
Anwalt Wirtschaftsstrafrecht
Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht vertritt Unternehmen und Privatpersonen bundesweit mit spezialisierten Fachanwälten für Strafrecht und einem zertifizierten Strafverteidiger für Wirtschaftsstrafrecht.
Ihre Spezialisten im Wirtschaftsstrafrecht – Bundesweit. Erfahren. Unternehmerisch denkend.
Wirtschaftsstrafrecht ist Vertrauenssache. Als bundesweit tätige Kanzlei mit klarem Fokus auf das Straf- und Wirtschaftsstrafrecht vertreten wir unsere Mandanten mit höchster juristischer Präzision, strategischem Weitblick und tiefem Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge. Über 2.000 geführte Strafverfahren und mehr als 900 Top-Bewertungen belegen unsere Qualität.
Unternehmerisches Denken trifft juristische Exzellenz
Unsere Gründungspartner – Fachanwalt für Strafrecht Benjamin Grunst und Fachanwalt für Medien-, Urheber- und gewerblichen Rechtsschutz Norman Buse, LL.M. – bringen nicht nur spezialisierte Fachkenntnisse, sondern auch unternehmerisches Praxiswissen aus der Führung von Onlineunternehmen mit. Wir kennen die Sprache und Denkweise von Unternehmern – und entwickeln individuelle Verteidigungsstrategien, die wirtschaftlich wie rechtlich durchdacht sind.
Fachanwalt Benjamin Grunst ist zudem zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e.V.) – eine zusätzliche Spezialisierung, die Ihnen in komplexen Verfahren echten Vorteil verschafft.
Spezialisiert, strategisch, durchsetzungsstark
Unsere Fachanwälte für Strafrecht vertreten Mandanten in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts – ob bei Vorwürfen wegen Steuerhinterziehung, Subventionsbetrug, Insolvenzdelikten, Korruption, Untreue oder Betrug. Wir analysieren frühzeitig alle Optionen, sichern Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren und arbeiten darauf hin, gerichtliche Verfahren möglichst zu vermeiden oder zu gewinnen.
Je früher Sie sich verteidigen lassen, desto größer sind Ihre Chancen. Denn die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft – wir sorgen dafür, dass es dabei bleibt.
Das sagen unsere Mandanten zu unseren Anwälten im Wirtschaftsstrafrecht
Bundesweit im Einsatz – digital, flexibel, effizient
Unsere Kanzlei ist deutschlandweit tätig. Wir vertreten Mandanten an allen Gerichten – ob persönlich vor Ort oder digital per Videokonferenz. Effiziente Kommunikation, kurze Wege und ein starkes Netzwerk machen uns zum idealen Partner auch für Unternehmen mit bundesweiter oder internationaler Ausrichtung.
Mediale Krisenkommunikation aus einer Hand
In wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren kann die öffentliche Berichterstattung zur zweiten Bedrohung werden. Unser Dezernat für Medienrecht entwickelt Strategien gegen negative Berichterstattung in Presse, TV und sozialen Medien. Als Fachanwälte für Medien- und Urheberrecht übernehmen wir die proaktive und reaktive Kommunikation – kompetent und diskret.
Gewerberecht und Berufsrecht im Blick
Drohen Ihnen gewerbe- oder berufsrechtliche Konsequenzen, etwa der Entzug einer Erlaubnis oder eines Titels, stehen Ihnen unsere Anwälte im Verwaltungsrecht zur Seite. Wir klären die rechtlichen Rahmenbedingungen und setzen Ihre Interessen effektiv durch.
Vertrauen Sie auf unsere Spezialisierung
Kontaktieren Sie uns für eine diskrete Erstberatung im Wirtschaftsstrafrecht – bundesweit.
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Vorladung erhalten wegen einer Wirtschaftsstraftat – Was jetzt zu tun ist:
Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht?
- Top Bewertungen unserer Mandanten
- Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
- Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
- Dezernat für Presseberichterstattung
- Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
- Faire und transparente Kosten
- Sehr gute Erreichbarkeit
Aktuelle Erfolge in unserer Anwaltskanzlei – Welche spezifische Erfahrung hat die Kanzlei im Wirtschaftsstrafrecht?
Hier finden Sie eine Auswahl spezifischer Fälle, die wir als Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht erfolgreich betreut haben.
Einstellung des Geldwäsche-Verfahrens gegen angeblichen Finanzagenten
© Collage D.Schmidt, eyetronic – stock.adobe.comBearbeiter: Sören GrigutschRechtsgebiet: GeldwäscheErgebnis: Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs.2 StPOWo?...
Strafbare Risiken für CEO’s und Gesellschafter im Wirtschaftsstrafrecht
Der Bereich des Wirtschaftsstrafrechts umfasst alle relevanten Straftaten, die im Rahmen unternehmerischer Tätigkeit in Betracht kommen. Neben den häufigen Delikten wie Betrug, Insolvenzverschleppung, Subventionsbetrug und Untreue, kommen noch viele weitere mögliche Delikte in Betracht.
In vielen verwaltungsrechtlichen Fachgesetzen vom Lebensmittelrecht, dem Urheberrecht oder den Zulassungsregeln für Medikamente oder andere Güter finden sich Strafvorschriften, die sich sowohl für das Unternehmen als auch für die handelnden Personen auswirken können. Zum betroffenen Personenkreis gehören in der Regel Geschäftsführer, Gesellschafter und Führungskräfte von Unternehmen.
