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Anwalt Wirtschaftsstrafrecht
Kanzlei Wirtschaftsstrafrecht aus Berlin, Hamburg & München – bundesweit tätige Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht
Unsere Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht an Ihrer Seite
Als Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht aus Berlin, Hamburg und München vertreten wir Sie kompetent bundesweit in Ermittlungsverfahren, Strafprozessen und im Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision). Mit unseren Anwälten im Wirtschaftsstrafrecht können Sie kurzfristig Termine zur anwaltlichen Beratung an den Standorten in Berlin, in Hamburg oder in München vereinbaren.
Das Wirtschaftsstrafrecht ist geprägt durch eine lange Ermittlungsdauer und beginnt meist mit einem Überraschungsmoment der Staatsanwaltschaft. Als Beschuldigter erfährt man meist durch eine Hausdurchsuchung der Geschäfts- und Privaträume von dem laufenden Ermittlungsverfahren der Anklagebehörde.
Hier werden die ersten entscheidenen Weichen gestellt, die das ganze Strafverfahren beeinflussen können. Nutzen Sie dringend Ihr Schweigerecht, denn Sie müssen die Ermittlungen gegen sich nur passiv dulden. Unterschreiben Sie nichts, geben Sie keine Passwörter heraus und kontaktieren Sie uns als Fachanwälte für Strafrecht schnellstmöglich.
In den Medien sind wir als Expertenstimmen gefragt. Hier können Sie sich dazu einen Überblick verschaffen: Experte in den Medien
Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:
- Vorladung der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit Verdacht auf eine Wirtschaftsstraftat
- Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde wegen des Verdachts auf eine Wirtschaftsstraftat
- Untersuchungshaft / Festnahme wegen des Verdachts einer Wirtschaftsstraftat
- Anklage wegen einer Wirtschaftsstraftat
- Rechtsmittel – Berufung und Revision – nach einer Verurteilung wegen einer Wirtschaftsstraftat
■ IM VIDEO ERKLÄRT:
Vorladung erhalten wegen einer Wirtschaftsstraftat – Was jetzt zu tun ist:
Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht?
- Top Bewertungen unserer Mandanten
- Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
- Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
- Dezernat für Presseberichterstattung
- Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
- Faire und transparente Kosten
- Sehr gute Erreichbarkeit
Was zeichnet unsere Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht aus?
Unsere Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht arbeitet spezialisiert und interdisziplinär zu Ihrem Vorteil. Wir vertreten unsere Mandanten mit Kompetenz, Engagement und Erfahrung. Unseren Einsatz bekommen wir von unseren Mandanten mit Top Bewertungen honoriert. Rufen Sie uns gern an.
Die Gründungspartner Fachanwalt für Strafrecht Benjamin Grunst und Fachanwalt für Medien- und Urbeherrecht / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Norman Buse LL.M. haben jahrelang Unternehmen im Onlinebusiness geführt und kennen die Bedürfnisse von Unternehmern.
Unser Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht sind Fachanwälte für Strafrecht und verteidigen Sie mit Engagement und Erfahrung. Je eher Sie sich verteidigen lassen, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten. Die Ermittlungsbehörde und später die Gerichte müssen eine strafrechtliche Schuld nachweisen.
Je eher Sie kompetent beraten werden, desto schwerer wird die Aufgabe des zweifelsfreien Nachweises einer Straftat.
Das Dezernat Medienrecht kümmert sich um die Vertretung, Steuerung und Beratung zur medialen Berichtserstattung. Als Fachanwälte für Medien- und Urheberrecht wird eine mediale Strategie geplant und gegen negative Berichterstattung in Zeitungen und Social Media vorgegangen. Mehr Infos zum Medien- und Presserecht finden Sie hier.
Unser Dezernat für Verwaltungsrecht kümmert sich um Fragestellungen zu den gewerberechtlichen Fragen.
