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Wirtschafts­strafrecht

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Unsere Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht an Ihrer Seite

Als Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht aus Berlin vertreten wir Sie kompetent in Hamburg, Berlin, München und bundesweit in Ermittlungsverfahren, Strafprozessen und im Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision) . Termine zur anwaltlichen Beratung sind in den Standorten Berlin-Köpenick, Berlin-Charlottenburg und in Hamburg möglich.

Das Wirtschaftsstrafrecht ist geprägt durch eine lange Ermittlungsdauer und beginnt meist mit einem Überraschungsmoment der Staatsanwaltschaft. Als Beschuldigter erfährt man meist durch eine Hausdurchsuchung der Geschäfts- und Privaträume von dem laufenden Ermittlungsverfahren der Anklagebehörde.

Hier werden die ersten entscheidenen Weichen gestellt, die das ganze Strafverfahren beeinflussen können. Nutzen Sie dringend Ihr Schweigerecht, denn Sie müssen die Ermittlungen gegen sich nur passiv dulden. Unterschreiben Sie nichts, geben Sie keine Passwörter heraus und kontaktieren Sie uns als Fachanwälte für Strafrecht schnellstmöglich.

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

Was zeichnet unsere Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht aus?

Unsere Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht arbeitet spezialisiert und interdisziplinär zu Ihrem Vorteil. Wir vertreten unsere Mandanten mit Kompetenz, Engagement und Erfahrung. Unseren Einsatz bekommen wir von unseren Mandanten mit Top Bewertungen honoriert. Rufen Sie uns gern an.

Die Gründungspartner Fachanwalt für Strafrecht Benjamin Grunst und Fachanwalt für Medien- und Urbeherrecht / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Norman Buse LL.M. haben jahrelang Unternehmen im Onlinebusiness geführt und kennen die Bedürfnisse von Unternehmern.

Unser Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht sind Fachanwälte für Strafrecht und verteidigen Sie mit Engagement und Erfahrung. Je eher Sie sich verteidigen lassen, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten. Die Ermittlungsbehörde und später die Gerichte müssen eine strafrechtliche Schuld nachweisen.
Je eher Sie kompetent beraten werden, desto schwerer wird die Aufgabe des zweifelsfreien Nachweises einer Straftat.

Das Dezernat Medienrecht kümmert sich um die Vertretung, Steuerung und Beratung zur medialen Berichtserstattung. Als Fachanwälte für Medien- und Urheberrecht wird eine mediale Strategie geplant und gegen negative Berichterstattung in Zeitungen und Social Media vorgegangen.

Unser Dezernat für Verwaltungsrecht kümmert sich um Fragestellungen zu den gewerberechtlichen Fragen.

Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht kümmert sich der Dezernatsleiter um die Beratung und Vertretung gegenüber den Verwaltungsbehörden. Häufig stellen Sie Fragen im Bereich des Gewerberechts, Baurechts und bei Zulassungsfragen.

Das Dezernat für Handels – und Gesellschaftsrecht kümmert sich um die strafrechtlichen Nebenfolgen nach dem GmbH-Gesetz und dem Aktiengesetz und setzt die Schwerpunkte zur Lösung wirtschaftsrechtlicher Probleme.

Überblick zum Lebensmittelstrafrecht

Überblick vom Fachanwalt für Strafrecht zum Lebensmittelstrafrecht 16. November 2018Als Kanzlei aus Berlin vertreten wir Sie im Bereich des Lebensmittelstrafrecht. Wenn Sie eine...

Strafverteidigung im Wirtschafts­strafrecht: Berlin, Hamburg, München & bundesweit!

Der Bereich des Wirtschaftsstrafrechts umfasst alle relevanten Straftaten, die im Rahmen unternehmerischer Tätigkeit in Betracht kommen. Neben den häufigen Delikten wie Betrug, Insolvenzverschleppung, Subventionsbetrug und Untreue, kommen noch viele weitere mögliche Delikte in Betracht.

In vielen verwaltungsrechtlichen Fachgesetzen vom Lebensmittelrecht, dem Urheberrecht oder den Zulassungsregeln für Medikamente oder andere Güter finden sich Strafvorschriften, die sich sowohl für das Unternehmen als auch für die handelnden Personen auswirken können. Zum betroffenen Personenkreis gehören in der Regel Geschäftsführer, Gesellschafter und Führungskräfte von Unternehmen.

Was unterscheidet ein Wirtschaftsstrafrechtverfahren von einem normalen Strafverfahren?

Wirtschaftsstrafverfahren zeichnen sich durch den Umfang und die Dauer aus. Die Staatsanwaltschaft sammelt mit Hausdurchsuchungen und umfassenden Ermittlungen bei Bankinstituten große Mengen an Daten und Unterlagen. Hier besteht der Vorteil einer Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht, die mit der notwendigen Erfahrung diese umfangreichen Verfahren betreuen kann.

Auch die Dauer unterscheidet sich. Die Ermittlungsverfahren können mehrere Jahre dauern und stellt eine dauerhafte Belastung für die Mandanten da. Nach Anklageerhebung prüfen die Wirtschaftsstrafkammern bereits die Notwendigkeit weiterer Nachermittlungen. Die Gerichtsverfahren findet zu meist vor Spezialkammern statt.

Strafrechtliche Folgen von Unternehmens­straftaten

Die Strafnormen selbst legen einen entsprechenden Strafrahmen fest. Als reine Strafsanktionen kennt das Gesetz Freiheitsstrafen und Geldstrafen. In vielen Fällen, aber sind die Strafnebenfolgen genauso oder sogar einschneidender als die Hauptsanktion.

Als Strafnebenfolgen kommt ein Ausschluss der Geschäftsführertätigkeit nach dem GmbH-Gesetz, ein mögliches Berufsverbot oder Eintragungen in das Korruptionsregister in Betracht. Es gilt daher für uns als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht Ihre persönliche Situation zu analysieren, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen,

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Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei - Tel: +49 30 600 33 814 - oder kontaktieren Sie uns jetzt, um einen ersten Telefontermin oder einen Termin an einem unserer Standorte in Berlin, Hamburg oder München zu vereinbaren. Insbesondere im Umweltstrafrecht liegt jeder Fall anders, sodass eine anwaltliche Einschätzung unabdingbar ist. Neben der Beurteilung von Gewässerproben, Akteneinsichten und der Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen, kann ein zielstrebiges anwaltliches Vorgehen für Sie den entscheidenden Unterschied bedeuten.

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    Angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST und Standortleiter München

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