Anwalt für Musikrecht Berlin

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Berlin ist DIE Musikhauptstadt und tonangebend für die bundesweite Musikszene.

Musikschaffende, Fans und alle denkbaren Akteure im Business kommen nach Berlin, um Teil der Szene zu sein. Die Major Labels, Indie Labels, Verlage, Künstleragenturen, Veranstalter und Musiker von Rang und Namen gleichsam wie jene mit nichts als einem Notizbuch, DJ-Pult und einem Traum zieht es hierher.

Der rechtliche Teil ist dabei eine Notwendigkeit, mit der sich die wenigsten intensiver befassen wollen – dafür stehen wir unseren Mandanten mit langjähriger Erfahrung in den relevanten Rechtsgebieten zur Seite. Egal, ob zähe Vertragsverhandlungen, Lizenzerwerbe, Probleme mit GEMA, GVL oder Social Media-Nutzungsbedingungen.

BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte steht Ihnen in sämtlichen Fragen zum Thema Musikrecht zur Seite und setzt Ihre Interessen durch – oder wehrt Ansprüche ab. Von unseren Berliner Kanzleistandorten in Köpenick und Charlottenburg steht Ihnen ein Team aus bundesweit agierenden Rechtsanwälten unter der Dezernatsleitung von Norman Buse, LL.M. IP & Medienrecht, zur Verfügung.

Was ist Musikrecht?

Das sogenannte Musikrecht stellt im Grunde kein eigenständiges Rechtsgebiet dar. Es ist vielmehr eine interdisziplinäre Querschnittsmaterie, die verschiedene juristische Bereiche miteinander verbindet. Im Kern umfasst es das Urheberrecht einschließlich der Verwertungsrechte, das allgemeine Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht), das Markenrecht sowie das Verlagsrecht. Aufgrund seiner thematischen Bandbreite wird das Musikrecht auch häufig dem übergeordneten Medienrecht zugeordnet. – Weshalb eine auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei der richtige Ansprechpartner ist.

Musikrecht ist für alle relevant, die in irgendeiner Weise mit Musik in Berührung kommen: Verbraucher, Musikschaffende genauso wie die Management- und Verwertungsebene. Das Musikrecht bildet dabei die Grundlage für nahezu alle rechtlichen Fragestellungen in der Musikbranche. Es betrifft die Gründung von Bands genauso wie die vertraglichen Strukturen zwischen Musikschaffenden und Labels, Verlagen, Veranstaltern, Agenturen etc.. Darüber hinaus ist auch der eigentliche Schaffensprozess betroffen und damit weitere Akteure wie Produzenten, Songwriter, Singer, Tonstudios, Instrumentenverleih und Co.

Zentral und langlebig ist im Musikrecht das Thema der wirtschaftlichen Nutzung und Verwertung von Musik. Tonträgerhersteller (Labels), die Distribution über den Einzelhandel, Streamingplattformen und soziale Medien sind ebenso maßgebend wie schlussendlich der Verbraucher, der durch das Drücken des „Play“-Buttons zum finalen Glied in der Musikverwertungskette wird.

Musikbusiness in Berlin: Kleines who is who

Berlin hat sie alle. Indies und Majors, Davids und Goliaths. Underground und Mainstream. Techno, Rap, Rock und Klassik.

Mit der Universal Music Group und Sony Music Entertainment haben zwei der drei Majorlabels ihren Hauptsitz für Deutschland in Berlin. Zwar ist der Hauptsitz des dritten Majors, Warner Music Central Europe, noch immer Hamburg. Doch seit 2023 haben sie auch in Berlin einen Standort errichtet. Wenn das kein Beweis für das Potential der Hauptstadt-Kreativszene ist.

Auf Verlagsebene gesellen sich Sony Music Publishing und selbstredend auch Universal Music Publishing zur musikalischen Landschaft Berlins dazu.

