Hawala Banking:
Strafverfahren? Jetzt anwaltliche Hilfe
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Wenn Sie eine Vorladung, Anklage oder Durchsuchung wegen Hawala Banking erhalten haben, sollten Sie umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren. Der Vorwurf der illegalen Zahlungsdienstleistungen (§ 31 ZAG) oder Geldwäsche (§ 261 StGB) kann schwerwiegende Konsequenzen haben.
Hawala Banking ist ein informelles Zahlungssystem, das in Deutschland zunehmend in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen gerät. Vielen Beschuldigten wird die unerlaubte Erbringung von Zahlungsdiensten oder Geldwäsche vorgeworfen. Die Strafverfolgungsbehörden gehen rigoros gegen Hawala-Netzwerke vor – Durchsuchungen, Kontopfändungen und Vermögensarreste sind keine Seltenheit. In dieser sensiblen Situation benötigen Sie einen erfahrenen Strafverteidiger, der Ihre Rechte entschlossen verteidigt und eine effektive Verteidigungsstrategie entwickelt. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht und Strafrecht.
Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:
- Vorladung als Beschuldigter der Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Verdacht Beteiligung an Hawala Banking
- Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde wegen Verdacht Beteiligung an Hawala Banking
- Anklage wegen Beteiligung an Hawala Banking
Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?
- Über 1000 positive Bewertungen unserer Mandanten
- Expertise als Fachanwälte für Strafrecht, zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht und Prof. Dr. im Team
- Erfahrung aus über 2.000 betreuten Strafverfahren
- Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
- Dezernat für Presseberichterstattung
- Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
- Faire und transparente Kosten
- Sehr gute Erreichbarkeit
- Verteidigung zur Vermeidung von Hauptverhandlungen
■ IM VIDEO ERKLÄRT:
Vorladung erhalten wegen Hawala Banking – Was jetzt zu tun ist:
Was ist Hawala Banking und warum ist es strafbar?
Hawala Banking ist sehr stark vereinfacht ausgedrückt ein System zur Überweisung von Geld. Das Besondere: Das System ist fernab des (überwachten) Banken- bzw. Finanzsystems, basiert auf Vertrauen und weder der Überweisende noch der Empfänger benötigen ein Konto.
Funktionsweise Hawala Banking System
Vielmehr funktioniert das Hawala Banking System – stark heruntergebrochen – wie folgt:
Eine Person möchte Geld überweisen. Klassischerweise ins Ausland. Dazu überweist diese Person das Geld an eine weitere Person: den Hawaladar 1. Hawaladar 1 kontaktiert dann eine weitere Person: Hawaladar 2. Oftmals telefonieren die beiden Hawaladare miteinander. Wichtig: Das Geld wird in diesem Schritt nicht von Hawaladar 1 an Hawaladar 2 überwiesen. Hawaladar 2 überweist dann das Geld – abzüglich einer gewissen „Provision“ – erst einmal „aus eigener Tasche“ an den Empfänger der Überweisung.
Wie kommt Hawaladar 2 nun an das Geld, das er „vorgestreckt“ hat? Hawaladar 1 und Hawaladar 2 schließen in der Regel ein Scheingeschäft ab, zum Beispiel einen Kaufvertrag zum Schein, damit das Geld dann zwischen diesen beiden transferiert werden kann, ohne dass es auf den eigentlichen Überweisungsvorgang zurückzuführen ist.
Es ist also ein sehr verwinkeltes System. Was im Grunde schon bei dieser kurzen Schilderung der Funktionsweise vielen „dubios“ erscheint, wie ein Trick um staatliche Aufsicht zu umgehen, ist auch tatsächlich – gerade deshalb – in der Regel strafbar.
Strafbarkeit Beteiligung und Nutzen Hawala Banking System
Die Strafbarkeit liegt im Wesentlichen darin begründet, dass dieses Banking System fernab des offiziellen, unter staatlicher Überwachung stehenden, Banken- und Finanzsystems erfolgt. Und genau das ist strafbar.
Hawala Banking wird oftmals mit Terrorismusfinanzierung assoziiert. Aufgrund der Funktionsweise des Hawala Banking Systems ist nämlich die Überweisung von Geld zu illegalen Zwecken leichter möglich, schließlich fehlt es hier gerade an der ansonsten bestehenden staatlichen Überwachung und der Gefahr, dass die Finanzierung „auffliegt“ und auf eine bestimmte Person zurückzuführen ist.
Welche Strafen drohen bei Hawala Banking?
Welche Strafen nun konkret für die Teilnahme am Hawala Banking System drohen, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Insbesondere davon, welche Straftat nun konkret begangen wurde. Es kommen mehrere Straftaten in Betracht, die durch die Teilnahme am Hawala Banking begangen werden können.
Der Bundesgerichtshof sieht Organisationen, die das Hawala-Banking-System betreiben, als kriminelle Vereinigung. Die Gründung, die Beteiligung als Mitglied in, die Unterstützung oder das Werben um Mitglieder und Unterstützer für eine kriminelle Vereinigung im Sinne des §§ 129, 129b StGB ist strafbar. Für die Gründung und die Beteiligung als Mitglied droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Die Unterstützung bzw. das Werben für eine solche kriminelle Vereinigung ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bedroht.
Das Betreiben eines Hawala-Banking-Systems als unerlaubtes Zahlungssystem ist außerdem gemäß § 63 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bedroht.
Vorwurf Geldwäsche wegen Hawala Banking?
Abhängig von den konkreten Umständen kann auch der Vorwurf Geldwäsche beim Nutzen eines Hawala Banking Systems entstehen.