Was unterscheidet ein Wirtschaftsstrafrechtverfahren von einem normalen Strafverfahren?
Wirtschaftsstrafverfahren zeichnen sich durch den Umfang und die Dauer aus. Die Staatsanwaltschaft sammelt mit Hausdurchsuchungen und umfassenden Ermittlungen bei Bankinstituten große Mengen an Daten und Unterlagen. Hier besteht der Vorteil einer Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht, die mit der notwendigen Erfahrung diese umfangreichen Verfahren betreuen kann.
Auch die Dauer unterscheidet sich. Die Ermittlungsverfahren können mehrere Jahre dauern und stellt eine dauerhafte Belastung für die Mandanten dar. Nach Anklageerhebung prüfen die Wirtschaftsstrafkammern bereits die Notwendigkeit weiterer Nachermittlungen. Die Gerichtsverfahren findet zu meist vor Spezialkammern statt.
Strafrechtliche Folgen von Unternehmensstraftaten
Die Strafnormen selbst legen einen entsprechenden Strafrahmen fest. Als reine Strafsanktionen kennt das Gesetz Freiheitsstrafen und Geldstrafen. In vielen Fällen, aber sind die Strafnebenfolgen genauso oder sogar einschneidender als die Hauptsanktion.
Als Strafnebenfolgen kommt ein Ausschluss der Geschäftsführertätigkeit nach dem GmbH-Gesetz, ein mögliches Berufsverbot oder Eintragungen in das Korruptionsregister in Betracht. Es gilt daher für uns als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht Ihre persönliche Situation zu analysieren, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Werden meine Gesellschaftsanteile eingezogen? Einziehung von Gesellschaftsvermögen bei Strafverfahren gegen Geschäftsführer
Begeht zum Beispiel der Geschäftsführer einer GmbH eine Straftat, die wirtschaftlich der Gesellschaft zu Gute kommt, so ist auch das Gesellschaftsvermögen im Falle eines Strafverfahrens gegen den Geschäftsführer in Gefahr. Spiegelt sich der durch eine Straftat erlangte Vermögensvorteil im Gesellschaftsvermögen wider, so kann die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht unter Umständen dieses Gesellschaftsvermögen einziehen.
Nähere Informationen zur Vermögenseinziehung haben wir Ihnen separat hier zusammengestellt.
Unsere Mitgliedschaften
Was kostet ein Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht? Wie transparent ist die Gebührenstruktur der Kanzlei?
Wir kommunizieren in unserer Kanzlei für Wirtschafsstrafrecht die Kosten stets transparent, offen und individuell mit unseren Mandanten. Das Mandat beginnt in der Regel mit einem Telefonat, einem persönlichen Termin oder Videocall. Dort bespricht der für Sie zuständige Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht neben den ersten Schritten auch die Kosten.
Eine gute Strafverteidigung kostet Zeit. Für uns steht die individuelle Betreuung unserer Mandanten und die bestmögliche Bearbeitung Ihrer Angelegenheit an oberster Stelle. Gerade Wirtschaftsstrafverfahren sind oft komplex. Die Ermittlungen müssen genau ausgewertet, rechtlich geprüft und das beste mögliche Vorgehen genau durchdacht werden.
In unserer Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht arbeiten wir in den meisten Fällen mit Stundenabrechnungen und Mindestpauschalen. Welche Kosten genau anfallen, hängt von dem Umfang des Verfahrens und dem individuellen Beratungsbedarf ab.
Warum es keinen Fachanwalt für Wirtschaftsstrafrecht gibt
Bei der Suche nach einem Anwalt empfiehlt es sich, auch auf Fachanwaltstitel zu achten. Diese sind Nachweise für eine besondere Qualifikation: sowohl in theoretischer Hinsicht (Ableistung von Prüfungen zur Erlangung des Fachanwaltstitels und stetige Teilnahme an Weiterbildungen, um weiter Fachanwalt zu bleiben) als auch in praktischer (es muss eine gewisse Erfahrung nachgewiesen werden, um Fachanwalt zu werden). Zu beachten ist dabei aber, dass es nicht für jedes spezielle Rechtsgebiet einen Fachanwaltstitel gibt. Da liegt daran, dass das System rund um die Bezeichnung Fachanwalt streng reglementiert ist. Es gibt zum Beispiel keinen Fachanwalt für Wirtschaftsstrafrecht. Es gibt aber den Fachanwalt für Strafrecht. Außerdem gibt es noch andere Möglichkeiten, Spezialwissen als Anwalt „nachzuweisen“. So ist zum Beispiel Kanzleipartner Rechtsanwalt Benjamin Grunst Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e.V.).
Weiterführende Links zu Wirtschaftsstrafrecht
- Steuerrechtliche Risiken bei Einreise mit Rolex, Markenkleidung und Co
- Strafbarkeit eines Umsatzsteuerkarussells
- Korruption Strafe bei Amtsträgern
- Dürfen Aussagen aus dem Insolvenzverfahren im Strafverfahren verwendet werden?
- Transparenzregister – Pflichten, Strafen und rechtliche Beratung für Unternehmen
- Flüge billiger buchen mit einem VPN-Tunnel – ist das strafbar?
- Steuerstrafrecht
- Risiken als Geschäftsführer – strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung als GmbH Geschäftsführer
- Steuerhehlerei (§ 374 AO)
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- Das Kreditwesengesetz (KWG) – Strafbares Handeln und die Bedeutung für die Nutzung von Social Trading Plattformen
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