Aktuelle Beiträge der Fachanwaltskanzlei zum Wirtschaftsstrafrecht:
Einstellung des Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung durch das Finanzamt Frankfurt (Oder)
Symbolbild (Foto: © RDNE Stock project)Bearbeiter: Benjamin Grunst Rechtsgebiet: Wirtschaftsstrafrecht Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs.2 StPO Wo?: Finanzamt Frankfurt OderIn...
Freispruch in Verfahren gegen Betreuerin wegen Untreue gemäß § 266 Strafgesetzbuch
Freispruch in Verfahren gegen Betreuerin wegen Untreue gemäß § 266 Strafgesetzbuch 02. April 2020Der Mandantin war vorgeworfen worden, als bestellte Betreuerin große Geldsummen...
Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht: Berlin, Hamburg, München & bundesweit!
Der Bereich des Wirtschaftsstrafrechts umfasst alle relevanten Straftaten, die im Rahmen unternehmerischer Tätigkeit in Betracht kommen. Neben den häufigen Delikten wie Betrug, Insolvenzverschleppung, Subventionsbetrug und Untreue, kommen noch viele weitere mögliche Delikte in Betracht.
In vielen verwaltungsrechtlichen Fachgesetzen vom Lebensmittelrecht, dem Urheberrecht oder den Zulassungsregeln für Medikamente oder andere Güter finden sich Strafvorschriften, die sich sowohl für das Unternehmen als auch für die handelnden Personen auswirken können. Zum betroffenen Personenkreis gehören in der Regel Geschäftsführer, Gesellschafter und Führungskräfte von Unternehmen.
Was unterscheidet ein Wirtschaftsstrafrechtverfahren von einem normalen Strafverfahren?
Wirtschaftsstrafverfahren zeichnen sich durch den Umfang und die Dauer aus. Die Staatsanwaltschaft sammelt mit Hausdurchsuchungen und umfassenden Ermittlungen bei Bankinstituten große Mengen an Daten und Unterlagen. Hier besteht der Vorteil einer Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht, die mit der notwendigen Erfahrung diese umfangreichen Verfahren betreuen kann.
Auch die Dauer unterscheidet sich. Die Ermittlungsverfahren können mehrere Jahre dauern und stellt eine dauerhafte Belastung für die Mandanten dar. Nach Anklageerhebung prüfen die Wirtschaftsstrafkammern bereits die Notwendigkeit weiterer Nachermittlungen. Die Gerichtsverfahren findet zu meist vor Spezialkammern statt.
Strafrechtliche Folgen von Unternehmensstraftaten
Die Strafnormen selbst legen einen entsprechenden Strafrahmen fest. Als reine Strafsanktionen kennt das Gesetz Freiheitsstrafen und Geldstrafen. In vielen Fällen, aber sind die Strafnebenfolgen genauso oder sogar einschneidender als die Hauptsanktion.
Als Strafnebenfolgen kommt ein Ausschluss der Geschäftsführertätigkeit nach dem GmbH-Gesetz, ein mögliches Berufsverbot oder Eintragungen in das Korruptionsregister in Betracht. Es gilt daher für uns als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht Ihre persönliche Situation zu analysieren, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen,
Weiterführende Links zu Wirtschaftsstrafrecht
- Steuerrechtliche Risiken bei Einreise mit Rolex, Markenkleidung und Co
- Strafbarkeit eines Umsatzsteuerkarussells
- Strafbarkeit von Korruption und Bestechung bei Amtsträgern
- Untreue
- Flüge billiger buchen mit einem VPN-Tunnel – ist das strafbar?
- Steuerstrafrecht
- Selbstanzeige
- Das Kreditwesengesetz (KWG) – Strafbares Handeln und die Bedeutung für die Nutzung von Social Trading Plattformen
- Schwarzgeld
- Korruption, Vorladung, Durchsuchung, Beschlagnahme wegen Korruptionsdelikten
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