Geldwäsche beschreibt stark vereinfacht ausgedrückt, das Verhalten, Geld, das aus Straftaten stammt, in den legalen Wirtschaftskreislauf wieder einzuführen – und damit „zu waschen“. Klassisches Beispiel: Eine Person begeht einen Diebstahl und erlangt so 50.000 Euro. 20.000 Euro davon überlässt sie einem Freund, der davon weiß (oder jedenfalls davon ausgehen muss), dass das Geld aus einer rechtswidrigen Tat stammt. Der Freund bezahlt von dem Geld seine Miete. Hier steht der Vorwurf Geldwäsche im Raum.
- Hawala Banking Systeme sind aufgrund der Anonymität und der fehlenden staatlichen Überwachung prädestiniert für Geldwäsche. Wird aus einer Straftat stammendes Geld (z.B. Steuerhinterziehung, Untreue, Betrug, Diebstahl) per Hawala Banking System überwiesen, so drohen den Beteiligten, die wissen, woher das Geld stammt, der Vorwurf Geldwäsche oder jedenfalls die Beteiligung an einer Geldwäsche.
- Dem Empfänger des per Hawala Banking überwiesenen Geldes droht der Vorwurf Geldwäsche. Das liegt daran, dass das Hawala Banking System wie eben dargelegt in der Regel strafbar ist. Geld, das damit überwiesen und dann weiter genutzt wird (z.B. für Einkäufe, das Bezahlen der Miete etc.) stammt aus einer rechtswidrigen Tat (Verstoß gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz durch Nutzung von Hawala Banking Systemen) und wird durch die weitere Verwendung „gewaschen“.
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Wie läuft ein Strafverfahren wegen Hawala Banking ab?
Mit absoluter Sicherheit lässt sich der Ablauf eines Strafverfahrens wegen Beteiligung und oder Nutzung eines Hawala Banking Systems nicht vorhersagen. Als Beschuldigter der Teilnahme an einem Hawala Banking System müssen Sie zu Beginn des Strafverfahrens – im Ermittlungsverfahren – vor allem mit einer Hausdurchsuchung und der Beschlagnahme von elektronischen Geräten wie Smartphone, Laptop und Co, möglicherweise sogar Beschlagnahmung aufgefundenen Bargelds, rechnen.
Wichtig: Bewahren Sie von Anfang an einen kühlen Kopf. Mit dem Vorwurf Beteiligung an einem Hawala Banking System ist nicht zu spaßen, es drohen empfindliche Strafen. Gehen Sie daher mit Bedacht vor. Insbesondere gilt, zunächst zum Tatvorwurf zu schweigen. Sagen Sie nichts zur Sache, denn was gesagt ist, ist gesagt und kann nicht immer später „wegverteidigt“ werden. Stattdessen: Wenden Sie sich so zeitnah wie möglich an einen spezialisierten Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht. Dieser wird Akteneinsicht beantragen und die Ermittlungsergebnisse analysieren sowie rechtlich die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüfen. Auf dieser Grundlage erarbeitet er dann eine Verteidigungsstrategie und kann Ihnen genau sagen, was nun die nächsten Schritte sind und wie Sie sich am besten verhalten sollten.
■ IM VIDEO ERKLÄRT:
Hausdurchsuchung wegen Hawala Banking – Was es jetzt zu beachten gilt:
Wie kann ein Fachanwalt für Strafrecht bei einem Hawala-Vorwurf helfen?
Ein Fachanwalt für Strafrecht ist Ihr stärkster Partner, wenn Ihnen im Zusammenhang mit Hawala Banking der Vorwurf einer Straftat wie Geldwäsche oder unerlaubter Zahlungsdienstleistungen (§ 63 ZAG) gemacht wird. Als erfahrene Strafverteidiger analysieren wir die Ermittlungsakte, klären die rechtliche Einordnung des Vorwurfs und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie – diskret, kompetent und zielorientiert. Durch frühzeitige anwaltliche Beratung lassen sich oft öffentliche Hauptverhandlungen vermeiden oder Verfahren einstellen. Gerade bei komplexen Vorwürfen wie illegale Geldtransfers, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) oder dem Verdacht auf Finanzdelikte ist spezialisiertes Fachwissen entscheidend. Wir unterstützen Sie bundesweit – für Ihre Rechte, Ihre Freiheit und Ihre Zukunft.
FAQ: Antworten auf häufige Fragen zum Hawala Banking Verfahren
Hier die häufigsten Fragen und Antworten zur Strafe wegen Nutzen eines Hawala Banking Systems auf einen Blick:
Ist Hawala Banking in Deutschland strafbar?
Ja. Die Beteiligung an einem Hawala-Banking-System ist nach deutschem Recht grundsätzlich strafbar. Es drohen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Welche Strafe droht bei Hawala Banking ohne Erlaubnis?
Für das Betreiben eines unerlaubten Zahlungssystems kann nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Wird die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung bejaht droht auch hierfür diese Strafe.
Wie lange dauert ein Strafverfahren wegen Hawala Banking?
Wie lange ein Strafverfahren wegen der Teilnahme bzw. Nutzung eines Hawala Banking Systems dauert, lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Ein Strafverfahren kann von wenigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren dauern.
Wenn Sie eine Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder eine Anklage im Zusammenhang mit Hawala Banking erhalten haben, verlieren Sie keine Zeit. Die ersten Schritte im Strafverfahren sind oft entscheidend für den weiteren Verlauf. Als erfahrene Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht stehen wir Ihnen zur Seite – engagiert, kompetent und diskret.
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Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder direkt vor Ort. Wir stehen Ihnen effizient mit jahrelanger Expertise zur Verfügung.