
Anwalt Wirtschaftsstrafrecht
Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht vertritt Unternehmen und Privatpersonen bundesweit mit spezialisierten Fachanwälten für Strafrecht und einem zertifizierten Strafverteidiger für Wirtschaftsstrafrecht.
Ihre Spezialisten im Wirtschaftsstrafrecht – Bundesweit. Erfahren. Unternehmerisch denkend.
Wirtschaftsstrafrecht ist Vertrauenssache. Als bundesweit tätige Kanzlei mit klarem Fokus auf das Straf- und Wirtschaftsstrafrecht vertreten wir unsere Mandanten mit höchster juristischer Präzision, strategischem Weitblick und tiefem Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge. Über 2.000 geführte Strafverfahren und mehr als 900 Top-Bewertungen belegen unsere Qualität.
Unternehmerisches Denken trifft juristische Exzellenz
Unsere Gründungspartner – Fachanwalt für Strafrecht Benjamin Grunst und Fachanwalt für Medien-, Urheber- und gewerblichen Rechtsschutz Norman Buse, LL.M. – bringen nicht nur spezialisierte Fachkenntnisse, sondern auch unternehmerisches Praxiswissen aus der Führung von Onlineunternehmen mit. Wir kennen die Sprache und Denkweise von Unternehmern – und entwickeln individuelle Verteidigungsstrategien, die wirtschaftlich wie rechtlich durchdacht sind.
Fachanwalt Benjamin Grunst ist zudem zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e.V.) – eine zusätzliche Spezialisierung, die Ihnen in komplexen Verfahren echten Vorteil verschafft.
Spezialisiert, strategisch, durchsetzungsstark
Unsere Fachanwälte für Strafrecht vertreten Mandanten in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts – ob bei Vorwürfen wegen Steuerhinterziehung, Subventionsbetrug, Insolvenzdelikten, Korruption, Untreue oder Betrug. Wir analysieren frühzeitig alle Optionen, sichern Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren und arbeiten darauf hin, gerichtliche Verfahren möglichst zu vermeiden oder zu gewinnen.
Je früher Sie sich verteidigen lassen, desto größer sind Ihre Chancen. Denn die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft – wir sorgen dafür, dass es dabei bleibt.
Das sagen unsere Mandanten zu unseren Anwälten im Wirtschaftsstrafrecht
Bundesweit im Einsatz – digital, flexibel, effizient
Unsere Kanzlei ist deutschlandweit tätig. Wir vertreten Mandanten an allen Gerichten – ob persönlich vor Ort oder digital per Videokonferenz. Effiziente Kommunikation, kurze Wege und ein starkes Netzwerk machen uns zum idealen Partner auch für Unternehmen mit bundesweiter oder internationaler Ausrichtung.
Mediale Krisenkommunikation aus einer Hand
In wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren kann die öffentliche Berichterstattung zur zweiten Bedrohung werden. Unser Dezernat für Medienrecht entwickelt Strategien gegen negative Berichterstattung in Presse, TV und sozialen Medien. Als Fachanwälte für Medien- und Urheberrecht übernehmen wir die proaktive und reaktive Kommunikation – kompetent und diskret.
Gewerberecht und Berufsrecht im Blick
Drohen Ihnen gewerbe- oder berufsrechtliche Konsequenzen, etwa der Entzug einer Erlaubnis oder eines Titels, stehen Ihnen unsere Anwälte im Verwaltungsrecht zur Seite. Wir klären die rechtlichen Rahmenbedingungen und setzen Ihre Interessen effektiv durch.
Vertrauen Sie auf unsere Spezialisierung
Kontaktieren Sie uns für eine diskrete Erstberatung im Wirtschaftsstrafrecht – bundesweit.
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Vorladung erhalten wegen einer Wirtschaftsstraftat – Was jetzt zu tun ist:
Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht?
- Top Bewertungen unserer Mandanten
- Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
- Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
- Dezernat für Presseberichterstattung
- Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
- Faire und transparente Kosten
- Sehr gute Erreichbarkeit
Aktuelle Erfolge in unserer Anwaltskanzlei – Welche spezifische Erfahrung hat die Kanzlei im Wirtschaftsstrafrecht?
Hier finden Sie eine Auswahl spezifischer Fälle, die wir als Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht erfolgreich betreut haben.