Doch Berlin wär nicht Berlin, wenn die Indie- und Undergroundszene nicht genauso ihren Platz am Tisch hätten. Von Rock bis House und Techno ist alles dabei. Sie sind der eigentliche Grund für den Musik- und Clubtourismus, der den ambivalenten Großstadt-Charme so unwiderstehlich macht. Mit dabei: Katermukke, Stil vor Talent, Monkeytwon Records, Shitkatapult, Selected Records uvm.

Auf Veranstalter und Venue-Ebene hat Berlin mit dem Berghain nicht nur die härteste Tür der Welt zu bieten, sondern auch Club-Originale wie das Astra, Huxleys, Frannz, Lido, Columbiahalle, Sisyphos, Alte Münze, Lokschuppen (ehem. Suicide Circus), Waldbühne sowie das zweitbeste Orchester der Welt, die Berliner Philharmoniker, zu bieten. Trinitiy Music ist einer der renommiertesten Konzertveranstalter und hat seinen Sitz ebenfalls in Berlin.

Und Musikschaffende sprechen fast im Flüsterton von der Tonstudio-Legende, die seit den 60ern tonangebend ist: In den Hansa Studios hat David Bowie seine berühmte Berlin-Trilogie aufgenommen, während er hier gewohnt hatte. Iggy Pop, U2, Falco und Depeche Mode haben hier ihre Alben aufgenommen.

Wie können Ihnen unsere Anwälte für Musikrecht in Berlin helfen?

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für sämtliche Fragen und Anliegen im Bereich des Musikrechts. Denn: Einen Fachanwaltstitel für Musikrecht gibt es in Ermangelung eines eigenständigen Rechtsgebiets nicht. Daher sind BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte als auf Immaterialgüterrecht spezialisierte Medienkanzlei hervorragend aufgestellt, um Ihnen in allen musikrechtlichen Belangen mit fundierter Expertise zur Seite zu stehen.

Unser Team arbeitet unter der Dezernatsleitung von Kanzleipartner Norman Buse, LL.M. Medienrecht & IP (Intellectual Property), Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie für Urheber- und Medienrecht, mit Unterstützung von Kanzleipartner David Herz, Fachanwalt für IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht, Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht und Rechtsanwalt Marc Faßbender, ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Mit langjähriger Erfahrung und einem klaren Anspruch auf schnelle, effiziente und qualitativ hochwertige Lösungen sind wir die erste Adresse für musikrechtliche Beratung in Hamburg.

Welche Leistungen bieten Ihnen unsere Anwälte im Musikrecht an?

  • Erstellen und Prüfen von Künstlerverträgen: Künstler(exklusiv)vertrag, Bandübernahmevertrag
  • Erstellen und Prüfen von Musikverlagsverträgen
  • Erstellen und Prüfen von Managementverträgen und Bookingverträgen
  • Erstellen und Prüfen von Musik-Lizenzverträgen
  • Markenanmeldung und -recherche; Markenüberwachung
  • Allgemeine (Urheber)Persönlichkeitsrechtsberatung
  • Allgemeine urheberrechtliche Beratung
  • Allgemeine wettbewerbsrechtliche Beratung
  • Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen und Wettbewerbsrechtsverletzungen
  • Abwehr von urheberrechtlichen, markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen (inkl. GEMA), gerichtliche Durchsetzung oder Verteidigung (einstweilige Verfügung, Klageverfahren)
Mischpult
Foto © Generative AI – stock.adobe.com

Berlin: Zuständige Gerichte für Rechtsstreitigkeiten im Musikrecht

Da es bei den einschlägigen Rechtsgebieten um jene handelt, deren gerichtliche Auseinandersetzung in erster Instanz stets von einem Landgericht stattfindet, ist das LG Berlin erstinstanzlich zuständig. Achtung: Vor Landgerichten herrscht im Gegensatz zu Amtsgerichten Anwaltszwang. Das heißt, man kann sich nicht selbst vertreten, sondern muss einen Volljuristen dafür beauftragen.

