Vorwurf fahrlässige Tötung nach § 222 StGB:
Anwalt für Strafrecht hilft und informiert über Strafmaß
Welche Strafe droht bei fahrlässiger Tötung? Fachanwälte für Strafrecht hilft beim Vorwurf der fahrlässigen Tötung.
Schnell zum Inhalt:
Anwalt erklärt fahrlässige Tötung: Ob bei der Ausübung seines Berufes, seines Hobbys oder bei der einfachen Autofahrt zum Supermarkt – durch einen schicksalhaften Moment und kann jeder unter Verdacht einer fahrlässigen Tötung geraten.
Zwar ist im Vergleich zu den anderen Tötungsdelikten der Strafmaß mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhältnismäßig gering, doch ist zu bedenken, dass dies nichtsdestotrotz eine Straftat gegen das Leben ist.
Wenden Sie sich schnellstmöglich an uns als Kanzlei für Strafrecht und lassen Sie sich beraten. Nehmen Sie Ihr Schweigerecht wahr und folgen Sie keiner polizeilichen Vorladung.
Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir für Sie da:
- Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf fahrlässige Tötung
- Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde wegen des Verdachts einer fahrlässigen Tötung
- Untersuchungshaft / Festnahme wegen eines Tötungsdeliktes
- Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs fahrlässiger Tötung
- Pflichtverteidigung bundesweit möglich
- Rechtsmittel – Berufung und Revision nach einer Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts
Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?
- Top Bewertungen unserer Mandanten
- Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
- Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
- Dezernat für Presseberichterstattung
- Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
- Faire und transparente Kosten
- Sehr gute Erreichbarkeit
■ IM VIDEO ERKLÄRT:
Vorladung erhalten wegen fahrlässiger Tötung – Was jetzt zu tun ist:
Erst kürzlich wurde ein Feuerwehrmann im Rahmen seiner Berufsausübung in Hamburg wegen einer fahrlässigen Tötung zu einer Freiheitstrafe verurteilt (BGH – Beschluss vom 16.07.2017 – 4 StR 66/13).
Der dem Beschluss zugrunde liegende Sachverhalt war, dass der nunmehr Verurteilte Fahrer eines Feuerwehreinsatzfahrzeuges mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn war und trotz Rotlicht anzeigender Lichtzeichenanlage mit unverminderter Geschwindigkeit auf einen Kreuzungsbereich zugefahren und dort mit einem Linienbus kollidiert ist.
Dabei wurden zwei Fahrgäste des Linienbusses getötet und zweiundzwanzig weitere Unfallbeteiligte verletzt.
Diese Art von Fällen ist leider keine Seltenheit. Allein in Berlin kam es nach Angaben der Polizei im Jahr 2016 zu insgesamt 141.155 registrierter Verkehrsunfälle, die durch Rücksichtslosigkeit oder Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden. Insgesamt wurden dabei 56 Personen getötet.
Was bedeutet Fahrlässigkeit im Fall der fahrlässigen Tötung eigentlich?
Grundsätzlich wird im deutschen Strafrecht nur derjenige bestraft, der vorsätzlich gehandelt hat. Der den tatbestandlichen Erfolg also wissentlich und willentlich herbeigeführt hat. Die Ausnahme dazu bilden die Fahrlässigkeitsdelikte.
In Bezug auf die fahrlässige Tötung hat der Täter also keine Tötungsabsicht. Ihm wird vielmehr die Verletzung einer objektiven Sorgfaltspflicht vorgeworfen.
Die Tatbestandsvoraussetzungen von § 222 StGB sind danach die Missachtung einer obliegenden Sorgfaltspflicht und die dadurch kausale Herbeiführung des Todes eines anderen.
Die konkrete Ausgestaltung einer obliegenden Sorgfaltspflichtverletzung ist dagegen einzelfallabhängig und wird anhand von objektiven Maßstäben ermittelt.
Diese können sich zum einen aus Gesetz oder ähnlichem (bspw. Hausordnung, Gebrauchsanweisung und ähnliches) ergeben, aber auch teilweise aus dem grundsätzlichen, gesellschaftlichen Verhaltenskodex.
Zu fragen ist daher immer, wie sich ein besonnener und gewissenhafter Mensch in dieser konkreten Situation verhalten hätte.
Doch die Bejahung einer vermeintlich obliegenden Sorgfaltspflicht ist nicht grenzenlos möglich. Der Vertrauensgrundsatz besagt, dass derjenige, der sich verkehrsgerecht verhält, grundsätzlich auch darauf vertrauen darf, dass sich auch die anderen Verkehrsteilnehmer ebenfalls verkehrsgerecht verhalten. Die Anwendung dieses Grundsatzes ist insbesondere im Straßenverkehr relevant.
Zum anderen erfordert eine Strafbarkeit nach § 222 StGB das Vorliegen eines Pflichtwidrigkeitszusammenhangs.
Gemeint ist damit, dass die Verletzung einer bestehenden Sorgfaltspflicht auch konkret für diesen Todeseintritt des Menschen ursächlich war. Ist es dagegen nicht möglich oder kann nicht sicher ausgeschlossen werden, dass auch bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt der Tod eingetreten wäre, so ist der Pflichtwidrigkeitszusammenhang zu verneinen und eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung scheidet aus.
Warum ist ein Rechtsbeistand beim Vorwurf der fahrlässigen Tötung notwendig?
Gerade aufgrund dieses Aspektes ist es ratsam bei einem Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung einen Fachanwalt für Strafrecht zu ersuchen. Für die Beantwortung der auftretenden Rechtsfrage zum Kausalzusammenhang, sowie die Ermittlung der konkreten Sorgfaltspflicht bedarf es in der Regel juristische Kenntnisse. Ohne diese wird eine effektive Strafverteidigung schwierig, zumal insbesondere im Straßenverkehr oft Sachverständigengutachten eingeholt werden und dessen Auswertung ebenfalls auf juristischer Ebene vorzunehmen wäre.
Wie immer gilt der Grundsatz: „Desto eher Sie sich um eine Rechtsanwalt im Bereich des Strafrechts kümmern, desto effektiver kann die Verteidigung vorgenommen werden.“
Sollte es bereits zu einer gerichtlichen Verhandlung gekommen sein, so ist zwar die Erfolgschance der Verteidigung nicht ausgeschlossen, doch sind Fehler, die im Ermittlungsverfahren aufgetreten oder verursacht worden sind in den meisten Fällen nicht mehr wiedergutzumachen. Die Verteidigungsstrategie würde danach zur Schadensbegrenzung werden.
Kontaktieren Sie uns daher frühestmöglich und vermeiden Sie eigene Aussagen zur Sache zu machen. Solange keine Akteneinsicht genommen wurde und wir keine ausführliche Verteidigungsstrategie besprochen haben, sollten Sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
■ IM VIDEO ERKLÄRT:
Hausdurchsuchung wegen fahrlässiger Tötung – Was jetzt zu tun ist:
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