutzen Sie daher bestenfalls strafrechtliche Beratung eines spezialisierten und erfahrenen Strafverteidigers für Missbrauch von Ausweispapieren nach § 281 StGB.

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