Das LG Berlin II ist in Wettbewerbs- und Markensachen besonders breit aufgestellt: Die Zivilkammern 91, 93, 97, 101, 102, 103 und 105 sind hier zuständig. Insbesondere auch sind die Zivilkammern 15 und 52 für Sachen aus dem gewerblichen Rechtsschutz zuständig, wozu das Lauterkeitsrecht und Markenrecht ebenso wie das Urheberrecht zählen. Zu den Urhebersachen werden auch verlagsrechtliche Streitigkeiten gezählt.

Die nächsthöhere Instanz ist das Oberlandesgericht, welches in Berlin aus historischen Gründen Kammergericht heißt. Innerhalb des Kammergerichts ist der 5. Zivilsenat zuständig für Markensachen und Lauterkeitsrecht (Wettbewerbssachen). Urheberrechtliche Streitigkeiten werden vor dem 24. Zivilsenat ausgetragen.

Nächsthöhere Instanz ist dann der BGH mit Sitz in Karlsruhe.

Musikrecht in Berlin:
Kammergericht gegen pauschale Verlegerbeteiligung durch die GEMA

Sieg für kunstschaffende Musiker: Vor einigen Jahren hatte das Kammergericht in zweiter Instanz entschieden, dass eine pauschale Ausschüttung an die hinter den Musikern stehende Verlage unzulässig ist (vgl. KG, 14.11.2016, 24 U 96/14). Der BGH hatte im Anschluss daran einen Auskunftsanspruch der Künstler in Bezug auf die Verlegeranteile bestätigt (vgl. BGH, 18.10.2017, I ZR 267/16).

Worum ging es? Sobald über die GEMA Lizenzen für die Nutzung von musikalischen Werken erworben werden, erhält der Künstler als Urheber eine entsprechende Vergütung. Die GEMA fungiert dabei lediglich als Plattform, die den Zugang erleichtern soll. Der Clou: Der Vertrag wird hier nicht zwischen dem Verlag und der GEMA geschlossen, sondern zwischen letzterer und dem Künstler. Damit stehen den Verlagen daraus keine Ansprüche aus eigenem Leistungsrecht zu. Seit dieser Rechtsprechung ist es der GEMA verboten, einfach pauschal einen Anteil an den Verlag auszuschütten, der den Künstler repräsentiert. Es besteht eine Pflicht zur Recherche, ob und inwieweit ein entsprechender Vertrag zwischen Künstler und Verlag vorliegt, der eine anteilige Verlegerausschüttung vorsieht.

Zuvor hatte der BGH ähnlich im Fall der pauschalen Ausschüttung durch die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) entschieden (vgl. BGH, 21.04.2016, I ZR 198/13).

Anwalt für Musikrecht in Berlin:
Warum BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte Ihr richtiger Ansprechpartner sind

Musikrecht ist aufgrund seiner stark technisch geprägten Aspekte und immer wieder neuen europarechtlichen Regelungen ein Gebiet, was sich kontinuierlich weiterentwickelt. Wir sind daher davon überzeugt, dass neben fundierter sachlicher Expertise in allen relevanten Rechtsgebieten auch eine echte Leidenschaft für Musik und die Personen dahinter unverzichtbar sind.

Wir nehmen uns die Zeit, die individuellen Anliegen unserer Mandanten genau zu verstehen und verlassen uns dabei rechtsgebietsübergreifend auf ein eingespieltes Team aus Anwälten. – Und können so eine umfassende Betreuung bieten, die auf die komplexen Anforderungen der Musikbranche zugeschnitten ist.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt für Musikrecht Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen zum Musikrecht gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in einem unserer Kanzleistandorte in Berlin, Hamburg oder München.

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    Ihre Ansprechpartner

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    Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz | Master of Laws (Medienrecht & IP) | Lehrbeauftragter

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