Einstellung des Geldwäsche-Verfahrens gegen angeblichen Finanzagenten
© Collage D.Schmidt, eyetronic – stock.adobe.comBearbeiter: Sören GrigutschRechtsgebiet: GeldwäscheErgebnis: Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs.2 StPOWo?...
Strafbare Risiken für CEO’s und Gesellschafter im Wirtschaftsstrafrecht
Der Bereich des Wirtschaftsstrafrechts umfasst alle relevanten Straftaten, die im Rahmen unternehmerischer Tätigkeit in Betracht kommen. Neben den häufigen Delikten wie Betrug, Insolvenzverschleppung, Subventionsbetrug und Untreue, kommen noch viele weitere mögliche Delikte in Betracht.
In vielen verwaltungsrechtlichen Fachgesetzen vom Lebensmittelrecht, dem Urheberrecht oder den Zulassungsregeln für Medikamente oder andere Güter finden sich Strafvorschriften, die sich sowohl für das Unternehmen als auch für die handelnden Personen auswirken können. Zum betroffenen Personenkreis gehören in der Regel Geschäftsführer, Gesellschafter und Führungskräfte von Unternehmen.
Was unterscheidet ein Wirtschaftsstrafrechtverfahren von einem normalen Strafverfahren?
Wirtschaftsstrafverfahren zeichnen sich durch den Umfang und die Dauer aus. Die Staatsanwaltschaft sammelt mit Hausdurchsuchungen und umfassenden Ermittlungen bei Bankinstituten große Mengen an Daten und Unterlagen. Hier besteht der Vorteil einer Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht, die mit der notwendigen Erfahrung diese umfangreichen Verfahren betreuen kann.
Auch die Dauer unterscheidet sich. Die Ermittlungsverfahren können mehrere Jahre dauern und stellt eine dauerhafte Belastung für die Mandanten dar. Nach Anklageerhebung prüfen die Wirtschaftsstrafkammern bereits die Notwendigkeit weiterer Nachermittlungen. Die Gerichtsverfahren findet zu meist vor Spezialkammern statt.
Strafrechtliche Folgen von Unternehmensstraftaten
Die Strafnormen selbst legen einen entsprechenden Strafrahmen fest. Als reine Strafsanktionen kennt das Gesetz Freiheitsstrafen und Geldstrafen. In vielen Fällen, aber sind die Strafnebenfolgen genauso oder sogar einschneidender als die Hauptsanktion.
Als Strafnebenfolgen kommt ein Ausschluss der Geschäftsführertätigkeit nach dem GmbH-Gesetz, ein mögliches Berufsverbot oder Eintragungen in das Korruptionsregister in Betracht. Es gilt daher für uns als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht Ihre persönliche Situation zu analysieren, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Werden meine Gesellschaftsanteile eingezogen? Einziehung von Gesellschaftsvermögen bei Strafverfahren gegen Geschäftsführer
Begeht zum Beispiel der Geschäftsführer einer GmbH eine Straftat, die wirtschaftlich der Gesellschaft zu Gute kommt, so ist auch das Gesellschaftsvermögen im Falle eines Strafverfahrens gegen den Geschäftsführer in Gefahr. Spiegelt sich der durch eine Straftat erlangte Vermögensvorteil im Gesellschaftsvermögen wider, so kann die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht unter Umständen dieses Gesellschaftsvermögen einziehen.
Nähere Informationen zur Vermögenseinziehung haben wir Ihnen separat hier zusammengestellt.
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FAQ zum Wirtschaftsstrafrecht
Was zählt zum Wirtschaftsstrafrecht – bin ich überhaupt betroffen?
In den Bereich der Wirtschaftskriminalität fallen sämtliche Straftaten, die im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen. Dazu gehören insbesondere Betrug, Untreue, Bestechung, Geldwäsche, Insolvenzdelikte wie Insolvenzverschleppung sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Diese Straftaten betreffen häufig Unternehmer, Geschäftsführer, leitende Angestellte oder Selbstständige, die plötzlich in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen geraten – oftmals ohne sich eines strafbaren Verhaltens bewusst zu sein.
