Rechte der nahen Angehörigen bei Tötungsdelikten
wie Mord und Totschlag zur Führung einer Nebenklage

Startseite » Strafrecht » Nebenklage – und Opfervertretung » Rechte der nahen Angehörigen bei Tötungsdelikten wie Mord und Totschlag zur Führung einer Nebenklage
Als Opfer eines versuchten Tötungsdeliktes (Mord oder Totschlag) oder Angehöriger eines erfolgten Tötungsdelikts hat man das Recht eine Nebenklage zu führen und sich als Nebenkläger am Strafprozess zu beteiligen. Als Rechtsanwalt für Nebenklage und Opfervertretung vertrete ich Sie bundesweit.

Unser Dezernat für Strafprozessrecht ist besetzt mit zwei Fachanwälten für Strafrecht. Durch die Expertise aus beiden Perspektiven können wir Sie bestmöglich vertreten.

Zusammenfassung der Vorteile unserer Kanzlei im Bereich der Nebenklage:

  • Top Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
  • Fingerspitzengefühl im Umgang mit Geschädigten einer Straftat
  • Zusammenarbeit mit den Dezernaten Medien- und Verwaltungsrecht
  • Faire und transparente Kosten
  • sehr gute Erreichbarkeit

Wann sind wir als Anwälte für Opferrechte bei Tötungsdelikten für Sie da?

Wenn ein Angehöriger durch einen anderen Menschen zu Tode gekommen ist, leitet die Staatsanwaltschaft meist von Amtswegen ein Strafverfahren ein. Dieses Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Bereits in dem frühen Stadium sollten Sie sich an uns als Kanzlei für Nebenklage und Opfervertretung wenden.

In Deutschland wird ein Strafprozess nicht durch das Opfer oder die Angehörigen selbst geführt, sondern von der Staatsanwaltschaft. Das Opfer fungiert in der Regel nur als Zeuge. Dies kann unter Umständen unbefriedigend sein, da Sie als Zeuge kein dauerhaftes Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung haben und keine Akteneinsicht bekommen.

Als Nebenkläger wird man folglich aus der bloßen Zeugenstellung zu einem aktiven Prozessteilnehmer aufgewertet.

Sie dürften nun nicht nur an jeder Sitzung der Verhandlung unmittelbar im Saal teilnehmen, sondern haben auch ein eigenes Fragerecht, sowie Beweisantragsrecht.

Dies ist als unmittelbar Betroffener deswegen sinnvoll, da Sie mögliche Beweismittel, wie Zeugen oder Gegenstände, unmittelbar mit in die Beweisaufnahme einführen können und eine Überwachung über die richtige Berücksichtigung haben.

Darüber hinaus wird einem die Möglichkeit geboten ein eigenes Schlussplädoyer zu halten, um rechtliche Sichtweisen deutlich zu machen und eine angemessene Strafe zu beantragen.

Das Recht zur Akteneinsicht besteht allerdings nur, wenn man zur Führung der Nebenklage einen Rechtsanwalt beauftragt.

Im Falle eines Tötungsprozesses ist dem Nebenkläger ein Anwalt also Beistand durch das Gericht beizuordnen. Die Kosten für die Nebenklage und die damit zusammenhängenden Anwaltskosten werden allein von der Staatskasse übernommen.

Zusammenfassend ist eine umfangreiche Beteiligung und Verhinderung prozessualer Umgehungen der Hauptverhandlung durch eine solche Nebenklageführung möglich.

Hier finden Sie Beiträge zu betreuten Verfahren:

Rechte als Verwandte von Opfern eines Tötungsdelikts (Mord und Totschlag)

Bei einem vollendeten Tötungsdelikt kann das Opfer folgerichtig selber kein Nebenkläger mehr sein. Die Rechtsordnung sieht daher die Besonderheit hier vor, dass die nahen Angehörigen sich als Nebenkläger dem Prozess gegen den Täter anschließen können.

Zu den nahen Angehörigen zählen folgende Personen:

  • Kinder
  • Eltern
  • Geschwister
  • Ehegatte und Lebenspartner

Diese Regelungen gelten auch bei einer fahrlässigen Tötung, verursacht durch ein Verkehrsunfall beispielsweise, da jede rechtswidrige Tat erfasst ist.