Wirtschaftsstrafverfahren sind regelmäßig sehr komplex und können schwerwiegende persönliche sowie wirtschaftliche Folgen haben. Neben einer strafrechtlichen Verurteilung drohen nicht selten auch berufsrechtliche Konsequenzen, Vermögensabschöpfung oder Reputationsschäden.
Wann sollte ich einen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht einschalten?
Für unsere Tätigkeit im Wirtschaftsstrafrecht gibt es im Wesentlichen zwei Ansatzpunkte: präventiv oder reaktiv. Präventiv werden wir tätig, wenn bereits ein Anfangsverdacht besteht oder Sie befürchten, dass zeitnah Maßnahmen von Strafverfolgungsbehörden erfolgen könnten. In diesem Fall beraten wir Sie beispielsweise zum richtigen Verhalten bei Hausdurchsuchungen, zur rechtssicheren Gestaltung interner Ermittlungen oder zu Compliance-Strukturen im Unternehmen. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und mögliche Straftatbestände zu vermeiden.
Reaktiv greifen wir ein, sobald Sie Kenntnis von einem laufenden Ermittlungsverfahren erlangen. Viele unserer Mandanten erfahren davon durch eine Hausdurchsuchung, einen Arrestbeschluss in das Privat- oder Geschäftsvermögen oder durch eine polizeiliche Vorladung zur Vernehmung.
In beiden Fällen gilt: Je früher Sie uns einschalten, desto größer sind die Verteidigungsspielräume. Eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung kann entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden und Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen wirksam zu schützen.
Welche Strafen drohen bei Verurteilungen im Wirtschaftsstrafrecht
In der Regel betreffen unsere Mandate im Wirtschaftsstrafrecht Fälle mit erheblichen Vermögensschäden. Je höher der entstandene oder vorgeworfene Schaden, desto größer ist das Risiko gravierender strafrechtlicher Konsequenzen – insbesondere Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Das Strafgesetzbuch sieht bei Delikten wie Betrug oder Untreue erhöhte Strafrahmen vor, wenn ein sogenannter „besonders schwerer Fall“ vorliegt, etwa bei einem Schaden „großen Ausmaßes“ gemäß § 263 Abs. 3 oder § 266 Abs. 2 StGB.
In solchen Verfahren kommt es entscheidend auf die richtige Verteidigungsstrategie an. Wir analysieren jede Ausgangslage präzise und entwickeln eine individuelle Herangehensweise – mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erreichen. In manchen Fällen kann ein Freispruch realistisch und erstrebenswert sein, in anderen liegt der Fokus darauf, eine Bewährungsstrafe zu ermöglichen und persönliche wie berufliche Folgen zu minimieren.
Strafverteidigung ist bei uns immer strategisch, persönlich und zielgerichtet.
Was kostet die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht?
Unsere Kanzlei rechnet die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht in der Regel auf Stundenbasis ab. Gerade in diesem Rechtsgebiet ist der tatsächliche Arbeitsaufwand zu Beginn eines Mandats oft nicht zuverlässig vorhersehbar. Viele Verfahren sind äußerst komplex, erstrecken sich über mehrere Jahre und umfassen teils zehntausende Seiten Ermittlungsakten. Wir sehen regelmäßig Ermittlungen, die sich über zwei bis sechs Jahre ziehen – mit zahlreichen Verfahrensbeteiligten, Gutachten und umfangreicher Beweisaufnahme.
Uns ist dabei besonders wichtig, die Verteidigung in enger Abstimmung mit unseren Mandanten zu gestalten – auch mit Blick auf Effizienz und Kosten. An welchen Stellen ein intensiver Zeiteinsatz strategisch sinnvoll ist und welche Maßnahmen tatsächlich zu messbaren Erfolgen führen, besprechen wir offen und transparent.
So stellen wir sicher, dass unsere Arbeit nicht nur juristisch fundiert, sondern auch wirtschaftlich vernünftig bleibt – immer mit dem Ziel, Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.
Weiterführende Links zu Wirtschaftsstrafrecht
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- Strafbarkeit eines Umsatzsteuerkarussells
- Dürfen Aussagen aus dem Insolvenzverfahren im Strafverfahren verwendet werden?
- Flüge billiger buchen mit einem VPN-Tunnel – ist das strafbar?
- Risiken als Geschäftsführer – strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung als GmbH Geschäftsführer
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