Die Vorteile einer Nebenklage für nahe Angehörige sind, dass sie zum einen durch einen Rechtsanwalt eine vollständige Akteneinsicht zum Fall bekommen. Sie erhalten damit die potentielle Möglichkeit den genauen Tötungshergang nachvollziehen zu können und auch alle weiteren Informationen zum Fall zu erfahren.

Sollte dies für manche Angehörige nicht wünschenswert sein, so kümmert sich der beauftragte Rechtsanwalt um alle inhaltlichen Detailfragen und Sie als Nebenkläger übernehmen lediglich die Überwachung über den justiziablen Vorgang.

Sie können sicherstellen, dass für sie alle relevanten Aspekte, wie beispielsweise Sachverständigengutachten, Urkunden, Zeugen und ähnliches, mit in die Beweisaufnahme genommen werden und auch berücksichtigt werden.

Darüber hinaus werden nahe Angehörige oftmals als Zeugen über die Opferperson bestellt. Dies führt dazu, dass sie nicht als Zuschauer mit im Verhandlungssaal sitzen dürfen.

Als Nebenkläger können Sie hingegen an den vollständigem Verhandlungsablauf unmittelbar als aktiver Prozessteilnehmer teilnehmen. Sie sitzen dabei direkt neben ihrem Rechtsanwalt und können daher jederzeit über prozessuale, taktische Ergänzungen und Erweiterungen sprechen.

Zusätzlich ist zu erwähnen, dass die Kosten für die Nebenklage sowie die damit zusammenhängenden Anwaltskosten in der Regel im Wege einer gerichtlichen Beiordnung durch die Staatskasse übernommen werden.

anuas1-150x150 Logo

In Zusammenarbeit mit dem Bundesverband ANUAS e.V. – Hilfsorganisation und Selbsthilfeorganisation für Angehörige von Mord-/Tötungs-/Suizid- und Vermisstenfällen.

Aktuelle Beiträge zum Thema Rechte der nahen Angehörigen bei Tötungsdelikten wie Mord und Totschlag zur Führung einer Nebenklage

Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten im Strafprozess 13. November 2018Verhandlungsfähigkeit in der Strafprozessordnung – was bedeutet das? Unter der Verhandlungsfähigkeit des...

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt für Medien- und Presserecht Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen zum Medienrecht gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in unseren Kanzleiräumlichkeiten in Berlin, Hamburg oder München.

    Kontaktformular

    mit * gekenzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.

    Möchten Sie uns gleich ein Dokument übermitteln? *
    janein
    Hier können Sie eine Abmahnung, Anklage oder ein anderes Schreiben als Anhang beifügen: (Erlaubte Dateitypen: jpg | jpeg | png | gif | pdf / Dateigrösse: max. 12 MB)
    Ihre Nachricht an uns:

    Bewertungen auf ProvenExpert

    Ihre Ansprechpartner:

    RA Benjamin Grunst

    Rechtsanwalt u. Partner

    Benjamin Grunst

    Fachanwalt für Strafrecht | Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e. V.)

    E-MAIL SCHREIBEN

    RA Sören Grigutsch

    Rechtsanwalt

    Sören Grigutsch

    Fachanwalt für Strafrecht

    E-MAIL SCHREIBEN

    Prof.Dr. Thomas Bode

    Of Counsel

    Prof. Dr. Thomas Bode

    Professor für Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht

    E-MAIL SCHREIBEN

    RA Michael Voltz

    Rechtsanwalt

    Michael Voltz

    Angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST und Standortleiter München

    E-MAIL SCHREIBEN

    Vincent Trautmann

    Rechtsanwalt

    Vincent Trautmann

    angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST

    E-MAIL SCHREIBEN

    BUSE HERZ GRUNST
    Rechtsanwälte PartG mbB

    Bahnhofstraße 17
    12555 Berlin
    Telefon: +49 30 513 026 82
    Telefax: +49 30 51 30 48 59
    Mail: kontakt@kanzlei.law

    Weitere Standorte:

    Kurfürstendamm 11
    10719 Berlin
    Telefon: +49 30 513 026 82
    Telefax: +49 30 51 30 48 59
    Mail: kontakt@kanzlei.law

    Alter Wall 32
    20457 Hamburg
    Telefon: +49 40 809 031 9013
    Fax: +49 40 809 031 9150
    Mail: kontakt@kanzlei.law

    Antonienstraße 1
    80802 München
    Telefon: +49 89 74055200
    Fax: +49 89 740552050
    Mail: kontakt@kanzlei.law